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DMP Rheumatoide Arthritis startet in Nordrhein am 1. Oktober

Ab 1. Oktober 2026 können teilnehmende Praxen in Nordrhein ins DMP Rheumatoide Arthritis einschreiben und Leistungen abrechnen. Was MFA für Formulare, Dokumentation und Schulungen vorbereiten können.

Ab dem 1. Oktober 2026 können teilnehmende Praxen in Nordrhein Patientinnen und Patienten in das DMP Rheumatoide Arthritis einschreiben und Leistungen abrechnen. Die KV Nordrhein hat den Vertrag mit allen nordrheinischen Krankenkassen und -verbänden geschlossen. Er ist bereits seit dem 1. August in Kraft; die Versorgung im Programm beginnt erst im Oktober. Für MFA stehen jetzt Einschreibeunterlagen, Formularbestände und Schulungsplanung an.

Der Start gilt nur im Bezirk der KV Nordrhein. Die bundesweiten Anforderungen stehen in der DMP-Anforderungen-Richtlinie des G-BA, die Umsetzung erfolgt über regionale Verträge. In Schleswig-Holstein läuft das Programm bereits seit Juli 2025.

Was vor dem ersten DMP-Termin zu klären ist

Die ärztliche Teilnahme kann schon jetzt über das Digitale Antragsmanagement im KVNO-Portal beantragt werden. Teilnehmen können Hausärzte sowie die im Vertrag benannten rheumatologisch qualifizierten Fachärzte. In der Regel koordiniert die hausärztliche Praxis. Vor der Abrechnung muss die KV-Genehmigung vorliegen.

Für die Patienteneinschreibung werden die unterschriebene Teilnahme- und Einwilligungserklärung und die Erstdokumentation benötigt. Die Patientenerklärung geht laut KVNO weiterhin per Post an die DMP-Datenstelle, die Dokumentation elektronisch. Praxen können das DMP-Modul beim PVS-Anbieter freischalten lassen. Fehlt es noch, nennt die KVNO-Themenseite als Ersatzweg die Erfassung im SPS-Portal nach Registrierung.

Zum 1. Oktober ersetzt Formular 070F die Version 070E. Die KVNO erlaubt Altbestände noch bis zum 31. Dezember 2026, empfiehlt aber den frühen Wechsel. 070F ist bereits im Artikel zum DMP Herzinsuffizienz in Hessen beschrieben; die dortige Pflicht zur ausschließlichen Verwendung gilt für das hessische Programm.

Schulungsangebot und Vergütung

Alle eingeschriebenen Versicherten sollen Zugang zu einer geeigneten Patientenschulung erhalten. Wer selbst Schulungen anbieten und abrechnen möchte, braucht eine gesonderte KV-Genehmigung und zuvor den erforderlichen Train-the-trainer-Nachweis der Rheumaakademie. Auch mitschulendes Praxispersonal muss entsprechend qualifiziert sein. Bietet die eigene Praxis keine Schulungen an, koordiniert der Arzt die Teilnahme bei einem Schulungsarzt.

Die vereinbarten DMP-Leistungen werden laut KVNO extrabudgetär neben der Regelversorgung und bestehenden Verträgen wie HZV oder ASV vergütet. Die nordrheinischen Symbolnummern und Abrechnungsbedingungen stehen in der Vergütungsvereinbarung.

Praxis-Kasten: 40 Euro für Papieranträge

Ab dem 1. Oktober 2026 kosten Papieranträge auf Genehmigung qualitätssicherungspflichtiger Leistungen bei der KVNO 40 Euro je Antrag. Dazu gehören DMP-Anträge, ausdrücklich auch per E-Mail eingereichte. Das Digitale Antragsmanagement bleibt kostenlos; ab Januar 2027 werden weitere Antragsarten gebührenpflichtig. Gemeint ist der Genehmigungsantrag der Praxis, nicht die postalische Patienteneinschreibung.

Verbindlich sind die amtlichen Beschlüsse und die Abrechnungshinweise der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung — dieser Beitrag fasst sie redaktionell zusammen.

Quellen