MFA mal anders - Logo

Die Stellen- und Karriereplattform für Medizinische Fachangestellte (MFA) | Arzthelfer:innen

MFA mal anders - FacebookMFA mal anders - XMFA mal anders - Instagram

Für MFA

  • Stellenangebote für MFA
  • Stellengesuche von MFA
  • Fortbildungskatalog
  • Bewerbung
  • MFA Gehalt | Gehaltsrechner
  • Unternehmensverzeichnis
  • Stellenangebote für ZFA
  • Häufige Fragen

Für Arbeitgeber

  • Stellenanzeige schalten
  • Muster Stellenanzeige + Tipps
  • Personalwissen
  • Häufige Fragen

Kontakt & Rechtliches

  • Über MFA mal anders
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGBs
  • Nutzungsvorbehalt

© MFA mal anders 2026

MFA mal anders - Logo
MFA mal anders - Logo
Stellenangebote
StellenangeboteAktuelle Jobs für MFA in Deiner NäheAnonymes StellengesuchArbeitgeber kommen auf Dich zuJob-AlarmNeue Stellen per E-Mail erhalten
Ausbildung & Karriere

Fort- & Weiterbildung

Weiterbildungs-LeitfadenWege, Förderung & TippsWeiterbildungen von A-ZAlle Weiterbildungen im ÜberblickFortbildungskatalogAktuelle Kurse & Anbieter65+ MFA-JobprofileArbeitsfelder und Spezialisierungen

Gehalt & Karriere

MFA GehaltTabellen, Tarife & BranchenGehaltsrechnerDein Gehalt nach Tarif berechnenBewerbung als MFAMuster, Vorlagen & TippsArbeitsrecht für MFAUrlaub, Kündigung, Mutterschutz

Ausbildung

MFA-AusbildungBerufsbild, Lernen & KarriereAblauf & Inhalte3 Jahre, Lernfelder & PrüfungenMFA AbschlussprüfungVorbereitung & TippsAusbildungsgehaltVergütung je Lehrjahr & netto
Zum Karriere-Bereich
MagazinÜber uns
Für Arbeitgeber
Arbeitgeber-BereichAlle Angebote für Ihre PraxisStellenpakete & PreisePakete und Laufzeiten im VergleichAzubi-Stelle kostenfreiAusbildungsplätze ohne Kosten ausschreibenMFA StellengesucheStellensuchende MFA direkt anschreibenPersonalwissenTipps & Leitfäden für Ihre Personalsuche

Stelle zu besetzen?

Platzieren Sie Ihre Stelle dort, wo sich 50.000+ MFA jeden Monat über Jobs, Weiterbildung und Karriere informieren.

Stellenanzeige schalten
Magazin

Praxiswissen

Hygieneplan in der Arztpraxis und Hygienebegehung: Was MFA wissen müssen

Was im Hygieneplan der Arztpraxis stehen sollte, warum praktisch jede Praxis mit Personal einen braucht und wie eine Hygienebegehung abläuft. Mit einer Übersicht aller Bundesländer und einer Checkliste für die Vorbereitung.
ca. 9 Min. Lesezeit
MFA mit Handschuhen wischt in der Arztpraxis eine Untersuchungsliege mit einem Desinfektionstuch ab
KI-generiert
Inhalt
  • Was ein Hygieneplan ist
  • Muss jede Praxis einen Hygieneplan haben?
  • Was im Hygieneplan stehen sollte
  • Wer zur Praxisbegehung kommt
  • So läuft eine Begehung ab
  • So bereitest Du Dich vor
  • Typische Prüfpunkte und häufige Mängel
  • Was Du übernimmst und was bei der Praxisleitung bleibt
  • Quellen

Der Hygieneplan legt fest, wie die Praxis reinigt, desinfiziert, sterilisiert und entsorgt, und wer dafür zuständig ist.[1] [6] Bei einer Hygienebegehung zeigt sich, ob Plan und Alltag zusammenpassen.

Auf einen Blick

schriftlich
Der Arbeitgeber legt die Hygienemaßnahmen in einem Hygieneplan schriftlich fest.[1]
1× pro Jahr
Mindestens so oft wirst Du mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen, mit Unterschrift.[3]

Was ein Hygieneplan ist

Im Hygieneplan hält die Praxis fest, wie sie Infektionen verhindert, bei Patientinnen und Patienten ebenso wie im Team.[6] Die KRINKO verlangt für die Händehygiene, dass für jede Maßnahme feststeht, wer was wann womit und wie tut, die „sog. 5 W“.[4] Die Mustervorlage der KVen ordnet ihre Tabellen ähnlich.[7] Eine Zeile im Reinigungs- und Desinfektionsplan kann so aussehen:[7] [9]

WasWannWieWomitWer
Untersuchungsliegevor der nächsten Personwischen, antrocknen lassenFlächendesinfektionsmittel laut Plan, mit Konzentration und EinwirkzeitName oder Funktion laut Plan

Dazu können weitere Pläne und Dokumente gehören:[6]

  • Reinigungs- und Desinfektionsplan: Fläche, Mittel, Konzentration, Einwirkzeit und Zuständigkeit.[6]
  • Händehygieneplan, Handschuhplan, Arbeitsanweisungen sowie Protokolle über Schulungen und Unterweisungen.[6]
  • Regeln für den Ernstfall, etwa bei Stich- oder Schnittverletzung, Ausfall eines Aufbereitungsgeräts oder abweichender Temperatur im Medikamentenkühlschrank.[6]

Der Plan sollte allen Beschäftigten jederzeit zugänglich sein, auf Papier oder elektronisch, ältere Fassungen werden archiviert.[6]

Kostenlose Vorlage für den Hygieneplan

Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV bietet eine Mustervorlage Hygieneplan für die Arztpraxis als PDF an (2. Auflage, Juni 2024). Sie wird an die eigene Praxis angepasst und regelmäßig auf Aktualität geprüft.[7] Sie erschien vor der KRINKO-Änderung vom August 2026 und sieht am Handwaschplatz noch warmes und kaltes Wasser vor.[7] [5]

Checkliste kostenlos herunterladenKostenlos mit Deinem Konto bei MFA mal anders.

Muss jede Praxis einen Hygieneplan haben?

Praktisch ja, sobald sie Personal beschäftigt. Dahin führen zwei Wege, nur einer hängt vom Bundesland ab.

Weg 1: Infektionsschutzgesetz und Landesverordnung

Nach § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss die Leitung jeder Arztpraxis sicherstellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um Infektionen im Zusammenhang mit der Behandlung zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden. Beachtet sie die Empfehlungen der beiden Fachkommissionen beim Robert Koch-Institut, also der KRINKO und der Kommission ART (Antiinfektiva, Resistenz und Therapie), wird vermutet, dass sie diesen Stand einhält.[2]

Die ausdrückliche Pflicht zum Hygieneplan nennt das Gesetz nur für bestimmte Einrichtungen, etwa Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren und Dialyseeinrichtungen, nicht für Arztpraxen. Für Arztpraxen mit invasiven Eingriffen können die Landesregierungen die Pflicht per Verordnung einführen.[2]

Weg 2: Arbeitsschutz

Unabhängig vom Bundesland verlangt die Technische Regel TRBA 250 vom Arbeitgeber, die Maßnahmen gegen eine Infektionsgefährdung für die einzelnen Arbeitsbereiche in einem Hygieneplan schriftlich festzulegen und zu überwachen, dass sie befolgt werden. Das gehört zu den Mindestschutzmaßnahmen, die schon in der niedrigsten Schutzstufe gelten. Die TRBA 250 gilt ausdrücklich auch in Arztpraxen, aktuell in der Ausgabe vom November 2025.[1] Hält sich der Arbeitgeber an sie, wird vermutet, dass er die Biostoffverordnung erfüllt. Weicht er ab, muss er einen mindestens vergleichbaren Schutz auf anderem Weg erreichen.[3]

Die Hygieneverordnungen der Länder

Die 16 Landesverordnungen im Wortlaut, Stand 28. Oktober 2026:

LandVerordnungArztpraxen erfasst?Hygienebeauftragte für Praxen?
Baden-WürttembergMedHygVOnur mit invasiven Eingriffen[21]nein[21]
BayernMedHygVnur mit invasiven Eingriffen[22]nein; MFA können nur in Einrichtungen für ambulantes Operieren als Hygienebeauftragte in der Pflege bestellt werden[22]
BerlinHygieneverordnungnur mit invasiven Eingriffen[23]nein[23]
BrandenburgMedHygVja, laut Wortlaut alle Arztpraxen; das IfSG ermächtigt die Länder bei Arztpraxen nur für solche mit invasiven Eingriffen[24] [2]nein[24]
BremenHygInfVOnur mit invasiven Eingriffen[25]nein[25]
HamburgHmbMedHygVOnur mit invasiven Eingriffen[26]nein[26]
HessenHHygVO (gilt bis 31.12.2027)nur mit invasiven Eingriffen[27]nein[27]
Mecklenburg-VorpommernMedHygVO M-Vnur mit invasiven Eingriffen[28]nur bei ambulanten Operationen mit hohem Risiko für Wundinfektionen und in ambulanter Dialyse: „Hygienebeauftragte in der Arztpraxis“ (MFA oder gleichwertig, mehrjährige Berufserfahrung, mindestens 40 Stunden Fortbildung)[28]
NiedersachsenNMedHygVOnur mit invasiven Eingriffen[29]nein[29]
Nordrhein-WestfalenHygMedVOnur mit invasiven Eingriffen[30]ja, Hygienebeauftragte müssen benannt werden; die Berufsgruppe legt die Verordnung für Praxen nicht fest[30]
Rheinland-PfalzMedHygVOnein[31]nein[31]
SaarlandVO vom 28.03.2012ja, laut Wortlaut alle Arztpraxen; die Überwachung durch das Gesundheitsamt nennt nur Praxen mit invasiven Eingriffen[32]nein[32]
SachsenSächsMedHygVOnein[33]nein[33]
Sachsen-AnhaltMedHygVO LSAnein[34]nein[34]
Schleswig-HolsteinMedIpVOnein[35]nein[35]
ThüringenThürmedHygVOnur mit invasiven Eingriffen[36]nein[36]

Zwölf Länder verlangen also von Praxen mit invasiven Eingriffen einen Hygieneplan,[21] [22] [23] [24] [25] [26] [27] [28] [29] [30] [32] [36] vier erfassen Arztpraxen gar nicht.[31] [33] [34] [35] Die TRBA 250 gilt trotzdem überall.[1] Operiert eine Praxis ambulant, kann sie als Einrichtung für ambulantes Operieren gelten und braucht dann in allen Ländern schon nach dem Infektionsschutzgesetz einen Hygieneplan.[2] Im Zweifel lies die Verordnung Deines Landes im aktuellen Wortlaut oder frag bei der Hygieneberatung Deiner KV oder beim Gesundheitsamt nach.

Was im Hygieneplan stehen sollte

Was drinsteht, legt jede Praxis selbst fest. Diese Themen nennt das Kompetenzzentrum der KVen als Prüfschwerpunkte.[8]

Händehygiene

  • Wann: unmittelbar vor Patientenkontakt, vor aseptischen Tätigkeiten, nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material, nach Patientenkontakt und nach Kontakt mit der direkten Patientenumgebung. Auch nach dem Ausziehen von Handschuhen.[4]
  • Wie: 3 bis 5 ml, etwa eine Hohlhand voll, so einreiben, dass die ganze Hand für die vom Hersteller angegebene Einwirkzeit benetzt bleibt, üblich sind 30 Sekunden. Hinweise zur Einreibetechnik gibt die KRINKO-Empfehlung zur Händehygiene.[4]
  • Handschuhe: Behandschuhte Hände werden nur in Ausnahmefällen desinfiziert, wenn der Arbeitsablauf sonst nicht gewährleistet ist, und nur bei chemikalienbeständigen Handschuhen.[4]
  • Schmuck: Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, sind an Händen und Unterarmen unter anderem Schmuck, Ringe einschließlich Eheringe, Armbanduhren, Piercings und Freundschaftsbänder tabu.[1] [4]
  • Nägel: kurz und rund geschnitten, nicht über die Fingerkuppe hinaus, keine künstlichen Fingernägel.[1] Über Nagellack entscheidet laut TRBA 250 die Gefährdungsbeurteilung, die KRINKO lässt ihn nicht zu.[1] [4] Was bei euch gilt, steht im Hygieneplan. Unsere Checkliste nennt die strengere KRINKO-Regel, weil etwa die Checkliste des Gesundheitsamts München danach fragt.[18]
  • Handwaschplatz: fließendes Wasser in Trinkwasserqualität, Spender für Hautreinigungsmittel und Einmalhandtücher.[5] [1] Seit August 2026 genügt laut KRINKO kaltes Wasser.[5] Mehr dazu in unserer News zur KRINKO-Änderung am Handwaschplatz.

Desinfektionsmittel: VAH-Liste und Wirkspektrum

Bei der Auswahl der Mittel hilft die Desinfektionsmittel-Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH), in die Hersteller ihre Produkte freiwillig nach unabhängiger Prüfung aufnehmen lassen.[9] [37]

Weder Infektionsschutzgesetz noch MPBetreibV oder Biostoffverordnung nennen die VAH-Liste.[2] [11] [3] Sie wirkt über die KRINKO: Wer deren Empfehlungen beachtet, bei dem wird vermutet, dass er den Stand der Wissenschaft einhält,[2] und die KRINKO-Empfehlung zur Händehygiene sagt, dass Mittel aus der VAH-Liste die Anforderungen an die Wirksamkeit erfüllen.[4] Die Checkliste des Gesundheitsamts München und der Selbstbewertungsbogen der KVen fragen danach.[18] [39]

Wogegen ein Mittel wirkt, steht auf dem Produkt oder in der Produktinformation. Mittel für Hände und Flächen müssen mindestens „bakterizid“ und „levurozid“ wirken, der Selbstbewertungsbogen der KVen empfiehlt zusätzlich „begrenzt viruzid“.[39] Gegen Viren gibt es drei Stufen:[38]

Stufewirkt gegenEinsatz
begrenzt viruzidbehüllte Virenreicht für die Händedesinfektion in der Regel
begrenzt viruzid PLUSzusätzlich Adeno-, Noro- und Rotavirenwenn solche Infektionen auftreten
viruzidbehüllte und unbehüllte Virenzum Beispiel bei Enteroviren[38]; bei Händedesinfektionsmitteln kann die Einwirkzeit länger sein[4]

Flächen

  • Wie oft: Häufig berührte und patientennahe Flächen werden in der Arztpraxis an jedem Nutzungstag bevorzugt desinfizierend gereinigt, die Untersuchungsliege vor der nächsten Person. Sichtbare Verunreinigungen mit potenziell infektiösem Material wie Blut, Sekreten oder Ausscheidungen werden sofort mechanisch entfernt, dann wird desinfiziert. Bei dieser Routinedesinfektion darf die Fläche wieder benutzt werden, sobald sie angetrocknet ist.[9]
  • Wischen statt Sprühen: Nur Bereiche, die mit einer Wischdesinfektion nicht erreichbar sind, werden besprüht.[9]

Womit gewischt wird, unterscheidet sich, und genau danach wird bei Begehungen gefragt:[9] [20] [18]

VarianteStandzeit
frisch aus Konzentrat angesetzte Lösunginnerhalb eines Arbeitstags verbrauchen, wenn der Hersteller nichts anderes angibt
befüllbares Tuchspendersystemlaut Hersteller, im Allgemeinen 28 Tage; Deckel nach jeder Entnahme schließen
fertig getränkte Einwegtücher, etwa im Flowpackbis zu drei Monate nach Anbruch

Medizinprodukte und Aufbereitung

Bevor ein Instrument aufbereitet wird, muss feststehen, in welche Risikostufe es gehört:[10]

RisikostufeEinsatzBeispiel
unkritischKontakt nur mit intakter HautEKG-Elektroden
semikritischKontakt mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter HautSpekulum
kritischdurchdringt Haut oder Schleimhaut und kommt mit Blut, inneren Geweben, Organen oder Wunden in Kontakt; auch Produkte zur Anwendung von Blut, Blutprodukten oder anderen sterilen Arzneimitteln oder sterilen MedizinproduktenWundhaken

Die Praxis stuft als Betreiber ein und dokumentiert das, im Zweifel gilt die höhere Stufe. Die Aufbereitung endet mit einer dokumentierten Freigabe durch schriftlich benannte Personen, die Aufzeichnungen werden mindestens fünf Jahre aufbewahrt.[10] Zu EKG-Elektroden siehe unseren Artikel zum EKG.

Wo aufbereitet wird, entscheidet die Praxis:[6]

WegWorauf es ankommt
eigene PraxisLaut KRINKO und BfArM vorrangig maschinell, etwa im Reinigungs- und Desinfektionsgerät. Manuell nur validiert, nach dokumentierter Standardarbeitsanweisung und mit auf Wirksamkeit geprüften, zum Produkt passenden Mitteln und Verfahren. Für kritisch B sieht die KRINKO grundsätzlich eine maschinelle Aufbereitung vor, der Leitfaden der KVen nennt sie zwingend[10] [6]
externAufbereitungseinheit eines Krankenhauses, Kooperation mit anderen Praxen oder spezialisierte Firma, vertraglich geregelt; der Auftragnehmer muss die Anforderungen an die Qualifikation erfüllen[6] [11]
Einmalproduktestatt Aufbereitung[6]

Seit 20. Februar 2025 gilt eine neu gefasste Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Sie verlangt ein Bestandsverzeichnis für alle aktiven nichtimplantierbaren Produkte (§ 14) und ein Medizinproduktebuch für die Produkte der Anlagen 1 und 2 mit Ausnahmen (§ 13). Fällig sind sicherheitstechnische Kontrollen für Anlage 1 grundsätzlich spätestens alle zwei Jahre (Ausnahmen nach § 12) und messtechnische für Anlage 2, etwa bei nichtinvasiven Blutdruckmessgeräten alle zwei Jahre.[11]

Injektionen

Wie die Einstichstelle desinfiziert wird und wie sich die durchführende Person schützt, muss im Hygieneplan stehen.[12] Die Hygiene bei Injektionen im Detail erklärt unser Injektionsartikel.

Abfall

  • Kanülen und Scharfes (AS 18 01 01): Gebrauchte Kanülen kommen grundsätzlich nicht zurück in die Schutzkappe. Spitze und scharfe Instrumente wirft die Person, die sie benutzt hat, sofort in einen bruch- und durchstichsicheren Abwurfbehälter so nah wie möglich am Arbeitsplatz mit erkennbarem Füllgrad. Füllgrenze einhalten, nicht umfüllen, nicht sortieren, volle Behälter nicht wieder öffnen.[1] [13]
  • Volle Abwurfbehälter: Verschlossen dürfen sie zusammen mit Abfällen nach AS 18 01 04 entsorgt werden, solange niemand sich daran verletzen kann. Wie genau, hängt von der örtlichen Abfallsatzung ab.[13] Die Praxis legt ihre Abfallentsorgung im Hygieneplan fest.[6]
  • Verbände und Einwegartikel (AS 18 01 04): Praxen mit geringem Abfallaufkommen dürfen sie über den Restmüll entsorgen, wenn sie kaum Flüssigkeit enthalten, aber nicht lose, sondern verpackt, zum Beispiel reißfest, feuchtigkeitsbeständig und verschlossen.[13]

Wäsche und Kleidung

Arbeitskleidung mit Schutzfunktion stellt und reinigt der Arbeitgeber. Kontaminierte Arbeitskleidung wechselst Du so schnell wie möglich, spätestens beim Verlassen des Arbeitsbereichs, und sie darf wie getragene Schutzkleidung weder mit nach Hause noch in den Pausenraum. Normale Arbeitskleidung wird regelmäßig und bei Bedarf gewechselt und gereinigt.[1] Ob in der Praxis, bei einer Wäscherei oder zu Hause gewaschen wird, regelt die Praxisleitung im Hygieneplan. Der Leitfaden der KVen rät, Arbeitskleidung grundsätzlich desinfizierend und außerhalb des eigenen Haushalts zu waschen.[6] Gebrauchte Wäsche wird so gesammelt und transportiert, dass von ihr keine Infektionsgefahr ausgeht.[14]

Unterweisung, Hautschutz und Nadelstich

Unterwiesen wirst Du vor Aufnahme der Beschäftigung, bei maßgeblichen Änderungen der Arbeitsbedingungen und danach mindestens jährlich, zum Hautschutzplan mindestens jährlich und vor der Verwendung neuer Präparate.[1] Inhalt und Zeitpunkt hält der Arbeitgeber schriftlich fest, Du bestätigst mit Unterschrift.[3]

Was nach einer Nadelstichverletzung zu tun ist, legt die Praxis mit dem Betriebsarzt oder einer anderen fachlich geeigneten Person fest, und jede solche Verletzung wird gemeldet.[1] Die Sofortmaßnahmen stehen im Injektionsartikel.

Wer zur Praxisbegehung kommt

Je nach Thema sind unterschiedliche Stellen zuständig:[8]

  • Gesundheitsamt (Infektionshygiene): Einrichtungen für ambulantes Operieren und Dialyseeinrichtungen werden regelmäßig überwacht, Arztpraxen können überwacht werden, zum Beispiel bei einem konkreten Anlass.[8] Das Gesetz nennt dafür Praxen mit invasiven Eingriffen.[2]
  • Medizinprodukte-Überwachung: je nach Bundesland eine andere Behörde, zum Beispiel ein Landesamt oder das Gewerbeaufsichtsamt.[8]
  • Arbeitsschutz: die Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).[8]

Seit 2026 müssen die Arbeitsschutzbehörden jedes Jahr mindestens 5 Prozent aller Betriebe im Land besichtigen, branchenübergreifend.[15] [8]

So läuft eine Begehung ab

Das Kompetenzzentrum der KVen beschreibt den Ablauf so:[8]

  1. Anlass: Routinebegehungen sind meist angekündigt, anlassbezogene, etwa nach einer Beschwerde, meist nicht.[8]
  2. Ankündigung: Bei einer Routinebegehung kündigt sich die Behörde in der Regel schriftlich an. Oft fordert sie vorab Unterlagen an oder schickt einen Selbstauskunftsbogen. Begehungen sind in der Regel gebührenpflichtig.[8]
  3. Vorgespräch und Rundgang: Meist beginnt die Begehung mit einem Gespräch, an dem die Praxisleitung und/oder die oder der für Hygiene Verantwortliche teilnehmen. Beim Rundgang werden Räume, Ausstattung und Unterlagen begutachtet. Mitarbeitende können befragt werden, und die Behörde kann verlangen, dass Arbeitsabläufe vorgeführt werden.[8]
  4. Abschluss und Protokoll: Zum Schluss gibt es meist ein Abschlussgespräch mit ersten Rückmeldungen. Danach folgt ein Protokoll mit den Mängeln und Hinweisen, wie der richtige Zustand aussieht. Je nach Umfang und Schwere setzt die Behörde eine Frist, verlangt einen Maßnahmenplan oder Nachweise oder kommt zur Nachbegehung.[8] Fehlt zum Beispiel der unterschriebene Nachweis über die Unterweisung, den die Biostoffverordnung verlangt, kann das als Mangel im Protokoll landen.[3] [8]

Laut KV Schleswig-Holstein wird die Praxis dort 4 bis 6 Wochen vorher angeschrieben, die Begehung läuft an einem normalen Praxistag, dauert etwa 2 bis 3 Stunden und erfolgt mindestens im Vier-Augen-Prinzip.[20] Andere Behörden können anders vorgehen.

Bei der infektionshygienischen Überwachung darf das Gesundheitsamt, soweit erforderlich, die Praxis während der Betriebszeiten betreten, Unterlagen einsehen und Proben nehmen.[16] [8] Auskunft geben muss jede Person, die über die Abläufe Auskunft geben kann, also auch Du. Einzelne Fragen darfst Du verweigern, wenn Du Dich oder Angehörige im Sinne von § 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung damit der Gefahr aussetzen würdest, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.[16]

Bei Gefahr in Verzug kann die Behörde schon während der Begehung Anordnungen treffen, auch mündlich. Für gravierende Mängel nennt das Kompetenzzentrum einschneidende Maßnahmen bis hin zur Schließung der Einrichtung. Vor einer angekündigten Begehung und bei der Behebung von Mängeln helfen die KVen.[8]

So bereitest Du Dich vor

Unterlagen griffbereit. Die Checkliste der KV Schleswig-Holstein nennt unter anderem:[20]

  • den individuellen Hygieneplan
  • Nachweise über die Unterweisungen im Team
  • die Benennung der Freigabeberechtigten für aufbereitete Medizinprodukte
  • Validierungsunterlagen für die Aufbereitung
  • Trinkwasserbefunde

Vorher selbst prüfen. Dafür gibt es zwei kostenlose Werkzeuge:

  • den Selbstbewertungsbogen „Feststellung des Status quo in der Arztpraxis“ des Kompetenzzentrums der KVen, mit Ja-, Nein- und Teilweise-Feldern und Erläuterungen zu jedem Punkt[39]
  • den Online-Selbsttest „Mein PraxisCheck Hygiene“ der KBV mit 19 Fragen und einer individuellen Auswertung[40]

Was Du vorführen können solltest. Festgelegt ist das nicht, die Checklisten der Gesundheitsämter fragen aber nach:

  • Händedesinfektion: wann (die fünf Situationen von oben), wie lange Dein Mittel einwirken muss und dass nach dem Ausziehen der Handschuhe desinfiziert wird.[19] [4]
  • Flächendesinfektion: welches Mittel in welcher Konzentration und mit welcher Einwirkzeit, und dass gewischt statt gesprüht wird.[18] [9]
  • Aufbereitung, wenn Du aufbereitest: die einzelnen Schritte nach Arbeitsanweisung bis zur dokumentierten Freigabe.[10] [19]

Typische Prüfpunkte und häufige Mängel

Bundesweite Zahlen zu den häufigsten Mängeln haben wir nicht gefunden. Unter „Häufige Mängel“ nennt die KV Schleswig-Holstein etwa getragene Ringe, Armreifen oder Uhren und aus Kanistern umgefülltes Händedesinfektionsmittel.[20]

Die Checklisten der Gesundheitsämter München und Groß-Gerau fragen außerdem gezielt nach:[18] [19]

  • Schmuck, Uhren, lange oder künstliche Fingernägel, Nagellack
  • Desinfektionsmittel nicht im Originalgebinde
  • Sprühdesinfektion
  • Tuchspender: Deckel offen, Tuch hängt heraus, Beschriftung fehlt
  • fehlendes Anbruchdatum auf Salben, Tropfen oder Lösungen
  • Medikamente und Lebensmittel im selben Kühlschrank, Temperatur nicht dokumentiert
  • Hygieneplan nicht von der Praxisleitung in Kraft gesetzt oder nicht vom Team unterschrieben
  • Arbeits- und Privatkleidung nicht getrennt; wo und wie die Arbeitskleidung gewaschen wird
  • keine Einteilung der Instrumente in Risikogruppen, keine Dokumentation der Sterilisation mit Freigabe
  • Sterilgut offen gelagert oder abgelaufen

Was Du übernimmst und was bei der Praxisleitung bleibt

Bei der Praxisleitung: Sie trägt die Verantwortung dafür, dass die nötigen Hygienemaßnahmen getroffen werden.[2] Sie legt den Hygieneplan fest, setzt ihn in Kraft und überwacht, dass er befolgt wird.[1] [19]

Bei Dir: „Maßnahmen des betrieblichen Hygieneplans durchführen“ steht wörtlich in Deinem Ausbildungsrahmenplan.[17] Am Plan selbst schreibst Du mit, wenn die Praxisleitung das an Dich delegiert.[7] Wer das dauerhaft übernehmen will, findet passende Weiterbildungen: Hygienebeauftragte:r in der Arzt- und Zahnarztpraxis, Sterilgutassistent:in für die Aufbereitung und Qualitätsmanagementbeauftragte:r (QMB) für Dokumentation und Abläufe. Fällt Dir ein Mangel auf, sag es der Person, die laut Hygieneplan dafür zuständig ist, oder der Praxisleitung.

Aufbereitung braucht Sachkenntnis. Laut KRINKO und BfArM wird sie vermutet, wenn die nötigen Inhalte im Rahmenlehrplan Deiner abgeschlossenen Ausbildung verankert sind. Fehlt etwas oder ist es veraltet, muss es durch Fortbildung ergänzt werden.[10] Nach dem Leitfaden der KVen verlangen die Aufsichtsbehörden für MFA in der Regel eine ergänzende Fortbildung, etwa nach einem Curriculum der Bundesärztekammer (24 Stunden) oder der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (40 Stunden).[6] Eine feste Stundenzahl schreibt die MPBetreibV nicht vor.[11]

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2026. MPBetreibV vom 14. Februar 2025, zuletzt geändert am 31. Oktober 2025. TRBA 250, Ausgabe November 2025. KRINKO Händehygiene mit Änderung vom August 2026, KRINKO Flächen 2026. Landesverordnungen im Wortlaut vom 28. Oktober 2026, die hessische gilt bis 31. Dezember 2027.

Die wichtigsten Prüfpunkte, jede Zeile mit Quelle, gibt es auf unserer Checkliste zum Ausdrucken.

Checkliste kostenlos herunterladenKostenlos mit Deinem Konto bei MFA mal anders.

Aktuelle Stellen für MFA findest Du in unseren Stellenangeboten.

Dieser Artikel ersetzt weder die Beratung durch KV oder Gesundheitsamt noch den Hygieneplan Deiner Praxis.

Hast Du Interesse an Themen rund um Deine Karriere im Gesundheitswesen? Dann folge MFA mal anders gern auf Facebook und Instagram.

FacebookTeilenXTeilenWhatsApp
MFA mal anders Redaktion
Artikel von
MFA mal anders Redaktion
Die Redaktion von MFA mal anders recherchiert Praxiswissen für MFA. Jede Angabe ist mit Quellen belegt, die am Ende des Artikels mit Abrufdatum stehen.

Quellen (40)

  1. Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS), bekannt gegeben vom BMAS, veröffentlicht bei der BAuA: TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege (Ausgabe November 2025, GMBl Nr. 34-37 vom 10.11.2025, inkl. 1. Änderung GMBl Nr. 38 vom 14.11.2025), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  2. Bundesministerium der Justiz: § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG): Nosokomiale Infektionen, Resistenzen, Rechtsverordnungen durch die Länder, abgerufen am 28.10.2026
  3. Bundesministerium der Justiz: Biostoffverordnung (BioStoffV), abgerufen am 28.10.2026
  4. KRINKO beim Robert Koch-Institut: Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens (2016), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  5. KRINKO beim Robert Koch-Institut: Änderung der Empfehlung Händehygiene bezüglich der Temperatur des Wassers an medizinischen Handwaschplätzen. Epid Bull 32/2026, PDF, abgerufen am 28.10.2026
  6. Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV: Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden (3. Auflage 2023, mit Anpassungen 2025), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  7. Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV: Mustervorlage Hygieneplan für die Arztpraxis (2. Auflage, Juni 2024), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  8. Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV: Hygiene und Medizinprodukte: Behördliche Überwachung von Arztpraxen (12/2024), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  9. KRINKO beim Robert Koch-Institut: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen (Bundesgesundheitsblatt 2026), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  10. KRINKO beim Robert Koch-Institut und BfArM: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (2012), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  11. Bundesministerium der Justiz: Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vom 14. Februar 2025, abgerufen am 28.10.2026
  12. KRINKO beim Robert Koch-Institut: Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen (2011), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  13. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Mitteilung 18: Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (Stand Juni 2021), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  14. KRINKO beim Robert Koch-Institut: Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten (2015, Tabelle 1 aktualisiert 2023), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  15. Bundesministerium der Justiz: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), abgerufen am 28.10.2026
  16. Bundesministerium der Justiz: § 15a Infektionsschutzgesetz (IfSG): Durchführung der infektionshygienischen und hygienischen Überwachung, abgerufen am 28.10.2026
  17. Bundesministerium der Justiz: Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten (MedFAngAusbV), Anlage 1 Ausbildungsrahmenplan, abgerufen am 28.10.2026
  18. Landeshauptstadt München, Gesundheitsreferat: Checkliste zur Überprüfung von Arztpraxen (Version 6, 2023), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  19. Kreis Groß-Gerau, Gesundheitsamt: Checkliste zur Eigenkontrolle vor der Begehung durch das Gesundheitsamt, PDF, abgerufen am 28.10.2026
  20. Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein: Checkliste zur Vorbereitung von Praxisbegehungen, PDF, abgerufen am 28.10.2026
  21. Land Baden-Württemberg: Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO), abgerufen am 28.10.2026
  22. Freistaat Bayern: Bayerische Medizinhygieneverordnung (MedHygV), abgerufen am 28.10.2026
  23. Land Berlin: Verordnung zur Regelung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen (Hygieneverordnung), abgerufen am 28.10.2026
  24. Land Brandenburg: Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV), abgerufen am 28.10.2026
  25. Freie Hansestadt Bremen: Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygInfVO), abgerufen am 28.10.2026
  26. Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburgische Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HmbMedHygVO), abgerufen am 28.10.2026
  27. Land Hessen: Hessische Hygieneverordnung (HHygVO), abgerufen am 28.10.2026
  28. Land Mecklenburg-Vorpommern: Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO M-V), abgerufen am 28.10.2026
  29. Land Niedersachsen: Niedersächsische Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (NMedHygVO), abgerufen am 28.10.2026
  30. Land Nordrhein-Westfalen: Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO), abgerufen am 28.10.2026
  31. Land Rheinland-Pfalz: Landesverordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO), abgerufen am 28.10.2026
  32. Saarland: Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (2012), abgerufen am 28.10.2026
  33. Freistaat Sachsen: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (SächsMedHygVO), abgerufen am 28.10.2026
  34. Land Sachsen-Anhalt: Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO LSA), abgerufen am 28.10.2026
  35. Land Schleswig-Holstein: Medizinische Infektionspräventionsverordnung (MedIpVO), abgerufen am 28.10.2026
  36. Freistaat Thüringen: Thüringer medizinische Hygieneverordnung (ThürmedHygVO), abgerufen am 28.10.2026
  37. Verbund für Angewandte Hygiene (VAH): Desinfektionsmittel-Liste des VAH, abgerufen am 29.10.2026
  38. Robert Koch-Institut, Arbeitskreis Viruzidie: Prüfung und Deklaration der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Viren zur Anwendung im human-medizinischen Bereich (Bundesgesundheitsblatt 2017), PDF, abgerufen am 29.10.2026
  39. Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV: Hygiene und Medizinprodukte: Feststellung des Status quo in der Arztpraxis (3. Auflage 2024), PDF, abgerufen am 29.10.2026
  40. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Mein PraxisCheck Hygiene: KBV veröffentlicht aktualisiertes Online-Tool (2026), abgerufen am 29.10.2026

Inhalt

  • Was ein Hygieneplan ist
  • Muss jede Praxis einen Hygieneplan haben?
  • Was im Hygieneplan stehen sollte
  • Wer zur Praxisbegehung kommt
  • So läuft eine Begehung ab
  • So bereitest Du Dich vor
  • Typische Prüfpunkte und häufige Mängel
  • Was Du übernimmst und was bei der Praxisleitung bleibt
  • Quellen

Stellengesuch

Lass Dich von Arbeitgebern finden

Veröffentliche kostenfrei Dein anonymes Stellengesuch und dreh den Bewerbungsprozess um – passende Praxen kommen auf Dich zu.

Stellengesuch erstellen
  • Anonymes Stellengesuch erstellen

    Zeig, was Du suchst – ohne Deinen Namen zu nennen.

  • Von Arbeitgebern kontaktiert werden

    Passende Praxen melden sich direkt bei Dir.

Neue MFA-Jobs per E-Mail

Noch nicht so weit für ein Stellengesuch? Lass Dir wöchentlich passende Stellen aus Deinem Wunsch-Umkreis schicken.

Lieber WhatsApp?

Aktuelle MFA-Jobs im Kanal – anonym und ohne Registrierung.

Zum WhatsApp-Kanal

Praxiswissen

DMP in der Arztpraxis: Was MFA über Disease-Management-Programme wissen müssenDMP in der ArztpraxisEinschreibung, Dokumentation, Fristen. Mit Spickzettel zum Download

KI-generiert
Was ein DMP ist, welche Programme es gibt und was Du als MFA übernimmst: Einschreibung mit der Teilnahmeerklärung, eDMP-Dokumentation, Fristen, Schulungen und die Grenze zur Ärztin oder zum Arzt.
MFA mal anders Redaktion
Weiterlesen

Praxiswissen

Kartenzahlung in der Praxis: Warum sie oft Mehrarbeit macht und wie Du den Überblick behältstKartenzahlung in der Praxis: So behältst Du den Überblick

Logo clinc
Kartenzahlung ist bequem, sorgt im Praxisalltag aber oft für doppelte Arbeit. Hier erfährst Du, woran das liegt und wie Du Karten- und Rechnungszahlungen gemeinsam im Blick behältst.
clinc - Bildclinc
Weiterlesen

Praxiswissen

Blutentnahme in der Praxis: Reihenfolge, Röhrchen und Präanalytik für MFABlutentnahme in der PraxisReihenfolge, Röhrchen, Präanalytik. Mit Spickzettel zum Download

KI-generiert
Welche Röhrchen in welcher Reihenfolge, wie lange Du stauen darfst, was nüchtern heißt und wie Du Hämolyse vermeidest: die venöse Blutentnahme von der Anordnung bis zum Versand, mit klarer Grenze zur Ärztin oder zum Arzt und Spickzettel für den Entnahmeplatz.
MFA mal anders Redaktion
Weiterlesen