Neue Versorgungspauschale für Chroniker gestartet
Seit 1. Juli 2026 gilt im EBM eine hausärztliche Versorgungspauschale für bestimmte chronisch kranke Patient:innen. Praxisteams müssen Recall, Termine und Abrechnung neu einordnen.
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es im EBM eine neue hausärztliche Versorgungspauschale für bestimmte chronisch kranke Patient:innen. Sie betrifft Erwachsene zwischen 18 und 74 Jahren, die wegen einer einzigen chronischen Erkrankung ohne intensiven Betreuungsaufwand behandelt werden und dafür nur ein verschreibungspflichtiges Medikament zulasten der GKV einnehmen.
Für Praxisteams ist vor allem die neue Halbjahreslogik relevant: Die Versorgungspauschale umfasst zwei aufeinanderfolgende Quartale. Nach Angaben der KBV wird sie auch dann gezahlt, wenn Patient:innen nur in einem der beiden Quartale in die Praxis kommen.
Recall und Terminplanung prüfen
MFA müssen deshalb nicht automatisch jede betroffene Person wie bisher im Quartalsrhythmus einbestellen. In Recall-Listen, Terminvorlagen und Telefonnotizen sollte klar sein, für welche Patient:innen die neue Logik gilt und wann trotzdem ein Termin medizinisch oder organisatorisch nötig bleibt.
Die KBV nennt die neue GOP 03100 für die Versorgungspauschale. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg weist darauf hin, dass die Betreuung und Abrechnung für diese Gruppe künftig halbjährlich statt quartalsweise erfolgen soll.
Abrechnung nicht nur technisch sehen
Für die Abrechnung kommt es darauf an, ob die Kriterien wirklich erfüllt sind und wie das Praxisverwaltungssystem die neue Pauschale abbildet. Gerade am Empfang können Rückfragen entstehen, wenn Patient:innen keinen gewohnten Quartalstermin bekommen oder die Praxis intern klärt, ob die Person in die neue Gruppe fällt.
Die Änderung ersetzt keine individuelle Abrechnungsprüfung. Sie ist aber ein Anlass, Recall-Regeln, PVS-Hinweise und kurze Teamabsprachen zu aktualisieren, bevor aus der neuen Pauschale unnötige Telefonate oder Korrekturen entstehen.