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Honorarverhandlungen 2027: MFA-Gehälter zählen bei der Berechnung mit

Die erste Runde der Verhandlungen zum Orientierungswert 2027 blieb ohne Ergebnis. Laut KBV fließen die MFA-Tarifsteigerungen 2026 in die Anpassung ein.

Aktualisierung vom 5. Oktober 2026

Der Bewertungsausschuss hat am 23. September den Orientierungswert für 2027 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 beträgt er 13,0207 Cent, ein Plus von 2,2 Prozent. Die MFA-Tarifsteigerung 2026 ist in die Berechnung eingeflossen. Den Beschluss und seine Bedeutung für MFA erklärt unsere aktuelle Meldung zum Orientierungswert 2027. Das Bundesgesundheitsministerium kann den Beschluss innerhalb von zwei Monaten beanstanden.

Die 2,2 Prozent betreffen die Preise für Kassenleistungen. Der Beschluss legt keine MFA-Gehaltserhöhung oder Gehaltstabelle für 2027 fest. Dein Gehalt richtet sich nach Deinem Arbeitsvertrag und dem Tarifvertrag, der für Dich gilt. Unsere Gehaltsseite erklärt den Tarifstand für 2027. Dort findest Du auch die Tabellen und den Rechner mit MFA-Tarifstand 2026.

Ursprüngliche Meldung: Verhandlungsstand vom 14. August 2026

Die erste Verhandlungsrunde zwischen KBV und GKV-Spitzenverband zum Orientierungswert 2027 war ohne Ergebnis geblieben. Das teilte die KBV am 13. August mit. Der Orientierungswert bestimmt maßgeblich die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen nach dem EBM. Damit beeinflusst er indirekt auch den Spielraum für Personalkosten.

MFA-Tarifsteigerungen fließen in die Berechnung ein

Nach Paragraf 87 Absatz 2g SGB V ist bei der Anpassung des Orientierungswertes unter anderem die Entwicklung der Investitions- und Betriebskosten der Praxen zu berücksichtigen. Dazu zählen die Personalkosten. Laut der damaligen KBV-Meldung sollten die Tarifsteigerungen für Medizinische Fachangestellte aus dem Jahr 2026 in die Anpassung des Orientierungswertes für 2027 einfließen. Steigende MFA-Gehälter gehörten damit zur Rechengrundlage der bundesweiten Honorarverhandlungen.

Der Rahmen war dabei enger als in den Vorjahren. Nach Darstellung der KBV sah das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor, dass die maßgebliche Veränderung der Grundlohnrate für die Jahre 2027 bis 2029 um jeweils einen Prozentpunkt abgesenkt wird. KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen nannte das Angebot der Krankenkassen nach der ersten Runde „völlig unzureichend“. Das war die Position der Ärzteseite zum damaligen Angebot.

Was damals noch offen war

Die KBV kündigte im August an, dass das Bundesgesundheitsministerium die Grundlohnrate für 2027 bis zum 15. September feststellen werde. Für den Fall einer ausbleibenden Einigung war eine Entscheidung durch den Erweiterten Bewertungsausschuss vorgesehen. Dazu kam es nicht: KBV und GKV-Spitzenverband einigten sich am 23. September im Bewertungsausschuss. Die regionalen Vergütungsverhandlungen waren laut KBV für den Herbst vorgesehen.

Parallel stand die nächste MFA-Tarifrunde im Blick. Der Gehaltstarifvertrag zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf) und der Arbeitgeberseite AAA sah eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor, frühestens zum 31. Dezember 2026. Im August war noch offen, in welchem Umfang die gestiegenen Personalkosten im Orientierungswert 2027 berücksichtigt würden. Das war auch für den finanziellen Spielraum der Praxen in Gehaltsgesprächen relevant. Über das individuelle MFA-Gehalt entscheiden Tarif- und Arbeitsvertrag.

Verbindlich sind die amtlichen Beschlüsse und die Abrechnungshinweise der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung — dieser Beitrag fasst sie redaktionell zusammen.

Quellen