MFA / Medizinische Fachangestellte / ArzthelferIn Gehalt 2023 - Berechne Dein Gehalt mit unserem Gehaltsrechner

MFA Gehalt 2023
für Medizinische Fachangestellte / ArzthelferIn

Wie viel verdienst Du als Medizinische Fachangestellte (MFA) bzw. ArzthelferIn

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Sobald es um das Thema Gehalt geht, fehlt uns als MFA bzw. ArzthelferIn oft das Gespür für eine konkrete Zahl. Ein typisches Beispiel, das du bestimmt auch kennst: Du hast Dich gerade auf einen Job beworben. Der zukünftige Chef fragt Dich nach deinen Gehaltsvorstellungen. Natürlich willst Du nicht zu dreist sein und das potenzielle Jobangebot durch zu hohe Gehaltswünsche in Gefahr bringen. Deshalb gehen viele Medizinische Fachangestellte bei der Gehaltsverhandlung lieber auf Nummer sicher und verkaufen sich am Ende unter Wert. Aber wie viel verdient man eigentlich als Medizinische Fachangestellte / ArzthelferIn?

In den vielen Gruppen und Foren kommen regelmäßig Fragen zur Höhe des Gehalts in Voll- und Teilzeit auf. Wenn ich bei manchen Kommentaren lese, dass eine ausgebildete Medizinische Fachangestellte mit 15 Jahren Berufserfahrung in ein und derselben Praxis mit 1.900€ brutto nach Hause geht, finde ich das einfach nur sehr schade und traurig.

Damit Dir das nicht passiert, bekommst Du in diesem Artikel Informationen über Gehalt, Tarifverträge und Tätigkeitsgruppen für Medizinische Fachangestellte. Mit diesem Wissen, kannst Du deinen eigenen Marktwert einordnen und selbstbewusst für einen leistungsorientierten und fairen Lohn einstehen. In unserem Artikel über Gehaltsverhandlungen geben wir Dir zusätzlich 9 Tipps, wie Du dein Wunschgehalt erzielst.

Vorweg klären wir zunächst ein paar Begrifflichkeiten und wie die vertragliche Lage aussieht.

Gehaltstarifvertrag MFA 2023für Medizinische Fachangestellte / ArzthelferIn

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VMF) ist die verantwortliche Organisation für Medizinische Fachangestellte auf Arbeitnehmerseite. Sie vertritt uns MFA bei Tarifverhandlungen gegenüber der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der ArzthelferInnen / Medizinischen Fachangestellten (AAA). Die AAA ist die Tarifpartei der Arbeitgeber, sprich der niedergelassenen Ärzte, mit der der Manteltarifvertrag verhandelt wird.

Die niedergelassenen Ärzte sind nicht automatisch Mitglied in der AAA. Deshalb kann man nicht zwingend davon ausgehen, dass sich Praxen an die Gehälter im Tarifvertrag halten müssen. Arbeitgeber sind nur dann dazu verpflichtet nach Gehaltstarifvertrag zu zahlen, wenn sowohl sie Mitglied im AAA als auch die MFA Mitglied im VMF sind.

Ehrlich gesagt, kenne ich nicht viele ArzthelferInnen, die Mitglied im VMF sind. Daher wundert es auch nicht, dass so viele von uns untertariflich verdienen, wie die Kollegin aus dem Forum im obigen Beispiel.

Dennoch gibt es viele Ärzte, die sich freiwillig an den aktuellen Tarifvertrag halten oder zumindest das Gehalt für ihre Medizinischen Fachangestellten daran anlehnen.

Neben dem offiziellen Tarifvertrag existieren zahlreiche Gehaltstarifverträge von privaten Unternehmen, Krankenhäusern, dem öffentlichen Dienst (z.B. wenn Du bei der Kassenärztlichen Vereinigung arbeitest) und kirchlichen Trägern (wie der Caritas, der Diakonie oder der Johanniter).

Es kommt im privaten Bereich oftmals zu einer außertariflichen Bezahlung. Das muss nicht unbedingt negativ für Dich ausfallen. Viele MFA werden dadurch übertariflich bezahlt.

Wenn dein Chef kein Mitglied im AAA ist, Du aber darauf bestehst, dass dein Gehalt nach Tarifvertrag bezahlt wird, kannst du alternativ mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass er sich freiwillig daran hält. Hier ist es ratsam, eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag aufnehmen zu lassen, die die Abmachung bindend macht.

Der Tarifvertrag hat natürlich auch einen ganz entscheidenden Vorteil: Er wird regelmäßig neu verhandelt. Dein Verdienst wird somit beinahe jährlich immer etwas angepasst und erhöht. Ist dein Chef verpflichtet nach Tarifvertrag zu zahlen oder hält sich freiwillig daran, musst Du also selbst keine Gehaltsverhandlungen führen.

Daneben bietet der Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte Dir vor allem eine gute Orientierung, um deinen Marktwert einzuschätzen – bezüglich Qualifikation und Erfahrung.

MFA Gehaltsrechner 2023

Gib Deine Daten ein und erhalte Dein Gehalt entsprechend des Gehaltstarifvertrags* für Medizinische Fachangestellte (MFA) / ArzthelferIn in Voll- oder Teilzeit.

(Stand 2021 | gültig ab 01.01.2023)


Dein monatliches Grundgehalt (brutto)

entspricht einem Stundenlohn von €/h

Lies auch: Gehaltsverhandlung – 9 Tipps um erfolgreich mehr Gehalt zu verhandeln

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*Quelle: Gehaltstarifvertrag 2021 für Medizinische Fachangestellte (MFA) / ArzthelferInnen – AAA (2021)

Übrigens

Mit der offiziellen Berechnungsformel für Teilzeitkräfte aus dem Gehaltstarifvertrag 2021 gibt es leichte Abweichungen bei der Anwendung auf eine Vollzeitstelle. Dies ist mit der Rundung von Faktoren in der Berechnungsformel zu erklären. Die Wochenstundenarbeitszeit für Vollzeit ist im Manteltarifvertrag als 38,5 Wochenstunden angegeben, beträgt mit den Abweichungen aus der Berechnungsformel jedoch 38,5681 Wochenstunden1.

1 Wenn Ihr dies selbst prüfen möchtet, gebt die Arbeitszeit von 38,5681 Stunden in den Gehaltsrechner ein oder benutzt direkt die Formel aus dem Gehaltstarifvertrag.

Gehaltstabelle MFA 2023 nach Gehaltstarifvertrag – gültig ab 01.01.2023

Das Einstiegsgehalt für Medizinische Fachangestellte liegt nach der Ausbildung im Jahr 2023 bei 2.207 € nach aktuellem Gehaltstarifvertrag. Mit steigender Berufserfahrung und durch Absolvierung entsprechender Weiterbildungen kann das monatliche Gehalt auf bis zu 4.434 € steigen.

Der Stundenlohn im Jahr 2023 für Medizinische Fachangestellte (MFA) bewegt sich laut Gehaltstarifvertrag je nach Berufserfahrung und erworbenen Qualifikationen durch Fort- und Weiterbildungen zwischen 13,22 €/h und 26,5 €/h. Über unseren Gehaltsrechner kannst Du Dir den Stundenlohn bzw. das Gehalt in Teilzeit für Deinen relevanten Bereich errechnen, indem Du als Wochenarbeitszeit eine Stunde auswählst.

BerufsjahrTätigkeitsgruppe ITätigkeitsgruppe IITätigkeitsgruppe IIITätigkeitsgruppe IVTätigkeitsgruppe VTätigkeitsgruppe VI
1 - 42.206,98 €2.372,50 €2.482,85 €2.648,38 €2.869,07 €3.200,12 €
5 - 82.396,46 €2.576,19 €2.696,02 €2.875,75 €3.115,40 €3.474,87 €
9 - 122.548,90 €2.740,07 €2.867,51 €3.058,68 €3.313,57 €3.695,91 €
13 - 162.620,87 €2.817,44 €2.948,48 €3.145,04 €3.407,13 €3.800,26 €
17 - 202.899,50 €3.116,96 €3.261,94 €3.479,40 €3.769,35 €4.204,28 €
21 - 242.952,34 €3.173,77 €3.321,38 €3.542,80 €3.838,03 €4.280,89 €
25 - 283.005,17 €3.230,57 €3.380,82 €3.606,21 €3.906,72 €4.357,50 €
ab 293.058,01 €3.287,37 €3.440,26 €3.669,61 €3.975,41 €4.434,13 €

Quelle: Gehaltstarifvertrag 2021 für Medizinische Fachangestellte (MFA) / ArzthelferInnen – AAA (2021)

Sonderzahlungen nach MFA Gehaltstarifvertrag

Als Medizinische Fachangestellte / Arzthelferin hast Du laut Gehaltstarifvertrag Anspruch auf eine Sonderzahlung zu jedem 1. Dezember eines Kalenderjahres, wenn Dein Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten (bei Auszubildenden 3 Monate) besteht. Zudem darf Deine Anstellung nicht gekündigt sein, bzw. keine Vereinbarung über die Beendigung bestehen.

Die Höhe der Sonderzahlung hängt von der Dauer Deiner Betriebszugehörigkeit ab:

  • 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit – 50% des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts
  • 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit ab 2022 – 70% des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts

Quelle: Gehaltstarifvertrag 2021 für Medizinische Fachangestellte (MFA) / ArzthelferInnen – AAA (2021)

Anrechnung von Berufsjahren für MFA

Ein wichtiger Indikator für die Höhe des Verdienstes von MFA sind Erfahrung und Expertise, die man sich im Laufe seines Berufslebens aneignet. Je länger Du im Beruf bist, desto mehr kannst du logischerweise an Gehalt verlangen. Auch in den Tarifverhandlungen werden Gehälter nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppen vereinbart.

Schauen wir uns einmal an, wie Du deine Berufsjahre berechnen kannst.

Die Anrechnung deiner Berufsjahre startet ab dem 1. des Monats, in dem die Ausbildung beendet wurde.

Beispiel

Ausbildung am 16.07. beendet: Anrechnung der Berufsjahre beginnt ab 01.07.

Bei Beschäftigten in Teilzeit zählen die Berufsjahre genau wie bei Vollzeit-Beschäftigung und werden komplett angerechnet.

Anrechnung von Berufsjahren für MFA bei berufsnahen Tätigkeiten

Bist Du vor oder nach deiner Ausbildung einer berufsnahen Arbeit nachgegangen (z.B. in einem Labor oder im Krankenhaus), werden die Zeiten zur Hälfte angerechnet. Du musst allerdings deine Prüfung zur Medizinischen Fachangestellten vor der Ärztekammer bestanden haben.

Beispiel

Eine Medizinische Fachangestellte arbeitet vor (oder nach) ihrer Ausbildung vier Jahre in einer Zahnarztpraxis. Hier werden 2 Berufsjahre angerechnet.

Mutterschutz, Elternzeit und Erziehungsurlaub

Unterbrichst Du die Arbeit für Mutterschutz, Elternzeit oder Erziehungsurlaub, können diese Zeiten nur angerechnet werden, wenn du Dich in einem aktiven Arbeitsverhältnis befindest.

Zeiten für Mutterschutz werden dann voll bei den Berufsjahren angerechnet.

Zeiten für Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit werden nur zur Hälfte zu den Berufsjahren gezählt. Arbeitest Du während der Elternzeit in Teilzeit als ArzthelferIn, werden die Zeiten jedoch voll dazu gerechnet.

Zwei Beispiele zum besseren Verständnis.

Beispiel 1

Eine Medizinische Fachangestellte geht am 15. August 2016 bei errechnetem Geburtstermin am 30.09.2016 (6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin) bis zum 25.11.2016 (8 Wochen nach der Entbindung) in den Mutterschutz und nimmt eine einjährige Elternzeit in Anspruch. Sie kehrt am 01.10.2017 in Vollzeit in die berufliche Tätigkeit als MFA zurück. Sie bekommt für diese Zeit insgesamt 8,5 Monate bei den Berufsjahren angerechnet.

Beispiel 2

Eine Medizinische Fachangestellte geht am 15. August 2016 bei errechnetem Geburtstermin am 30.09.2016 in Mutterschutz bis zum 25.11.2016 und nimmt anschließend eine einjährige Elternzeit in Anspruch. Ab dem 01.04.2017 arbeitet sie während der Elternzeit in Teilzeit 8 Stunden wöchentlich in der Praxis. Sie kehrt am 01.10.2017 aus der Elternzeit in die Praxis zurück. Sie bekommt für diese Zeit insgesamt 11,5 Monate bei den Berufsjahren angerechnet.

Tätigkeitsgruppen für MFA nach aktuellem Gehaltstarifvertrag

Im Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte werden vorhandene Kenntnisse und Qualifikationen in Tätigkeitsgruppen eingeordnet und entsprechend im Gehalt widergespiegelt. Die Tätigkeiten werden nach Grad der Selbstständigkeit, Anzahl der Fortbildungsstunden, leitende Tätigkeiten und Verantwortung eingeteilt. Dies gibt Dir eine zusätzliche Orientierung, um dein Gehaltsniveau einschätzen zu können. Hier steigern vor allem abgeschlossene Fortbildungen und Weiterbildungen das Gehaltsniveau.

Nach welchen Kriterien sich die Tätigkeitsgruppen aufteilen, zeigt dir die nachfolgende Übersicht.

Tätigkeitsgruppe 1

  • Berufseinsteiger nach abgeschlossener Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten
  • Du führst Tätigkeiten nach Anweisungen des Arztes oder einer erfahreneren Kollegin aus

Tätigkeitsgruppe 2

  • Du kannst Tätigkeiten weitestgehend selbstständig ausführen
  • Du hast mind. 40 Fortbildungsstunden gesammelt und weist vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Arbeitsbereich auf

Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel:

  • Ambulante Versorgung älterer Menschen
  • Wundbehandlung/ Wundmanagement
  • Hygienemanagement
  • Qualitätsmanagement
  • Patientenbegleitung und Koordination
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Notfallmanagement/ Erweiterte Notfallkompetenz
  • Impfassistenz
  • Disease-Management-Programme

Tätigkeitsgruppe 3

  • Du hast mindestens 80 Fortbildungsstunden gesammelt und/oder weist entsprechende Berufserfahrung nach
  • Du führst Tätigkeiten in der Durchführung der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten aus

Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel:

  • Elektronische Praxiskommunikation und Telematik
  • Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen
  • Prävention im Kindes- und Jugendalter
  • Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung (90 Stunden)

Tätigkeitsgruppe 4

  • Du führst Tätigkeiten komplett selbstständige aus
  • Du hast besonders vielseitige Fachkenntnisse die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben
  • Du hast mindestens 120 Fortbildungsstunden gesammelt und/oder übernimmst Tätigkeiten in der systematischen Planung, Durchführung und Koordination der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten

Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel:

Tätigkeitsgruppe 5

  • Du führst leitungsbezogenen Tätigkeiten aus
  • Du kannst Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 360 Stunden und entsprechende Berufserfahrung vorweisen
  • Hierbei sind eine Fortbildung von mindestens 120 Stunden und weitere Fortbildungseinheiten von mindestens 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen. Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit.

Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme:

  • Fachwirtin für ambulante Medizinische Versorgung/Arztfachhelferin gemäß § 54 BBiG

Tätigkeitsgruppe 6

  • Du führst leitungs- und führungsbezogene Tätigkeiten aus
  • Du kannst Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 600 Stunden und entsprechende Berufserfahrung vorweisen

Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel:

MFA Gehalt 2023 in Teilzeit

Dein Gehalt als ArzthelferIn / MFA in Teilzeit kannst Du Dir mit Hilfe des Gehaltsrechners berechnen. Hier ist die offizielle Formel aus dem Tarifvertrag hinterlegt.

Arbeitest Du 25 Stunden pro Woche in Teilzeit, kommst Du laut Gehaltstabelle aus dem Tarifvertrag beispielsweise auf ein monatliches Grundgehalt zwischen 1.354,- und 2.720,- Euro (brutto) in Abhängigkeit von Deinen Berufsjahren und absolvierten Fortbildungsstunden.

Bei 30 Stunden pro Woche in Teilzeit, kommst Du laut Gehaltstabelle aus dem Tarifvertrag auf ein monatliches Grundgehalt zwischen 1.625,- und 3.264,- Euro (brutto) in Abhängigkeit von Deinen Berufsjahren und absolvierten Fortbildungsstunden.

MFA Ausbildung Gehalt 2023 – nach Tarifvertrag

Wie für andere Ausbildungsberufe auch, ist für die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten laut Berufsbildungsgesetz eine Vergütug zu zahlen. Hierüber gibt der aktuelle Gehaltstarifvertrag ebenfalls Auskunft. Demnach ist für Medizinische Fachangestellte / ArzthelferInnen ein Gehalt entsprechend der monatlichen Ausbildungsvergütung (brutto) wie folgt vorgesehen:

Ausbildungsjahr
ab1.2.3.
01.01.2021880,- €935,- €995,- €
01.01.2022900,- €965,- €1.035,- €
01.01.2023920,- €995,- €1.075,- €

Quelle: Gehaltstarifvertrag 2021 für Medizinische Fachangestellte (MFA) / ArzthelferInnen – AAA (2021)

Auf unserer Seite findest Du auch weitere Informationen zur Ausbildung zur MFA – Medizinischen Fachangestellten / ArzthelferIn.

MFA Gehalt im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst werden Medizinische Fachangestellte gemäß TVöD-B in die Entgeltgruppe E-5 eingeordnet. Sollte Personalverantwortung in Deiner Position hinzukommen, kannst Du in die Entgeltgruppe E-6 aufsteigen. Entsprechend Deiner Berufserfahrung wirst Du in die Stufen 1 - 6 eingeteilt und kannst so bezüglich Deines Gehalts weiter aufsteigen.

TVöD-B – 01.04.2022 - 31.12.2022

Entgeltgruppe1. Stufe2. Stufe3. Stufe4. Stufe5. Stufe6. Stufe
E 62.683,45 €2.867,82 €2.997,10 €3.125,704 €3.250,70 €3.314,71 €
E 52.576,29 €2.755,14 €2.875,93 €3.003,85 €3.122,72 €3.184,15 €

Quelle: TVöD-B Tabelle gültig vom 01.04.2022 - 31.12.2022

MFA Gehalt nach Bundesland

Nach wie vor ist es so, dass unterschiedliche Gehälter gezahlt werden – je nachdem, wo man arbeitet. Auch bei Medizinischen Fachangestellten ist dies der Fall. Wenig überaschend sieht man ein deutliches Gefälle zwischen den alten und neuen Bundesländern. Durchschnittlich verdient man in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2.123 € und 2.202 € brutto pro Monat. In den übrigen Bundesländern (Niedersachsen, Saarland, Berlin, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg) liegt das monatliche Gehalt brutto durchschnittlich zwischen 2.467 € und 2.673 €.

Medizinische Fachangestellte (MFA) Gehalt pro Bundesland

Quelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit

BundeslandMonatliches Gehalt (brutto)
Sachsen2.123 €
Sachsen-Anhalt2.133 €
Thüringen2.138 €
Mecklenburg-Vorpommern2.196 €
Brandenburg2.202 €
Niedersachsen2.467 €
Saarland2.471 €
Rheinland-Pfalz2.501 €
Nordrhein-Westfalen2.514 €
Berlin2.524 €
Schleswig-Holstein2.533 €
Bremen2.551 €
Hessen2.555 €
Baden-Württemberg2.590 €
Bayern2.600 €
Hamburg2.673 €
Deutschland ∅2.496 €

Quelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit

MFA Gehalt nach Stadt

Dazu gilt es noch zu beachten, dass das Gehalt für Medizinische Fachangestellte in den Städten in der Regel höher ist, als im ländlichen Raum. Aber auch der Vergleich zwischen den verschiedenen Großstädten zeigt zum Teil große Differenzen. Während eine ArzthelferIn in München im Schnitt etwa 2.912 € im Monat verdient, sind es in Köln 2.611 € und in Leipzig lediglich 2.172 €.

StadtMonatliches Gehalt (brutto)
München2.912 €
Stuttgart2.818 €
Frankfurt am Main2.767 €
Essen2.678 €
Hannover2.647 €
Köln2.611 €
Düsseldorf2.589 €
Nürnberg2.571 €
Dortmund2.552 €
Dresden2.236 €
Leipzig2.172 €

Quelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit

MFA Gehalt nach Alter und Geschlecht

Mit höherem Alter kommen in der Regel auch eine größere Berufserfahrung und Anzahl absolvierter Fortbildungen zusammen. In diesem Zusammenhang steigt natürlich auch das Gehalt entsprechend der persönlichen Qualifikationen an.

Der Vergleich zwischen den Geschlechtern ist in der Berufsgruppe der Medizinischen Fachangestellten schwierig. Dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit sind bezüglich des Gehaltes männlicher Medizinischer Fachangestellter kaum Daten zu entnehmen. Grund hierfür dürfte sein, dass der Beruf nach wie vor mit überwältigender Mehrheit von Frauen ausgeübt wird. Dementsprechend sind auch die Daten in der folgenden Tabelle mit Vorsicht zu genießen.

AltersgruppeweiblichmännlichMedian
< 252.198 €keine Daten2.198 €
25 - 542.558 €2.879 €2.562 €
55+2.690 €keine Daten2.690 €

Quelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit

Benefits – wenn dein Gehalt nicht zufriedenstellend ist

Neben einer fairen Bezahlung spielen auch weitere, sogenannte weiche Faktoren oder Benefits eine Rolle in der Auswahl des richtigen Arbeitgebers. Denn Geld alleine macht auch nicht glücklich. Es muss das Gesamtpaket stimmen. Dazu zählen vor allem das Klima im Team, die Arbeitszeiten, der Weg zur Arbeit, interessante Aufgaben, die fordern und fördern (Stichwort Weiterbildungen und Fortbildungen ) oder die Möglichkeit Home Office zu machen.

Wenn das angebotene Gehalt auf den ersten Blick nicht besonders reizvoll ist, erkundige Dich nach zusätzlich möglichen Benefits. Das können monetäre oder nicht monetäre Sonderleistungen sein. Das (unzufriedenstellende) Gehalt wird dadurch kompensiert und der Job bzw. den Arbeitgeber attraktiver.

Inwiefern sich ein Benefit für Dich wirklich lohnt, entscheidet oft die individuelle Lebenslage. Prüfe deshalb die angebotenen Zusatzleistungen eines Arbeitgebers und gehe zur Not auch in die Verhandlung und frage, ob man sich über bestimmte Zusatzleistungen einigen kann.

Einige Beispiele für Benefits

  • Übernahme von Fortbildungskosten
  • Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel
  • Zuzahlung zu Kita-Gebühren oder hauseigene Kita
  • Übertarifliche Anzahl an Urlaubstagen
  • 13. Monatsgehalt / Urlaubsgeld
  • Zulage zur privaten Rentenversicherung, Betriebsrente, Lebens-, Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.
  • Beteiligung am Gewinn/ Prämien
  • Angebot von Home Office
  • Ein individuelles Arbeitszeitmodell (Teizeit / Vollzeit)
  • Dienstwagen
  • Essensgutscheine für die Mittagspause
  • Beteiligung an Gesundheitsleistungen, z.B. Fitnessstudio, Wellnessangebote

In jedem Fall sind Benefits eine zusätzliche Aufwertung und Zeichen der Wertschätzung deiner Arbeit und kein Ersatz oder eine Kompensation für Unzufriedenheit im Job. Denn noch einmal: Gehalt ist nicht alles. Es muss aber ein gewisses Level haben mit dem man seinen Lebensunterhalt ohne Schwierigkeiten finanzieren kann. Auf der anderen Seite macht viel Geld auch nicht glücklich, wenn Dir die Aufgaben, der Chef oder das Team Bauchschmerzen bereiten und jeden Arbeitstag zur Zumutung werden lassen.

Häufige Fragen

Wie viel Gehalt verdient eine Medizinische Fachangestellte (MFA) / ArzthelferIn?

Das Gehalt einer Medizinischen Fachangestellten / ArzthelferIn liegt bei Berufseinstieg laut aktuellen Gehaltstarifvertrag bei ca. 1.970 Euro / Monat für eine Vollzeitstelle. Mit zunehmender Berufserfahrung und abgeschlossenen Fortbildungen erhöht sich das Gehalt tariflich bis auf über 3.800 Euro / Monat. Im aktuellen Durchschnitt liegt der Verdienst einer MFA / ArzthelferIn bei ca. 2.500 Euro / Monat.

Wie viel verdient mal als MFA netto?

Das durchschnittliche Nettogehalt einer Medizinischen Fachangestellten (MFA) liegt bei etwa 1.600 bis 1.900 Euro im Monat. Allerdings kann das Nettogehalt je nach Bundesland, Berufserfahrung und Arbeitsplatz variieren.

Wie hoch ist der Stundenlohn für eine Medizinische Fachangestellte (MFA) / ArzthelferIn in 2023?

Der Stundenlohn im Jahr 2023 für Medizinische Fachangestellte (MFA) / ArzthelferInnen bewegt sich laut Gehaltstarifvertrag je nach Berufserfahrung und erworbenen Qualifikationen durch Fort- und Weiterbildungen zwischen 12,51 €/h und 25,13 €/h.

Checkliste – MFA / ArzthelferIn Gehalt einschätzen

  • Berufsjahre berechnen
  • Fortbildungsstunden berechnen
  • Tätigkeiten aufschreiben, die Du ausführst oder im neuen Job ausführen sollst
  • Deine Gehaltsstufe in der Tabelle des Gehaltstarifvertrages für Medizinische Fachangestellte ablesen
  • Tätigkeitsgruppe ermitteln
  • Benefits und Zusatzleistungen mitbedenken
  • Lies auch unseren Artikel zu Gehaltsverhandlungen

Ich hoffe, Dir mit diesem Artikel ein besseres Gespür für die Berechnung deines Gehalts als MFA / ArzthelferIn bei unterschiedlichen Stufen an Erfahrungen und Tätigkeitsfelder vermitteln zu können. Mein Appell: Trau Dich, selbstbewusst für dein Wissen und deine bisherige berufliche Erfahrung einzustehen und ein angemessenes Gehalt zu verlangen.

Quellen

Webseite VMF online

Die Ärztekammer Baden-Württemberg hat zum Thema Gehaltstarifvertrag eine gute FAQ-Liste herausgebracht.

Blogartikel von Teramed