Impfsaison 2026/27: Was das Praxisteam jetzt organisiert
Die Grippeimpfstoffe werden seit Mitte August ausgeliefert, die STIKO empfiehlt die COVID-Auffrischung erst ab 75 und der Kinderimpfstoff wechselt zum 1. September Produkt und Bestellweg. Ein Überblick für die Praxisorganisation.
Für Praxisteams ist der August der Organisationsmonat vor der Impfsaison. In diesem Jahr kommen drei Dinge zusammen: Die Grippeimpfstoffe werden ausgeliefert, die STIKO hat ihre COVID-19-Empfehlung geändert, und beim COVID-Kinderimpfstoff ändern sich zum 1. September Präparat und Bestellweg. Bestellung, Lagerkontrolle und Terminplanung liegen in den meisten Praxen bei den MFA.
Grippeimpfstoffe: Auslieferung läuft, Nachbestellen ist kaum möglich
Die Impfstoffchargen für die Saison 2026/27 werden nach Prüfung und Freigabe durch das Paul-Ehrlich-Institut seit Mitte August schrittweise ausgeliefert. Alle drei Impfstämme wurden gegenüber der Vorsaison angepasst. Wichtig für die Planung: Wegen des langen Herstellungsprozesses gibt es laut PEI keine weitere Produktion im Jahresverlauf, Nachbestellungen können nicht berücksichtigt werden. Die verfügbare Menge ergibt sich also im Wesentlichen aus der Vorbestellung vom Frühjahr.
COVID-19: Standard-Auffrischung erst ab 75
Die STIKO empfiehlt die jährliche COVID-19-Auffrischimpfung als Standardimpfung jetzt ab 75 Jahren statt wie bisher ab 60. Die Empfehlung, als gesunde erwachsene Person eine Basisimmunität über drei Antigenkontakte aufzubauen, entfällt. Weiterhin jährlich empfohlen ist die Impfung für Menschen ab 75, für Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, für Schwangere mit Grunderkrankungen sowie für medizinisches und pflegerisches Personal mit erhöhtem Infektionsrisiko. MFA bleiben damit ausdrücklich in der Empfehlung.
Am Empfang wird das zum Kommunikationsthema: Viele Patientinnen und Patienten zwischen 60 und 74 ohne Grunderkrankung erwarten weiter eine Auffrischung und fragen nach. Dafür hilft eine abgestimmte Sprachregelung im Team. Dazu gehört der Hinweis, dass die Umsetzung der neuen Empfehlung in der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA noch aussteht (Stand: 15. August 2026).
Kinderimpfstoffe: neues Präparat, neuer Bestellweg
Update vom 28. August 2026: Die zum Redaktionsschluss offene Frage nach dem künftigen Bezugsweg ist beantwortet — die KBV hat die Regelung am 27. August veröffentlicht.
Hier ändert sich zum 1. September am meisten, und zwar nicht an der Impfung, sondern an der Beschaffung.
Comirnaty LP.8.1 10 für 5- bis 11-Jährige verfällt am 31.08.2026 und ist danach nicht mehr einsetzbar. An seine Stelle tritt Comirnaty XFG 10 Mikrogramm/Dosis, das die KBV für die Altersgruppe ab sechs Monaten bis elf Jahre angibt — ein Präparat für die gesamte Kinderversorgung. Die bisherige 3-Mikrogramm-Variante für Säuglinge und Kleinkinder wird deshalb nicht mehr hergestellt. Vorhandene Bestände von Comirnaty LP.8.1 3 bleiben bis zum 30.09.2026 über den Bund beziehbar und einsetzbar; danach wird auch diese Altersgruppe mit dem neuen Impfstoff versorgt. Der Erwachsenen-Impfstoff bleibt bis zum 28.02.2027 in der Bundesbeschaffung.
Neu ist der Weg dorthin: Der Kinderimpfstoff kommt nicht mehr aus Bundesbeständen. Weil er ultratiefgekühlt transportiert werden muss, läuft die Bestellung über spezialisierte Vertriebsapotheken, bei denen Praxen bedarfsgerecht ordern. Die KBV nennt eine Mindestabnahme von zehn Dosen, eine Lieferzeit von 24 bis 48 Stunden und eine Haltbarkeit von bis zu zehn Wochen im Kühlschrank bei 2 bis 8 Grad. Für die weiterhin über den Bund beschafften Impfstoffe bleibt alles beim Alten: Bestellung über die Apotheke, von der die Praxis ihren Bedarf bezieht, wöchentlich bis dienstags 12 Uhr.
Für die Organisation heißt das dreierlei. Der Bestand an LP.8.1 10 ist zum Monatsende auszubuchen. Die Erstbestellung beim neuen Bezugsweg braucht wegen der Mindestabnahme eine Bedarfsschätzung — zehn Dosen sind für eine kleine Praxis eine Ansage. Und die zehn Wochen Kühlschrankhaltbarkeit setzen der Vorratshaltung eine klare Grenze. Wie der Impfstoff verordnungs- und abrechnungsseitig einzuordnen ist, etwa über den Sprechstundenbedarf, regeln die KVen jeweils selbst; der Blick in die Meldungen der eigenen KV lohnt also weiterhin. Angaben zu Dosierung und Impfschema für die einzelnen Altersgruppen macht die KBV in ihrer Meldung nicht — maßgeblich sind dafür die Fachinformation und die Impfstoff-Übersicht der KBV.