Probearbeiten als MFA: Was am Probetag in der Praxis gilt
Rechtsstand · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall

Inhalt
Am Probetag lernst Du das Team kennen, und die Praxis sieht Dich im Alltag. Vorher lohnen sich drei Fragen: Bist Du versichert, was darfst Du schon, und was klärst Du vorher?
Auf einen Blick
- Versichert
Hat Deine Mitarbeit für die Praxis einen wirtschaftlichen Wert, bist Du auch an einem unbezahlten Probetag unfallversichert.
- Schweigepflicht
Sie gilt ab der ersten Minute, auch ohne Arbeitsvertrag.
- Impfausweis
Nimm ihn mit. Für die Arbeit in einer Arztpraxis brauchst Du einen Masernnachweis, wenn Du nach 1970 geboren bist. Ob das schon am Probetag gilt, ist offen.
Bist Du am Probetag versichert?
Ja, wenn Du mitarbeitest, auch an einem unbezahlten Probetag. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.[6][7] Wichtig war dem Gericht, dass die Arbeit für den Betrieb einen wirtschaftlichen Wert hatte. Es ging um einen einzigen unbezahlten Probetag.[6] Arbeitest Du bezahlt und nach Anweisung mit, bist Du ohnehin als Beschäftigte versichert.[30][6]
Zuständig ist bei Arztpraxen in der Regel die Berufsgenossenschaft BGW.[8] Passiert Dir am Probetag etwas, melde es sofort in der Praxis.
Was am Probetag in der Praxis gilt
Schweigepflicht ab der ersten Minute
Was Du über Patientinnen und Patienten erfährst, behältst Du für Dich. Das gilt auch ohne Arbeitsvertrag, ein Verstoß ist strafbar.[9] Wundere Dich nicht, wenn Du vorher eine Schweigepflichterklärung unterschreiben sollst. Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer sieht dafür etwas Schriftliches vor.[10]
Was Du am Patienten machen darfst
Was Du am Patienten tust, entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Nach den Regeln für die Kassenversorgung muss sie oder er prüfen, ob Du es kannst. Sie oder er muss Dich auch anleiten und regelmäßig überwachen.[11] Beim Röntgen ist die Grenze fest. Du brauchst eine abgeschlossene medizinische Ausbildung, etwa als MFA, und Kenntnisse im Strahlenschutz. Außerdem arbeitest Du nur unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes mit Fachkunde im Strahlenschutz.[12] Fehlen Dir die Strahlenschutz-Kenntnisse, röntgst Du am Probetag nicht.
Hygiene: kein Schmuck, Unterweisung vorab
Arbeitest Du mit Patientinnen und Patienten oder mit Instrumenten, gelten für Dich die Schutzregeln wie fürs Team.[13] Wo Du Dir die Hände desinfizierst, trägst Du keine Ringe, auch keinen Ehering. Uhr, Armschmuck und künstliche Nägel sind ebenfalls tabu.[14] Vor dem Start muss die Praxis Dich unterweisen, das bestätigst Du mit Deiner Unterschrift.[15] Die nötige Schutzkleidung stellt die Praxis.[16]
Impfschutz: Nimm Deinen Impfausweis mit
Bist Du nach 1970 geboren, brauchst Du für die Arbeit in einer Arztpraxis vor dem Start einen Masernnachweis.[18][19] Eine Mindestdauer nennt das Gesetz nicht. Nach Auslegung des Gesundheitsministeriums trifft die Pflicht alle, die regelmäßig und nicht nur wenige Tage dort arbeiten.[20] Ob schon ein einzelner Probetag zählt, ist damit nicht geklärt. Soweit es für den Infektionsschutz nötig ist, darf die Praxis schon bei der Bewerbung nach Deinem Impfschutz fragen.[17] Nimm Deinen Impfausweis deshalb mit.
Was Du vor dem Probetag klärst
- Wann fängst Du an, und wie lange dauert der Tag?
- Schaust Du zu oder arbeitest Du mit?
- Sollst Du eine Schweigepflichterklärung unterschreiben?
- Was ziehst Du an? Arbeitest Du mit, bleiben Ringe, Uhr und Armschmuck zu Hause.
- Hast Du Deinen Impfausweis dabei?
- Bist Du noch angestellt? Dann nimm Urlaub oder bitte um Freistellung, mehr dazu weiter unten.
Wird der Probetag bezahlt?
Ein Kennenlern-Tag, an dem Du nicht mitarbeiten musst, darf unbezahlt bleiben.[3] Juristen nennen das „Einfühlungsverhältnis“.[2] Arbeitest Du dagegen wie eine Angestellte nach Anweisung mit, ist das ein Arbeitsverhältnis. Dann steht Dir Lohn zu.[3][1] Wie der Tag heißt, spielt dabei keine Rolle.[1]
Ob Du das für einen einzelnen Probetag einforderst, entscheidest Du selbst. Unser Tipp: Klär vorher kurz, wie lange der Tag dauert und was Du machst. Wird aus dem Probetag eine Probewoche, sprich die Bezahlung offen an.
Wie lange darf ein Probetag dauern?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Ein kurzer Besuch spricht eher für ein Kennenlernen.[2] Feste Zeiten, Pflichten und Vorgaben sprechen für Arbeit mit Lohnanspruch.[3][4]
In einem Fall waren vier Tage noch ein unbezahltes Kennenlernen.[2] In einem anderen waren drei Tage mit festen Arbeitszeiten und Vorgaben schon ein Arbeitsverhältnis, vom ersten Tag an.[4] Die oft zitierte Grenze „höchstens eine Woche“ steht in keinem dieser Urteile.
Probetag und Probezeit: Was ist der Unterschied?
Der Probetag liegt vor dem eigentlichen Arbeitsvertrag. Die Probezeit ist der Anfang eines Arbeitsvertrags, den Du schon geschlossen hast. Nach dem Gesetz kann in einer vereinbarten Probezeit jede Seite mit zwei Wochen Frist kündigen. Das gilt höchstens für die ersten sechs Monate.[31] Gilt der MFA-Tarif für Dich, dauert die Probezeit in der Regel drei Monate, mit derselben Frist.[5] Mehr dazu auf der Seite Kündigung und Probezeit.
Probearbeiten, während Du noch angestellt bist
Für den Probetag nimmst Du Urlaub, baust Überstunden ab oder bittest um Freistellung. Ohne Zustimmung Deiner Praxis darfst Du der Arbeit nicht fernbleiben.[1] Nach einer Kündigung muss Dir die Praxis auf Wunsch angemessene Zeit für die Stellensuche geben.[21] Gilt der MFA-Tarif für Dich, wird diese Zeit aber nur bezahlt, wenn Dein Arbeitsvertrag das vorsieht.[5]
Einen Wechsel zur Konkurrenz darfst Du vorbereiten, wenn Du kein Wettbewerbsverbot für die Zeit danach unterschrieben hast. Solange Du noch angestellt bist, darfst Du aber keine Patientinnen und Patienten abwerben.[22] Welche Frist Du bei Deiner alten Stelle einhältst, steht unter Kündigung: Deine Frist.
Probearbeiten während einer Krankschreibung
Ausdrücklich verboten ist es nicht, aber riskant. Verschieb den Probetag lieber, bis Du wieder gesund bist. Die Krankschreibung bezieht sich auf Deine bisherige Arbeit.[23] Ein MFA-Probetag ist meist genau diese Arbeit. Bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten, während Du krankgeschrieben bist, kann eine Kündigung rechtfertigen. Es kommt auf die Erkrankung und die Tätigkeit an.[24]
Probearbeiten mit Arbeitslosengeld
Sag der Agentur für Arbeit vorher Bescheid. Änderungen, die für Dein Arbeitslosengeld wichtig sind, musst Du umgehend melden.[28] Die Agentur kann ein Probearbeiten auch fördern, in der Regel bis zu sechs Wochen. Dein Arbeitslosengeld kann dann weiterlaufen.[25] Während dieser Zeit bist Du unfallversichert.[26] Mit Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, geht das über das Jobcenter.[27][29]
Noch auf der Suche nach der passenden Praxis? Hier findest Du aktuelle Stellenangebote für MFA, und Tipps für Anschreiben und Vorstellungsgespräch stehen im Bewerbungsratgeber.
Neue MFA-Jobs per E-Mail
Noch nicht so weit für ein Stellengesuch? Lass Dir wöchentlich passende Stellen aus Deinem Wunsch-Umkreis schicken.
Lieber WhatsApp?
Aktuelle MFA-Jobs im Kanal – anonym und ohne Registrierung.
Wo Du Hilfe bekommst
Diese Seite erklärt, was im Tarifvertrag und im Gesetz steht. Ob das in Deinem Fall so gilt, kann sie nicht beurteilen. Dafür gibt es diese Stellen:
- vmf-Rechtsberatung: Nach Angaben des Verbands medizinischer Fachberufe (vmf) haben Mitglieder laut Satzung vom ersten Tag der Mitgliedschaft an Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung (Seite abgerufen am 28. Oktober 2026).
- Gewerkschaft: Gewerkschaften dürfen ihre Mitglieder vor dem Arbeitsgericht vertreten, so steht es im Arbeitsgerichtsgesetz. Frag nach, welche Beratung Deine Gewerkschaft anbietet.
- Anwältin oder Anwalt: Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt berät und vertritt Dich in Rechtsfragen, auch vor dem Arbeitsgericht. Mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Arbeitsrecht kann sie oder er die Erlaubnis bekommen, sich Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht zu nennen.
- Arbeitsgericht: In der ersten Instanz darfst Du Dich selbst vertreten. Deine Klage kannst Du dort auch mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle geben. Das regeln das Arbeitsgerichtsgesetz und die Zivilprozessordnung. Am Arbeitsgericht Berlin zum Beispiel nimmt die Rechtsantragstelle Klagen kostenlos zu Protokoll. Rechtsberatung gibt es dort ausdrücklich nicht.
Achte auf Fristen. Hältst Du eine Kündigung für unwirksam, hast Du drei Wochen Zeit für die Klage beim Arbeitsgericht. Die Frist beginnt, wenn Dir die schriftliche Kündigung zugeht. Braucht die Kündigung die Zustimmung einer Behörde, gilt etwas anderes. Dann beginnt die Frist erst, wenn Dir die Entscheidung der Behörde bekannt gegeben wird. So steht es im Kündigungsschutzgesetz.
Für Azubis gibt es eine Besonderheit. Die Ärztekammer kann einen Ausschuss bilden, der Streit zwischen Ausbildenden und Azubis aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis schlichtet. Gibt es diesen Ausschuss, muss er die Sache verhandelt haben, bevor Du klagst. Das regeln das Arbeitsgerichtsgesetz und das Berufsbildungsgesetz. Frag deshalb sofort bei einer der Stellen oben nach, welcher Weg und welche Frist für Dich gelten.
Gilt der Manteltarifvertrag für Dich, musst Du Ansprüche aus Deinem Arbeitsverhältnis schriftlich geltend machen. Dafür hast Du zwölf Monate ab dem Entstehen des Anspruchs. So steht es im Manteltarifvertrag.
Häufige Fragen
Ja, wenn Du mitarbeitest und Deine Arbeit für die Praxis einen wirtschaftlichen Wert hat. Dann bist Du nach einem Urteil des Bundessozialgerichts auch an einem unbezahlten Probetag gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist bei Arztpraxen in der Regel die BGW.
Wer nach 1970 geboren ist und in einer Arztpraxis arbeiten soll, braucht vor dem Start einen Masernnachweis. Ob das schon für einen einzelnen Probetag gilt, ist nicht geklärt. Nimm Deinen Impfausweis deshalb mit.
Eine feste Höchstdauer gibt es nicht. In einem Fall waren vier Tage noch ein unbezahltes Kennenlernen. In einem anderen waren drei Tage mit festen Arbeitszeiten und Vorgaben schon ein Arbeitsverhältnis.
Ja, aber nicht ohne Zustimmung Deiner Praxis in Deiner Arbeitszeit. Nimm Urlaub oder bitte um Freistellung. Solange Du noch angestellt bist, darfst Du keine Patientinnen und Patienten abwerben.
Ausdrücklich verboten ist es nicht. Ein MFA-Probetag ist aber meist genau die Arbeit, für die Du krankgeschrieben bist. Wer krankgeschrieben bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet, riskiert die Kündigung. Verschieb den Probetag deshalb, bis Du wieder gesund bist.
Ein Kennenlern-Tag, an dem Du nicht mitarbeiten musst, darf unbezahlt bleiben. Arbeitest Du wie eine Angestellte nach Anweisung mit, steht Dir Lohn zu. Ob Du das für einen einzelnen Tag einforderst, entscheidest Du selbst. Wird daraus eine Probewoche, sprich die Bezahlung offen an.
Quellen (31)
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch, § 611a Arbeitsvertrag, § 611a Abs. 1, abgerufen am
- Landesarbeitsgericht Bremen (Volltext judicialis): Urteil vom 25.07.2002, Einfühlungsverhältnis, Urteil vom 25.07.2002, 3 Sa 83/02, Leitsätze 1 bis 3, Gründe II.1 und II.2, abgerufen am
- Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Volltext judicialis): Urteil vom 17.03.2005, Vergütungspflicht bei Probearbeit, Urteil vom 17.03.2005, 4 Sa 11/05, Leitsätze 1 und 2, Gründe, abgerufen am
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Justiz NRW): Urteil vom 06.07.2007, Kennenlernphase als Arbeitsverhältnis, Urteil vom 06.07.2007, 9 Sa 598/07, Rn. 33 bis 39, abgerufen am
- Bundesärztekammer: Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025, § 4 Abs. 1 (Probezeit drei Monate), § 18 Abs. 3 (Kündigungsfrist in der Probezeit), § 17 Abs. 1 und 3 (keine bezahlte Freistellung zur Stellensuche), §§ 1 und 2 (Geltung), abgerufen am
- Bundessozialgericht: Urteil vom 20.08.2019, Unfallversicherung am unentgeltlichen Probearbeitstag, Urteil vom 20.08.2019, B 2 U 1/18 R, Leitsatz, Gründe A.I, B.I und B.II, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VII, § 2 Versicherung kraft Gesetzes, § 2 Abs. 2 Satz 1, abgerufen am
- BGW: Satzung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (Stand 01/2026), § 3 Abs. 1 Buchst. b Nr. 2, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: Strafgesetzbuch, § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen, § 203 Abs. 4 Satz 1, abgerufen am
- Bundesärztekammer: (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, Fassung vom 13.05.2026, § 9 Abs. 3 und 4, Fußnote zum Titel (Rechtswirkung), abgerufen am
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Anlage 24 BMV-Ä: Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen, § 4 Abs. 1 und 2, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: Strahlenschutzverordnung, § 145 Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen, § 145 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 und Satz 2, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: Biostoffverordnung, § 2 Begriffsbestimmungen, § 2 Abs. 9 Satz 2 Nr. 3, Abs. 14, abgerufen am
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege (Ausgabe November 2025), Nr. 4.1.8 Schmuck und Fingernägel, abgerufen am
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege (Ausgabe November 2025), Nr. 7.2 Abs. 1 und 3 Unterweisung, abgerufen am
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege (Ausgabe November 2025), Nr. 4.2.6 Abs. 1, Anhang 2, Vorwort und Nr. 1.2 Ziff. 4, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: Infektionsschutzgesetz, § 23a Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten, § 23a Satz 1, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: Infektionsschutzgesetz, § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe, § 20 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3, Abs. 9 Satz 1 und 7, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: Infektionsschutzgesetz, § 23 Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder, § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 (Arztpraxen), abgerufen am
- Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz (Stand 11.02.2026), Auslegung des Ministeriums, Frage „Ab wann ist man in einer betroffenen Einrichtung tätig?“, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch, § 629 Freizeit zur Stellungssuche, § 629, abgerufen am
- Bundesarbeitsgericht: Versäumnisurteil vom 16.01.2013, Wettbewerbsverbot im laufenden Arbeitsverhältnis, Urteil vom 16.01.2013, 10 AZR 560/11, Rn. 15 und 17, abgerufen am
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (in Kraft seit 21.02.2024), § 2 Abs. 1, abgerufen am
- Landesarbeitsgericht Nürnberg (Bayerische Arbeitsgerichtsbarkeit): Urteil vom 01.07.2014, genesungswidriges Verhalten bei Arbeitsunfähigkeit, Urteil vom 01.07.2014, 7 Sa 498/13, mit Verweis auf BAG, Urteil vom 02.03.2006, 2 AZR 53/05, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch III, § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, § 45 Abs. 1 Satz 1 und 5, Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 und Satz 4, Abs. 8, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VII, § 2 Versicherung kraft Gesetzes, § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch II, § 16 Leistungen zur Eingliederung, § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 2, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch I, § 60 Angabe von Tatsachen, § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch II, § 65a Übergangsregelung aus Anlass des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, § 65a Abs. 4, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VII, § 2 Versicherung kraft Gesetzes, § 2 Abs. 1 Nr. 1, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch, § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen, § 622 Abs. 3, abgerufen am
Stellengesuch
Lass Dich von Arbeitgebern finden
Veröffentliche kostenfrei Dein anonymes Stellengesuch und dreh den Bewerbungsprozess um – passende Praxen kommen auf Dich zu.
Anonymes Stellengesuch erstellen
Zeig, was Du suchst – ohne Deinen Namen zu nennen.
Von Arbeitgebern kontaktiert werden
Passende Praxen melden sich direkt bei Dir.