Ausbildungsvergütung · Tarifstand 2026

MFA Ausbildungsgehalt 2026 Was Du als Azubi je Lehrjahr verdienst – brutto und netto

In der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten bekommst Du laut Tarifvertrag 1.050 € im ersten, 1.150 € im zweiten und 1.250 € im dritten Lehrjahr, brutto im Monat und gültig seit 01.01.2026. Netto bleiben davon ungefähr 828 € bis 986 €.

  • 1. Jahr 1.050 €
  • 2. Jahr 1.150 €
  • 3. Jahr 1.250 €

Tarif ab 01.01.2026

Ausbildungs­vergütung je Lehrjahr

Den Betrag legt der Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte fest. Ihn verhandeln die Arbeitgeberseite der Praxen (AAA) und der Verband medizinischer Fachberufe (vmf). Mit jedem Lehrjahr steigt Deine Vergütung um 100 €.

Monatliche Ausbildungsvergütung für Medizinische Fachangestellte brutto nach Ausbildungsjahr und Tarifstand
Ausbildungsjahrab 01.01.2026ab 01.01.2025
1. Lehrjahr1.050 €1.000 €
2. Lehrjahr1.150 €1.100 €
3. Lehrjahr1.250 €1.200 €

Quelle: Bundesärztekammer, Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025, § 4. Monatliche Bruttobeträge. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Gilt in jedem Bundesland

Der MFA-Tarif ist bundesweit gleich. Ob Du in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen lernst: Die Tarifsätze sind dieselben.

Unterschiede entstehen nur, wenn eine Praxis nicht nach Tarif zahlt oder freiwillig mehr gibt.

Brutto und netto

Was netto übrig bleibt

Als Azubi zahlst Du die normalen Sozialabgaben: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, zusammen rund 21,15 % vom Brutto. Lohnsteuer fällt bei diesen Beträgen in Steuerklasse I nicht an.

Ausbildungsvergütung für Medizinische Fachangestellte brutto, Abzüge und Netto ungefähr je Lehrjahr, Tarifstand ab 01.01.2026
LehrjahrBruttoAbzüge ca.Netto ca.
1. Lehrjahr1.050 €222 €828 €
2. Lehrjahr1.150 €243 €907 €
3. Lehrjahr1.250 €264 €986 €

So haben wir gerechnet

  • Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %
  • Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags Deiner Kasse (im Schnitt 1,45 %)
  • Pflegeversicherung 1,8 %. Bist Du 23 oder älter und hast kein Kind, sind es 2,4 %: Netto bleiben dann zum Beispiel im 1. Lehrjahr rund 822 €. In Sachsen ist Dein Anteil zur Pflegeversicherung etwas höher.
  • Keine Lohnsteuer in Steuerklasse I, geprüft mit dem Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums für 2026, auch mit Sonderzahlung im Dezember.

Beitragssätze 2026. Dein Betrag kann je nach Krankenkasse um einige Euro abweichen.

Mehr Geld in der Ausbildung

  • Kindergeld: Deine Eltern bekommen es während Deiner ersten Ausbildung in der Regel weiter, längstens bis Du 25 bist. Kindergeld bei der Familienkasse
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Wohnst Du während der Ausbildung nicht bei Deinen Eltern, etwa weil die Praxis zu weit weg ist, weil Du über 18 oder verheiratet bist oder ein Kind hast, kann die Agentur für Arbeit zuschießen. Deine Ausbildungsvergütung wird dabei angerechnet. BAB und BAB-Rechner der Arbeitsagentur

Keine Tarifbindung?

Ohne Tarifvertrag: so viel steht Dir mindestens zu

Nicht jede Praxis ist an den Tarif gebunden. Verbindlich gilt er nur, wenn Praxis und Du Mitglied der Tarifparteien seid oder Dein Ausbildungsvertrag darauf verweist. Viele Praxen zahlen trotzdem Tarif. Für alle anderen gibt das Berufsbildungsgesetz zwei Grenzen vor:

  • Die Vergütung muss angemessen sein. Liegt sie mehr als 20 % unter dem passenden Tarifvertrag, gilt sie in der Regel als zu niedrig. Beim MFA-Tarif ab 01.01.2026 sind das als Orientierung 840 €, 920 € und 1.000 €.
  • Darunter liegt die gesetzliche Mindestvergütung. Sie richtet sich nach dem Jahr, in dem Deine Ausbildung beginnt, und gilt in jedem Fall. Ist sie höher als die 80-%-Grenze, zählt die Mindestvergütung.
MFA-Ausbildungsvergütung nach Tarif, 80 Prozent davon als Orientierung ohne Tarifbindung und gesetzliche Mindestvergütung nach Jahr des Ausbildungsbeginns
LehrjahrTarif ab 01.01.202680 % davon (Orientierung)Mindest­vergütung, Beginn 2026Mindest­vergütung, Beginn 2027
1. Lehrjahr1.050 €840 €724 €764 €
2. Lehrjahr1.150 €920 €854 €902 €
3. Lehrjahr1.250 €1.000 €977 €1.031 €

Quellen: § 17 Abs. 2 und 4 Berufsbildungsgesetz; Mindestvergütung: Bekanntmachung vom 7. Oktober 2025, BGBl. 2025 I Nr. 235, Bekanntmachung vom 30. September 2026, BGBl. 2026 I Nr. 287. Die 80-%-Werte sind unsere Rechnung, aufgerundet auf volle Euro.

Was Du tun kannst

Schau in Deinen Ausbildungsvertrag, dort muss die Vergütung stehen. Wenn Du unsicher bist, frag bei der Ausbildungsberatung Deiner Landesärztekammer nach. Wir geben eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Ausbildungsgehalt 2027: aktueller Stand

Quellen geprüft am 27. Oktober 2026

Für 2027 haben die Tarifparteien bisher keine neue Ausbildungsvergütung veröffentlicht. Bis zu einem neuen Abschluss bleiben die Beträge ab 01.01.2026 der Maßstab: 1.050 €, 1.150 € und 1.250 €. Sobald es neue Werte gibt, aktualisieren wir diese Seite.

Fest steht schon die gesetzliche Mindestvergütung für Ausbildungen, die 2027 beginnen: 764 € im ersten, 902 € im zweiten und 1.031 € im dritten Jahr. Der MFA-Tarif liegt in jedem Lehrjahr darüber.

Wie es beim Gehalt nach der Ausbildung aussieht, steht im Tarifstand auf unserer Gehaltsseite.

Was der Tarif Dir noch gibt

Sonderzahlung, Urlaub, Überstunden

Der Manteltarifvertrag für MFA gilt entsprechend auch für Auszubildende, wenn er für Deine Ausbildung vereinbart ist.

Sonderzahlung im Dezember

Zum 1. Dezember bekommst Du eine Sonderzahlung, als Azubi schon nach drei Monaten in der Praxis: im ersten Jahr 50 %, danach 70 % Deiner monatlichen Vergütung. Im Startjahr anteilig.

29 Urlaubstage

Der Tarif sieht 29 Arbeitstage Urlaub vor. Gibt Dir das Jugendarbeitsschutzgesetz mehr, gilt das. Der Urlaub wird so gelegt, dass Du keine Berufsschule verpasst.

Überstunden zählen

Arbeitest Du länger als vereinbart, muss die Praxis das extra bezahlen oder mit Freizeit ausgleichen. So steht es im Berufsbildungsgesetz.

Quellen: Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025, § 1 Abs. 3, § 12 und § 16; § 17 Abs. 7 Berufsbildungsgesetz.

Nach der Ausbildung

Nach der Prüfung: Dein Einstiegsgehalt

Mit bestandener Abschlussprüfung bist Du MFA. In Tätigkeitsgruppe I liegt das Tarifgehalt in den ersten vier Berufsjahren bei 2.939,59 € brutto im Monat in Vollzeit, also mehr als doppelt so viel wie im dritten Lehrjahr.

Zum MFA-Gehalt & Gehaltsrechner

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FAQ

Häufige Fragen zum Ausbildungsgehalt

Laut Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte bekommst Du seit 01.01.2026 1.050 € im ersten, 1.150 € im zweiten und 1.250 € im dritten Ausbildungsjahr, jeweils brutto im Monat. Das gilt, wenn der Tarif für Deine Ausbildung vereinbart ist.

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