
Vertragsärztliche und -psychotherapeutische Praxen sind verpflichtet, die Anforderungen der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V umzusetzen. Praxisinhaber:innen tragen die Verantwortung für die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen entsprechend der Praxisgröße.
Mit diesem eLearning erhalten Sie einen kompakten Überblick über die gesetzlichen Vorgaben, die gestaffelten Anforderungen nach Praxisgröße sowie konkrete Umsetzungsmaßnahmen in Bereichen wie Netzwerksicherheit, Patchmanagement, mobile Geräte, Cloud-Anwendungen und TI-Komponenten.
Ziel des Moduls
Vermittlung der Inhalte der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V
Unterstützung bei der praktischen Umsetzung in der eigenen Praxis
Hinweis: Die Verantwortung für die Umsetzung in der Praxis bleibt unberührt.