
Qualifizierungslehrgang Neurologie und Psychiatrie
Fortbildungsbeschreibung
Die vorliegende qualifizierende Fortbildung richtet sich an MFA und Berufe nach dem Pflegeberufegesetz, die bereits eine Berufserfahrung nachweisen können (siehe "Zugangsvoraussetzungen").
Im Qualifizierungslehrgang werden nachfolgende Handlungskompetenzen vermittelt:
Die MFA soll bei der Diagnose, Behandlung und Begleitung von Patienten in der neurologischen und/oder psychiatrischen Praxis arztentlastend und arztunterstützend tätig sein. Sie soll insbesondere
• ein/e qualifizierte/r Ansprechpartner/in für die besondere Klientel neurologisch/psychiatrisch Erkrankter sein.
• Situationen zusammenhängend und im Kontext komplexer neurologischer/psychiatrischer Erkrankungen einordnen.
• edukative Gruppen vorbereiten und als (Co-) Moderator/in fungieren.
• Patienten- und Angehörigenschulungen/ Informationsveranstaltungen gemeinsam mit dem Arzt entwerfen, vorbereiten und für Betroffene und deren (pflegende, betreuende) Angehörige /Partner in regelmäßigen Abständen durchführen.
• die Medikamenteneinnahme anleiten, überwachen und dokumentieren.
• an verlaufsbeurteilenden Untersuchungen im Rahmen der kontinuierlichen Versorgung chronisch neurologisch oder psychisch Erkrankter mitwirken, einschließlich der Erfassung und Dokumentation kognitiver, physischer, psychischer und sozialer Fähigkeiten und Defizite.
• Ressourcen und Defizite mit Hilfe standardisierter Tests bei chronisch und zumeist progredient verlaufenden neuropsychiatrischen Erkrankungen erfassen.
• Stigmata und Besonderheiten neurologisch/ psychiatrisch Erkrankter erkennen und entsprechend behutsam und umsichtig auf die Patienten einwirken.
Lerninhalte:
Neurologische und psychiatrische Untersuchung und Befunderhebung (12 Std.)
Neurologische und Psychiatrische Symptomlehre; Notfallmanagement (8 Std.)
Neurologische Krankheitsbilder; Patienten- und Angehörigenbegleitung (30 Std.)
Psychiatrische Krankheitsbilder; Patienten- und Angehörigenbegleitung (30 Std.)
Kommunikation und Gesprächsführung/PAT 1 (8 Std.)
Wahrnehmung und Motivation/PAT 2 (8 Std.)
Praktikum (24 Std.)
Am Ende des Lehrgangs findet eine schriftliche Lernerfolgskontrolle statt.
Gebühren:
PAT 1: 105 €
PAT 2: 105 €
NP: 1.050 € zzgl. 60 € Lernerfolgskontrolle
Falls eine Teilnahme noch nicht erfolgt ist, sind die beiden Fortbildungen PAT 1 und PAT 2 separat zu buchen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Nachweis einer Berufsausbildung und der erfolgreichen Prüfung zum/zur Medizinischen Fachangestellten oder
Nachweis einer Berufsausbildung und erfolgreichen Prüfung zum/zur Arzthelfer/in oder Nachweis einer Berufsausbildung und erfolgreichen Prüfung nach dem Pflegeberufegesetz (3-jährige Ausbildung).
Nachweis einer mindestens 18-monatigen Berufstätigkeit in einer neurologischen und/oder psychiatrischen Praxis/Fachabteilung/Fachambulanz oder
eine mindestens 18-monatige Berufstätigkeit in einer fachärztlichen Praxis und ein 16-wöchiges Praktikum (mit mindestens 128 Stunden) in einer neurologischen und/oder psychiatrischen Praxis/ Fachabteilung/ Fachambulanz. Das Praktikum ist in einem Zeitraum von 18 Monaten durchzuführen und muss die inhaltlichen Vorgaben der Carl-Oelemann-Schule umfassen.
Sie erhalten ein Zertifikat der Landesärztekammer Hessen, wenn folgende Vorausstzungen vorliegen:
Nachweis der Teilnahme an der Fortbildung in einem Zeitraum von höchstens 5 Jahren
Erfolgreiche Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle inkl. Nachweis der Hausbesuche
Anerkennung
Die Fortbildung kann bei Vorlage des Zertifikates bei der Aufstiegsfortbildung Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung als Wahlteil sowie bei der Fortbildung Nichtärztliche Praxisassistenz (anteilig) anerkannt werden.

