Orientierungswert 2027 steht: Die MFA-Tariferhöhung ist eingerechnet
Ab Januar 2027 steigen die Preise für Kassenleistungen um 2,2 Prozent. Laut Begründung zählt die MFA-Tariferhöhung 2026 bei den Personalkosten mit einem Gewicht von 50 Prozent.
Der Bewertungsausschuss hat am 23. September den Orientierungswert für 2027 festgelegt. Ab dem 1. Januar 2027 beträgt er 13,0207 Cent, derzeit sind es 12,7404 Cent. Damit steigen die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen, die Praxen über den EBM mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, um 2,2 Prozent. Für MFA steht das Interessanteste in der Begründung des Beschlusses. Die Tariferhöhung der MFA ist dort ausdrücklich als Rechengröße genannt.
Tarif und Verdiensterhebung zählen je zur Hälfte
Wie stark der Orientierungswert steigt, richtet sich nach der Kostenentwicklung in den Praxen. Laut KBV gehören dazu der Ertrag der Ärztin oder des Arztes, Personalkosten, Energie, Miete und Investitionen. Für 2027 hat der Ausschuss die Kostendaten des Jahres 2025 mit denen von 2024 verglichen.
Bei den Personalkosten hat er die Ergebnisse der Verdiensterhebung 2024/2025 und die Anpassungsrate des MFA-Tarifvertrags 2025/2026 mit jeweils 50 Prozent gewichtet. Gemeint ist laut KBV die Tariferhöhung für das Jahr 2026. Zum 1. Januar 2026 stiegen die Tabellengehälter im Gehaltstarifvertrag zwischen der Arbeitgeberseite AAA und dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf) je nach Berufsjahrstufe um rund 2,2 bis 4,8 Prozent. Für MFA ab dem 33. Berufsjahr kam eine neunte Stufe hinzu. Welche Gesamtrate der Ausschuss daraus gebildet hat, steht nicht im Beschluss.
Neu ist die Regel nicht
Die MFA-Tarife stecken nicht zum ersten Mal in der Rechnung. 2023 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Personalkosten ab dem Orientierungswert 2025 ein Jahr früher zu berücksichtigen als bis dahin und dafür die Tarifsteigerungen der MFA heranzuziehen. Als Grund nannte er, die Mitarbeit von MFA in den Praxen dauerhaft zu sichern. Seit dem Orientierungswert 2026 zählen Tarif und Verdiensterhebung je zur Hälfte, und der neue Beschluss führt das fort.
Deshalb kann eine Tariferhöhung, die erst seit Januar 2026 gilt, schon im Wert für 2027 stecken, obwohl die übrigen Kostendaten aus 2024 und 2025 stammen.
Was die 2,2 Prozent nicht bedeuten
Der Orientierungswert ist der Preis für Kassenleistungen, keine Gehaltsvorgabe. Wie viel MFA verdienen, regeln Tarifvertrag und Arbeitsvertrag. Zwingend gilt der Tarif nur, wenn der Arbeitgeber Mitglied der AAA und die MFA Mitglied im vmf ist. Sonst greift er, wenn der Arbeitsvertrag auf ihn verweist oder die Praxis ihn üblicherweise anwendet. Ein höherer Orientierungswert verpflichtet keine Praxis, Gehälter anzuheben.
Wie viel davon bei der einzelnen Praxis ankommt, hängt auch von den regionalen Verhandlungen ab. Wie viel Geld in den einzelnen KV-Regionen bereitsteht, verhandeln die Kassenärztlichen Vereinigungen ab Herbst mit den Krankenkassen vor Ort. Der GKV-Spitzenverband beziffert das Plus bundesweit auf 1,1 Milliarden Euro.
Die Bewertungen gehen auseinander. KBV-Chef Andreas Gassen nannte das Ergebnis „wahrlich kein Jubelergebnis“, Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Spitzenverband einen „fairen Honoraranstieg“.
Die nächste Tarifrunde
Der aktuelle Gehaltstarifvertrag kann mit drei Monaten Frist frühestens zum 31. Dezember 2026 gekündigt werden. Nach dem Muster der bisherigen Beschlüsse würde eine Tariferhöhung für 2027 erst beim Orientierungswert 2028 berücksichtigt.
Wer sein Gehalt selbst verhandelt, kann sich darauf berufen, dass die Tariferhöhung 2026 zur Rechengrundlage gehört, nach der Kassenleistungen 2027 bezahlt werden. Wie man so ein Gespräch vorbereitet, steht in unserem Ratgeber zur Gehaltsverhandlung.
Wie es weitergeht
Der Beschluss ist seit dem 23. September in Kraft, der neue Wert gilt bundesweit ab dem 1. Januar 2027. Das Bundesgesundheitsministerium kann ihn innerhalb von zwei Monaten beanstanden. Die gesetzliche Frist für die Festlegung war der 31. August. Mitte August war die erste Verhandlungsrunde noch ohne Ergebnis geblieben. Den Weg über den Erweiterten Bewertungsausschuss hat es am Ende nicht gebraucht.
Außerdem soll das Institut des Bewertungsausschusses bis zum 31. März 2027 die Einnahmen aus Hybrid-DRG und ambulanter spezialfachärztlicher Versorgung (§§ 115f und 116b SGB V) in das Berechnungsverfahren aufnehmen. Bisher waren sie dort nicht berücksichtigt.
Verbindlich sind die amtlichen Beschlüsse und die Abrechnungshinweise der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung — dieser Beitrag fasst sie redaktionell zusammen.
Quellen
- Bewertungsausschuss — Beschluss 853. Sitzung (Orientierungswert 2027)
- Bewertungsausschuss — Entscheidungserhebliche Gründe zur 853. Sitzung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GKV-Spitzenverband
- Erweiterter Bewertungsausschuss — Beschluss 81. Sitzung (MFA-Tarif im Verfahren ab 2025)
- Bewertungsausschuss — Entscheidungserhebliche Gründe zur 803. Sitzung (Orientierungswert 2026)
- Bundesärztekammer — Gehaltstarifvertrag für MFA ab 01.01.2025 (PDF)
- Institut des Bewertungsausschusses — Beschlussübersicht