ZFA Gehalt 2024 für Zahnmedizinische Fachangestellte / ZahnarzthelferIn
Wie viel verdiest Du als Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bzw. ZahnarzthelferIn?
Nach ZFA Tarifvertrag 2024 liegt das Gehalt als ZFA zwischen 2.368€ und 3.999,50€ im Monat – in Abhängigkeit von Qualifikation und Berufsjahren.
Beim Thema Gehalt geht es der/dem ZFA | ZMF bzw. ZahnarzthelferIn ähnlich wie den MFA-KollegenInnen: Es könnte etwas mehr sein. Kommt es zu Gehaltsfragen, z.B. in einem Vorstellungsgespräch, fehlt vielen das Gespür für eine konkrete Zahl. Man möchte mit seinen Gehaltsverhandlung nicht zu dreist rüber kommen, auf der anderen Seite sich auch nicht unter Wert verkaufen.
In diesem Artikel geben wir Dir die Informationen an die Hand, die du benötigst, um DEIN Gehalt anhand von Berufserfahrung und Qualifikationen zu berechnen.
Zunächst ein paar Informationen und Begrifflichkeiten aus dem Tarifvertrag und Tätigkeitsgruppen für Zahnmedizinische Fachangestellte. Mit diesem Wissen, kannst Du deinen eigenen Marktwert einordnen und selbstbewusst für einen leistungsorientierten und fairen Lohn einstehen. In unserem Artikel über Gehaltsverhandlungen geben wir Dir zusätzlich 9 Tipps, wie Du dein Wunschgehalt erzielst.
Ob Du ausreichend verdienst oder zu wenig, kannst Du anhand unseres Gehaltsrechners für Zahnmedizinische Fachangestellte ganz einfach herausfinden.
Gehaltstarifvertrag ZFA 2024 für Zahnmedizinische Fachangestellte / ZahnarzthelferIn
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VMF) ist die verantwortliche Organisation für Zahnmedizinische Fachangestellte auf Arbeitnehmerseite. Sie vertritt die ZFAs bei Tarifverhandlungen gegenüber der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelfer/innen (AAZ). Die AAZ ist die Tarifpartei der Arbeitgeber, sprich der niedergelassenen Zahnärzte, mit der der Manteltarifvertrag verhandelt wird.
Jedoch gilt der Manteltarifvertrag und Gehaltstarifvertrag nicht deutschlandweit, sondern nur auf Länderebene für die Bundesländer Hamburg, Hessen, Saarland und dem Landesteil Westfalen-Lippe. Seit dem 20. Januar 2023 gilt der Vergütungstarifvertrag auch für Niedersachsen.
Die niedergelassenen Zahnärzte sind nicht automatisch Mitglied in der AAZ. Deshalb kann man nicht zwingend davon ausgehen, dass sich Zahnarztpraxen an die Gehälter im Tarifvertrag halten müssen. Arbeitgeber sind nur dann dazu verpflichtet nach Gehaltstarifvertrag zu zahlen, wenn sowohl sie Mitglied im AAZ als auch die ZFA Mitglied im VMF sind.
Ehrlich gesagt, kenne ich nicht viele ZahnarzthelferInnen, die Mitglied im VMF sind, obwohl dieser viele Vorteile mit sich bringt. Daher wundert es auch nicht, dass so viele untertariflich verdienen. Der VMF unterstützt beispielsweise aktiv bei arbeitsrechtlichen Themen und bietet rechtlichen Beistand.
Auf der anderen Seite ist es verständlich, dass viele ZFAs sich gegen eine Mitgliedschaft entscheiden, wenn ihr Bundesland nicht im Tarifvertrag berücksichtigt wird.
Dennoch gibt es viele Zahnärzte, die sich freiwillig an den aktuellen Tarifvertrag halten oder zumindest das Gehalt für ihre Zahnmedizinischen Fachangestellten daran anlehnen, obwohl sie einem anderen Bundesland angehören oder nicht Mitglied im AAZ sind.
Neben dem offiziellen Tarifvertrag existieren zahlreiche Gehaltstarifverträge von privaten Unternehmen, Zahnkliniken, dem öffentlichen Dienst (z.B. wenn Du bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung arbeitest) und kirchlichen Trägern (wie der Caritas, der Diakonie oder der Johanniter).
Es kommt im privaten Bereich oftmals zu einer außertariflichen Bezahlung. Das muss nicht unbedingt negativ für Dich ausfallen. Viele Zahnmedizinische Fachangestellte werden dadurch übertariflich bezahlt. Letztlich ist das Gehalt immer Verhandlungssache.
Wenn dein Arbeitgeber kein Mitglied im AAZ ist, Du aber darauf bestehst, dass dein Gehalt nach Tarifvertrag bezahlt wird, kannst du alternativ mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass er sich freiwillig daran hält. Hier ist es ratsam, eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag aufnehmen zu lassen, die die Abmachung bindend macht.
Der Tarifvertrag hat natürlich auch einen ganz entscheidenden Vorteil: er wird regelmäßig neu verhandelt. Das Gehalt wird somit beinahe jährlich immer etwas angepasst und erhöht. Ist dein Chef verpflichtet nach Tarifvertrag zu zahlen oder hält sich freiwillig daran, musst Du also selbst keine Gehaltsverhandlungen führen.
Daneben bietet Dir der Gehaltstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte vor allem eine gute Orientierung, um deinen Marktwert einzuschätzen – bezüglich Qualifikation und Erfahrung.
Zum 01.10.2023 erfolgte eine weitere Tarifanpassung, die bereits im Tarifvertrag für ZFA aufgenommen wurde.
ZFA Gehaltsrechner 2024
Gib Deine Daten ein und erhalte Dein Gehalt entsprechend des Gehaltstarifvertrags* 2024 für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) / ZahnarzthelferInnen in Voll- oder Teilzeit.
(Stand 2023 | gültig ab 01.10.2023)
Dein monatliches Grundgehalt (brutto)
entspricht einem Stundenlohn von – €/h
Lies auch: Gehaltsverhandlung – 9 Tipps um erfolgreich mehr Gehalt zu verhandeln
Anonymes Stellengesuch schalten*Quelle: Gehaltstarifvertrag 2023 für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) – AAZ (2023)
Übrigens
Mit der offiziellen Berechnungsformel für Teilzeitkräfte aus dem Gehaltstarifvertrag gibt es leichte Abweichungen bei der Anwendung auf eine Vollzeitstelle. Dies ist mit der Rundung von Faktoren in der Berechnungsformel zu erklären. Die Wochenstundenarbeitszeit für Vollzeit ist im Manteltarifvertrag als 39 Wochenstunden angegeben, beträgt mit den Abweichungen aus der Berechnungsformel jedoch 38,8953 Wochenstunden1.
1 Wenn Ihr dies selbst prüfen möchtet, gebt die Arbeitszeit von 38,8953 Stunden in den Gehaltsrechner ein oder benutzt direkt die Formel aus dem Gehaltstarifvertrag.
Gehaltstabelle ZFA 2024 nach Gehaltstarifvertrag – gültig ab 01.10.2023
Der Stundenlohn im Jahr 2024 für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bewegt sich laut Gehaltstarifvertrag je nach Berufserfahrung und erworbenen Qualifikationen durch Fort- und Weiterbildungen zwischen 14,01 €/h und 23,67 €/h. Mit unserem Gehaltsrechner kannst Du Dir den Stundenlohn bzw. Gehalt in Teilzeit für Deinen relevanten Bereich errechnen.
Berufsjahr | Tätigkeitsgruppe I | Tätigkeitsgruppe II | Tätigkeitsgruppe III | Tätigkeitsgruppe IV | Tätigkeitsgruppe V |
---|---|---|---|---|---|
1 - 3 | 2.368,00 € | 2.546,00 € | 2.782,50 € | 2.960,50 € | 3.078,50 € |
4 - 6 | 2.449,50 € | 2.633,50 € | 2.878,50 € | 3.062,00 € | 3.184,50 € |
7 - 9 | 2.561,50 € | 2.754,00 € | 3.010,00 € | 3.202,00 € | 3.330,00 € |
10 - 12 | 2.646,00 € | 2.844,50 € | 3.109,50 € | 3.307,50 € | 3.440,00 € |
13 - 15 | 2.723,50 € | 2.928,00 € | 3.200,50 € | 3.404,50 € | 3.541,00 € |
16 - 18 | 2.797,50 € | 3.007,50 € | 3.287,50 € | 3.497,00 € | 3.637,00 € |
19 - 21 | 2.871,50 € | 3.087,00 € | 3.374,50 € | 3.589,50 € | 3.733,00 € |
22 - 24 | 2.945,00 € | 3.166,00 € | 3.460,50 € | 3.681,50 € | 3.828,50 € |
25 - 27 | 3.019,00 € | 3.245,50 € | 3.547,50 € | 3.774,00 € | 3.925,00 € |
ab 28 | 3.076,50 € | 3.307,50 € | 3.615,00 € | 3.846,00 € | 3.999,50 € |
Quelle: Gehaltstarifvertrag 2023 für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) – AAZ (2023)
ZFA Ausbildung Gehalt 2024 – nach Tarifvertrag
Wie für andere Ausbildungsberufe auch, ist für die Ausbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten laut Berufsbildungsgesetz eine Vergütug zu zahlen. Hierüber gibt der aktuelle Gehaltstarifvertrag ebenfalls Auskunft. Demnach ist für Zahnmedizinische Fachangestellte / ZahnarzthelferInnen, im entsprechenden Ausbildungsjahr ab dem 01.01.2024 eine monatliche Ausbildungsvergütung (brutto) wie folgt vorgesehen:
Ausbildungsjahr | |||
---|---|---|---|
ab | 1. | 2. | 3. |
01.01.2024 | 965,- € | 1.045,- € | 1.130,- € |
Quelle: Gehaltstarifvertrag 2023 für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) – AAZ (2023)
Anrechnung von Berufsjahren für ZFA
Ein wichtiger Indikator für die Höhe des Gehalts von ZFA sind Erfahrung und Expertise, die man sich im Laufe seines Berufslebens aneignet. Je länger Du im Beruf bist, desto mehr kannst Du logischerweise an Gehalt verlangen. Auch in den Tarifverhandlungen werden Gehälter nach Berufsjahren und sogenannten Tätigkeitsgruppen vereinbart. Je mehr Wissen Du vor allem durch Fort- und Weiterbildungen anhäufst, desto höher die Tätigkeitsgruppe.
Die Anrechnung deiner Berufsjahre startet ab dem 1. des Monats, in dem die Ausbildung beendet wurde.
Beispiel
Ausbildung am 16.07. beendet: Anrechnung der Berufsjahre beginnt ab 01.07.
Bei Beschäftigten in Teilzeit zählen die Berufsjahre genau wie bei Vollzeit-Beschäftigung und werden komplett angerechnet.
Mutterschutz, Elternzeit und Erziehungsurlaub
Unterbrichst Du die Arbeit für Mutterschutz, Elternzeit oder Erziehungsurlaub, können diese Zeiten nur angerechnet werden, wenn du Dich in einem aktiven Arbeitsverhältnis befindest.
Zeiten für Mutterschutz werden dann voll bei den Berufsjahren angerechnet.
Zeiten für Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit werden nur zur Hälfte zu den Berufsjahren gezählt. Arbeitest Du während der Elternzeit in Teilzeit als ZahnarzthelferIn, werden die Zeiten jedoch voll dazu gerechnet.
Zwei Beispiele zum besseren Verständnis.
Beispiel 1
Eine Zahnmedizinische Fachangestellte geht am 15. August 2016 bei errechnetem Geburtstermin am 30.09.2016 (6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin) bis zum 25.11.2016 (8 Wochen nach der Entbindung) in den Mutterschutz und nimmt eine einjährige Elternzeit in Anspruch. Sie kehrt am 01.10.2017 in Vollzeit in die berufliche Tätigkeit als ZFA zurück. Sie bekommt für diese Zeit insgesamt 8,5 Monate bei den Berufsjahren angerechnet.
Beispiel 2
Eine Zahnmedizinische Fachangestellte geht am 15. August 2016 bei errechnetem Geburtstermin am 30.09.2016 in Mutterschutz bis zum 25.11.2016 und nimmt anschließend eine einjährige Elternzeit in Anspruch. Ab dem 01.04.2017 arbeitet sie während der Elternzeit in Teilzeit 8 Stunden wöchentlich in der Praxis. Sie kehrt am 01.10.2017 aus der Elternzeit in die Praxis zurück. Sie bekommt für diese Zeit insgesamt 11,5 Monate bei den Berufsjahren angerechnet.
Tätigkeitsgruppen für ZFA nach aktuellem Gehaltstarifvertrag
Im Gehaltstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte werden vorhandene Kenntnisse und Qualifikationen in Tätigkeitsgruppen eingeordnet und entsprechend im Gehalt widergespiegelt. Die Tätigkeiten werden nach Grad der Selbstständigkeit, Anzahl der Fortbildungsstunden, leitende Tätigkeiten und Verantwortung eingeteilt. Dies gibt Dir eine zusätzliche Orientierung, um dein Gehaltsniveau einschätzen zu können. Hier steigern vor allem abgeschlossene Fortbildungen und Weiterbildungen das Gehaltsniveau.
Nach welchen Kriterien sich die Tätigkeitsgruppen aufteilen, zeigt dir die nachfolgende Übersicht.
Tätigkeitsgruppe 1
- Grundvergütung für Zahnmedizinische Fachangestellte nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung
- Du führst Tätigkeiten nach Anweisungen des Zahnarztes oder einer erfahrenen KollegIn aus
Tätigkeitsgruppe 2
- Zuschlag + 7,5 % zur Grundvergütung
- Zahnmedizinische Fachangestellte mit durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von vertiefenden und/oder speziellen Qualifizierungen im Umfang von insgesamt mindestens 65 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist.
- Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 65 Unterrichtsstunden anzurechnen.
Tätigkeitsgruppe 3
- Zuschlag: + 17,5 % zur Grundvergütung
- Zahnmedizinische Fachangestellte mit durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von Qualifizierungen zur Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeiten im Umfang von insgesamt mindestens 200 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist.
- Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 200 Unterrichtsstunden anzurechnen.
Tätigkeitsgruppe 4
- Zuschlag: + 25 % zur Grundvergütung
- Praxismitarbeiter/innen mit erfolgreichem Abschluss als Zahnmedizinische Fachhelferinnen/Fachassistentinnen (ZMF), Zahnmedizinische Prophylaxehelferinnen/Prophylaxeassistentinnen (ZMP), Fachwirtinnen für Zahnärztliches Praxismanagement, Zahnmedizinische Verwaltungshelferinnen/Verwaltungsassistentinnen (ZMV), Assistentinnen für Zahnärztliches Praxismanagement (AZP).
- Praxismitarbeiter/innen mit erfolgreichem Abschluss als Kieferorthopädieassistent/in, erstmalig ausgebildet ab 2021
- Bei Vorliegen mehrerer Qualifikationen aus dieser Tätigkeitsgruppe erhöht sich der Zuschlag auf mindestens 30 %, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist.
Tätigkeitsgruppe 5
- Zuschlag: + 30 % zur Grundvergütung
- Praxismitarbeiter/innen mit erfolgreichem Abschluss als Dental-Hygienikerinnen (DH), Betriebswirtinnen im Gesundheitswesen, Betriebswirtinnen für Management im Gesundheitswesen.
- Bei Vorliegen mehrerer Qualifikationen aus dieser Tätigkeitsgruppe erhöht sich der Zuschlag auf mindestens 35 %, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist.
Urlaubsanspruch nach Gehaltstarifvertrag und Berechnung der Urlaubstage bei Teilzeitbeschäftigung
Allen MitarbeiterInnen, die täglich in der Praxis erscheinen (auch geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Teilzeitbeschäftigte), steht laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ein Mindesturlaub von 20 Tagen ausgehend von einer 5-Tage-Woche (Arbeitstage von Montag bis Freitag) zu.
Zahnmedizinische Fachangestellte haben seit dem 01.01.2013 laut Manteltarifvertrag Anspruch auf 27 Tage Urlaub. Der Anspruch erhöht sich dabei nach achtjähriger Beschäftigungsdauer in Zahnarztpraxen auf 29 Arbeitstage / Kalenderjahr und nach sechzehnjähriger Beschäftigungsdauer in Zahnarztpraxen auf 31 Arbeitstage / Kalenderjahr. Maßgebend für die Berechnung der Urlaubsdauer ist die Beschäftigungsdauer am 1. Januar des Kalenderjahres.
Zur Beschäftigungsdauer zählen sowohl die Ausbildungszeit als auch die Arbeitsverhältnisse in Zahnarztpraxen. Die Dauer der gesetzlichen Elternzeit kann zur Hälfte auf die Beschäftigungsdauer angerechnet werden.
Um vollen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub zu haben, müssen ArbeitnehmerInnen nach § 4 BUrlG seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen angestellt sein. Diese Frist deckt sich oft mit der Probezeit im Arbeitsvertrag.
Wichtig: Mit jedem gearbeiteten Monat entsteht bereits 1/12 des gesetzlichen Urlaubsanspruchs, den Beschäftigte nehmen können.
Besondere Regeln im Gehaltstarifvertrag
Bei Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit gem. § 18 Ziff. 2 in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres hat die/der ZFA – ungeachtet der Zwölftelung – mindestens den Anspruch auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Berechnung der Urlaubstage bei Teilzeitbeschäftigung
§ 18 Ziffer 6 regelt den Urlaubsanspruch für ZFA in Teilzeit. Demnach haben Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Urlaub wie Vollzeitbeschäftigte, wenn sie eine 5-Tage-Woche haben.
Bei Teilzeitkräften, die nicht an jedem Arbeitstag bzw. Werktag beschäftigt werden, ist die Anzahl der effektiven Urlaubstage unter folgender Berechnungsformel zu ermitteln:
Urlaubsanspruch in Teilzeit = Tariflicher Urlaubsanspruch (Vollzeit) x (Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche / 5)
ZFA Gehalt nach Bundesland
Nach wie vor ist es so, dass unterschiedliche Gehälter gezahlt werden – je nachdem, wo man arbeitet. Auch bei ZahnarzthelferInnen ist dies der Fall. Wenig überaschend sieht man ein deutliches Gefälle zwischen den alten und neuen Bundesländern. Durchschnittlich verdient man in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2.103 € und 2.211 € brutto pro Monat. In den übrigen Bundesländern liegt dieser Wert zwischen 2.258 € und 2.550 €.
ZFA Gehalt in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt liegt das durchschnittliche Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bei 2.103 € im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von 12,44 €. Damit liegt das Gehalt 11,7 Prozent unter dem Durchschnittsgehalt für ZFA in Deutschland.
ZFA Gehalt in Thüringen
In Thüringen liegt das durchschnittliche Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bei 2.123 € im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von 12,56 €. Damit liegt das Gehalt 10,9 Prozent unter dem Durchschnittsgehalt für ZFA in Deutschland.
ZFA Gehalt in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern liegt das durchschnittliche Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bei 2.158 € im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von 12,77 €. Damit liegt das Gehalt 9,4 Prozent unter dem Durchschnittsgehalt für ZFA in Deutschland.
ZFA Gehalt in Sachsen
In Sachsen liegt das durchschnittliche Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bei 2.165 € im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von 12,81 €. Damit liegt das Gehalt 9,1 Prozent unter dem Durchschnittsgehalt für ZFA in Deutschland.
ZFA Gehalt in Brandenburg
In Brandenburg liegt das durchschnittliche Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bei 2.211 € im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von 13,08 €. Damit liegt das Gehalt 7,2 Prozent unter dem Durchschnittsgehalt für ZFA in Deutschland.
ZFA Gehalt in Saarland
In Saarland liegt das durchschnittliche Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bei 2.258 € im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von 13,36 €. Damit liegt das Gehalt 5,2 Prozent unter dem Durchschnittsgehalt für ZFA in Deutschland.
ZFA Gehalt in Niedersachsen
In Niedersachsen liegt das durchschnittliche Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bei 2.266 € im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von 13,41 €. Damit liegt das Gehalt 4,9 Prozent unter dem Durchschnittsgehalt für ZFA in Deutschland.
ZFA Gehalt in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz liegt das durchschnittliche Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bei 2.336 € im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von 13,82 €. Damit liegt das Gehalt 1,9 Prozent unter dem Durchschnittsgehalt für ZFA in Deutschland.
ZFA Gehalt in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein liegt das durchschnittliche Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bei 2.364 € im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von 13,99 €. Damit liegt das Gehalt 0,8 Prozent unter dem Durchschnittsgehalt für ZFA in Deutschland.
ZFA Gehalt in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen liegt das durchschnittliche Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bei 2.386 € im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von 14,12 €. Damit liegt das Gehalt 0,2 Prozent über dem Durchschnittsgehalt für ZFA in Deutschland.
ZFA Gehalt in Bremen
In Bremen liegt das durchschnittliche Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bei 2.419 € im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von 14,31 €. Damit liegt das Gehalt 1,6 Prozent über dem Durchschnittsgehalt für ZFA in Deutschland.
ZFA Gehalt in Hessen
In Hessen liegt das durchschnittliche Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bei 2.449 € im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von 14,49 €. Damit liegt das Gehalt 2,8 Prozent über dem Durchschnittsgehalt für ZFA in Deutschland.
ZFA Gehalt in Bayern
In Bayern liegt das durchschnittliche Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bei 2.451 € im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von 14,50 €. Damit liegt das Gehalt 2,9 Prozent über dem Durchschnittsgehalt für ZFA in Deutschland.
ZFA Gehalt in Berlin
In Berlin liegt das durchschnittliche Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bei 2.466 € im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von 14,59 €. Damit liegt das Gehalt 3,5 Prozent über dem Durchschnittsgehalt für ZFA in Deutschland.
ZFA Gehalt in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg liegt das durchschnittliche Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bei 2.510 € im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von 14,85 €. Damit liegt das Gehalt 5,4 Prozent über dem Durchschnittsgehalt für ZFA in Deutschland.
ZFA Gehalt in Hamburg
In Hamburg liegt das durchschnittliche Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bei 2.550 € im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von 15,09 €. Damit liegt das Gehalt 7,1 Prozent über dem Durchschnittsgehalt für ZFA in Deutschland.
Bundesland | Monatliches Gehalt (brutto) |
---|---|
Sachsen-Anhalt | 2.103 € |
Thüringen | 2.123 € |
Mecklenburg-Vorpommern | 2.158 € |
Sachsen | 2.165 € |
Brandenburg | 2.211 € |
Saarland | 2.258 € |
Niedersachsen | 2.266 € |
Rheinland-Pfalz | 2.336 € |
Schleswig-Holstein | 2.364 € |
Nordrhein-Westfalen | 2.386 € |
Bremen | 2.419 € |
Hessen | 2.449 € |
Bayern | 2.451 € |
Berlin | 2.466 € |
Baden-Württemberg | 2.510 € |
Hamburg | 2.550 € |
Deutschland ∅ | 2.382 € |
Quelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (14.08.2023)
Benefits – wenn dein Gehalt nicht zufriedenstellend ist
Neben einer fairen Bezahlung spielen auch weitere, sogenannte weiche Faktoren oder Benefits eine Rolle in der Auswahl des richtigen Arbeitgebers. Denn Geld alleine macht auch nicht glücklich. Es muss das Gesamtpaket stimmen. Dazu zählen vor allem das Klima im Team, die Arbeitszeiten, der Weg zur Arbeit, interessante Aufgaben, die fordern und fördern (Stichwort Weiterbildungen und Fortbildungen) oder die Möglichkeit Home Office zu machen.
Wenn das angebotene Gehalt auf den ersten Blick nicht besonders reizvoll ist, erkundige Dich nach zusätzlich möglichen Benefits. Das können monetäre oder nicht monetäre Sonderleistungen sein. Das (unzufriedenstellende) Gehalt wird dadurch kompensiert und der Job bzw. den Arbeitgeber attraktiver.
Inwiefern sich ein Benefit für Dich wirklich lohnt, entscheidet oft die individuelle Lebenslage. Prüfe deshalb die angebotenen Zusatzleistungen eines Arbeitgebers und gehe zur Not auch in die Verhandlung und frage, ob man sich über bestimmte Zusatzleistungen einigen kann.
Einige Beispiele für Benefits
- Übernahme von Fortbildungskosten
- Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel
- Zuzahlung zu Kita-Gebühren oder hauseigene Kita
- Übertarifliche Anzahl an Urlaubstagen
- 13. Monatsgehalt / Urlaubsgeld
- Zulage zur privaten Rentenversicherung, Betriebsrente, Lebens-, Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.
- Beteiligung am Gewinn/ Prämien
- Angebot von Home Office
- Ein individuelles Arbeitszeitmodell (Teizeit / Vollzeit)
- Dienstwagen
- Essensgutscheine für die Mittagspause
- Beteiligung an Gesundheitsleistungen, z.B. Fitnessstudio, Wellnessangebote
In jedem Fall sind Benefits eine zusätzliche Aufwertung und Zeichen der Wertschätzung deiner Arbeit und kein Ersatz oder eine Kompensation für Unzufriedenheit im Job. Denn noch einmal: Gehalt ist nicht alles. Es muss aber ein gewisses Level haben mit dem man seinen Lebensunterhalt ohne Schwierigkeiten finanzieren kann. Auf der anderen Seite macht viel Geld auch nicht glücklich, wenn Dir die Aufgaben, der Chef oder das Team Bauchschmerzen bereiten und jeden Arbeitstag zur Zumutung werden lassen.
Checkliste – ZFA / ZahnarzthelferIn Gehalt einschätzen
- Berufsjahre berechnen
- Fortbildungsstunden berechnen
- Tätigkeiten aufschreiben, die Du ausführst oder im neuen Job ausführen sollst
- Deine Gehaltsstufe in der Tabelle des Gehaltstarifvertrages für Medizinische Fachangestellte ablesen
- Tätigkeitsgruppe ermitteln
- Benefits und Zusatzleistungen mitbedenken
- Lies auch unseren Artikel zu Gehaltsverhandlungen
Ich hoffe, Dir mit diesem Artikel ein besseres Gespür für die Berechnung deines Gehalts als ZFA / ZahnarzthelferIn bei unterschiedlichen Stufen an Erfahrungen und Tätigkeitsfelder vermitteln zu können. Mein Appell: Trau Dich, selbstbewusst für dein Wissen und deine bisherige berufliche Erfahrung einzustehen und ein angemessenes Gehalt zu verlangen.
Quellen
Webseite VMF online