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Sichere Videokonferenzen: Was Praxisteams jetzt festlegen sollten

Die KBV gibt Hinweise für sichere Videokommunikation. Was für interne Teamtermine gilt und wann zertifizierte Videodienste Pflicht sind.

Videokommunikation ist in vielen Praxen Alltag, nicht nur in der Videosprechstunde. Teams stimmen sich mit Zweigpraxen ab, organisieren Vertretungen oder besprechen Materialbestellungen. Die KBV hat am 6. August 2026 Hinweise veröffentlicht, welche Regeln dabei gelten. Neu verpflichtet wird niemand; die Meldung ist ein Praxis- und Sicherheitshinweis.

Videosprechstunde und Teamtermin sind nicht dasselbe

Für Videosprechstunden mit Patient:innen gilt weiterhin: Praxen dürfen nur Videodienstanbieter einsetzen, die zertifiziert und bei der KBV gelistet sind. Das Gleiche gilt für Telekonsilien per Video. Für interne Teamkonferenzen gibt es diese spezielle Vorgabe nicht. Die KBV nennt hier gängige Videokonferenzdienste für organisatorische Zwecke als möglich, etwa für Urlaubsvertretungen oder Arbeitsschutzthemen, solange keine sensiblen Daten besprochen werden.

Trotzdem sollte nicht jede Person spontan irgendeinen Dienst wählen. Die Praxisleitung sollte festlegen, welche Tools genutzt werden dürfen und wie Einladungen, Passwörter, Warteräume und Bildschirmfreigaben gehandhabt werden. Praktisch reicht ein kurzer Teamstandard: nur freigegebene Dienste, individuelle Einladungslinks statt offener Links, keine Patientendaten in Meetings, die dafür nicht vorgesehen sind, und regelmäßige Updates der eingesetzten Software.

Orientierung bei der Auswahl

Das BSI vergibt für Videokonferenzdienste ein freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen. Es ersetzt keine eigene Prüfung und ist kein Nachweis, dass ein Dienst alle Anforderungen einer Videosprechstunde erfüllt. Bei der Vorauswahl eines Dienstes für Teamtermine kann es aber Orientierung geben. Wichtig bleibt die Trennung: Sobald Patient:innen teilnehmen oder Gesundheitsdaten besprochen werden, gelten die strengeren Anforderungen an den eingesetzten Dienst.

Quellen