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KI am Praxistelefon: Was seit dem 2. August gilt

Seit dem 2. August gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Was das für KI-Telefonassistenten, Chatbots und KI-Inhalte in Praxen bedeutet.

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (Artikel 50). Der Grundsatz: Menschen müssen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System interagieren oder KI-erzeugte Inhalte vor sich haben. KI-generierte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte müssen laut Bundesdigitalministerium über digitale Wasserzeichen oder Metadaten als solche erkennbar sein. Das betrifft auch Werkzeuge, die inzwischen in vielen Praxen ankommen: KI-Telefonassistenten, Chatbots auf der Praxiswebsite oder KI-generierte Bilder und Texte.

Am Empfang wird das Thema zuerst praktisch. Wenn ein KI-Assistent Anrufe annimmt oder Termine vergibt, sollten Anrufende das erkennen können. Rückfragen dazu landen erfahrungsgemäß bei den MFA an Anmeldung und Telefon.

Was Praxisteams jetzt prüfen sollten

Praxen sollten zunächst eine Bestandsaufnahme machen: Welche KI-Tools sind überhaupt im Einsatz, vom Telefonassistenten bis zum Textgenerator? Danach lohnt der Blick auf die Hinweise: Ist in Telefonansage, Chat-Startnachricht und auf der Website erkennbar, wo KI im Spiel ist? Bei der Kennzeichnung generierter Inhalte sind zunächst die Anbieter der Systeme gefordert; Praxen sollten bei ihren Tool-Anbietern nachfragen, wie diese die Vorgaben umsetzen. Sinnvoll ist außerdem eine interne Regel, welche Tools genutzt werden dürfen. Schulung gehört dazu: Eine grundlegende KI-Kompetenz im Team verlangt die KI-Verordnung (Artikel 4) bereits seit Februar 2025.

Zur Einordnung: Die deutlich strengeren Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme gelten noch nicht. Die Europäische Kommission nennt dafür gestaffelte Termine ab Ende 2027. Für die Transparenzpflichten hat die Kommission am 20. Juli 2026 Leitlinien veröffentlicht, die bei der Umsetzung Orientierung geben.

Wer in Deutschland zuständig ist

Am 29. Juli 2026 ist das deutsche KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) in Kraft getreten. Die Bundesnetzagentur wird damit Marktüberwachungsbehörde, zentrale Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung. Sie betreibt auch einen KI-Service-Desk, an den sich Unternehmen mit Fragen wenden können. Für die konkrete Umsetzung in der einzelnen Praxis bleibt die Praxisleitung verantwortlich; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen