Arbeitszeugnis für MFA: Was Dir zusteht, nach Gesetz und Tarif

Gilt der MFA-Tarif für Dich, hast Du beim Zeugnis Rechte, die viele Ratgeber nicht nennen: ein Zwischenzeugnis ohne Anlass und Dein Zeugnis umgehend nach der Kündigung. Hier steht, was drinstehen muss und wie Du Fehler rechtzeitig reklamierst.
von MFA mal anders Redaktionca. 4 Min. Lesezeit

Rechtsstand · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall

Eine Ärztin unterschreibt am Schreibtisch ein Arbeitszeugnis, die Medizinische Fachangestellte steht erwartungsvoll daneben
Inhalt

Für die nächste Bewerbung brauchst Du ein Zeugnis. Was im Gesetz steht, gilt für alle. Gilt zusätzlich der MFA-Tarif für Dich, hast Du mehr Rechte: Du kannst während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangen, und nach der Kündigung hast Du Anspruch darauf, dass die Praxis Dir Dein Zeugnis umgehend aushändigt.[2][1][6] Für Dich gilt der Tarif, wenn Dein Arbeitsvertrag auf ihn verweist oder wenn Deine Praxis Mitglied der AAA ist und Du Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe (VmF).[5]

Auf einen Blick

Umgehend

muss die Praxis Dir Dein Zeugnis nach der Kündigung aushändigen, wenn der Tarif für Dich gilt.

Ohne Anlass

darfst Du ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn der Tarif für Dich gilt.

Auf Deinen Wunsch

bewertet das Zeugnis auch Leistung und Verhalten. Das steht im Gesetz.

12 Monate

hast Du nach Tarif Zeit, Zeugnis oder Korrektur schriftlich zu verlangen. Die Frist kann schon vor Erhalt beginnen. Ohne Tarif gelten Verjährung und Arbeitsvertrag.

Nach Tarif steht Dir Dein Zeugnis schon nach der Kündigung zu

Gilt der Tarif für Dich, muss die Praxis Dir Dein Zeugnis nach der Kündigung umgehend aushändigen, nicht erst am letzten Arbeitstag.[1] So kannst Du Dich schon während der Kündigungsfrist damit bewerben. Ohne Tarif gilt das Gesetz: Es knüpft den Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.[6] Welche Fristen bei der Kündigung gelten, steht auf der Seite Kündigung und Probezeit.

Abholen musst Du das Zeugnis grundsätzlich in der Praxis. Die Praxis muss es für Dich bereithalten.[7]

Zwischenzeugnis: Nach Tarif brauchst Du keinen Grund

Gilt der Tarif für Dich, darfst Du während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangen. Einen Anlass als Voraussetzung nennt der Tarif nicht.[2] Viele Ratgeber schreiben dagegen, es gebe ein Zwischenzeugnis nur aus einem triftigen Grund. Die Gewerbeordnung erwähnt ein Zwischenzeugnis gar nicht.[6]

Ein Zwischenzeugnis wirkt nach. Für den Zeitraum, den es erfasst, ist die Praxis beim späteren Endzeugnis grundsätzlich an seinen Inhalt gebunden. Abweichen darf sie nur, wenn Deine späteren Leistungen und Dein späteres Verhalten das rechtfertigen.[8]

Unsere Empfehlung: Lass Dir ein Zwischenzeugnis geben, wenn sich etwas Wichtiges ändert, etwa bei einem Inhaberwechsel, einer neuen Praxisleitung, vor der Elternzeit oder wenn Du Dich heimlich bewerben willst. Bitte am besten schriftlich darum, dann hast Du einen Nachweis.

Neue MFA-Jobs per E-Mail

Noch nicht so weit für ein Stellengesuch? Lass Dir wöchentlich passende Stellen aus Deinem Wunsch-Umkreis schicken.

Lieber WhatsApp?

Aktuelle MFA-Jobs im Kanal – anonym und ohne Registrierung.

Zum WhatsApp-Kanal

Einfach oder qualifiziert: Du entscheidest

Ob Dein Zeugnis Deine Leistung bewertet, entscheidest Du. Ein einfaches Zeugnis nennt mindestens Art und Dauer Deiner Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten, aber nur, wenn Du das verlangst. Das gilt nach dem Gesetz für alle, der Tarif sieht es genauso vor.[6][3] Sag beim Anfordern deshalb ausdrücklich, welches Zeugnis Du möchtest.

Was in Deiner Tätigkeitsbeschreibung stehen sollte

Ins Zeugnis gehört, was Du in Deiner Praxis tatsächlich machst. Dieser Teil zeigt einer neuen Praxis, was Du kannst. Orientierung gibt die Ausbildungsverordnung für MFA: Sie gliedert das Berufsbild in Bereiche, ihr Ausbildungsrahmenplan nennt dazu konkrete Tätigkeiten.[9][10] Die Auswahl unten stammt daraus.

  • Patientenbetreuung: Patientinnen und Patienten empfangen und betreuen, Anrufe einschätzen und Maßnahmen einleiten
  • Organisation: Patiententermine planen, koordinieren und überwachen
  • Hygiene: Maßnahmen des Hygieneplans durchführen, Instrumente desinfizieren, reinigen und sterilisieren
  • Verwaltung und Abrechnung: Leistungen nach Vergütungssystemen erfassen, Privatliquidation erstellen und erläutern
  • Dokumentation: Patientendokumentation organisieren
  • Diagnostik: Vitalwerte bestimmen, EKG schreiben, Lungenfunktion prüfen, venöse und kapilläre Blutentnahmen, Laborarbeiten wie Blutzucker und Urinstatus
  • Therapie: subkutane und intramuskuläre Injektionen, Verbände anlegen, Wunden versorgen, Nahtmaterial entfernen
  • Prävention: Impfpass führen, beim Impfmanagement mitwirken
  • Notfall: Erste Hilfe leisten, Notfallausstattung kontrollieren und auffüllen

Diagnostik und Therapie stehen im Berufsbild mit dem Zusatz „unter Anleitung und Aufsicht des Arztes oder der Ärztin“.[9]

Unsere Empfehlung: Gib Deiner Praxis beim Anfordern eine eigene Liste Deiner Aufgaben mit. Dazu gehören auch Zusatzaufgaben wie Praxismanagement, Hygiene- oder QM-Beauftragte, die Betreuung von Auszubildenden und abgeschlossene Fortbildungen. Welche Tätigkeitsgruppe des Gehaltstarifs zu Deinen Aufgaben passt, zeigt die Gehaltsseite.

Wohlwollend, aber wahr: So funktioniert die Bewertung

Ein Zeugnis muss wahr sein. Wohlwollend sein muss es auch, aber nur im Rahmen der Wahrheit.[11] Einen Anspruch auf ein „gutes“ Zeugnis hast Du deshalb nicht, wohl aber auf eines, das Deiner Leistung entspricht.[12]

Die Gesamtnote steckt häufig in der sogenannten Zufriedenheitsformel. Das Bundesarbeitsgericht ordnet sie so ein:[13]

FormulierungEinordnung des Bundesarbeitsgerichts
„stets zur vollsten Zufriedenheit“Höchststufe, entspricht sehr gut
„stets“, „immer“ oder „durchgehend zur vollen Zufriedenheit“gut
„zur vollen Zufriedenheit“ oder „stets zur Zufriedenheit“befriedigend, die Mitte der Skala

Diese Skala steht in keinem Gesetz. Wir zeigen deshalb nur die Stufen, die das Gericht selbst einordnet. Im Streitfall gilt befriedigend als Mitte. Willst Du eine bessere Note, musst Du die Tatsachen dafür vortragen und beweisen.[14]

Geheimcodes sind verboten. Das Zeugnis muss klar und verständlich sein und darf nichts verschlüsselt aussagen.[15] Die vielen Code-Listen im Netz sind keine Rechtsquelle, deshalb gibt es hier keine.

Dank und gute Wünsche am Ende sind keine Pflicht.[16] Gefällt Dir die Schlussformel nicht, kannst Du nur ein Zeugnis ohne sie verlangen, keine eigene Formulierung.[17] Steht sie schon drin und Du verlangst berechtigte Korrekturen, darf die Praxis sie aber nicht zur Strafe streichen.[18]

Papier mit Unterschrift, elektronisch nur mit Deiner Einwilligung

Das Zeugnis bekommst Du schriftlich, also auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift.[6][21] Seit dem 1. Januar 2025 darf die Praxis es auch elektronisch ausstellen, aber nur mit Deiner Einwilligung.[19][29] Dafür braucht es eine qualifizierte elektronische Signatur. Ein eingescanntes PDF per E-Mail reicht nicht.[20]

Fehler im Zeugnis reklamierst Du schriftlich und rechtzeitig

Stimmt etwas nicht, hast Du weiter Anspruch auf ein richtiges Zeugnis.[22] Reklamiere Fehler schriftlich und bald nach Erhalt.

Achte auf die Frist. Gilt der MFA-Tarif für Dich, musst Du Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Entstehen schriftlich geltend machen.[4] Solche tariflichen Fristen gelten nach dem Bundesarbeitsgericht auch für das Zeugnis. Im entschiedenen Fall reichte es, das erhaltene Zeugnis zu beanstanden und ein neues zu verlangen.[23]

Gilt der Tarif nicht für Dich, gilt auch diese Frist nicht. Dann verjähren Ansprüche regelmäßig nach drei Jahren.[24] Schau außerdem in Deinen Arbeitsvertrag, ob er eine eigene Frist enthält. Lange warten solltest Du in keinem Fall, denn der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis kann verwirkt sein, wenn Du ihn längere Zeit nicht geltend machst und Deine Praxis deshalb davon ausgehen durfte, dass Du ihn nicht mehr verlangst.[23]

Unsere Empfehlung: Lies Dein Zeugnis gleich nach Erhalt, schreib die Punkte auf, die Du ändern möchtest, und schick sie der Praxis schriftlich. Kommt Ihr nicht zusammen, findest Du unten unter Wo Du Hilfe bekommst die passenden Anlaufstellen.

Das Prüfungszeugnis der Ärztekammer ist kein Arbeitszeugnis

Das Prüfungszeugnis ersetzt kein Arbeitszeugnis. Du bekommst es über die bestandene Abschlussprüfung.[25][27] Zuständig für die Berufsbildung der MFA ist die Ärztekammer. In Nordrhein zum Beispiel stellt sie auch das Prüfungszeugnis aus.[26][27] Wie die Prüfung abläuft, steht auf der Seite Ausbildung: Ablauf und Inhalte.

Das Ausbildungszeugnis muss Dir Deine Ausbildungspraxis am Ende der Ausbildung ausstellen, ohne dass Du darum bitten musst.[28] Das Arbeitszeugnis kommt erst danach, wenn Du als MFA angestellt bist.

Wo Du Hilfe bekommst

Diese Seite erklärt, was im Tarifvertrag und im Gesetz steht. Ob das in Deinem Fall so gilt, kann sie nicht beurteilen. Dafür gibt es diese Stellen:

Achte auf Fristen. Hältst Du eine Kündigung für unwirksam, hast Du drei Wochen Zeit für die Klage beim Arbeitsgericht. Die Frist beginnt, wenn Dir die schriftliche Kündigung zugeht. Braucht die Kündigung die Zustimmung einer Behörde, gilt etwas anderes. Dann beginnt die Frist erst, wenn Dir die Entscheidung der Behörde bekannt gegeben wird. So steht es im Kündigungsschutzgesetz.

Für Azubis gibt es eine Besonderheit. Die Ärztekammer kann einen Ausschuss bilden, der Streit zwischen Ausbildenden und Azubis aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis schlichtet. Gibt es diesen Ausschuss, muss er die Sache verhandelt haben, bevor Du klagst. Das regeln das Arbeitsgerichtsgesetz und das Berufsbildungsgesetz. Frag deshalb sofort bei einer der Stellen oben nach, welcher Weg und welche Frist für Dich gelten.

Gilt der Manteltarifvertrag für Dich, musst Du Ansprüche aus Deinem Arbeitsverhältnis schriftlich geltend machen. Dafür hast Du zwölf Monate ab dem Entstehen des Anspruchs. So steht es im Manteltarifvertrag.

Häufige Fragen

Quellen (29)

  1. Bundesärztekammer: Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025, § 19 Abs. 1, abgerufen am
  2. Bundesärztekammer: Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025, § 19 Abs. 2, abgerufen am
  3. Bundesärztekammer: Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025, § 19 Abs. 3, abgerufen am
  4. Bundesärztekammer: Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025, § 21, abgerufen am
  5. Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA), Arbeitgeberseite des MFA-Tarifs: FAQs zum Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte vom 21.11.2024, Frage 1, abgerufen am
  6. Bundesministerium der Justiz: Gewerbeordnung, § 109 Abs. 1, abgerufen am
  7. Bundesarbeitsgericht: Urteil zu Form und Aushändigung des Zeugnisses, Urteil vom 21.09.1999 – 9 AZR 893/98, Rn. 17, abgerufen am
  8. Bundesarbeitsgericht: Urteil zur Bindung an das Zwischenzeugnis, Urteil vom 16.10.2007 – 9 AZR 248/07, Leitsatz, Rn. 25, abgerufen am
  9. Bundesministerium der Justiz: Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten, § 4, abgerufen am
  10. Bundesministerium der Justiz: Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten, Anlage 1, lfd. Nr. 2.2, 4.1, 5.3, 6.3, 7.2, 8.1, 8.2, 9, 10, abgerufen am
  11. Bundesarbeitsgericht: Urteil zu Wahrheit und Wohlwollen im Zeugnis, Urteil vom 14.06.2016 – 9 AZR 8/15, Rn. 16, abgerufen am
  12. Bundesarbeitsgericht: Urteil zur Leistungsbeurteilung im Zeugnis, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13, Rn. 9, 19, 21, abgerufen am
  13. Bundesarbeitsgericht: Urteil zur Leistungsbeurteilung im Zeugnis, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13, Rn. 10–12, abgerufen am
  14. Bundesarbeitsgericht: Urteil zur Leistungsbeurteilung im Zeugnis, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13, Leitsatz, Rn. 8, 18, abgerufen am
  15. Bundesministerium der Justiz: Gewerbeordnung, § 109 Abs. 2, abgerufen am
  16. Bundesarbeitsgericht: Urteil zur Dankes- und Wunschformel, Urteil vom 25.01.2022 – 9 AZR 146/21, Rn. 12, abgerufen am
  17. Bundesarbeitsgericht: Urteil zur Schlussformel im Zeugnis, Urteil vom 11.12.2012 – 9 AZR 227/11, Rn. 17, abgerufen am
  18. Bundesarbeitsgericht: Versäumnisurteil zum Maßregelungsverbot beim Zeugnis, Urteil vom 06.06.2023 – 9 AZR 272/22, Rn. 9, 22, abgerufen am
  19. Bundesministerium der Justiz: Gewerbeordnung, § 109 Abs. 3 (Fassung seit 01.01.2025), abgerufen am
  20. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch, § 126a Abs. 1, abgerufen am
  21. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch, § 126 Abs. 1, abgerufen am
  22. Bundesarbeitsgericht: Urteil zum Berichtigungsanspruch, Urteil vom 14.10.2003 – 9 AZR 12/03, Rn. 38–39, abgerufen am
  23. Bundesarbeitsgericht: Urteil zu Ausschlussfrist und Zeugnisanspruch, Urteil vom 04.10.2005 – 9 AZR 507/04, Rn. 32–33, 35, abgerufen am
  24. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch, § 195, abgerufen am
  25. Bundesministerium der Justiz: Berufsbildungsgesetz, § 37 Abs. 2, abgerufen am
  26. Bundesministerium der Justiz: Berufsbildungsgesetz, § 71 Abs. 6, abgerufen am
  27. Ärztekammer Nordrhein: Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte, § 23 Abs. 1 und 2, § 24 Abs. 1, abgerufen am
  28. Bundesministerium der Justiz: Berufsbildungsgesetz, § 16 Abs. 1, abgerufen am
  29. Bundesgesetzblatt: Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz), BGBl. 2024 I Nr. 323, Art. 36 Nr. 3 (§ 109 Abs. 3 GewO), Art. 74 Abs. 1 (Inkrafttreten am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals; ausgegeben am 29.10.2024), abgerufen am

Stellengesuch

Lass Dich von Arbeitgebern finden

Veröffentliche kostenfrei Dein anonymes Stellengesuch und dreh den Bewerbungsprozess um – passende Praxen kommen auf Dich zu.

  • Anonymes Stellengesuch erstellen

    Zeig, was Du suchst – ohne Deinen Namen zu nennen.

  • Von Arbeitgebern kontaktiert werden

    Passende Praxen melden sich direkt bei Dir.