Bundestag beschließt Terminmeldepflicht: Praxen sollen feste Kontingente melden
Mit der Notfallreform hat der Bundestag am 15. Oktober beschlossen, dass Praxen der Terminservicestelle künftig Termine in einem von der KV festgelegten Umfang melden müssen. In Kraft ist das noch nicht.
Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 die Notfallreform verabschiedet. Darin steckt eine Änderung, die erst einen Tag vorher im Gesundheitsausschuss dazugekommen ist und direkt die Anmeldung betrifft: Bisher bestimmen Praxen meist selbst, wie viele freie Termine sie der Terminservicestelle melden. Künftig legt die Kassenärztliche Vereinigung fest, wie viele Termine Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dort zur Vermittlung bereitstellen müssen. Das Gesetz ist beschlossen, aber noch nicht verkündet und damit noch nicht in Kraft. Wie viele Termine eine Praxis melden muss, steht noch nicht fest.
Was der Bundestag beschlossen hat
Angenommen wurde der Regierungsentwurf in der Fassung des Gesundheitsausschusses (Drucksache 21/8629). Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Grüne, AfD und Linke enthielten sich.
Für die Terminvergabe ist eine Änderung in Paragraf 75 SGB V entscheidend. Bisher müssen Praxen der Terminservicestelle freie Termine melden. Wie viele, regelt das Gesetz nicht. Künftig gilt:
- Den Umfang der zu meldenden Termine legt die jeweilige KV fest, im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen.
- Kommt diese Festlegung bis zum 1. März 2027 ganz oder teilweise nicht zustande, entscheidet das Schiedsamt.
- Bis zur Festlegung gelten die bestehenden Vorgaben der KV zum Umfang der Meldepflicht weiter.
- Das Wort „frei“ fällt weg. Laut Ausschussbegründung hat es keine Bedeutung mehr, wenn die KV verbindlich festlegt, wie viele Termine zu melden sind.
Begründet wird die Verschärfung mit der Notfallreform selbst. Termine sollen künftig auch die neuen Akutleitstellen und die Integrierten Notfallzentren vermitteln. Die KVen sollen deshalb festlegen können, wie viele Termine sie für ein ausreichendes Vermittlungsangebot am Telefon und online brauchen.
Was noch offen ist
Die Pflicht ist bundesweit geregelt, die Zahl der Termine aber nicht. Jede KV handelt sie mit den Kassen in ihrer Region aus. Wie hoch das Kontingent wird, ob es sich nach Fachgruppe oder Praxisgröße richtet und was bei Verstößen droht, regelt die Änderung nicht eigens.
Als Nächstes befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz. Nach Angaben der KBV braucht es dessen Zustimmung nicht. Danach muss es noch verkündet werden. Laut Beschlussempfehlung tritt die Änderung bei der Terminmeldepflicht am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Frist für die regionalen Festlegungen endet am 1. März 2027. Im Praxisalltag ändert sich erst etwas, wenn die eigene KV neue Vorgaben macht.
Grundlage dieser Meldung ist die Vorabfassung der Drucksache. Die lektorierte Fassung kann redaktionell noch abweichen.
Kritik der KBV
Die KBV lehnt die Verschärfung ab. Sie sieht darin einen erheblichen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit und warnt vor administrativem Chaos. Zusätzliche Termine entstünden durch Zwang nicht. Vorstandschef Andreas Gassen nannte die Regelung „die schlechteste Lösung, um die ambulante Versorgung am Laufen zu halten“.
Was das für die Anmeldung bedeutet
Das Gesetz verpflichtet die Ärztinnen und Ärzte. Umgesetzt wird die Meldung aber meist dort, wo der Terminkalender geführt wird. Häufig sind es MFA, die die Termine für die 116117 einstellen. Kommt ein festes Kontingent, wird aus der gelegentlichen Meldung freier Slots eine Aufgabe mit festem Umfang, die bei der Wochenplanung mitgedacht werden muss.
Gleichzeitig fällt zum 1. Januar 2027 die Extravergütung für vermittelte Termine weg. Praxen sollen also Termine in festem Umfang abgeben, während die Vermittlung selbst nicht mehr extra vergütet wird. Das dürfte am Telefon und am Empfang Fragen auslösen, auf die wir schon mit Blick auf das Spargesetz eingegangen sind.
Vorbereiten lässt sich noch wenig, solange die Zahlen fehlen. Wie viele Termine die Praxis melden muss und ab wann, wird in den Rundschreiben der eigenen KV stehen. Die sollte das Team in den nächsten Monaten im Blick behalten.
Quellen
- Deutscher Bundestag – Beschlussempfehlung und Bericht des Gesundheitsausschusses, Drucksache 21/8629 (Vorabfassung, 14. Oktober 2026)
- Deutscher Bundestag – Textarchiv: Notfallversorgung, 15. Oktober 2026
- Bundesministerium für Gesundheit – Bundestag beschließt Notfallreform
- KBV-PraxisNachrichten – KBV lehnt schärfere Terminmeldepflicht ab, 15. Oktober 2026