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Spargesetz gilt: Was Praxisteams bei Verordnungen sofort beachten müssen

Seit 30. Juli gelten neue Grenzen für GKV-Verordnungen. Was MFA bei Rezeptwünschen, Rückfragen und der internen Abstimmung wissen sollten.

Seit dem 30. Juli 2026 gilt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Für Praxisteams ist jetzt besonders eine Änderung im Verordnungsalltag relevant: Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten gehören nicht mehr zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was sich bei Verordnungen ändert

Das bedeutet nicht, dass jede Cannabistherapie endet. Praxen dürfen die betroffenen Produkte jedoch nicht mehr zulasten der GKV verordnen. Bei Cannabis gelten außerdem neue Vorgaben für die vertragsärztliche Versorgung. Wer eine Verordnung vorbereitet oder Fragen von Patient:innen beantwortet, sollte bei betroffenen Präparaten frühzeitig Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt halten.

Für den Praxisalltag hilft ein kurzer Team-Check: Welche Präparate sind betroffen? Wie werden Rezeptwünsche eingeordnet? Und wer beantwortet Fragen zur Kostenübernahme? Andere Teile des Gesetzes werden laut KBV größtenteils erst 2027 relevant oder müssen noch durch die Selbstverwaltung konkretisiert werden.

Der Beitrag erklärt die Änderung im Praxisablauf, nicht die individuelle Therapie oder Kostenerstattung. Bei Einzelfällen sind die konkrete Verordnung und die ärztliche Einschätzung entscheidend.

Quellen