Weniger Termine ab 2027: Was das Spargesetz für die Anmeldung bedeutet
Die KBV hat Aushänge und Patienteninfos zum Spargesetz veröffentlicht und rechnet ab 2027 mit deutlich weniger vergüteten Behandlungsfällen. Für die Terminvergabe an der Anmeldung heißt das: neue Abläufe und mehr Erklärungsbedarf.
Die KBV hat Anfang August ihr Infopaket zum Spargesetz um Materialien für das Wartezimmer erweitert: ein Infoblatt für Patientinnen und Patienten, Poster in zwei Varianten, Aufkleber und Social-Media-Motive. Die Botschaft an die Patient:innen ist deutlich: Praxen müssen ihr Angebot reduzieren, zum Beispiel Termine streichen oder Sprechstunden kürzen. Die Patienteninfo bittet ausdrücklich um Verständnis für das Praxisteam, das die Einschränkungen im Alltag umsetzen muss. Was das Gesetz bei Verordnungen ändert, haben wir bereits in einer eigenen News beschrieben. Jetzt geht es um die zweite Ebene: Terminvergabe und Patientenkommunikation.
Welche Vergütungen ab 2027 wegfallen
Spätestens zum 1. Januar 2027 endet laut KBV-Sparliste (Stand: 12. August 2026) die extrabudgetäre TSVG-Vergütung. Betroffen sind Behandlungsfälle, die über die 116117 vermittelt wurden, der Hausarzt-Vermittlungsfall und die Zuschläge zur offenen Sprechstunde. Die KBV beziffert dieses Volumen auf 1,64 Milliarden Euro pro Jahr; insgesamt rechnet sie für 2027 mit rund drei Milliarden Euro weniger für die Praxen. Genau diese Terminarten laufen heute über die Anmeldung: TSS-Termine annehmen, Vermittlungsfälle dokumentieren, offene Sprechstunden organisieren.
KBV-Chef Andreas Gassen erwartet nach eigenen Angaben vom 6. August je nach Fachgruppe sieben bis 13 Prozent weniger vergütete Behandlungsfälle pro Quartal. Das ist eine Einschätzung der KBV als Interessenvertretung, keine amtliche Zahl. Wie stark eine einzelne Praxis betroffen ist, hängt auch von der regionalen Honorarverteilung ab; konkrete Berechnungen dazu wollen die KVen erst noch liefern.
Was Praxisteams jetzt vorbereiten können
Drei Dinge lassen sich schon vor dem Jahreswechsel anstoßen. Erstens: Aushang und Patienteninfo jetzt platzieren, damit Patient:innen die Lage kennen, bevor die ersten Absagen kommen. Zweitens: eine einheitliche Sprachregelung für Telefon und Empfang abstimmen, denn Wartezeiten und Absagen erklären wird vor allem Aufgabe der MFA. Drittens: bei der Terminplanung für 2027 berücksichtigen, dass Kapazität und Vergütung künftig auseinanderlaufen können. Die Materialien stehen auf der KBV-Themenseite kostenlos zum Download bereit.