Ausbildungsvergütung · Tarifstand 2026
MFA Ausbildungsgehalt 2026 Was Du als Azubi je Lehrjahr verdienst – brutto und netto
In der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten bekommst Du laut Tarifvertrag 1.050 € im ersten, 1.150 € im zweiten und 1.250 € im dritten Lehrjahr, brutto im Monat und gültig seit 01.01.2026. Netto bleiben davon ungefähr 828 € bis 986 €.
- 1. Jahr 1.050 €
- 2. Jahr 1.150 €
- 3. Jahr 1.250 €
Tarif ab 01.01.2026
Ausbildungsvergütung je Lehrjahr
Den Betrag legt der Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte fest. Ihn verhandeln die Arbeitgeberseite der Praxen (AAA) und der Verband medizinischer Fachberufe (vmf). Mit jedem Lehrjahr steigt Deine Vergütung um 100 €.
| Ausbildungsjahr | ab 01.01.2026 | ab 01.01.2025 |
|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | 1.050 € | 1.000 € |
| 2. Lehrjahr | 1.150 € | 1.100 € |
| 3. Lehrjahr | 1.250 € | 1.200 € |
Quelle: Bundesärztekammer, Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025, § 4. Monatliche Bruttobeträge. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Gilt in jedem Bundesland
Der MFA-Tarif ist bundesweit gleich. Ob Du in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen lernst: Die Tarifsätze sind dieselben.
Unterschiede entstehen nur, wenn eine Praxis nicht nach Tarif zahlt oder freiwillig mehr gibt.
Brutto und netto
Was netto übrig bleibt
Als Azubi zahlst Du die normalen Sozialabgaben: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, zusammen rund 21,15 % vom Brutto. Lohnsteuer fällt bei diesen Beträgen in Steuerklasse I nicht an.
| Lehrjahr | Brutto | Abzüge ca. | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | 1.050 € | 222 € | 828 € |
| 2. Lehrjahr | 1.150 € | 243 € | 907 € |
| 3. Lehrjahr | 1.250 € | 264 € | 986 € |
So haben wir gerechnet
- Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %
- Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags Deiner Kasse (im Schnitt 1,45 %)
- Pflegeversicherung 1,8 %. Bist Du 23 oder älter und hast kein Kind, sind es 2,4 %: Netto bleiben dann zum Beispiel im 1. Lehrjahr rund 822 €. In Sachsen ist Dein Anteil zur Pflegeversicherung etwas höher.
- Keine Lohnsteuer in Steuerklasse I, geprüft mit dem Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums für 2026, auch mit Sonderzahlung im Dezember.
Beitragssätze 2026. Dein Betrag kann je nach Krankenkasse um einige Euro abweichen.
Mehr Geld in der Ausbildung
- Kindergeld: Deine Eltern bekommen es während Deiner ersten Ausbildung in der Regel weiter, längstens bis Du 25 bist. Kindergeld bei der Familienkasse
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Wohnst Du während der Ausbildung nicht bei Deinen Eltern, etwa weil die Praxis zu weit weg ist, weil Du über 18 oder verheiratet bist oder ein Kind hast, kann die Agentur für Arbeit zuschießen. Deine Ausbildungsvergütung wird dabei angerechnet. BAB und BAB-Rechner der Arbeitsagentur
Keine Tarifbindung?
Ohne Tarifvertrag: so viel steht Dir mindestens zu
Nicht jede Praxis ist an den Tarif gebunden. Verbindlich gilt er nur, wenn Praxis und Du Mitglied der Tarifparteien seid oder Dein Ausbildungsvertrag darauf verweist. Viele Praxen zahlen trotzdem Tarif. Für alle anderen gibt das Berufsbildungsgesetz zwei Grenzen vor:
- Die Vergütung muss angemessen sein. Liegt sie mehr als 20 % unter dem passenden Tarifvertrag, gilt sie in der Regel als zu niedrig. Beim MFA-Tarif ab 01.01.2026 sind das als Orientierung 840 €, 920 € und 1.000 €.
- Darunter liegt die gesetzliche Mindestvergütung. Sie richtet sich nach dem Jahr, in dem Deine Ausbildung beginnt, und gilt in jedem Fall. Ist sie höher als die 80-%-Grenze, zählt die Mindestvergütung.
| Lehrjahr | Tarif ab 01.01.2026 | 80 % davon (Orientierung) | Mindestvergütung, Beginn 2026 | Mindestvergütung, Beginn 2027 |
|---|---|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | 1.050 € | 840 € | 724 € | 764 € |
| 2. Lehrjahr | 1.150 € | 920 € | 854 € | 902 € |
| 3. Lehrjahr | 1.250 € | 1.000 € | 977 € | 1.031 € |
Quellen: § 17 Abs. 2 und 4 Berufsbildungsgesetz; Mindestvergütung: Bekanntmachung vom 7. Oktober 2025, BGBl. 2025 I Nr. 235, Bekanntmachung vom 30. September 2026, BGBl. 2026 I Nr. 287. Die 80-%-Werte sind unsere Rechnung, aufgerundet auf volle Euro.
Was Du tun kannst
Schau in Deinen Ausbildungsvertrag, dort muss die Vergütung stehen. Wenn Du unsicher bist, frag bei der Ausbildungsberatung Deiner Landesärztekammer nach. Wir geben eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Ausbildungsgehalt 2027: aktueller Stand
Quellen geprüft am 27. Oktober 2026
Für 2027 haben die Tarifparteien bisher keine neue Ausbildungsvergütung veröffentlicht. Bis zu einem neuen Abschluss bleiben die Beträge ab 01.01.2026 der Maßstab: 1.050 €, 1.150 € und 1.250 €. Sobald es neue Werte gibt, aktualisieren wir diese Seite.
Fest steht schon die gesetzliche Mindestvergütung für Ausbildungen, die 2027 beginnen: 764 € im ersten, 902 € im zweiten und 1.031 € im dritten Jahr. Der MFA-Tarif liegt in jedem Lehrjahr darüber.
Wie es beim Gehalt nach der Ausbildung aussieht, steht im Tarifstand auf unserer Gehaltsseite.
Was der Tarif Dir noch gibt
Sonderzahlung, Urlaub, Überstunden
Der Manteltarifvertrag für MFA gilt entsprechend auch für Auszubildende, wenn er für Deine Ausbildung vereinbart ist.
Zum 1. Dezember bekommst Du eine Sonderzahlung, als Azubi schon nach drei Monaten in der Praxis: im ersten Jahr 50 %, danach 70 % Deiner monatlichen Vergütung. Im Startjahr anteilig.
Der Tarif sieht 29 Arbeitstage Urlaub vor. Gibt Dir das Jugendarbeitsschutzgesetz mehr, gilt das. Der Urlaub wird so gelegt, dass Du keine Berufsschule verpasst.
Arbeitest Du länger als vereinbart, muss die Praxis das extra bezahlen oder mit Freizeit ausgleichen. So steht es im Berufsbildungsgesetz.
Quellen: Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025, § 1 Abs. 3, § 12 und § 16; § 17 Abs. 7 Berufsbildungsgesetz.
Nach der Ausbildung
Nach der Prüfung: Dein Einstiegsgehalt
Mit bestandener Abschlussprüfung bist Du MFA. In Tätigkeitsgruppe I liegt das Tarifgehalt in den ersten vier Berufsjahren bei 2.939,59 € brutto im Monat in Vollzeit, also mehr als doppelt so viel wie im dritten Lehrjahr.
Zum MFA-Gehalt & GehaltsrechnerBereit für die Praxis?
Finde Deinen Ausbildungsplatz
Such nach Ort und Umkreis oder lass Praxen Dich mit einem anonymen Stellengesuch finden.
Neue MFA-Jobs per E-Mail
Noch nicht so weit für ein Stellengesuch? Lass Dir wöchentlich passende Stellen aus Deinem Wunsch-Umkreis schicken.
Lieber WhatsApp?
Aktuelle MFA-Jobs im Kanal – anonym und ohne Registrierung.
FAQ
Häufige Fragen zum Ausbildungsgehalt
Laut Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte bekommst Du seit 01.01.2026 1.050 € im ersten, 1.150 € im zweiten und 1.250 € im dritten Ausbildungsjahr, jeweils brutto im Monat. Das gilt, wenn der Tarif für Deine Ausbildung vereinbart ist.
Von 1.050 € brutto bleiben ungefähr 828 € netto. Abgezogen werden rund 21,15 % für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Lohnsteuer fällt in Steuerklasse I bei diesem Betrag nicht an. Je nach Krankenkasse weicht Dein Betrag um einige Euro ab.
Für 2027 haben die Tarifparteien bisher keine neue Ausbildungsvergütung veröffentlicht. Bis zu einem neuen Abschluss bleiben die Beträge ab 01.01.2026 der Maßstab: 1.050 €, 1.150 € und 1.250 €. Für Ausbildungen, die 2026 beginnen, liegt die gesetzliche Mindestvergütung bei 724 € im ersten Jahr.
Verbindlich gilt der Tarif nur, wenn Deine Praxis Mitglied der Arbeitgeberseite (AAA) und Du Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe bist oder Dein Ausbildungsvertrag auf den Tarif verweist. Sonst muss die Vergütung angemessen sein: Liegt sie mehr als 20 % unter dem passenden Tarif, gilt sie in der Regel als zu niedrig. Beim MFA-Tarif sind das als Orientierung 840 €, 920 € und 1.000 €. Die gesetzliche Mindestvergütung darf in keinem Fall unterschritten werden.
Nein. Der Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte gilt bundesweit, es gibt keine eigenen Ländertabellen. In Nordrhein-Westfalen bekommst Du nach Tarif also dasselbe wie in Bayern, Niedersachsen oder Sachsen. Unterschiede entstehen nur, wenn eine Praxis nicht nach Tarif zahlt oder freiwillig mehr gibt.
Gilt für Dich der Manteltarifvertrag, bekommst Du zum 1. Dezember eine Sonderzahlung. Als Azubi hast Du schon nach drei Monaten Anspruch. Im ersten Jahr der Betriebszugehörigkeit sind es 50 %, ab dem zweiten Jahr 70 % Deiner monatlichen Vergütung. Hast Du im Laufe des Jahres angefangen, gibt es sie anteilig.
Sozialabgaben ja: Du zahlst Deinen Anteil zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Nur bei einer Vergütung bis 325 € im Monat würde die Praxis alles allein zahlen, das erreicht die MFA-Ausbildung nicht. Lohnsteuer fällt bei der tariflichen Ausbildungsvergütung in Steuerklasse I in der Regel nicht an.
Kindergeld bekommen Deine Eltern während Deiner ersten Ausbildung in der Regel weiter, längstens bis Du 25 bist. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann die Agentur für Arbeit zahlen, wenn Du während der Ausbildung nicht bei Deinen Eltern wohnst, etwa weil die Praxis zu weit weg ist, weil Du über 18 oder verheiratet bist oder ein Kind hast. Deine Ausbildungsvergütung wird dabei angerechnet. Berufsausbildungsbeihilfe bei der Arbeitsagentur
Mit bestandener Prüfung liegt das Tarifgehalt in Tätigkeitsgruppe I in den ersten vier Berufsjahren bei 2.939,59 € brutto im Monat in Vollzeit. Wie es danach weitergeht, zeigt unsere Gehaltsseite mit Tabellen und Rechner. MFA-Gehalt & Gehaltsrechner
Mehr zur MFA-Ausbildung
Weiterlesen
Drei Ausbildungsjahre, 12 Lernfelder und alle Prüfungen.
So bereitest Du Dich auf die schriftliche Prüfung vor.
Ablauf, Fallaufgaben und Tipps für den Prüfungstag.
Für Praxen, die ausbilden
Azubi-Stelle kostenfrei veröffentlichen
Sie suchen eine:n MFA-Auszubildende:n? Auf MFA mal anders können Arztpraxen ihre Azubi-Stellenanzeige kostenfrei einstellen und genau die Zielgruppe erreichen, die sich für eine Ausbildung in der Praxis interessiert.
