Neben Heilmitteln können Hilfsmittel verordnet werden. Verordnete Hilfsmittel (z.B. Einlagen, Prothesen, Gehhilfen und Pflegehilfsmittel) sollen Beeinträchtigungen ausgleichen, die Rehabilitation unterstützen oder Menschen mit bereits vorhandenen gesundheitlichen Risiken vor weiteren Risiken bei der Bewältigung ihres alltäglichen Lebens schützen. Trotz umfangreicher Versorgungsmöglichkeiten und einer vereinfachten Verordnung ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Im Hinblick auf regresssicheres Verordnen sind insbesondere die Diagnosegruppen des besonderen Verordnungsbedarfs und des langfristigen Heilmittelbedarfs zu berücksichtigen.
Themen
Hilfsmittel
- Hilfsmittel-Richtlinie
- Versorgungsansprüche
- Allgemeine Verordnungsgrundsätze
- Ausgeschlossene Hilfsmittel
- Pflegehilfsmittel / Verbrauchsprodukte
- Verordnungsformulare und Hinweise
- Hilfsmittelverzeichnis
Referentin
Gabriele Webelsiep, MFA, EVA (NÄPA)/VERAH, Emsdetten
Organisatorische Leitung
Christoph Ellers, B.A., Leiter Ressort Fortbildung der ÄKWL, Münster