Fachwirt:in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
Die Fortbildung zum:zur Fachwirt:in im Gesundheits- und Sozialwesen schließt mit einer Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Über die erfolgreich absolvierten Fortbildungsprüfung, erwirbt man den anerkannten Ausbildungsabschluss Geprüfte:r Fachwirt:in im Gesundheits- und Sozialwesen.
Fachwirte für Gesundheits- und Sozialwesen nehmen betriebswirtschaftliche Verantwortung und Führungsaufgaben war. Zu ihren Aufgaben gehören Tätigkeiten in der Organisation, der Geschäftsführung, des Personalwesens oder in der Finanzierung von Unternehmen. Ein weiterer Fokus liegt auf der strategischen Aufstellung des Unternehmens.
Die Fachwirt:innen im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, z. B.
Krankenhäuser
Gesundheitszentren
Reha- und Kureinrichtungen
ambulante, stationäre und teilstationäre Einrichtungen
Wohn- und Pflegeheimen
Verbände
Krankenkassen
Fachwirt:innen im Gesundheits- und Sozialwesen haben folgende Aufgaben
Betriebswirtschaftliche Planung unter Berücksichtigung geltenden Rechts
Sicherung der Rentabilität auf betriebswirtschaftlicher Ebene
Qualitätsmanagement
Leitung, Koordination und Überwachung betriebswirtschaftlicher Aufgaben
Erstellung von Monats-, Quartals- und Jahresabrechnungen / -Berichten
Erstellung von Dienstplänen
Aufgaben des Personalwesen
Planung, Beschaffung und Weiterentwicklung von Personal
Repräsentation des Unternehmens nach Außen
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Digitalisierung 4.0