Berufsgruppe Beratung

Berufsbild für MFA

Heilpraktiker:in

Arbeitsorte
Sonstige

Heilpraktiker:in ist kein Weiterbildungsabschluss, den du automatisch durch einen Kurs erhältst. Wer Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt approbiert zu sein, braucht eine behördliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Die MFA-Ausbildung ersetzt weder diese Erlaubnis noch die Überprüfung durch das Gesundheitsamt.

Mit der Erlaubnis darfst du Heilkunde innerhalb der gesetzlichen Grenzen ausüben. Sie macht dich nicht zur Ärztin oder zum Arzt. Für einzelne Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gelten zusätzliche Verbote, Vorbehalte oder besondere Anforderungen. Deshalb musst du den eigenen Kompetenzbereich kennen und Patient:innen bei Bedarf an ärztliche oder andere zuständige Fachpersonen verweisen.

Aufgaben

Je nach Praxisschwerpunkt können folgende Aufgaben dazugehören:

  • Beschwerden und Vorgeschichte im erlaubten Rahmen erfassen
  • entscheiden, ob eine heilpraktische Behandlung vertretbar ist oder ärztliche Abklärung nötig ist
  • erlaubte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden fachgerecht anwenden
  • über Vorgehen, Grenzen und mögliche Risiken aufklären
  • Behandlungen und Beobachtungen dokumentieren
  • Hygiene, Terminplanung, Abrechnung und weitere Praxisabläufe organisieren

Arbeitsorte

Viele Heilpraktiker:innen arbeiten selbstständig in einer eigenen oder gemeinschaftlich genutzten Niederlassung. Möglich sind auch Anstellungen in heilpraktischen oder interdisziplinären Gesundheitsangeboten, sofern Aufgaben und Verantwortung klar geregelt sind. Ob du daneben weiter als MFA arbeitest, hängt von deinen Arbeitsverträgen, Arbeitszeiten und berufsrechtlichen Pflichten ab.

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