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MFA bzw. ZFA in Elternzeit - Informationen zur Rückkehr aus der ElternzeitAndrea Schannath - Bildvon Andrea

MFA in Elternzeit

Informationen zur Rückkehr aus der Elternzeit

Eltern zu werden ist eine aufregende Sache. Nach Ende der Elternzeit wieder am Arbeitsplatz einzusteigen, kann aber ganz schön stressig sein. Der Virchowbund gibt einige Tipps, wie der Wiedereinstieg in die Praxis als MFA bzw. ZFA nach der Elternzeit besser klappen kann.

MFA, die in einer Arztpraxis angestellt sind, können bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen. Die Praxisleitung muss dabei nicht zustimmen.

Es gibt auch die Möglichkeit, die Elternzeit aufzuteilen. Ein Teil darf dann auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegen. Das muss innerhalb von 13 Wochen vor der Elternzeit bekannt gegeben werden. In diesem Fall hat allerdings die Praxisleitung die Option, aus betrieblichen Gründen zu widersprechen.

Wie funktioniert der Wiedereinstieg nach der Elternzeit?

Juristisch gesehen ruht das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit. Endet die Elternzeit, „erwacht“ es wieder – und zwar ganz automatisch, ohne Antrag oder Erklärung. Arbeitgeber:innen müssen deswegen auch keinen Brief schreiben, in dem sie den ersten Arbeitstag nach der Elternzeit festlegen.

Der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben fällt leichter, wenn du und dein Arbeitgeber ihn gemeinsam frühzeitig planen. Zum Beispiel sollte ein Rückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten stattfinden. Darin sprecht ihr über die gegenseitigen Erwartungen (z. B. Arbeit in Teilzeit) und plant die weiteren Schritte, z. B. die Übergabe von Aufgaben und mögliche Maßnahmen zum Wiedereinstieg. Zur Vorbereitung auf das Gespräch bietet sich die Checkliste „Mitarbeitergespräch“ des Virchowbundes an.

Je länger die Auszeit, desto mehr gleicht der Wiedereinstieg einem Neuanfang. Spezielle Schulungen für Wiedereinsteiger können dir helfen, schneller und besser in den Arbeitsalltag zurückzufinden.

Wenn möglich, halte auch in der Elternzeit zu Kolleg:innen und Vorgesetzten Kontakt und versuche fachlich auf dem Laufenden zu bleiben – z. B. über Newsletter.

Denkbar ist auch während der Elternzeit max. 30 Wochenstunden weiter zu arbeiten. Diese Variante bietet einen kontinuierlichen Kontakt zu Arbeitgeber und Kolleg:innen, ist aber am schwersten mit der Betreuung eines Kindes vereinbar.

Wer aus der Elternzeit zurückkehrt, hat zwar keinen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz, auch wenn dieser noch bestehen sollte, aber auf einen gleichwertigen. Falls also zwischenzeitlich eine Vertretung eingestellt wurde, kann das bedeuten, dass du nun andere Aufgaben übernehmen musst. Allerdings nur im Rahmen der Bedingungen, die einst im Arbeitsvertrag festgelegt wurden. Wer z. B. im Praxismanagement eingestellt wurde, darf nicht in der Telefonie eingesetzt werden. Falls das Aufgabengebiet, die Arbeitszeit und damit das Gehalt sich klar ändern sollen, müssen du und dein Arbeitgeber einen Änderungsvertrag aufsetzen. Auch dabei kann der Virchowbund helfen.

Kann ich nach Ende der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Die Rückkehr in den Job mit kleinen Kindern ist für die meisten Mütter eine Herausforderung. Viele MFA möchten die ersten Jahre lieber in Teilzeit arbeiten. Geht das?

Einen Anspruch auf dauerhafte Teilzeit haben MFA darauf nur, wenn in der Praxis mehr als 15 Beschäftigte arbeiten. Auszubildende werden dabei nicht mitgerechnet. In Praxen dieser Größe greift das Teilzeitarbeitsgesetz.

Brückenteilzeit für ein bis maximal fünf Jahr lässt sich dagegen nur in sehr großen Praxen und MVZ durchsetzen: Dafür sind mehr als 45 Mitarbeitende nötig. Und in beiden Fällen haben Arbeitgeber:innen immer noch die Möglichkeit, aus betrieblichen Gründen eine Teilzeitbeschäftigung abzulehnen.

Wichtig zu wissen ist auch: Wer Teilzeitarbeit fordert, darf erst nach zwei Jahren eine weitere Reduzierung der Arbeitszeit verlangen.

In kleinen Praxen unter 15 Mitarbeitenden sind MFA mit ihrem Wunsch nach Teilzeit auf die Kulanz der Arbeitgeber:innen angewiesen.

Wird die Elternzeit auf die Rente angerechnet?

Wie sieht es mit den Rentenansprüchen aus der Elternzeit aus? Für die Erziehung eines Kindes werden bis zu drei Jahre als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben, die sogenannten Kindererziehungszeiten. Die Kindererziehungszeiten müssen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, ansonsten zählen sie nicht zur Rente. Ein Jahr Kindererziehung entspricht 0,996 Rentenpunkten.

Kann man nach der Elternzeit in Urlaub gehen?

Wie bereits erklärt, ruht das Arbeitsverhältnis in der Elternzeit. Damit baust du in Elternzeit in der Regel auch keinen Urlaubsanspruch auf. Denn für jeden vollen Kalendermonat, für den du Elternzeit nimmst, darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel kürzen.

Kann man während der Elternzeit gekündigt werden?

Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber dir in der Regel nicht kündigen. Falls du selbst kündigen willst, kannst du das nur zum Ende der Elternzeit und mit einer Frist von drei Monaten. Du kannst mit deinem Arbeitgeber aber auch einen Aufhebungsvertrag schließen (z. B. mit der Vorlage des Virchowbundes).

Befristete Arbeitsverträge enden trotz Schwangerschaft bzw. Elternzeit mit dem vereinbarten Termin.

Noch mehr Details aus dem Arbeitsrecht erklärt die Virchowbund-Praxisinfo „Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit“ – zum Beispiel dazu, wie das Elterngeld berechnet wird.

Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte hat aber auch noch viele weitere hilfreiche Dokumente und Tipps für den Praxisalltag auf Lager. Schau doch einmal unter Praxis-Knowhow und im Praxisärzte-Blog vorbei.

Ein Gastbeitrag des Virchowbundes, Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands.

Hast Du Interesse an Themen rund um Deine Karriere im Gesundheitswesen? Dann folge MFA mal anders gern auf Facebook und Instagram.

Andrea Schannath - Bild
Artikel von
Andrea Schannath
Andrea Schannath ist Mitarbeiterin in der Rechtsberatung des Virchowbundes.
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