Neue eGK seit 1. Oktober: Was tun, wenn die Karte nicht liest?
Seit 1. Oktober 2026 werden die ersten ECC-only-Gesundheitskarten ausgegeben. Praxen brauchen das Konnektor-Update PTV6. Was die Anmeldung bei Leseproblemen tun kann.
Seit dem 1. Oktober 2026 werden nach Angaben der gematik die ersten elektronischen Gesundheitskarten ausgegeben, die ausschließlich das Verschlüsselungsverfahren ECC unterstützen. Damit Praxen diese ECC-only-eGK nutzen können, muss ihr Konnektor auf die Produktversion PTV6 aktualisiert sein. Für MFA an der Anmeldung gehört deshalb bei einer nicht lesbaren neuen Karte auch der Update-Stand auf die Prüfliste.
PTV6 prüfen lassen
Die Frist für das Update endete am 30. September. Die KBV hatte vor möglichen Verbindungsproblemen und zusätzlichem Aufwand durch Ersatzverfahren gewarnt. Praxen mit ungeklärtem Update-Stand sollten ihren IT-Dienstleister jetzt prüfen lassen, ob PTV6 installiert ist. Bei einem TI-Gateway hält der Anbieter den dort eingesetzten Highspeed-Konnektor aktuell.
Der Kartenstart betrifft die bundesweite TI-Umstellung. Er ist ein anderer Schritt als die bereits gemeldete Umstellung der RSA-Heilberufsausweise. Aus den Angaben zum Start der ECC-only-eGK folgt kein pauschales Ablaufdatum für alle bisher ausgegebenen Gesundheitskarten.
Wenn eine neue Karte nicht eingelesen werden kann
Als Ablauf für die Anmeldung empfiehlt sich: Fehlermeldung festhalten, Praxisleitung beziehungsweise IT-Dienstleister informieren und den Konnektor-Stand klären lassen. Allein die Tatsache, dass eine Karte nicht liest, belegt noch keinen fehlenden Versicherungsschutz.
Kann die eGK beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal wegen technischer Probleme nicht verwendet werden, sieht Anlage 4a BMV-Ä, Anhang 1 das Ersatzverfahren vor. Dafür erhebt die Praxis aus der Patientendatei oder nach Angaben der versicherten Person:
- Krankenkasse,
- Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum,
- Versichertenart,
- Postleitzahl des Wohnorts,
- nach Möglichkeit die Krankenversichertennummer.
Die versicherte Person oder ihre Vertretung bestätigt den Versicherungsschutz grundsätzlich mit einer Unterschrift auf dem Abrechnungsschein Muster 5. Für Muster 19 im Notfalldienst gilt diese Unterschriftspflicht nicht. Die Vereinbarung enthält außerdem eine Ausnahme für unter 18-Jährige, die ohne Vertretung zur Behandlung kommen und weder eGK noch elektronische Ersatzbescheinigung vorlegen können.
Elektronische Ersatzbescheinigung über KIM
Wenn die Karte nicht eingelesen werden kann, kommt auch eine elektronische Ersatzbescheinigung der Krankenkasse infrage. Patientinnen und Patienten können sie über ihre Kassen-App anfordern und dafür die KIM-Adresse der Praxis angeben. Die Krankenkasse sendet den Nachweis an das KIM-Postfach; die Daten können ins Praxisverwaltungssystem übernommen werden. Praxen müssen solche Nachweise seit Juli 2025 elektronisch annehmen.
In Ausnahmefällen kann die Praxis für bekannte Patientinnen und Patienten selbst eine elektronische Ersatzbescheinigung anfordern. Dafür braucht sie deren Einwilligung und muss diese im PVS dokumentieren. Ein funktionierender KIM-Empfang ist für den elektronischen Weg nötig. Er ersetzt daher keine Reparatur einer gestörten TI-Verbindung.
Nach KBV-Angaben ist bei Nutzung der elektronischen Ersatzbescheinigung kein zusätzliches Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) nötig. Kommt die Person später im selben Quartal erneut in die Praxis und liegt die eGK dann vor, sind Karte und VSDM wieder regulär zu nutzen.
Verbindlich sind die amtlichen Beschlüsse und die Abrechnungshinweise der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung — dieser Beitrag fasst sie redaktionell zusammen.