ZFA / Zahnmedizinische Fachangestellte Gehalt 2023 - Berechne Dein Gehalt mit unserem Gehaltsrechner

ZFA Gehalt 2023
für Medizinische Fachangestellte / ArzthelferIn

Wie viel verdiest Du als Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bzw. ZahnarzthelferIn?

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Beim Thema Gehalt geht es der/dem ZFA | ZMF bzw. ZahnarzthelferIn ähnlich wie den MFA-KollegenInnen: Es könnte etwas mehr sein. Kommt es zu Gehaltsfragen, z.B. in einem Vorstellungsgespräch, fehlt vielen das Gespür für eine konkrete Zahl. Man möchte mit seinen Gehaltsverhandlung nicht zu dreist rüber kommen, auf der anderen Seite sich auch nicht unter Wert verkaufen.

In diesem Artikel geben wir Dir die Informationen an die Hand, die du benötigst, um DEIN Gehalt anhand von Berufserfahrung und Qualifikationen zu berechnen.

Zunächst ein paar Informationen und Begrifflichkeiten aus dem Tarifvertrag und Tätigkeitsgruppen für Zahnmedizinische Fachangestellte. Mit diesem Wissen, kannst Du deinen eigenen Marktwert einordnen und selbstbewusst für einen leistungsorientierten und fairen Lohn einstehen. In unserem Artikel über Gehaltsverhandlungen geben wir Dir zusätzlich 9 Tipps, wie Du dein Wunschgehalt erzielst.

Ob Du ausreichend verdienst oder zu wenig, kannst Du anhand unseres Gehaltsrechners für Zahnmedizinische Fachangestellte ganz einfach herausfinden.

Gehaltstarifvertrag ZFA 2023für Zahnmedizinische Fachangestellte / ZahnarzthelferIn

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VMF) ist die verantwortliche Organisation für Zahnmedizinische Fachangestellte auf Arbeitnehmerseite. Sie vertritt die ZFAs bei Tarifverhandlungen gegenüber der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelfer/innen (AAZ). Die AAZ ist die Tarifpartei der Arbeitgeber, sprich der niedergelassenen Zahnärzte, mit der der Manteltarifvertrag verhandelt wird.

Jedoch gilt der Manteltarifvertrag und Gehaltstarifvertrag nicht deutschlandweit, sondern wir nur auf Länderebene für die Bundesländer Hamburg, Hessen, Saarland und dem Landesteil Westfalen-Lippe.

Die niedergelassenen Zahnärzte sind nicht automatisch Mitglied in der AAZ. Deshalb kann man nicht zwingend davon ausgehen, dass sich Zahnarztpraxen an die Gehälter im Tarifvertrag halten müssen. Arbeitgeber sind nur dann dazu verpflichtet nach Gehaltstarifvertrag zu zahlen, wenn sowohl sie Mitglied im AAZ als auch die ZFA Mitglied im VMF sind.

Ehrlich gesagt, kenne ich nicht viele ZahnarzthelferInnen, die Mitglied im VMF sind, obwohl dieser viele Vorteile mit sich bringt. Daher wundert es auch nicht, dass so viele untertariflich verdienen. Der VMF unterstützt beispielsweise aktiv bei arbeitsrechtlichen Themen und bietet rechtlichen Beistand.

Auf der anderen Seite ist es verständlich, dass viele ZFAs sich gegen eine Mitgliedschaft entscheiden, wenn ihr Bundesland nicht im Tarifvertrag berücksichtigt wird.

Dennoch gibt es viele Zahnärzte, die sich freiwillig an den aktuellen Tarifvertrag halten oder zumindest das Gehalt für ihre Zahnmedizinischen Fachangestellten daran anlehnen, obwohl sie einem anderen Bundesland angehören oder nicht Mitglied im AAZ sind.

Neben dem offiziellen Tarifvertrag existieren zahlreiche Gehaltstarifverträge von privaten Unternehmen, Zahnkliniken, dem öffentlichen Dienst (z.B. wenn Du bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung arbeitest) und kirchlichen Trägern (wie der Caritas, der Diakonie oder der Johanniter).

Es kommt im privaten Bereich oftmals zu einer außertariflichen Bezahlung. Das muss nicht unbedingt negativ für Dich ausfallen. Viele Zahnmedizinische Fachangestellte werden dadurch übertariflich bezahlt. Letztlich ist das Gehalt immer Verhandlungssache.

Wenn dein Arbeitgeber kein Mitglied im AAZ ist, Du aber darauf bestehst, dass dein Gehalt nach Tarifvertrag bezahlt wird, kannst du alternativ mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass er sich freiwillig daran hält. Hier ist es ratsam, eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag aufnehmen zu lassen, die die Abmachung bindend macht.

Der Tarifvertrag hat natürlich auch einen ganz entscheidenden Vorteil: er wird regelmäßig neu verhandelt. Das Gehalt wird somit beinahe jährlich immer etwas angepasst und erhöht. Ist dein Chef verpflichtet nach Tarifvertrag zu zahlen oder hält sich freiwillig daran, musst Du also selbst keine Gehaltsverhandlungen führen.

Daneben bietet Dir der Gehaltstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte vor allem eine gute Orientierung, um deinen Marktwert einzuschätzen – bezüglich Qualifikation und Erfahrung.

Zum 01.07.2022 erfolgte eine weitere Tarifanpassung, die bereits im Tarifvertrag für ZFA aufgenommen wurde.

ZFA Gehaltsrechner 2023

Gib Deine Daten ein und erhalte Dein Gehalt entsprechend des Gehaltstarifvertrags* 2023 für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) / ZahnarzthelferInnen in Voll- oder Teilzeit.

(Stand 2022 | gültig ab 01.07.2022)


Dein monatliches Grundgehalt (brutto)

entspricht einem Stundenlohn von €/h

Lies auch: Gehaltsverhandlung – 9 Tipps um erfolgreich mehr Gehalt zu verhandeln

Anonymes Stellengesuch schalten

*Quelle: Gehaltstarifvertrag 2022 für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) – AAZ (2022)

Übrigens

Mit der offiziellen Berechnungsformel für Teilzeitkräfte aus dem Gehaltstarifvertrag 2022 gibt es leichte Abweichungen bei der Anwendung auf eine Vollzeitstelle. Dies ist mit der Rundung von Faktoren in der Berechnungsformel zu erklären. Die Wochenstundenarbeitszeit für Vollzeit ist im Manteltarifvertrag als 39 Wochenstunden angegeben, beträgt mit den Abweichungen aus der Berechnungsformel jedoch 38,8953 Wochenstunden1.

1 Wenn Ihr dies selbst prüfen möchtet, gebt die Arbeitszeit von 38,8953 Stunden in den Gehaltsrechner ein oder benutzt direkt die Formel aus dem Gehaltstarifvertrag.

Gehaltstabelle ZFA 2022 nach Gehaltstarifvertrag – gültig ab 01.07.2022

Der Stundenlohn im Jahr 2023 für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bewegt sich laut Gehaltstarifvertrag je nach Berufserfahrung und erworbenen Qualifikationen durch Fort- und Weiterbildungen zwischen 13,14 €/h und 22,53 €/h. Gehaltsrechner kannst Du Dir den Stundenlohn bzw. Gehalt in Teilzeit für Deinen relevanten Bereich errechnen, indem Du als Wochenarbeitszeit eine Stunde auswählst.

BerufsjahrTätigkeitsgruppe ITätigkeitsgruppe IITätigkeitsgruppe IIITätigkeitsgruppe IVTätigkeitsgruppe V
1 - 32.221,00 €2.388,00 €2.610,50 €2.776,50 €2.887,50 €
4 - 62.302,50 €2.475,50 €2.705,50 €2.878,50 €2.993,50 €
7 - 92.414,50 €2.596,00 €2.837,50 €3.018,50 €3.139,00 €
10 - 122.499,00 €2.686,50 €2.936,50 €3.124,00 €3.249,00 €
13 - 152.576,50 €2.770,00 €3.027,50 €3.221,00 €3.349,50 €
16 - 182.650,50 €2.849,50 €3.114,50 €3.313,50 €3.446,00 €
19 - 212.724,50 €2.929,00 €3.201,50 €3.406,00 €3.542,00 €
22 - 242.798,00 €3.008,00 €3.288,00 €3.497,50 €3.637,50 €
25 - 272.872,00 €3.087,50 €3.375,00 €3.590,00 €3.734,00 €
ab 282.929,50 €3.149,50 €3.442,50 €3.662,00 €3.808,50 €

Quelle: Gehaltstarifvertrag 2022 für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) – AAZ (2022)

ZFA Ausbildung Gehalt 2023 – nach Tarifvertrag

Wie für andere Ausbildungsberufe auch, ist für die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten laut Berufsbildungsgesetz eine Vergütug zu zahlen. Hierüber gibt der aktuelle Gehaltstarifvertrag ebenfalls Auskunft. Demnach ist für Zahnmedizinische Fachangestellte / ZahnarzthelferInnen, die Ihre Ausbildung ab dem 01.01.2020 starten eine monatliche Ausbildungsvergütung (brutto) wie folgt vorgesehen:

Ausbildungsjahr
ab1.2.3.
01.12.2022920,- €995,- €1.075,- €

Quelle: Gehaltstarifvertrag 2022 für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) – AAZ (2022)

Anrechnung von Berufsjahren für ZFA

Ein wichtiger Indikator für die Höhe des Gehalts von ZFA sind Erfahrung und Expertise, die man sich im Laufe seines Berufslebens aneignet. Je länger Du im Beruf bist, desto mehr kannst Du logischerweise an Gehalt verlangen. Auch in den Tarifverhandlungen werden Gehälter nach Berufsjahren und sogenannten Tätigkeitsgruppen vereinbart. Je mehr Wissen Du vor allem durch Fort- und Weiterbildungen anhäufst, desto höher die Tätigkeitsgruppe.

Die Anrechnung deiner Berufsjahre startet ab dem 1. des Monats, in dem die Ausbildung beendet wurde.

Beispiel

Ausbildung am 16.07. beendet: Anrechnung der Berufsjahre beginnt ab 01.07.

Bei Beschäftigten in Teilzeit zählen die Berufsjahre genau wie bei Vollzeit-Beschäftigung und werden komplett angerechnet.

Mutterschutz, Elternzeit und Erziehungsurlaub

Unterbrichst Du die Arbeit für Mutterschutz, Elternzeit oder Erziehungsurlaub, können diese Zeiten nur angerechnet werden, wenn du Dich in einem aktiven Arbeitsverhältnis befindest.

Zeiten für Mutterschutz werden dann voll bei den Berufsjahren angerechnet.

Zeiten für Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit werden nur zur Hälfte zu den Berufsjahren gezählt. Arbeitest Du während der Elternzeit in Teilzeit als ZahnarzthelferIn, werden die Zeiten jedoch voll dazu gerechnet.

Zwei Beispiele zum besseren Verständnis.

Beispiel 1

Eine Zahnmedizinische Fachangestellte geht am 15. August 2016 bei errechnetem Geburtstermin am 30.09.2016 (6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin) bis zum 25.11.2016 (8 Wochen nach der Entbindung) in den Mutterschutz und nimmt eine einjährige Elternzeit in Anspruch. Sie kehrt am 01.10.2017 in Vollzeit in die berufliche Tätigkeit als ZFA zurück. Sie bekommt für diese Zeit insgesamt 8,5 Monate bei den Berufsjahren angerechnet.

Beispiel 2

Eine Zahnmedizinische Fachangestellte geht am 15. August 2016 bei errechnetem Geburtstermin am 30.09.2016 in Mutterschutz bis zum 25.11.2016 und nimmt anschließend eine einjährige Elternzeit in Anspruch. Ab dem 01.04.2017 arbeitet sie während der Elternzeit in Teilzeit 8 Stunden wöchentlich in der Praxis. Sie kehrt am 01.10.2017 aus der Elternzeit in die Praxis zurück. Sie bekommt für diese Zeit insgesamt 11,5 Monate bei den Berufsjahren angerechnet.

Tätigkeitsgruppen für ZFA nach aktuellem Gehaltstarifvertrag

Im Gehaltstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte werden vorhandene Kenntnisse und Qualifikationen in Tätigkeitsgruppen eingeordnet und entsprechend im Gehalt widergespiegelt. Die Tätigkeiten werden nach Grad der Selbstständigkeit, Anzahl der Fortbildungsstunden, leitende Tätigkeiten und Verantwortung eingeteilt. Dies gibt Dir eine zusätzliche Orientierung, um dein Gehaltsniveau einschätzen zu können. Hier steigern vor allem abgeschlossene Fortbildungen und Weiterbildungen das Gehaltsniveau.

Nach welchen Kriterien sich die Tätigkeitsgruppen aufteilen, zeigt dir die nachfolgende Übersicht.

Tätigkeitsgruppe 1

  • Grundvergütung für Zahnmedizinische Fachangestellte nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung
  • Du führst Tätigkeiten nach Anweisungen des Zahnarztes oder einer erfahrenen KollegIn aus

Tätigkeitsgruppe 2

  • Zuschlag + 7,5 % zur Grundvergütung
  • Zahnmedizinische Fachangestellte mit durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von vertiefenden und/oder speziellen Qualifizierungen im Umfang von insgesamt mindestens 65 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist.
  • Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 65 Unterrichtsstunden anzurechnen.

Tätigkeitsgruppe 3

  • Zuschlag: + 17,5 % zur Grundvergütung
  • Zahnmedizinische Fachangestellte mit durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von Qualifizierungen zur Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeiten im Umfang von insgesamt mindestens 200 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist.
  • Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 200 Unterrichtsstunden anzurechnen.

Tätigkeitsgruppe 4

  • Zuschlag: + 25 % zur Grundvergütung
  • Praxismitarbeiter/innen mit erfolgreichem Abschluss als Zahnmedizinische Fachhelferinnen/Fachassistentinnen (ZMF), Zahnmedizinische Prophylaxehelferinnen/Prophylaxeassistentinnen (ZMP), Fachwirtinnen für Zahnärztliches Praxismanagement, Zahnmedizinische Verwaltungshelferinnen/Verwaltungsassistentinnen (ZMV), Assistentinnen für Zahnärztliches Praxismanagement (AZP).
  • Praxismitarbeiter/innen mit erfolgreichem Abschluss als Kieferorthopädieassistent/in, erstmalig ausgebildet ab 2021
  • Bei Vorliegen mehrerer Qualifikationen aus dieser Tätigkeitsgruppe erhöht sich der Zuschlag auf mindestens 30 %, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist.

Tätigkeitsgruppe 5

  • Zuschlag: + 30 % zur Grundvergütung
  • Praxismitarbeiter/innen mit erfolgreichem Abschluss als Dental-Hygienikerinnen (DH), Betriebswirtinnen im Gesundheitswesen, Betriebswirtinnen für Management im Gesundheitswesen.
  • Bei Vorliegen mehrerer Qualifikationen aus dieser Tätigkeitsgruppe erhöht sich der Zuschlag auf mindestens 35 %, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist.

ZFA Gehalt nach Bundesland

Nach wie vor ist es so, dass unterschiedliche Gehälter gezahlt werden – je nachdem, wo man arbeitet. Auch bei ZahnarzthelferInnen ist dies der Fall. Wenig überaschend sieht man ein deutliches Gefälle zwischen den alten und neuen Bundesländern. Durchschnittlich verdient man in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern zwischen 1.840 € und 1.935 € brutto pro Monat. In den übrigen Bundesländern liegt dieser Wert zwischen 1.972 € und 2.327 €.

Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Gehalt pro Bundesland

Quelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit

Benefits – wenn dein Gehalt nicht zufriedenstellend ist

Neben einer fairen Bezahlung spielen auch weitere, sogenannte weiche Faktoren oder Benefits eine Rolle in der Auswahl des richtigen Arbeitgebers. Denn Geld alleine macht auch nicht glücklich. Es muss das Gesamtpaket stimmen. Dazu zählen vor allem das Klima im Team, die Arbeitszeiten, der Weg zur Arbeit, interessante Aufgaben, die fordern und fördern (Stichwort Weiterbildungen und Fortbildungen) oder die Möglichkeit Home Office zu machen.

Wenn das angebotene Gehalt auf den ersten Blick nicht besonders reizvoll ist, erkundige Dich nach zusätzlich möglichen Benefits. Das können monetäre oder nicht monetäre Sonderleistungen sein. Das (unzufriedenstellende) Gehalt wird dadurch kompensiert und der Job bzw. den Arbeitgeber attraktiver.

Inwiefern sich ein Benefit für Dich wirklich lohnt, entscheidet oft die individuelle Lebenslage. Prüfe deshalb die angebotenen Zusatzleistungen eines Arbeitgebers und gehe zur Not auch in die Verhandlung und frage, ob man sich über bestimmte Zusatzleistungen einigen kann.

Einige Beispiele für Benefits

  • Übernahme von Fortbildungskosten
  • Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel
  • Zuzahlung zu Kita-Gebühren oder hauseigene Kita
  • Übertarifliche Anzahl an Urlaubstagen
  • 13. Monatsgehalt / Urlaubsgeld
  • Zulage zur privaten Rentenversicherung, Betriebsrente, Lebens-, Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.
  • Beteiligung am Gewinn/ Prämien
  • Angebot von Home Office
  • Ein individuelles Arbeitszeitmodell (Teizeit / Vollzeit)
  • Dienstwagen
  • Essensgutscheine für die Mittagspause
  • Beteiligung an Gesundheitsleistungen, z.B. Fitnessstudio, Wellnessangebote

In jedem Fall sind Benefits eine zusätzliche Aufwertung und Zeichen der Wertschätzung deiner Arbeit und kein Ersatz oder eine Kompensation für Unzufriedenheit im Job. Denn noch einmal: Gehalt ist nicht alles. Es muss aber ein gewisses Level haben mit dem man seinen Lebensunterhalt ohne Schwierigkeiten finanzieren kann. Auf der anderen Seite macht viel Geld auch nicht glücklich, wenn Dir die Aufgaben, der Chef oder das Team Bauchschmerzen bereiten und jeden Arbeitstag zur Zumutung werden lassen.

Checkliste – ZFA / ZahnarzthelferIn Gehalt einschätzen

  • Berufsjahre berechnen
  • Fortbildungsstunden berechnen
  • Tätigkeiten aufschreiben, die Du ausführst oder im neuen Job ausführen sollst
  • Deine Gehaltsstufe in der Tabelle des Gehaltstarifvertrages für Medizinische Fachangestellte ablesen
  • Tätigkeitsgruppe ermitteln
  • Benefits und Zusatzleistungen mitbedenken
  • Lies auch unseren Artikel zu Gehaltsverhandlungen

Ich hoffe, Dir mit diesem Artikel ein besseres Gespür für die Berechnung deines Gehalts als ZFA / ZahnarzthelferIn bei unterschiedlichen Stufen an Erfahrungen und Tätigkeitsfelder vermitteln zu können. Mein Appell: Trau Dich, selbstbewusst für dein Wissen und deine bisherige berufliche Erfahrung einzustehen und ein angemessenes Gehalt zu verlangen.

Quellen

Webseite VMF online