
Die Rahmenvereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren (Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren) zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung schreibt in § 4 Abs. 1 bei Eingriffen nach § 115 b SGB V für die unmittelbare Assistenz – falls keine ärztliche Assistenz erforderlich ist – mindestens eine qualifizierte Mitarbeiterin oder einen qualifizierten Mitarbeiter mit abgeschlossener Ausbildung in einem nichtärztlichen Heilberuf oder im Beruf MFA vor.
Das Musterfortbildungscurriculum „Ambulantes Operieren“ der Bundesärztekammer aus dem Jahr 1997 wurde aktualisiert und inhaltlich neu gewichtet. Insbesondere wurde das 24 UE umfassende Musterfortbildungscurriculum der Bundesärztekammer „Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis“ als verpflichtender Bestandteil festgelegt und in das Curriculum integriert.
Themen
Modul 1
Rechtliche Grundlagen
Modul 2
Medizinische und strukturelle Grundlagen
Modul 3
Perioperatives Management
Modul 4
Infektionsprophylaxe
Modul 5
Medizinprodukte in der Anwendung
Modul 6
Umgang mit Patienten und Angehörigen
Modul 7
Patientenbeobachtung
Modul 8
Best Practice
Modul 9
Medizinprodukteaufbereitung gemäß Musterfortbildungscurriculum „Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis“ der Bundesärztekammer siehe Hinweis
Wissenschaftliche Leitung
Ulrich Frohnhoff, Facharzt für Anästhesiologie, ZB Intensivmedizin, Coesfeld
Organisatorische Leitung
Elisabeth Borg, Leiterin Ressort Fortbildung der ÄKWL, Münster
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