Die Digitalisierung hat Auswirkungen auf viele Kommunikationsprozesse im Gesundheitswesen. Im Kontext einer veränderten Versorgungssituation sind an erster Stelle chronisch Kranke, ältere Patientinnen und Patienten und Pflegebedürftige zu nennen. Telemedizinische Dienste unterstützen bei diesen Patientinnen und Patienten jeweils individuell die Betreuung im häuslichen Umfeld, z. B. durch die Überwachung von Vitalfunktionen und von Trainings- sowie Therapieplänen.
Telemedizin wird zur praktischen Hilfe bei der Anamnese, den unterschiedlichen Diagnostik- und Behandlungsschritten, bei OP-Indikation und -Überwachung bis zur Reha-Planung sowie auch in der Prävention eingesetzt. Weiteren Einsatz findet sie im Rahmen der Auswertung epidemiologischer, klinischer und wissenschaftlicher Daten. Bei allen telemedizinischen Anwendungen spielen Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit eine erhebliche Rolle.
Medizinische Fachangestellte müssen ihre Kompetenzen vor dem Hintergrund der Digitalisierung im Gesundheitswesen kontinuierlich weiterentwickeln. Bereits die Ausbildungsverordnung für Medizinische Fachangestellte (in Kraft getreten im April 2006) modernisierte das bisherige Berufsbild der Arzthelferin bzw. des Arzthelfers hin zu einer Ausrichtung auf anspruchsvolle Handlungskompetenzen mit neuen Schwerpunkten wie: Kommunikation mit Patientinnen bzw. Patienten und im Team, insbesondere der Umgang mit Konflikten, Beschwerden und Störungen, Patientenbetreuung, -koordinierung und -beratung, Praxismanagement, Verwaltung und Abrechnung, Dokumentation, Datenschutz und Datensicherheit sowie Informations- und Kommunikationstechnologien.
Das Musterfortbildungscurriculum greift die erweiterten Inhalte der Ausbildungsordnung auf und berücksichtigt die technologische Weiterentwicklung. Die Fortbildung vermittelt Kompetenzen und Inhalte, die über das Niveau der Ausbildung deutlich hinausgehen und sich auch für Wiedereingliederungsmaßnahmen eignen.
Auf Beschluss des Ausschusses „Medizinischer Fachberufe" und Ständige Konferenz
„Medizinische Fachberufe" der Bundesärztekammer wurde das Musterfortbildungscurriculum aus dem Jahr 2010 gemeinsam von den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, dem Zentrum für Telematik und Telemedizin und der Bundesärztekammer sowie unter Beteiligung des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. aktualisiert.
Den Teilnehmenden wird nach erfolgreicher Teilnahme an allen 4 Modulen (Datenschutz/ Datensicherheit, Informations- und Kommunikationstechnologie, Telemedizin Grundlagen, Telemedizin Anwendungen) ein Zertifikat ausgestellt. Aufgrund des Modulprinzips sind dabei anderweitig abgeleistete Teilkomponenten anzuerkennen, sofern sie diesem Musterfortbildungscurriculum gleichwertig sind.
Themen
Definition von Telemedizin
Technische und rechtliche Rahmenbedingungen
Möglichkeiten und Grenzen der Telemedizin
Anwendungsformen und Verfahrensabläufe
Möglichkeiten und Grenzen der Fernbehandlung
Interoperabilität im Versorgungsalltag
Vergütung und Abrechnung
Kontakt-/ Informationsstellen
Technische Voraussetzungen kennen
Ziele
Die Ziele der Fortbildung sind in Form von komplexen Handlungskompetenzen formuliert und auf Anforderungen und Arbeitsprozesse in den Arztpraxen hin ausgerichtet. Die curricularen Inhalte vermitteln diese Handlungskompetenzen. Die ergebnisorientierte Formulierung von Zielen und Kompetenzen in verschiedenen Taxonomiestufen gewährleistet den Praxisbezug.
Hinweise
Das Modul ist anrechnungsfähiger Baustein auf die Spezialisierungsqualifikation „Fachkraft für elektronische Praxiskommunikation und Telematik“ (80 UE) gem. Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer.
Die Fortbildung ist in vollem Umfang auf die Spezialisierungsqualifikation „Entlastende Versorgungsassistenz“ (EVA) bzw. „Nichtärztliche Praxisassistentin“ (NäPa) anrechenbar.