Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen MFA mal anders – Kristin Maurach & Christopher Liedtke OHG (nachfolgend „MFA mal anders" oder „wir") und:
- Arbeitgebern (Abschnitte III bis XVI): Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die kostenpflichtige oder kostenfreie Stellenanzeigen-Pakete buchen; sowie
- Jobsuchenden (Abschnitte III.c, XV, XVI sowie allgemeine Bestimmungen in Abschnitt XVII): natürliche Personen, die die Plattform kostenlos zur Erstellung von Stellengesuchen und zur Bewerbung auf Stellenangebote nutzen.
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Mit der Buchung einer Leistung als Arbeitgeber erklärt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln (Unternehmer gemäß § 14 BGB).
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn MFA mal anders ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
II. Vertragspartner
MFA mal anders – Kristin Maurach & Christopher Liedtke OHG
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Kristin Maurach und Christopher Liedtke
In den Sandbergen 30a
49808 Lingen (Ems)
E-Mail: kontakt(at)mfa-mal-anders.de
Weitere Pflichtangaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) sind dem Impressum zu entnehmen.
III. Leistungen
III.a Online-Stellenbörse und Stellenanzeigen-Pakete
MFA mal anders betreibt auf www.mfa-mal-anders.de eine spezialisierte Online-Stellenbörse für Medizinische Fachangestellte (MFA) und verwandte Berufsgruppen. Arbeitgeber können Stellenanzeigen über buchbare Pakete veröffentlichen.
Stellenpaket Azubi (kostenfrei)
Das Stellenpaket Azubi gilt ausschließlich für Ausbildungsstellen. Es umfasst folgende Leistungen für eine Laufzeit von 30 Tagen:
- Veröffentlichung der Stellenanzeige auf mfa-mal-anders.de
- Integration des Unternehmenslogos und eines Titelbilds für individuelles Branding
- Bereitstellung der Stellenanzeige für Google Jobs über strukturierte Daten; Art, Zeitpunkt und Dauer der Aufnahme durch Google liegen ausschließlich im Ermessen von Google und können von MFA mal anders nicht beeinflusst werden
- Einmaliger Versand der Stellenanzeige im wöchentlichen Job-Newsletter für das entsprechende Bundesland
- Direkter Zugang zu Stellengesuchen von Ausbildungsplatzsuchenden und Möglichkeit zur Kontaktaufnahme über die Plattform
- Optionales Reposting auf der Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) und auf Kleinanzeigen.de (PRO-Paket), vorbehaltlich der technischen und fachlichen Anforderungen dieser Plattformen
Stellenpaket Standard (295 EUR zzgl. gesetzl. MwSt.)
Das Stellenpaket Standard umfasst folgende Leistungen für eine Laufzeit von 30 Tagen:
- Veröffentlichung der Stellenanzeige auf mfa-mal-anders.de
- Integration des Unternehmenslogos und eines Titelbilds für individuelles Branding
- Einmaliger Versand der Stellenanzeige im wöchentlichen Job-Newsletter für das entsprechende Bundesland
- Social Boost: Veröffentlichung der Stellenanzeige auf unserem Facebook-Kanal sowie in spezialisierten Facebook-Gruppen für MFA (die Freigabe durch Gruppenadministratoren liegt außerhalb des Einflussbereichs von MFA mal anders) sowie automatische Veröffentlichung auf Kleinanzeigen.de im PRO-Paket
- Bereitstellung der Stellenanzeige für Google Jobs über strukturierte Daten; Art, Zeitpunkt und Dauer der Aufnahme durch Google liegen ausschließlich im Ermessen von Google
- Optionales Reposting auf der Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA), vorbehaltlich der Anforderungen der BA
- Direkter Zugang zu Stellengesuchen verfügbarer MFAs und Möglichkeit zur Kontaktaufnahme über die Plattform
- Einmalige kostenfreie Laufzeitverlängerung um 30 Tage für Neukunden bei nachgewiesener Unzufriedenheit mit der Leistung (auf Anfrage, einmalig pro Stellenanzeige)
Stellenpaket Plus (389 EUR zzgl. gesetzl. MwSt.)
Das Stellenpaket Plus ist das meistgebuchte Paket und umfasst folgende Leistungen für eine Laufzeit von 60 Tagen:
- Alle Leistungen des Stellenpakets Standard
- Verlängerte Laufzeit von 60 statt 30 Tagen
- Datumsupdate alle 3 Tage: Die Stellenanzeige wird automatisch alle 3 Tage in der Stellenbörse nach oben gerückt
- Wiederholter Versand der Stellenanzeige im Job-Newsletter alle 7 Tage für das entsprechende Bundesland
- Farbliche Hervorhebung und bevorzugte Platzierung in der Stellenbörse
- Einmalige kostenfreie Laufzeitverlängerung um 60 Tage für Neukunden bei nachgewiesener Unzufriedenheit mit der Leistung (auf Anfrage, einmalig pro Stellenanzeige)
Laufzeitverlängerungen (Extension-Pakete)
Für aktive Stellenanzeigen bietet MFA mal anders kostenpflichtige Verlängerungspakete an, die die Laufzeit um die ursprüngliche Paketlaufzeit (30 Tage für Azubi/Standard, 60 Tage für Plus) verlängern. Die Leistungen entsprechen dem jeweiligen Basispaket.
III.b Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit
- MFA mal anders kooperiert mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Erhöhung der Reichweite von Stellenangeboten über eine XML-Schnittstelle (HR-BA-XML).
- Kunden können optional die Übermittlung ihrer Stellenanzeige an die Jobsuche der BA beauftragen. Die Übermittlung erfolgt automatisiert über die XML-Schnittstelle.
- Die BA prüft alle übermittelten Stellenanzeigen auf Einhaltung ihrer technischen und fachlichen Anforderungen. Eine Veröffentlichung erfolgt nur bei erfolgreicher Prüfung und Freigabe durch die BA.
- MFA mal anders übernimmt keine Garantie für die Annahme, Ablehnung, den Zeitpunkt oder die Dauer der Veröffentlichung von Stellenanzeigen durch die BA. Die Beauftragung des BA-Repostings begründet keinen Anspruch auf tatsächliche Veröffentlichung.
III.c Stellengesuche für Jobsuchende
Jobsuchende können sich kostenlos auf mfa-mal-anders.de registrieren und ein Stellengesuch (Kandidatenprofil) erstellen. Die Nutzung dieser Funktion ist freiwillig und kostenlos.
Jobsuchende können eigenständig entscheiden, ob Vor- und Nachname anonymisiert (als Initialen) und ohne Profilbild veröffentlicht werden. Wird ein Profilbild hochgeladen, darf dieses ausschließlich die registrierte Person zeigen; Abbildungen weiterer Personen sind nicht gestattet.
Arbeitgeber mit einer aktiven Stellenanzeige auf mfa-mal-anders.de erhalten Einsicht in die Stellengesuche und können Jobsuchende über das plattforminterne Nachrichtensystem kontaktieren. Die E-Mail-Adresse des Jobsuchenden wird dabei nicht an Arbeitgeber weitergegeben oder sichtbar gemacht.
Jobsuchende können ihr Profil und alle gespeicherten Daten jederzeit eigenständig löschen.
Alle datenschutzrechtlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Stellengesuche sind ausschließlich der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
III.d KI-gestützte Stellenanzeigenerstellung
MFA mal anders stellt Arbeitgebern ein KI-gestütztes Tool zur automatischen Erstellung von Stellenanzeigenentwürfen zur Verfügung. Der generierte Entwurf dient als Ausgangspunkt und kann vom Arbeitgeber vor der Veröffentlichung vollständig bearbeitet werden. Die inhaltliche Verantwortung für den final veröffentlichten Anzeigentext liegt ausschließlich beim Arbeitgeber (vgl. Abschnitt VIII.1). MFA mal anders übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Vollständigkeit, sachliche Richtigkeit oder rechtliche Konformität KI-generierter Entwürfe.
III.e Job-Newsletter und Job-Alerts
MFA mal anders betreibt einen wöchentlichen Job-Newsletter sowie ein Job-Alert-System, über das registrierte Jobsuchende bei neuen passenden Stellenangeboten automatisch per E-Mail benachrichtigt werden. Die Einbindung einer Stellenanzeige in den Newsletter ist Vertragsbestandteil der gebuchten Stellenpakete und richtet sich nach dem Bundesland des angegebenen Arbeitsortes. Eine Garantie für spezifische Öffnungs- oder Klickraten wird nicht übernommen.
III.f Kurzbewerbung
MFA mal anders bietet eine Kurzbewerbungsfunktion an, über die Jobsuchende vereinfachte Bewerbungen direkt über die Plattform einreichen können. Eingereichte Bewerbungen werden an die vom Arbeitgeber hinterlegte Kontakt-E-Mail-Adresse weitergeleitet. Hochgeladene Bewerbungsunterlagen (z. B. Lebensläufe) werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht dauerhaft auf den Servern von MFA mal anders gespeichert, sondern ausschließlich als E-Mail-Anhang an den Arbeitgeber übermittelt. Die Speicherung, Nutzung und fristgerechte Löschung dieser Unterlagen liegt in der alleinigen Verantwortung des Arbeitgebers.
IV. Vertragsabschluss
- Ein Vertrag über die Veröffentlichung einer Stellenanzeige kommt zustande, indem der Arbeitgeber nach erfolgter Registrierung das Online-Formular zur Erstellung einer Stellenanzeige ausfüllt, diese AGB und die Datenschutzerklärung bestätigt und den Buchungsvorgang abschließt.
- Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Rechnungsstellung gemäß Abschnitt VI.1.
- MFA mal anders behält sich vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Stellenanzeige offensichtlich gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstößt.
V. Preise
- Die Preise richten sich nach den zum Zeitpunkt der Buchung auf mfa-mal-anders.de/fuer-arbeitgeber ausgewiesenen Paketpreisen. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- MFA mal anders behält sich vor, die Paketpreise mit angemessener Vorankündigung anzupassen. Für bereits gebuchte und bezahlte Leistungen gilt der zum Zeitpunkt der Buchung gültige Preis.
- Für Mitglieder von Partnerorganisationen (z. B. Ärzteverbände) sowie für Bestandskunden können individuelle Rabatte gewährt werden. Etwaige Rabatte werden bei der Rechnungserstellung ausgewiesen.
VI. Zahlung und Fälligkeit
- Mit dem Abschluss der Buchung erhält der Arbeitgeber eine Rechnung, die gleichzeitig als Auftragsbestätigung dient. Die Stellenanzeige wird nach Zahlungseingang aktiviert.
- Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum über eine der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsmethoden zu begleichen.
- Nach Zahlungseingang erhält der Arbeitgeber eine Zahlungsbestätigung per E-Mail.
- Gerät der Arbeitgeber in Zahlungsverzug, ist MFA mal anders berechtigt:
- Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB);
- eine Mahnkostenpauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen;
- die Aktivierung oder den Weiterbetrieb der Stellenanzeige bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
- Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
VII. Laufzeit und Vertragsbeendigung
- Der Vertrag über die Veröffentlichung einer Stellenanzeige beginnt mit Zahlungseingang und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit (30 Tage für Azubi und Standard, 60 Tage für Plus). Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
- Eine Verlängerung der Laufzeit einer aktiven Stellenanzeige ist ausschließlich durch die Buchung eines kostenpflichtigen Extension-Pakets möglich.
- Nach Ablauf der Laufzeit wird die Stellenanzeige automatisch deaktiviert und ist für Jobsuchende nicht mehr sichtbar. Der Arbeitgeber kann die Anzeige weiterhin im Nutzerkonto einsehen.
- MFA mal anders ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen und die Stellenanzeige zu entfernen, wenn der Arbeitgeber gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB — insbesondere gegen das AGG, datenschutzrechtliche Anforderungen oder die Mindestanforderungen an Stellenanzeigen (Abschnitt XI) — verstößt. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts.
- Ein Rücktritt des Arbeitgebers vor Veröffentlichung der Stellenanzeige ist möglich, jedoch ist in diesem Fall ein angemessener Aufwandsersatz für bereits erbrachte Vorleistungen (z. B. Anzeigengestaltung, Optimierung) zu entrichten, maximal jedoch 30 % des vereinbarten Buchungsbetrages.
VIII. Rechte und Pflichten des Kunden (Arbeitgeber)
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Inhaltsverantwortung: Der Arbeitgeber ist für den gesamten Inhalt der von ihm erstellten oder im Auftrag erstellten Stellenanzeige allein verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass die Stellenanzeige keine gesetz- oder sittenwidrigen Inhalte enthält und keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzt.
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AGG-Konformität: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Stellenanzeigen diskriminierungsfrei und in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu gestalten. Insbesondere müssen Stellenausschreibungen gemäß § 11 AGG geschlechtsneutral (m/w/d) formuliert sein. MFA mal anders ist berechtigt, Stellenanzeigen, die gegen das AGG verstoßen, ohne Erstattung des Entgelts unverzüglich zu entfernen. Der Arbeitgeber stellt MFA mal anders von etwaigen Ansprüchen Dritter aufgrund von AGG-Verstößen in der Stellenanzeige frei.
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Mängelrüge: Erstellt MFA mal anders im Auftrag des Arbeitgebers eine Stellenanzeige, ist dieser verpflichtet, die Anzeige unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu prüfen und festgestellte Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich per E-Mail an kontakt(at)mfa-mal-anders.de zu melden. Werden Mängel nicht fristgerecht gemeldet, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht. Die Rügefrist gilt nicht für Mängel, die arglistig verschwiegen wurden oder die bei der Prüfung nicht erkennbar waren (versteckte Mängel); solche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
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Einwilligung zur Distribution: Mit der Buchung eines Stellenpakets erklärt der Arbeitgeber sein Einverständnis, dass MFA mal anders die Stellenanzeige entsprechend dem gebuchten Paket auf den vereinbarten Partnerportalen (z. B. Kleinanzeigen.de, Bundesagentur für Arbeit) veröffentlicht.
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Formatierungs- und Inhaltsanpassungen: MFA mal anders ist berechtigt, Stellenanzeigen hinsichtlich Formatierung, Rechtschreibung und Grammatik anzupassen. Darüber hinaus darf MFA mal anders inhaltliche Korrekturen ausschließlich vornehmen, um die Rechtskonformität der Stellenanzeige herzustellen (insb. zur Behebung von AGG-Verstößen oder Verstößen gegen das Irreführungsverbot) oder um technische Plattformanforderungen zu erfüllen. Der Arbeitgeber wird über wesentliche inhaltliche Änderungen unverzüglich nach Vornahme der Änderung informiert.
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Datenschutzpflichten bei Bewerberdaten: Der Arbeitgeber ist hinsichtlich der über die Plattform eingegangenen Bewerberdaten eigenständiger Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er verpflichtet sich:
- die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (insb. DSGVO und BDSG) einzuhalten;
- Bewerberdaten ausschließlich zum Zweck des jeweiligen Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten;
- Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht oder eine ausdrückliche Einwilligung des Bewerbers in eine längere Speicherung vorliegt;
- die übermittelten Bewerberdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
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Freistellung: Der Arbeitgeber stellt MFA mal anders von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einem schuldhaften Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflichten aus diesen AGB oder gegen geltende Rechtsvorschriften beruhen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche aus AGG-Verstößen, Verletzungen von Urheberrechten Dritter sowie Datenschutzverstößen bei der Verarbeitung von Bewerberdaten. Die Freistellungspflicht gilt nicht, soweit MFA mal anders den betreffenden Schaden mitverursacht hat.
IX. Rechte und Pflichten von MFA mal anders
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MFA mal anders ist berechtigt, vom Arbeitgeber veröffentlichte Stellenanzeigen einschließlich etwaiger hochgeladener Bilder entsprechend dem gebuchten Paket auf der eigenen Plattform sowie auf den vereinbarten Partnerportalen zu veröffentlichen.
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Grafische Gestaltungen, redaktionelle Bearbeitungen und Optimierungen, die MFA mal anders an Stellenanzeigen vornimmt, sind urheberrechtlich geschützt. Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts räumt MFA mal anders dem Arbeitgeber kein Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein. Mit vollständiger Zahlung erhält der Arbeitgeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den durch MFA mal anders erstellten oder bearbeiteten Inhalten für die Dauer der vereinbarten Veröffentlichung.
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MFA mal anders stellt die Plattform mit wirtschaftlich zumutbarer technischer Sorgfalt zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten und technisch bedingte Ausfälle können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken.
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MFA mal anders ist berechtigt, Stellenanzeigen ohne vorherige Ankündigung abzulehnen oder zu entfernen, wenn diese gegen diese AGB — insbesondere gegen die Mindestanforderungen (Abschnitt XI) oder das AGG — oder gegen sonstige gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der betroffene Arbeitgeber wird über eine Entfernung unverzüglich informiert und erhält auf Anfrage eine Begründung (vgl. auch Abschnitt XVI).
X. Eingesetzte Drittdienstleister
MFA mal anders arbeitet zur Erbringung seiner Leistungen mit folgenden Drittdienstleistern zusammen:
- Kleinanzeigen.de: Veröffentlichung von Stellenanzeigen im PRO-Paket (Social Boost, Bestandteil von Standard und Plus)
- Bundesagentur für Arbeit (BA): Optionale Übermittlung von Stellenanzeigen über XML-Schnittstelle
- Stripe Inc., 510 Townsend Street, San Francisco, CA 94103, USA: Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung; Stripe ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert
- Resend (Functional Software, Inc.), 2261 Market Street #5109, San Francisco, CA 94114, USA: Transaktionaler E-Mail-Versand (Auftragsbestätigungen, Job-Newsletter, Kontobenachrichtigungen, Bewerbungsweiterleitungen); Resend ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert
- Lexware Office (Haufe-Lexware GmbH & Co. KG): Rechnungsmanagement und Buchhaltung
Mit diesen Dienstleistern bestehen Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO, soweit diese personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Drittdienstleister sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
XI. Mindestanforderungen an Stellenanzeigen
Jede auf mfa-mal-anders.de veröffentlichte Stellenanzeige muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Der Stellentitel muss die ausgeschriebene Position präzise und nicht irreführend beschreiben.
- Die Stellenbeschreibung muss klar und verständlich formuliert sein. Empfohlen wird eine Gliederung in: Unternehmensvorstellung, Aufgabenbeschreibung, Anforderungsprofil sowie Leistungen und Benefits für Bewerber.
- Der tatsächliche und vollständige Unternehmensname muss angegeben sein.
- Eine E-Mail-Adresse oder ein direkter Link zu einem Bewerberportal für die ausgeschriebene Stelle muss vorhanden sein.
- Der korrekte Arbeitsort muss angegeben sein. Pro Stellenanzeige kann nur ein Arbeitsort angegeben werden.
- Stellenanzeigen müssen gemäß § 11 AGG diskriminierungsfrei formuliert sein (m/w/d oder geschlechtsneutral).
- Stellenanzeigen, die über das Azubi-Paket veröffentlicht werden, dürfen ausschließlich Ausbildungsstellen bewerben.
XII. Gewährleistung
- MFA mal anders erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Mängelansprüche des Arbeitgebers setzen voraus, dass dieser Mängel unverzüglich und in Textform (E-Mail an kontakt(at)mfa-mal-anders.de) anzeigt. Für vom Arbeitgeber selbst erstellte Stellenanzeigen bestehen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber MFA mal anders. Die Mängelanzeigepflicht gilt nicht für Mängel, die MFA mal anders arglistig verschwiegen hat.
- Ein Anspruch auf Erreichung eines bestimmten Bewerbungsaufkommens oder Erfolg der Personalsuche besteht nicht; MFA mal anders schuldet ausschließlich die Veröffentlichung und Verbreitung der Stellenanzeige entsprechend dem gebuchten Paket.
XIII. Haftung
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MFA mal anders haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, unabhängig vom Verschuldensgrad.
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MFA mal anders haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von MFA mal anders, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von MFA mal anders der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — insbesondere die vertragsgemäße Veröffentlichung der gebuchten Stellenanzeige für die vereinbarte Laufzeit.
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Im Übrigen ist die Haftung von MFA mal anders für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
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MFA mal anders haftet insbesondere nicht für:
- den Inhalt von Stellenanzeigen, die durch Arbeitgeber eigenständig erstellt wurden;
- Entscheidungen von Google, Kleinanzeigen.de oder der Bundesagentur für Arbeit über Annahme, Ablehnung oder Zeitpunkt der Veröffentlichung übermittelter Stellenanzeigen;
- den Erfolg einer Personalsuche oder das Ausbleiben geeigneter Bewerbungen;
- technische Störungen oder Ausfälle, die auf höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Cyberangriffe Dritter, Infrastrukturausfälle des Hostinganbieters) beruhen.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistiger Täuschung durch MFA mal anders.
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Soweit die Haftung von MFA mal anders ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
XIV. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch MFA mal anders erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften. Ausführliche Informationen zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind ausschließlich der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen), Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, www.lfd.niedersachsen.de.
XV. Besondere Bestimmungen für Jobsuchende
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Die Nutzung der Plattform durch Jobsuchende — einschließlich der Erstellung von Stellengesuchen, der Nutzung der Kurzbewerbungsfunktion und der Einrichtung von Job-Alerts — ist kostenlos.
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Jobsuchende können ihr Nutzerkonto einschließlich aller gespeicherten Daten jederzeit ohne Angabe von Gründen löschen. Die Löschfunktion steht im Nutzerkonto zur Verfügung. Eine Löschung kann alternativ per E-Mail an kontakt(at)mfa-mal-anders.de beantragt werden und wird innerhalb von 14 Tagen durchgeführt.
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Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für Streitigkeiten aus Online-Verträgen nutzen können.
XVI. Plattformintegrität und Moderationsregeln (DSA)
In Übereinstimmung mit den Anforderungen des Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065, DSA) gelten folgende Regelungen:
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Verbotene Inhalte: Folgende Inhalte sind auf der Plattform unzulässig:
- Diskriminierende Stellenanzeigen (Verstöße gegen das AGG)
- Fingierte, irreführende oder betrügerische Stellenangebote
- Inhalte, die gegen deutsches oder europäisches Recht verstoßen
- Spam, automatisierte Massenanfragen oder Scraping der Plattform
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Meldung rechtswidriger Inhalte: Nutzer können rechtswidrige Inhalte per E-Mail an kontakt(at)mfa-mal-anders.de melden. MFA mal anders wird gemeldete Inhalte zeitnah prüfen und bei bestätigtem Verstoß unverzüglich entfernen.
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Begründungspflicht: Wird eine Stellenanzeige abgelehnt oder entfernt, erhält der betroffene Arbeitgeber auf Anfrage eine Begründung der Entscheidung.
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Widerspruchsverfahren: Arbeitgeber können Moderationsentscheidungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung per E-Mail an kontakt(at)mfa-mal-anders.de anfechten. MFA mal anders wird den Widerspruch innerhalb von 14 Werktagen prüfen und den Arbeitgeber über das Ergebnis informieren.
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Behördlicher Kontaktpunkt: Für Anfragen von Behörden gemäß Art. 11 DSA steht MFA mal anders unter kontakt(at)mfa-mal-anders.de zur Verfügung.
XVII. Schlussbestimmungen
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Anwendbares Recht: Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher (Jobsuchende) bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates gemäß Art. 6 ROM I-VO unberührt.
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Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Unternehmern (Arbeitgebern) ist ausschließlicher Gerichtsstand Lingen (Ems) (§ 38 ZPO). Für Streitigkeiten mit Verbrauchern (Jobsuchenden) gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnort des Verbrauchers.
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Abtretungsverbot: Der Arbeitgeber darf aus diesem Vertrag resultierende Ansprüche gegen MFA mal anders nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MFA mal anders an Dritte abtreten.
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Streitbeilegung und VSBG: MFA mal anders ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 VSBG).
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Änderungen dieser AGB: MFA mal anders behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit dies aus sachlich gerechtfertigten Gründen erforderlich ist (z. B. Änderungen der Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, neue Leistungen oder Sicherheitserfordernisse).
Gegenüber Arbeitgebern (Unternehmer) werden Änderungen auf der Website unter mfa-mal-anders.de/agbs veröffentlicht und mit dem Datum des Inkrafttretens versehen. Die jeweils aktuelle Fassung gilt für alle nach ihrem Inkrafttreten neu abgeschlossenen Buchungen. MFA mal anders empfiehlt Arbeitgebern, die AGB vor jeder Buchung auf Änderungen zu prüfen.
Gegenüber Jobsuchenden (Verbraucher) werden Änderungen mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website bekannt gemacht und registrierte Nutzer zusätzlich per E-Mail an die hinterlegte Adresse informiert. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach Ablauf der Frist gilt als Zustimmung zur geänderten Fassung. Nutzer, die nicht zustimmen möchten, können ihr Konto jederzeit kostenfrei löschen. Auf diese Möglichkeit wird in der Benachrichtigung ausdrücklich hingewiesen.
Änderungen, die ausschließlich neue Leistungen ergänzen oder redaktionelle Korrekturen ohne inhaltliche Auswirkung betreffen, können ohne Vorlauffrist vorgenommen werden.
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Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.