
Die neue GOÄ kommt: Das Wichtigste für MFA
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird grundlegend erneuert. Noch gilt die alte GOÄ, doch die Umstellung wird vor allem die Abrechnung in der Praxis betreffen. Hier ist das Wichtigste auf einen Blick.
Auf einen Blick
- 1982
- So alt ist die GOÄ. Neu gefasst wurde sie zuletzt 1996.
- rund 5.500
- Gebührennummern und Zuschläge umfasst der neue Entwurf.
- Feste Euro-Preise
- statt Steigerungsfaktor. Besondere Umstände werden über Zuschläge abgerechnet.
- 1.1.2028
- gilt als möglicher Start. Verbindlich ist der Termin noch nicht.
Wo steht die Reform?
- Mai 2025 (abgeschlossen)Der Deutsche Ärztetag stimmt dem gemeinsamen Entwurf von Bundesärztekammer und PKV-Verband zu.
- Juli 2026 (abgeschlossen)Eine überarbeitete Fassung geht an das Bundesgesundheitsministerium.
- Jetzt (aktueller Stand)Das Ministerium arbeitet an einem Referentenentwurf.
- Danach (geplant)Die Bundesregierung beschließt die Verordnung, der Bundesrat muss zustimmen.
- Ziel: 1. Januar 2028 (geplant)Die neue GOÄ könnte in Kraft treten. Bis dahin wird nach der bisherigen GOÄ abgerechnet.
Was sich für Dich ändert
- Neue Nummern: Alte und neue Gebührennummern lassen sich nicht eins zu eins übertragen. Viele Leistungen werden neu gegliedert.
- Zuschläge statt Faktor: Der Steigerungsfaktor fällt weg. Besondere Umstände werden über Zuschläge mit festen Preisen abgebildet.
- Weniger Analogziffern: Neue Behandlungen bekommen eigene Nummern. Analogabrechnungen sollen weitgehend überflüssig werden.
Was Du jetzt tun kannst
- Weiter nach der geltenden GOÄ abrechnen. Bis zum Start ändert sich nichts.
- Die Entwicklung im Blick behalten, etwa über die Bundesärztekammer.
- Mit der Praxisleitung klären, wann Praxissoftware und Abläufe umgestellt werden.
- Eine Fortbildung zur neuen GOÄ einplanen, sobald der endgültige Text feststeht.
Was das für Eure Abrechnung bedeutet
Für die Abrechnung ist die neue GOÄ die größte Änderung seit Jahrzehnten. Vieles, was heute Routine ist, läuft danach anders:
- Neue Rechnungen: Der Entwurf sieht ein überarbeitetes Rechnungsformular vor, in dem die Gebühren tabellarisch aufgeführt werden.
- Einfachere Angaben: Bei Gesprächsleistungen soll die Dauer nicht mehr minutengenau auf der Rechnung stehen müssen.
- Umstellung in der Software: Praxissoftware, Rechnungsvorlagen und Abrechnungsregeln müssen auf das neue Gebührenverzeichnis umgestellt werden.
- Prüfen wird wichtiger: Gerade in der Umstellung schleichen sich leicht Fehler ein, etwa bei Zuschlägen. Eine Prüfung vor dem Versand vermeidet Rückfragen und Korrekturen.
Je weniger Zeit die Routine rund um Versand, Zahlungseingang und Mahnungen kostet, desto mehr Luft bleibt dem Team für die Umstellung.
Quellen
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