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DMP Herzinsuffizienz startet in Hessen am 1. Oktober

Die KV Hessen hat nach eigener Angabe bundesweit den ersten Vertrag zum DMP Chronische Herzinsuffizienz geschlossen. Für Praxisteams kommen das Formular 070F, neue Abläufe und hessenspezifische GOP.

In Hessen können teilnehmende Praxen ab dem 1. Oktober 2026 Versicherte der vertragsschließenden, beigetretenen oder den Vertrag anerkennenden Krankenkassen in das neue Disease-Management-Programm Chronische Herzinsuffizienz einschreiben und die ersten Leistungen erbringen. Die KV Hessen hat den Vertrag mit den Krankenkassen und -verbänden in Hessen zum 1. Juli geschlossen und bezeichnet ihn als bundesweit ersten Vertrag für dieses DMP.

Für MFA beginnt damit ein neuer Praxisablauf. Vor dem ersten DMP-Termin müssen Teilnahmegenehmigung, Krankenkasse, Einschreibeunterlagen und Dokumentation zusammenpassen. Für die Einschreibung darf ab dem Startdatum ausschließlich die Formularversion 070F verwendet werden.

Bundesweite Grundlage, hessischer Vertrag

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Anforderungen an das eigenständige DMP Herzinsuffizienz am 19. April 2018 beschlossen. In Kraft getreten sind sie am 24. August 2018. Umgesetzt werden DMP jedoch über regionale Verträge. Der Start zum 1. Oktober 2026 und die GOP 92071 bis 92076 gelten deshalb nur für teilnehmende Praxen im Bezirk der KV Hessen.

Praxen außerhalb Hessens können diese Ziffern nicht ansetzen. Dass eine 9xxxx-Ziffer nicht automatisch bundesweit gilt, zeigt auch die hessische Kennzeichnung zum Entlassmanagement. Maßgeblich ist der Vertrag der jeweiligen KV-Region.

Was bis zum 1. Oktober vorbereitet sein sollte

Seit dem 1. Juli 2026 können hausärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte ihre Teilnahme als koordinierende DMP-Ärztinnen und -Ärzte beantragen. Kardiologisch qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte nehmen mit den im Vertrag festgelegten Aufgaben teil; nur in Ausnahmefällen können sie nach Paragraf 5 Absatz 3 koordinierend tätig werden. Erst nach der Prüfung und Genehmigung durch die KV Hessen dürfen die jeweiligen DMP-Leistungen abgerechnet werden. Die Teilnahmevoraussetzungen sind arzt- und betriebsstättenbezogen zu erfüllen.

Für die Vorbereitung im Team heißt das:

  • Teilnahme- und Abrechnungsgenehmigung für DMP-Arzt und Betriebsstätte sowie Teilnahme der Krankenkasse prüfen.
  • Für die Einschreibung im PVS und bei den Formularbeständen ab dem 1. Oktober ausschließlich Version 070F einplanen.
  • Erst- und Folgedokumentationen samt Wiedervorlagen in den Terminablauf aufnehmen.
  • Vor der Einschreibung klären, ob bereits ein DMP Koronare Herzkrankheit besteht. Eine gleichzeitige Einschreibung in beide Programme ist nicht möglich.
  • Patientenschulungen so terminieren, dass die von der KV Hessen genannte Frist von höchstens zwei Quartalen eingehalten wird.

Diese GOP gelten ab Oktober in Hessen

Alle folgenden GOP sind genehmigungspflichtig und laut KV Hessen ab dem 1. Oktober 2026 abrechenbar:

  • 92071 für Information, Beratung, Einschreibung, Erstdokumentation und Versand der Unterlagen: 25,00 Euro
  • 92072 für die Folgedokumentation: 15,00 Euro
  • 92073 für Einschreibung und Erstdokumentation bei Mehrfacheinschreibung, je weiteres DMP: 10,00 Euro
  • 92074 für die Folgedokumentation bei Mehrfacheinschreibung, je weiteres DMP: 7,50 Euro
  • 92075 einschließlich der Suffixe E, N, V und W für die standardisierte Patientenschulung Herzinsuffizienz: 25,50 Euro
  • 92076 für die Abgabe von Schulungsmaterial: ohne eigene Bewertung

Die einzelnen Ziffern haben zusätzliche Abrechnungsausschlüsse und Häufigkeitsregeln. Für die Abrechnung zählt daher nicht nur die passende Leistungsbezeichnung, sondern auch die aktuelle GOP-Fassung der KV Hessen.

Zwei typische Fehlerquellen

Ohne ICD-Code ist nach dem KVH-Dokument keine Vergütung möglich. Genannt werden I50.1-, I50.9, I50.11, I50.12, I50.13, I50.14 und I50.19. Auch die systolische Dysfunktion mit einer linksventrikulären Ejektionsfraktion von höchstens 40 Prozent muss dokumentiert sein. Das Praxisteam kann dafür eine Vollständigkeitsprüfung in der Abrechnungsvorbereitung einbauen; Diagnose und medizinische Dokumentation bleiben ärztliche Aufgaben.

Die zweite Fehlerquelle ist der Formularwechsel. Wer ab dem 1. Oktober noch eine ältere Teilnahmeerklärung verwendet, arbeitet nicht mit der von der KV Hessen vorgeschriebenen Version. Alte Bestände sollten deshalb vor dem Start aus den üblichen Ablagen genommen und PVS-Vorlagen kontrolliert werden.

Verbindlich sind die amtlichen Beschlüsse und die Abrechnungshinweise der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung — dieser Beitrag fasst sie redaktionell zusammen.

Quellen