Praxiswissen
Pflichtschulungen in der Arztpraxis: Welche Unterweisungen für MFA wirklich Pflicht sind

Hygiene, Brandschutz, Datenschutz, Erste Hilfe, Röntgen: Wer in einer Arztpraxis arbeitet, wird jedes Jahr zu einer ganzen Reihe von Themen unterwiesen. Viele Anbieter verkaufen dafür Pakete nach dem Muster: alles jährlich, alles online, Zertifikat zum Download. Manche Unterweisungen sind tatsächlich jedes Jahr Pflicht und müssen mündlich stattfinden. Andere gibt es nur einmal bei der Einstellung, und für einige Themen schreibt das Gesetz gar keinen festen Turnus vor.
Dieser Artikel sortiert, was wirklich Pflicht ist, für wen, wie oft und in welcher Form. Und er beantwortet die Frage, die in vielen Teams mitschwingt: Wer trägt Zeit und Kosten? Die Übersicht gibt es auch als Jahresplan zum Ausdrucken.
Worauf dieser Artikel beruht
Grundlage sind die Gesetze und Verordnungen im Wortlaut (Stand November 2026), die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 in der Fassung der BGW, die für Arztpraxen zuständige Berufsgenossenschaft, sowie Technische Regeln und Veröffentlichungen von BGW, DGUV, Bundesärztekammer, KBV und den Datenschutzaufsichtsbehörden. Die DGUV überarbeitet Vorschrift 1 und die zugehörige Regel, die Neufassung ist für 2027 geplant und betrifft auch die Unterweisung.[43] Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Was in Deiner Praxis gilt, ergibt sich aus ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Vier Begriffe, die oft durcheinandergehen
Im Praxisalltag heißt alles „Pflichtschulung“. Rechtlich stecken vier verschiedene Dinge dahinter, jedes mit eigenen Regeln.
- Unterweisung: Die Praxis erklärt Dir, welche Gefahren an Deinem Arbeitsplatz bestehen und wie Du Dich schützt. Das ist eine Pflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsschutz. Sie findet während der Arbeitszeit statt und wird regelmäßig wiederholt.[1]
- Einweisung: Du lernst, ein bestimmtes Medizinprodukt richtig zu bedienen, etwa ein neues EKG-Gerät oder einen Defibrillator. Sie gehört zum Medizinprodukterecht und findet vor der ersten Benutzung statt.[16]
- Belehrung und Verpflichtung: Du wirst zu Beginn über die Schweigepflicht belehrt und auf den Datenschutz verpflichtet. Das geschieht einmal und wird festgehalten, bei der Schweigepflicht schriftlich, beim Datenschutz schriftlich oder elektronisch.[25] [26]
- Fortbildung: Du erweiterst Deine Qualifikation, zum Beispiel mit einem Kurs. Eine allgemeine gesetzliche Fortbildungspflicht wie für Ärztinnen und Ärzte gibt es für MFA nicht (mehr dazu weiter unten).
Was wie oft Pflicht ist
| Thema | Wer | Wie oft | Form und Nachweis |
|---|---|---|---|
| Arbeitsschutz allgemein, inklusive Erste Hilfe, Brandschutz und Fluchtwege[1] [4] [5] | alle Beschäftigten, auch Azubis, Minijobber und Leiharbeitskräfte | vor Arbeitsbeginn, bei neuen Aufgaben oder Arbeitsmitteln, dann mindestens jährlich | persönlich mit Rückfragen, dokumentieren (ohne Formvorgabe) |
| Hygiene und Infektionsschutz (Biostoffverordnung)[8] | alle mit Patienten-, Proben- oder Instrumentenkontakt | vor Arbeitsbeginn, dann mindestens jährlich | mündlich, mit Unterschrift |
| Gefahrstoffe, etwa Desinfektionsmittel[10] | alle, die damit arbeiten, außer bei nur geringer Gefährdung | vor Arbeitsbeginn, dann mindestens jährlich | mündlich, mit Unterschrift |
| Strahlenschutz[12] | alle, die beim Röntgen mitarbeiten oder den Kontrollbereich betreten | vor Arbeitsbeginn, dann mindestens einmal im Jahr | mündlich, unterschrieben, 5 Jahre aufbewahren |
| Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisieren[13] [14] | MFA, die röntgen | mindestens alle 5 Jahre | anerkannter Kurs, Nachweis auf Anforderung |
| Unterweisung unter 18[18] | Beschäftigte von 15 bis 17 Jahren | vor Beginn, dann mindestens halbjährlich | wie Arbeitsschutz |
| Einweisung Medizinprodukte[16] [17] | alle, die das Gerät benutzen | vor der ersten Benutzung, bei Software als Medizinprodukt auch nach größeren Updates, kein Jahresturnus | bei aktiven Geräten dokumentieren |
| Ersthelfer-Fortbildung[5] | benannte Ersthelfer | in der Regel alle 2 Jahre | MFA mit Abschluss: entbehrlich bei regelmäßiger Erste-Hilfe-Praxis oder vergleichbarer Fortbildung, Nachweis nötig |
| Schweigepflicht und Datenschutz[25] [26] | alle Beschäftigten | einmal zu Beginn, Auffrischung empfohlen | schriftlich (Datenschutz auch elektronisch) |
| IT-Sicherheit (Vertragsarztpraxen)[29] | alle Beschäftigten | regelmäßig, Turnus legt die Praxis fest | nicht vorgegeben |
| AGG[31] | alle Beschäftigten | Aushang und Beschwerdestelle sind Pflicht, eine Schulung nicht | Aushang oder Intranet |
Mehrere Unterweisungen lassen sich in einem Termin verbinden, die Strahlenschutzverordnung sieht das ausdrücklich vor.[12] Jedes Thema behält aber seine Form und seinen Nachweis.
Die Arbeitsschutz-Unterweisung gilt jedes Jahr für alle
Die Grundpflicht steht im Arbeitsschutzgesetz. Die Praxis muss alle Beschäftigten „während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen“ unterweisen. Das gilt bei der Einstellung, wenn sich Deine Aufgaben ändern und wenn neue Arbeitsmittel oder eine neue Technik eingeführt werden, jeweils bevor Du damit anfängst.[1] Einen festen Turnus nennt das Arbeitsschutzgesetz selbst nicht. Den legen zwei andere Vorschriften fest.
- Die DGUV Vorschrift 1, die Unfallverhütungsvorschrift der BGW, verlangt eine Unterweisung „mindestens aber einmal jährlich“. Sie „muss dokumentiert werden“.[5]
- Die Arbeitsstättenverordnung verlangt ebenfalls eine jährliche Unterweisung, und zwar ausdrücklich zur Ersten Hilfe und den vorgehaltenen Mitteln, zum Verhalten im Brandfall und zu Fluchtwegen und Notausgängen.[4]
Inhalt ist, was die Gefährdungsbeurteilung Deiner Praxis ergeben hat. Das Gesetz verlangt Anweisungen und Erläuterungen, die „eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich“ ausgerichtet sind, also keinen allgemeinen Vortrag über Arbeitsschutz.[1] Weitere Anlässe sind laut DGUV Unfälle, Beinaheunfälle und sonstige Schadensereignisse.[6]
Auch wer über eine Zeitarbeitsfirma in der Praxis arbeitet, wird unterwiesen, und zwar von der Praxis.[1] Bei Fremdfirmen, etwa der Reinigung oder der Gerätewartung, muss sich die Praxis vergewissern, dass deren Beschäftigte angemessene Anweisungen erhalten haben.[44]
Unterweisen muss die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber. Die Aufgabe lässt sich schriftlich an eine zuverlässige und fachkundige Person übertragen, zum Beispiel an die Praxismanagerin.[47]
Hygiene und Infektionsschutz: mündlich und mit Unterschrift
Für alle, die mit Patientinnen und Patienten, Proben oder benutzten Instrumenten arbeiten, gilt zusätzlich die Biostoffverordnung. Die Unterweisung muss mündlich stattfinden, auf Grundlage der Betriebsanweisung, vor Arbeitsbeginn und danach mindestens jährlich. Die Praxis hält Inhalt und Datum schriftlich fest, und Du bestätigst die Teilnahme mit Deiner Unterschrift.[8] Zur Unterweisung gehört eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung, zum Beispiel zu besonderen Risiken bei geschwächter Immunabwehr, und der Hinweis, wann Du Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge hast.[8]
Was konkret drankommt, beschreibt die TRBA 250, die Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst. Sie nennt Arzt- und Zahnarztpraxen ausdrücklich. Typische Inhalte sind:[9]
- Hygienemaßnahmen nach dem Hygieneplan der Praxis
- Schutzhandschuhe und weitere Schutzausrüstung, auch wie lange Du sie trägst
- Hautschutz und Hautpflege: Hier verlangt die TRBA eine Unterweisung mindestens jährlich und zusätzlich, bevor neue Präparate eingeführt werden
- Sicherheitsgeräte gegen Nadelstichverletzungen und ihre Handhabung, auch praktisch
- was Du nach einer Stich- oder Schnittverletzung tust und dass jede Verletzung gemeldet wird
- Impfungen und arbeitsmedizinische Vorsorge
Welche Impfungen die STIKO Beschäftigten in Arztpraxen empfiehlt, fasst unser Artikel zum Impfmanagement im Kasten „Dein eigener Impfschutz“ zusammen.
Ob auch Kolleginnen ganz ohne Patienten- oder Probenkontakt unter die Biostoffverordnung fallen, etwa in der reinen Abrechnung, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall.[9] Die allgemeine Unterweisung nach dem Arbeitsschutzgesetz bekommen sie in jedem Fall.
Eine bundesweite Pflicht zur „jährlichen Hygieneschulung“ als eigenen Kurs gibt es nicht. Das Infektionsschutzgesetz verlangt von Arztpraxen, Infektionen nach dem Stand der Wissenschaft zu verhüten, schreibt aber keine Schulung vor.[39] Die jährliche Hygiene-Unterweisung stützt sich auf die Biostoffverordnung. Operiert Deine Praxis ambulant, regelt die Hygieneverordnung Deines Bundeslands auch die Schulung des Personals, das schreibt das Gesetz den Ländern vor. Für Praxen mit anderen invasiven Eingriffen können die Länder weitere Regeln erlassen.[39] Wie die Länder das regeln und was in einen Hygieneplan gehört, steht im Artikel Hygieneplan in der Arztpraxis.
Desinfektionsmittel und andere Gefahrstoffe
Arbeitest Du mit Desinfektionsmitteln oder anderen Gefahrstoffen, gilt die Gefahrstoffverordnung. Auch hier ist die Unterweisung mündlich, vor Arbeitsbeginn und danach mindestens jährlich, anhand der Betriebsanweisung und mit Unterschrift.[10] Dazu gehört eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung.
Eine Ausnahme gibt es: Stellt die Gefährdungsbeurteilung nur eine geringe Gefährdung fest und reichen die Grundmaßnahmen aus, entfallen die weiteren Pflichten dieses Abschnitts der Verordnung, auch die besondere Unterweisung.[11] Ob das für Deine Praxis gilt, steht in ihrer Gefährdungsbeurteilung. Die Technische Regel für Gefahrstoffe in der medizinischen Versorgung hält es für sinnvoll, die Betriebsanweisung für Desinfektionsmittel mit dem Hygiene- und Desinfektionsplan und dem Hautschutzplan in einer Arbeitsanweisung zusammenzufassen.[45] Deshalb lässt sich diese Unterweisung gut mit der Hygiene-Unterweisung verbinden.
Röntgen: jedes Jahr unterwiesen, alle fünf Jahre aktualisiert
Steht in Deiner Praxis ein Röntgengerät, kommen zwei Pflichten aus dem Strahlenschutzrecht dazu. Die eine betrifft das ganze Röntgenteam, die andere nur Dich persönlich.
1. Die jährliche Strahlenschutz-Unterweisung. Sie gilt für alle, die im Rahmen des Röntgenbetriebs tätig sind, nicht nur für die MFA am Gerät. Sie findet vor Arbeitsbeginn statt und danach „mindestens einmal im Jahr“. Sie „hat mündlich zu erfolgen“. E-Learning ist nur erlaubt, wenn die zuständige Behörde es zugelassen hat, und dann mit Erfolgskontrolle und der Möglichkeit für Rückfragen. Die Praxis zeichnet Inhalt und Datum auf, Du unterschreibst, und die Aufzeichnung wird fünf Jahre lang aufbewahrt. In der Unterweisung erfährst Du auch, dass Du eine Schwangerschaft so früh wie möglich mitteilen solltest.[12]
2. Die Aktualisierung Deiner Kenntnisse im Strahlenschutz. Als MFA darfst Du Röntgenaufnahmen technisch durchführen, wenn Du unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes mit Fachkunde arbeitest und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz besitzt.[15] Diese Kenntnisse musst Du mindestens alle fünf Jahre mit einem anerkannten Kurs oder einer anerkannten Fortbildung aktualisieren.[13] [14] Verpasst Du die Frist, kann die zuständige Stelle die Anerkennung widerrufen oder mit Auflagen versehen.[40] Wer die Kursgebühr für die Aktualisierung trägt, regelt das Strahlenschutzrecht nicht. Kläre das am besten vor der Anmeldung mit Deiner Praxis.
Wie Du die Kenntnisse erwirbst, steht auf der Seite zum Röntgenschein für MFA. Aktualisierungskurse findest Du im Fortbildungskatalog. Ob ein Kurs für Dein Bundesland anerkannt ist, bestätigt der Veranstalter.
Bei neuen Geräten heißt es Einweisung
Für Medizinprodukte gilt die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, die 2025 neu erlassen wurde. Bevor Du ein Gerät zum ersten Mal benutzt, musst Du in seine Handhabung eingewiesen werden. Die Praxis darf Dich nur mit Geräten arbeiten lassen, in die Du eingewiesen bist. Bei einem baugleichen Gerät, in das Du schon eingewiesen bist, entfällt sie. Für Software, die selbst ein Medizinprodukt ist, gilt zusätzlich: Ändert ein Update die Bedienung nicht nur geringfügig, wirst Du erneut eingewiesen. Bei aktiven Geräten, die mit Strom oder einer anderen Energiequelle arbeiten, wird die Einweisung dokumentiert.[16]
Für bestimmte Geräte wie Defibrillatoren oder HF-Chirurgiegeräte gelten strengere Regeln. Der Hersteller oder eine von ihm befugte Person weist eine von der Praxis beauftragte Person ein, und erst diese oder der Hersteller weisen das Team ein. Wer wann eingewiesen wurde, steht im Medizinproduktebuch.[46] Eine Ausnahme gilt für Geräte, die für Laien bestimmt sind, etwa einen Laien-Defibrillator (AED): Für sie entfällt die Pflicht, nur von so eingewiesenen Personen benutzt zu werden. Die allgemeine Einweisung nach § 4 bleibt bestehen.[17]
Eine jährliche Wiederholung der Einweisung schreibt die Verordnung nicht vor.[16] Bei einem Defibrillator, der zum Glück selten gebraucht wird, lohnt sich eine Auffrischung trotzdem. Nur ist sie dann eine Entscheidung der Praxis und keine Pflicht aus dem Medizinprodukterecht.
Azubis unter 18 werden halbjährlich unterwiesen
Bist Du jünger als 18, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Praxis unterweist Dich vor Beginn der Ausbildung und bei wesentlichen Änderungen über Unfall- und Gesundheitsgefahren, und das „mindestens aber halbjährlich“.[18] Jugendlicher im Sinne des Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.[19]
Der Halbjahresturnus endet also mit dem 18. Geburtstag, auch mitten in der Ausbildung. Ab dann wirst Du wie alle anderen mindestens jährlich unterwiesen.[6]
Zum Mutterschutz muss die Praxis alle Beschäftigten über das Ergebnis ihrer Gefährdungsbeurteilung für Schwangere und Stillende informieren, unabhängig davon, ob gerade jemand schwanger ist. Einen Turnus nennt das Mutterschutzgesetz dafür nicht.[20] Was im Mutterschutz sonst gilt, steht auf der Seite Schwangerschaft und Mutterschutz.
Erste Hilfe und Brandschutz: Muss jede MFA einen Kurs machen?
Nein. Pflicht ist zweierlei: Alle Beschäftigten werden jährlich zur Ersten Hilfe unterwiesen.[4] Und die Praxis benennt eine ausreichende Zahl von Ersthelferinnen und Ersthelfern.[3] Bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten ist das mindestens eine Person.[5] Für größere Praxen nennt die BGW 10 Prozent der Anwesenden.[41] Urlaub und Krankheit müssen dabei mitgedacht werden.[6]
Als ausgebildete MFA brauchst Du keinen Erste-Hilfe-Kurs, um Ersthelferin zu sein. Die DGUV Vorschrift 1 lässt Personen mit abgeschlossener Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens ausdrücklich zu, und die DGUV nennt Medizinische Fachangestellte dabei namentlich.[5] [6] Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. MFA gelten als fortgebildet, wenn sie regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen oder vergleichbare Fortbildungen besuchen. Die Praxis lässt sich das nachweisen.[5] Für Azubis ohne Abschluss greift diese Ausnahme noch nicht, weil die Vorschrift eine abgeschlossene Ausbildung verlangt.[5] Sollen sie Ersthelferin sein, brauchen sie den Kurs bei einer ermächtigten Stelle.
Die Lehrgangsgebühr für die Aus- und Fortbildung der benannten Ersthelferinnen und Ersthelfer bei einer ermächtigten Stelle übernimmt die BGW, Lohnfortzahlung und Anreise zahlt die Praxis.[21] [41] Für MFA mit Abschluss übernimmt die BGW die Kosten nicht, weil die Erste Hilfe Teil ihrer Ausbildung ist. Fehlt Dir die praktische Erfahrung mit Patientinnen und Patienten, zahlt die BGW eine Auffrischung.[22]
Davon zu trennen ist das Notfallmanagement für Patientinnen und Patienten. Für Vertragsarztpraxen verlangt die Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA, dass die Notfallkompetenz „durch regelmäßiges Notfalltraining aktualisiert“ wird und das Team im Erkennen von und Handeln bei Notfällen geschult ist. Einen festen Turnus gibt die Richtlinie nicht vor.[33] Wer sich hier vertiefen möchte, findet eine Spezialisierung im Artikel Notfallfachkraft.
Brandschutzhelfer: Die Praxis benennt Beschäftigte, die Entstehungsbrände bekämpfen.[3] Nach der Technischen Regel ASR A2.2 reichen in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten, mehr bei vielen anwesenden oder eingeschränkt mobilen Personen. Sie werden fachkundig unterwiesen, mit Löschübung. Für die Wiederholung hat sich laut ASR ein Abstand von 2 bis 5 Jahren bewährt. Das ist eine Empfehlung, den Abstand legt die Praxis in ihrer Gefährdungsbeurteilung fest. Alle anderen werden jährlich über das Verhalten im Brandfall unterwiesen.[23]
Datenschutz und Schweigepflicht: einmal verpflichten, regelmäßig erinnern
Ein häufiger Irrtum: Die Datenschutz-Grundverordnung schreibe eine jährliche Schulung aller Mitarbeitenden vor, heißt es oft, meist mit Verweis auf Art. 39 DSGVO. Art. 39 beschreibt aber die Aufgaben einer oder eines Datenschutzbeauftragten, darunter die Überwachung von Schulungen.[24] Eine Pflicht für jede MFA folgt daraus nicht. Eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten muss eine Praxis in der Regel erst benennen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von Daten beschäftigt sind oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist. Einzelpraxen trifft das laut Bundesärztekammer und KBV nur ausnahmsweise.[42] [28]
Was tatsächlich gilt:
- Verpflichtung zu Beginn. Wer mit Patientendaten arbeitet, darf sie nur auf Weisung der Praxis verarbeiten, und die Praxis muss dafür sorgen.[24] Die Datenschutzaufsichtsbehörden leiten daraus ab, dass Du bei Aufnahme der Tätigkeit, möglichst am ersten Arbeitstag, verpflichtet und über Deine Pflichten belehrt wirst. Eine regelmäßige Auffrischung empfehlen sie, ohne festen Abstand.[25]
- Belehrung über die Schweigepflicht. Die Musterberufsordnung für Ärztinnen und Ärzte verlangt, dass die Ärztin oder der Arzt Dich über die gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit belehrt und das schriftlich festhält. Rechtlich verbindlich ist die Berufsordnung Deiner Landesärztekammer.[26] Für Dich selbst gilt die Schweigepflicht direkt aus dem Strafgesetzbuch, als berufsmäßig tätige Gehilfin.[27] [28]
- IT-Sicherheit in Vertragsarztpraxen. Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV ist für alle Praxen mit Kassenzulassung verbindlich. Seit dem 1. Oktober 2025 verlangt sie, dass neue Mitarbeitende eingearbeitet, alle in den sicheren Umgang mit der IT eingewiesen und regelmäßig geschult werden.[29] Wie oft, legt jede Praxis selbst fest.[30] Die KBV stellt dafür Musterdokumente bereit, etwa eine Vertraulichkeitsvereinbarung.[30]
Eine jährliche Datenschutzschulung ist also eine gute Idee, und für die Praxis oft der einfachste Weg, ihre Sorgfalt nachzuweisen. Eine gesetzliche Jahresfrist gibt es trotzdem nicht.
Beim AGG sind Aushang und Beschwerdestelle Pflicht, die Schulung nicht
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet die Praxis, Beschäftigte vor Benachteiligung zu schützen, auch vorbeugend. Sie soll auf die Unzulässigkeit von Benachteiligungen hinweisen. Hat sie das Team dazu geschult, gilt die Schutzpflicht als erfüllt.[31] Die Schulung ist damit der vom Gesetz belohnte Weg, aber keine eigene Pflicht. Laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann die Information auch bei einer Betriebsversammlung, in Schulungen oder im Einzelgespräch geschehen.[32]
Pflicht ist dagegen, auch in der kleinsten Praxis: Das Gesetz und die zuständige Beschwerdestelle werden bekannt gemacht, zum Beispiel als Aushang oder im Intranet.[31] [32]
Zählt das als Arbeitszeit, und wer zahlt?
Die Unterweisung findet laut Arbeitsschutzgesetz „während ihrer Arbeitszeit“ statt.[1] Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.[2] Für die Unterweisungen aus dem Arbeitsschutz folgt daraus: Die Praxis zahlt sie, und die Zeit dafür ist Arbeitszeit. Das gilt nach dem Wortlaut auch, wenn die Praxis Dich bittet, einen Teil als E-Learning zu Hause zu bearbeiten. Sollst Du ein Pflicht-E-Learning nach Feierabend machen, notier Dir die Zeit und sprich mit der Praxisleitung darüber, wie sie als Arbeitszeit erfasst wird. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts genau zu dieser Frage haben wir nicht gefunden. Für die Strahlenschutz-Unterweisung und die Belehrung zu Datenschutz und Schweigepflicht regelt das Gesetz Zeit und Kosten nicht ausdrücklich. Für Erste-Hilfe-Kurse regelt das Sozialgesetzbuch ausdrücklich, dass die Praxis den Lohn für die ausgefallene Arbeitszeit weiterzahlt.[21]
Von den Unterweisungen getrennt sind freiwillige Fortbildungen. Gilt für Dich der Manteltarifvertrag für MFA, etwa über Deinen Arbeitsvertrag, hast Du für berufsbezogene Fortbildungen auf Antrag Anspruch auf bis zu drei bezahlte freie Arbeitstage im Jahr. Gibt es in Deinem Bundesland ein Bildungsurlaubsgesetz, gilt stattdessen dieses.[36] Unterweisungen aus dem Arbeitsschutz gehören nicht in dieses Kontingent, weil sie ohnehin Arbeitszeit sind. Das steht so nicht im Tarifvertrag, ergibt sich aber aus dem Arbeitsschutzgesetz.
Reicht ein Online-Kurs?
Als Ergänzung ja, als Ersatz meist nicht. Die DGUV verlangt, dass sich die Unterweisenden davon überzeugen, dass Du die Inhalte verstanden hast, und dass Du Rückfragen stellen kannst. „Die alleinige Übergabe von Unterweisungsinhalten zum Selbststudium reicht daher nicht aus.“[6] Die BGW wird noch deutlicher: Ausschließlich elektronische Unterweisungen seien nicht möglich, der konkrete Bezug zum Arbeitsplatz und die Übungen vor Ort ließen sich nicht ersetzen.[7] Für Unterweisungen im Homeoffice hält die DGUV eine Video- oder Telefonkonferenz mit Rückfragemöglichkeit für ausreichend.[37]
Für drei Themen schreibt die Verordnung die mündliche Form ausdrücklich vor: Biostoffe, Gefahrstoffe und Strahlenschutz.[8] [10] [12] Ein Zertifikat aus einem Online-Kurs ersetzt diese Unterweisungen nicht. Als Vorbereitung taugt ein gutes E-Learning trotzdem: Du kommst mit Grundwissen in die Runde, und dort bleibt Zeit für das, was in Deiner Praxis anders läuft. Hygiene-E-Learnings und andere Online-Kurse findest Du im Fortbildungskatalog.
Gibt es eine Fortbildungspflicht für MFA?
Nicht allgemein. Die gesetzliche Fortbildungspflicht mit Nachweis alle fünf Jahre gilt für Ärztinnen und Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung.[34] Für Vertragsarztpraxen sieht die Qualitätsmanagement-Richtlinie vor, dass alle Mitarbeitenden regelmäßig an Fortbildungen mit Bezug zur eigenen Tätigkeit teilnehmen „sollen“. Art und Umfang stimmt die Praxisleitung mit Dir ab.[33] Das ist ein Auftrag an die Praxis, keine persönliche Pflicht mit Frist.
Feste Fristen gibt es nur in zwei Fällen:
- Röntgen: Kenntnisse im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisieren (siehe oben).[13] [14]
- Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa): Wer im Rahmen der Delegationsvereinbarung als NäPa arbeitet, weist alle drei Jahre eine Fortbildung von mindestens 16 Stunden nach, davon mindestens acht Stunden Notfallmanagement mit Übungen am Phantom.[35] Mehr zur Rolle steht im Artikel Was macht eigentlich eine VERAH oder NäPa?.
Was Du unterschreibst und was Du aufhebst
Die Unterschriftenlisten für Hygiene, Gefahrstoffe und Strahlenschutz bleiben in der Praxis. Lies vor dem Unterschreiben, welches Thema und welches Datum darauf stehen. Belehrung und Verpflichtung zu Schweigepflicht und Datenschutz unterschreibst Du einmal zu Beginn, möglichst am ersten Arbeitstag.
Eigene Nachweise hebst Du selbst auf: die Bescheinigung über Deine Kenntnisse im Strahlenschutz und jede Aktualisierung, eine NäPa-Fortbildung, Erste-Hilfe-Bescheinigungen. Bei einem Jobwechsel brauchst Du sie: Ohne die Kenntnisse im Strahlenschutz darf Dich die neue Praxis nicht röntgen lassen.[15]
Für die Praxisleitung: die Pflichten in sechs Punkten
- Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage. Aus ihr ergibt sich, wer zu welchem Thema unterwiesen wird.[1] [38]
- Einen Jahresplan anlegen: allgemeine Unterweisung, Biostoffe, Gefahrstoffe und, wenn Sie röntgen, Strahlenschutz mindestens jährlich, Jugendliche halbjährlich.
- Nachweise führen: Unterschrift bei Biostoffen, Gefahrstoffen und Strahlenschutz, Aufzeichnungen zum Strahlenschutz fünf Jahre aufbewahren.[8] [10] [12]
- Ersthelfer und Brandschutzhelfer benennen und Vertretungen bei Urlaub und Krankheit einplanen.[5] [6] [23]
- Neue Mitarbeitende am ersten Tag auf Datenschutz und Schweigepflicht verpflichten und das schriftlich festhalten.[25] [26]
- AGG und Beschwerdestelle bekannt machen.[31]
Die BGW stellt kostenlos einen Leitfaden, eine Vorlage für den Unterweisungsplan und ein Unterweisungsprotokoll bereit.[38] Wie Sie neue Mitarbeitende strukturiert einarbeiten, steht im Personalwissen-Artikel Einarbeitung in der Arztpraxis.
Weiter lernen
- Hygieneplan in der Arztpraxis: was in den Plan gehört und wie eine Praxisbegehung abläuft
- Röntgenschein für MFA: Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben
- Hygienebeauftragte in der Arzt- und Zahnarztpraxis und Datenschutzbeauftragte in der Arztpraxis: wenn Du die Verantwortung für ein Thema übernehmen möchtest
- Fortbildungskatalog: Kurse zu Strahlenschutz, Hygiene und Notfallmanagement
Hast Du Interesse an Themen rund um Deine Karriere im Gesundheitswesen? Dann folge MFA mal anders gern auf Facebook und Instagram.
Quellen (47)
- Bundesministerium der Justiz: § 12 ArbSchG Unterweisung, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: § 3 ArbSchG Grundpflichten des Arbeitgebers, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: § 10 ArbSchG Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: § 6 ArbStättV Unterweisung der Beschäftigten, abgerufen am
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- Bundesministerium der Justiz: § 95d SGB V Pflicht zur fachlichen Fortbildung, abgerufen am
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- Bundesärztekammer: Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (gültig ab 1. Januar 2025), § 17, PDF, abgerufen am
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Fachbereich AKTUELL FBORG-004: Unterweisung im Homeoffice, PDF, abgerufen am
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Unterweisungen: Angebote und Arbeitshilfen, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: § 23 IfSG Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: § 50 StrlSchV Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse, abgerufen am
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): FAQ: Wie viele betriebliche Ersthelfer muss ein Betrieb haben?, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: § 38 BDSG Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen, abgerufen am
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Information 211-005, Produktseite mit Hinweis auf die Überarbeitung von DGUV Vorschrift 1 und Regel 100-001, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: § 8 ArbSchG Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber, abgerufen am
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): TRGS 525 Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung, Nr. 7.3 Arbeitsanweisung/Betriebsanweisung, PDF, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: § 13 MPBetreibV Medizinproduktebuch, abgerufen am
- Bundesministerium der Justiz: § 13 ArbSchG Verantwortliche Personen, abgerufen am
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