DiGA-Patientenausdruck kommt mit PVS-Updates
Die KBV weist auf den Patientenausdruck für elektronische DiGA-Verordnungen hin. Mit den PVS-Updates zum dritten Quartal kann er auch automatisch bereitgestellt werden.
Digitale Gesundheitsanwendungen können seit Januar elektronisch verordnet werden, wenn das Praxisverwaltungssystem die Funktion unterstützt. Die KBV weist nun darauf hin, dass Patient:innen ohne eRezept-App den Patientenausdruck brauchen, um die elektronische Verordnung bei ihrer Krankenkasse einzureichen.
Ausdruck im Praxisverwaltungssystem
Der Ausdruck trägt den Titel „Ausdruck zur Einlösung Ihrer Verordnung: Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)“. Praxen können ihn im PVS erstellen, wenn das Modul für die elektronische DiGA-Verordnung vorhanden ist und eine entsprechende Verordnung ausgestellt wurde.
Mit den Software-Updates zum dritten Quartal 2026 soll die überarbeitete Version des Ausdrucks bereitgestellt werden. Nach Angaben der KBV kann die Software dann auch so konfiguriert werden, dass der Patientenausdruck automatisch bereitsteht.
Freiwillige elektronische Verordnung
Die elektronische DiGA-Verordnung bleibt zunächst freiwillig. Praxisteams, die sie nutzen, sollten im Ablauf klären, wann Patient:innen nach der eRezept-App gefragt werden und wer den Ausdruck bei Bedarf aus dem PVS mitgibt.