Personalwissen

Quereinsteiger:innen in der Arztpraxis einstellen

Aufgaben abgrenzen, Qualifikation prüfen, sicher einarbeiten

Eine Stelle nur als "für Quereinsteiger:innen geeignet" auszuschreiben, löst noch kein Personalproblem. Zuerst muss klar sein, welche Arbeit liegen bleibt und was die neue Person tatsächlich übernehmen soll.

Für Empfang, Telefon und Praxisorganisation können Erfahrungen aus anderen Branchen gut passen. Sobald medizinische Aufgaben dazukommen, gelten andere Maßstäbe. Maßgeblich sind dann die konkrete Tätigkeit, die vorhandene Qualifikation und die ärztliche Delegation.

Dieser Unterschied sollte bereits vor der Ausschreibung geklärt sein. Sonst bewerben sich Menschen auf eine Rolle, die im Praxisalltag ganz anders aussieht.

Für Bewerber:innen: Unser Karriereartikel erklärt den Quereinstieg in die Arztpraxis ohne MFA-Ausbildung. Dort geht es ausführlich um Aufgaben, Kurse, Umschulung und den anerkannten Berufsabschluss.

Beginnen Sie mit der Aufgabe, nicht mit dem Lebenslauf

Schauen Sie zuerst auf den Praxisalltag. Welche Unterbrechungen kosten das Team besonders viel Zeit? Wo entstehen Rückstände? Und für welche Aufgaben fehlt wirklich eine ausgebildete MFA?

Aus diesen Fragen entsteht ein Aufgabenprofil. Es sollte genauer sein als Empfang, Backoffice oder Assistenz. Sinnvoll sind konkrete Tätigkeiten, feste Schnittstellen und eine klare Antwort auf die Frage, wer fachliche Entscheidungen trifft.

  • Empfang und Kommunikation: Patient:innen begrüßen, Termine vergeben, Anrufe annehmen und Anliegen weiterleiten. Legen Sie fest, welche Anliegen die Person selbst bearbeiten darf und wann sie an eine medizinische Fachkraft übergeben muss.
  • Praxisorganisation: Dokumente zuordnen, Post bearbeiten, Materialbestände prüfen und Bestellungen vorbereiten. Klären Sie die nötigen Zugriffsrechte sowie die Abläufe und Datenschutzregeln, die die Person beherrschen muss.
  • Abrechnung und Qualitätsmanagement: Unterlagen vorbereiten, Daten pflegen und bei Routinen unterstützen. Prüfen Sie das vorhandene Fachwissen und bestimmen Sie, wer die Arbeit kontrolliert und die fachliche Verantwortung trägt.
  • Medizinische Assistenz: zum Beispiel Blutdruckmessung, EKG oder Blutentnahme. Prüfen Sie, ob die konkrete Tätigkeit delegierbar ist, die Qualifikation passt und wie Anleitung und Überwachung erfolgen.

So wird sichtbar, ob Sie eine Organisationskraft, eine Person mit Abrechnungserfahrung oder eine medizinisch vorqualifizierte Assistenz suchen. Das sind unterschiedliche Rollen. Sie sollten nicht unter einem unscharfen Quereinsteiger-Profil zusammengefasst werden.

Organisation und medizinische Delegation sind nicht dasselbe

Bei vielen organisatorischen Aufgaben steht eine gründliche betriebliche Einarbeitung im Vordergrund. Dazu gehören Praxissoftware, Terminregeln, Zuständigkeiten, Datenschutz und feste Übergabepunkte. Eine Person am Telefon muss beispielsweise wissen, welche Angaben sie aufnehmen darf und wann sie ein Anliegen sofort an eine medizinische Fachkraft weitergibt.

Medizinische Tätigkeiten folgen zusätzlich den Regeln der Delegation. Die Anlage 24 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte nennt dafür Beispiele und typische Mindestqualifikationen. Der Katalog ist eine Orientierung und ausdrücklich nicht abschließend.

Für Praxen zählt folgende Trennung:

  • Ärztliche Kernleistungen wie Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchung, Diagnose, Aufklärung, Therapieentscheidung sowie invasive Therapien und operative Eingriffe dürfen nicht delegiert werden.
  • Einzelne vorbereitende oder technisch unterstützende Tätigkeiten können delegierbar sein. Dafür gelten je nach Aufgabe unterschiedliche Anforderungen.
  • Auch eine grundsätzlich delegierbare Tätigkeit darf nur einer dafür geeigneten Person übertragen werden.

Ein Beispiel zeigt die Grenze: Die ärztliche Anamnese bleibt ärztliche Aufgabe. Eine standardisierte Vorbereitung kann laut Anlage 24 delegiert werden, muss dort aber später im ärztlichen Gespräch überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Als typische Mindestqualifikation nennt der Katalog hierfür eine MFA. Ein allgemeiner Quereinsteigerkurs ändert diese Einordnung nicht automatisch.

Was die Praxis bei einer Delegation verantwortet

Die Entscheidung über die Übertragung einer medizinischen Leistung liegt bei der delegierenden Ärztin oder dem delegierenden Arzt. Die Anlage 24 nennt dafür drei Pflichten:

  1. Zuerst wird geprüft, ob die Person aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation oder ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse für die konkrete Tätigkeit geeignet ist.
  2. Danach wird sie in die selbstständige Durchführung dieser Tätigkeit eingewiesen.
  3. Die Ausführung wird regelmäßig kontrolliert. Wie eng diese Kontrolle ausfällt, hängt von der Qualifikation ab.

Die ärztliche Weisungsbefugnis muss durch eine schriftliche Vereinbarung abgesichert sein. Ein Zuruf im laufenden Praxisbetrieb ersetzt diese Organisation nicht.

Für Quereinsteiger:innen ohne medizinische Berufsqualifikation folgt daraus: Beginnen Sie nicht mit einer Liste vermeintlich einfacher medizinischer Handgriffe. Prüfen Sie jede Aufgabe einzeln. Bei Blutentnahmen, EKG, Injektionen oder Labortätigkeiten nennt der Beispielkatalog regelmäßig den MFA-Abschluss als typische Mindestqualifikation. Auch ein gleichwertiger Abschluss in einem Medizin- oder Gesundheitsfachberuf kann die Anforderung erfüllen.

Die Delegationsentscheidung bleibt eine Einzelfallentscheidung der verantwortlichen Ärztin oder des verantwortlichen Arztes. Dieser Beitrag bietet eine Orientierung für die Praxisorganisation und ersetzt keine rechtliche Beratung für einen konkreten Einsatz.

Übertragbare Erfahrung konkret prüfen

Berufserfahrung aus Hotel, Büro, Kundenservice oder Verwaltung kann nützlich sein. Sie ist aber kein fertiger Eignungsnachweis. Eine Tätigkeit an der Hotelrezeption sagt noch nicht, wie jemand mit vertraulichen Patientendaten, medizinisch dringlichen Anrufen oder den Grenzen der eigenen Zuständigkeit umgeht.

Fragen Sie im Bewerbungsgespräch deshalb nach konkreten Situationen:

  • Wie hat die Person bisher mehrere dringende Anliegen gleichzeitig sortiert?
  • Wie dokumentiert sie Informationen, die nicht verloren gehen dürfen?
  • Wann hat sie eine Aufgabe bewusst weitergegeben, weil ihr Wissen nicht ausreichte?
  • Wie geht sie mit aufgebrachten oder verunsicherten Menschen um?
  • Welche Software, Abrechnungs- oder Dokumentationssysteme kennt sie tatsächlich?

Eine kleine Arbeitsprobe kann mehr zeigen als eine allgemeine Selbsteinschätzung. Denkbar sind das Priorisieren eines fiktiven Telefonzettels, das strukturierte Übertragen neutraler Beispieldaten oder die Erklärung, wie die Person bei einem unklaren Anliegen vorgehen würde. Verwenden Sie dabei keine echten Patientendaten.

Unterscheiden Sie außerdem zwischen einem Wechsel aus einer medizinfremden Branche und dem Wechsel aus einem anderen Gesundheitsfachberuf. Eine Pflegefachperson oder medizinische Technologin bringt andere Vorkenntnisse mit als eine Bürokraft. Trotzdem prüft die Praxis auch hier die Eignung für jede konkrete Aufgabe.

Einarbeitung als Aufgabenfreigabe organisieren

Für Quereinsteiger:innen ist ein allgemeiner Rundgang durch die Praxis zu wenig. Sie brauchen eine Einarbeitung, die an ihrem Aufgabenprofil hängt. Die Dauer lässt sich nicht pauschal in Monaten festlegen. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten sicher beherrscht werden.

Ein praktikabler Ablauf sieht so aus:

  1. Ordnen Sie vor Arbeitsbeginn ein, welche Aufgaben rein organisatorisch sind, welche fachliche Vorkenntnisse verlangen und welche ärztlich delegiert werden müssten.
  2. Vermitteln Sie die Praxissoftware, interne Zuständigkeiten, Schweigepflicht, Zugriffsrechte, Kommunikationswege und den Umgang mit dringlichen Situationen.
  3. Zeigen Sie Tätigkeiten einzeln. Die zuständige Person erklärt den Ablauf, typische Fehler und den Punkt, an dem Unterstützung geholt werden muss.
  4. Lassen Sie die Aufgabe unter Aufsicht üben. Erst wenn die Ausführung nachvollziehbar sicher ist, wird sie für den vereinbarten Rahmen freigegeben.
  5. Halten Sie Freigabe und Rückmeldung fest. Dokumentieren Sie, wer welche Aufgabe seit wann übernimmt, wer anleiten darf und wie die Kontrolle erfolgt. Prüfen Sie die Zuordnung an festen Terminen erneut.

Der ausführliche Leitfaden zur Einarbeitung in der Arztpraxis hilft Ihnen beim Aufbau des gesamten Onboardings. Für die Aufgabenfreigabe genügt oft schon eine übersichtliche Matrix mit Tätigkeit, Voraussetzung, zuständiger Anleitung und Freigabestatus.

Der Gemeinsame Bundesausschuss verlangt im Qualitätsmanagement klare Verantwortlichkeiten sowie ein Risiko- und Fehlermanagement. Eine nachvollziehbare Aufgabenverteilung gehört deshalb zu einer sauber organisierten Praxis.

Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen kommen die Vorgaben zur Unterweisung hinzu. § 14 BioStoffV verlangt eine Unterweisung auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung sowie deren Dokumentation. Für eine reine Verwaltungskraft ohne entsprechende Exposition ist diese spezielle Vorgabe dagegen nicht der Ausgangspunkt.

Auch Schweigepflicht und der Umgang mit Patientendaten müssen von Beginn an sitzen. § 203 StGB bezieht Personen ein, die an der beruflichen Tätigkeit von Ärzt:innen mitwirken. Zugriffsrechte sollten deshalb zur tatsächlichen Aufgabe passen, nicht vorsorglich zum gesamten Praxisbetrieb.

Was ein Quereinsteigerkurs leisten kann

Ein guter Kurs kann Fachbegriffe erklären, Praxisabläufe einordnen und Unsicherheit vor dem ersten Arbeitstag verringern. Er kann auch zeigen, welche Themen in der betrieblichen Einarbeitung noch fehlen.

Er ersetzt weder die Prüfung einer konkreten Qualifikation noch die dreijährige, staatlich geregelte Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten. Eine Teilnahmebescheinigung macht aus einer Quereinsteigerin keine ausgebildete MFA und erteilt keine pauschale Freigabe für medizinische Tätigkeiten.

Prüfen Sie einen Kurs deshalb anhand seines Ziels:

  • Bereitet er auf Empfang und Verwaltung vor oder auch auf patientennahe Tätigkeiten?
  • Welche praktischen Übungen enthält er?
  • Wie grenzt der Anbieter die Inhalte von einer anerkannten Berufsqualifikation ab?
  • Passt der Kurs zu dem Aufgabenprofil, das Sie tatsächlich besetzen wollen?

Für einen anerkannten Berufsabschluss kommen Ausbildung, Umschulung zur oder zum MFA oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Externenprüfung infrage. Diese Wege erläutern wir im Karrierebereich ausführlicher.

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Checkliste vor Einstellung und Arbeitsbeginn

Vor einer Zusage sollten Sie diese Fragen beantworten können:

  • Welche fünf bis zehn Aufgaben soll die Person in den ersten Wochen übernehmen?
  • Welche Aufgaben bleiben ausdrücklich bei MFA oder Ärzt:innen?
  • Welche Erfahrung wurde mit Beispielen oder Nachweisen geprüft?
  • Welche Tätigkeiten verlangen eine medizinische oder heilberufliche Qualifikation?
  • Wer entscheidet über eine mögliche Delegation?
  • Wer arbeitet die Person fachlich ein und darf Anweisungen geben?
  • Welche Zugriffsrechte benötigt die Rolle wirklich?
  • Welche Übergaberegeln gelten bei dringlichen oder unklaren Anliegen?
  • Wie wird eine Aufgabenfreigabe dokumentiert?
  • Wann prüfen Praxisleitung, neue Person und Team, ob das Aufgabenprofil noch passt?

Diese Punkte gehören bereits in die Vorbereitung der Stellenanzeige. Je genauer die Rolle beschrieben ist, desto eher erkennen geeignete Bewerber:innen, ob ihre Erfahrung passt.

Ein gutes Aufgabenprofil schützt alle Beteiligten

Quereinsteiger:innen können eine Praxis sinnvoll entlasten. Das gelingt vor allem dort, wo die Rolle nicht als Ersatz für jede fehlende MFA gedacht ist.

Definieren Sie zuerst die Arbeit. Prüfen Sie anschließend die Person und ihre tatsächlichen Kenntnisse. Organisatorische Aufgaben brauchen klare Prozesse, medizinische Tätigkeiten zusätzlich eine verantwortete Delegation. Mit diesem Rahmen weiß die neue Kollegin, was sie übernehmen kann, und das bestehende Team weiß, worauf es sich verlassen darf.

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