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Carl-Oelemann-Schule der Landesärztekammer Hessen, Carl-Oelemann-Weg 5, 61231 Bad Nauheim

Qualifizierungslehrgang Onkologie

Seminar / Kurs
Termine regelmäßig / auf Anfrage
Bad Nauheim
1.000
Zertifikat

Der Qualifizierungslehrgang „Onkologie“ wird auf der Grundlage des  Curriculum der BÄK durchgeführt.

Im Lehrgang werden nachfolgende Handlungskompetenzen vermittelt:

Die/der Medizinische Fachangestellte

  • unterstützt bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung onkologischer und palliativmedizinischer Maßnahmen, insbesondere der intravasalen zytostatischen Immun-/Chemotherapie.

  • kommuniziert situationsgerecht mit Patienten und Angehörigen während des Aufenthalts in der Praxis und bei Hausbesuchen.

  • führt die psychosoziale Betreuung des Patienten und der Angehörigen durch.

  • versorgt den Patienten nach ärztlicher Weisung hinsichtlich Symptom- und Schmerzkontrolle, Ernährung und Stoffwechselkontrolle ressourcen- und bedarfsgerecht.

  • setzt Strategien zur Bewältigung von Ansprüchen an die Berufsrolle und Stress ein.

Die Fortbildung besteht aus folgenden Modulen, die einzeln buchbar sind:

PAT 1 Kommunikation und Gesprächsführung
PAT 2 Wahrnehmung und Motivation

ONK PAL
• Allgemeine medizinische Grundlagen der Onkologie und Palliativversorgung
• Versorgung und Betreuung von Patienten
• Psychosoziale Bewältigungsstrategien für Mitarbeiter/-innen im Bereich der onkologischen und palliativen Versorgung

ONK
• Spezielle onkologische Grundlagen, Krankheitsbilder und Therapien
• Dokumentation und rechtliche Grundlagen
• Therapeutische und pflegerische Interventionen
• Psychoonkologische Grundlagen

Gebühr ONK PAL: 275 €

Gebühr ONK: 665 € zzgl. 60 € Lernerfolgskontrolle

Die Kurse PAT 1 und PAT 2 sind unabhängig vom Gesamtlehrgang zu buchen.
Gebühr PAT 1 + PAT 2: jeweils 105 €

Zulassungsvoraussetzungen
Die Teilnahme an der Fortbildung setzt voraus:
Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder eine vergleichbare Berufsausbildung. Bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anderen medizinischen Fachberuf ist eine einschlägige Berufserfahrung von angemessener Dauer nachzuweisen.

Der/die Teilnehmer/ -in erhält ein Zertifikat der Landesärztekammer Hessen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. Nachweis der Teilnahme an o. a. Fortbildungen. Diese sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nachzuweisen.
2. Praktikumsnachweise
3. Nachweis der Hausarbeit
4. Erfolgreiche Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle

Anerkennung
Die Fortbildung kann bei Vorlage des Zertifikates bei der Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung“ sowie bei folgenden Fortbildungen anerkannt werden:
• Nichtärztliche Praxisassistenz (anteilig)
• Palliativversorgung (anteilig)