Zum Erwerb der Sachkunde gem. § 8 (4) i. V. m. § 5 (1) MPBetreibV für die Instandhaltung von Medizinprodukten und zur Bestellung einer bzw. eines Hygienebeauftragten gem. §1 Abs. 2 der Hyg-MedVo NRW in der Arztpraxis.
Rechtliche, medizinische, technische und organisatorische Grundlagen der Aufbereitung von Medizinprodukten kennen
Die bei der Beschaffung von Medizinprodukten relevanten Kriterien beachten
Herstellerangaben lt. ISO 17664 zu Medizinprodukten/Aufbereitung notwendiger Ver- und Gebrauchsmaterialien/Geräten verstehen können
Die in der Einrichtung eingesetzten Medizinprodukte nach RKI/BfArm-Empfehlung einstufen
Vorschriften zum Umgang mit Prionen einhalten können (CJK; vCJK)
Fachgruppenspezifische Vorschriften der RKI/BfArm-Empfehlung kennen
Funktionell-organisatorisch-räumliche Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten kennen und begründen
Dekontamination durchführen können
Packen und Verpacken von Medizinprodukten umsetzen können
Sterilisation und Freigabe zur Nutzung von aufbereiteten Medizinprodukten kennen
Reinigungs- und Desinfektionsmittel entsprechend ihrer Spezifikation anwenden
Die häufigsten Krankheitserreger und Infektionen der ärztlichen Praxis und deren Übertragungswege und Bedeutung kennen
Schnittstellenmanagement im ambulant/stationären Bereich, Häuslichkeit verstehen
Hygienemaßnahmen bei infektiösen Patienten kennen und anwenden können
Dekontamination von MP durchführen können
Sichtkontrolle, Pflege und Funktionskontrolle bei der Aufbereitung durchführen können
Sterilisation und Freigabe zur Nutzung kennen
Hygieneplan situationsgerecht umsetzen; Qualitätsmanagement durchführen
Anleitung zur Erstellung eines für die eigene Arztpraxis individuellen Hygiene- und Desinfektionsplans
Entsorgung von Abfällen
Teilnahmevoraussetzung ist die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung in einem vergleichbaren medizinischen Fachberuf.
Am 2. Präsenztag erfolgt eine Lernerfolgskontrolle mit praktischen Übungen und einem gemeinsamen Fachgespräch im Plenum über die Auswertung über die am 1. Präsenztages abgegebenen Abstrichplatten.
Die theoretische Lernerfolgskontrolle erfolgt im Anschluss an die praktische Prüfung.
Bescheinigung:
Nach erfolgreich bestandener Lernerfolgskontrolle erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung, die ihnen die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der
Sachkunde gem. § 8 (4) i. V. m. § 5 (1) MPBetreibV bescheinigen.
Themen und Lernziele der II. Telelernphase [3 UE]:
Hygieneplan situationsgerecht umsetzen; Qualitätsmanagement durchführen
Anleitung zur Erstellung eines für die eigene Arztpraxis individuellen Hygiene- und Desinfektionsplans
Entsorgung von Abfällen
Bescheinigung:
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung, die ihnen ermöglicht, als Hygienebeauftragte/r in der Arztpraxis gem. § 1 Abs. 2 HygMedVo NRW bestellt zu werden.