MFA mal anders - Logo

Die Stellen- und Karriereplattform für Medizinische Fachangestellte (MFA) | Arzthelfer:innen

MFA mal anders - FacebookMFA mal anders - XMFA mal anders - Instagram

Für MFA

  • Stellenangebote für MFA
  • Stellengesuche von MFA
  • Fortbildungskatalog
  • Bewerbung
  • MFA Gehalt | Gehaltsrechner
  • Unternehmensverzeichnis
  • Stellenangebote für ZFA
  • Häufige Fragen

Für Arbeitgeber

  • Stellenanzeige schalten
  • Muster Stellenanzeige + Tipps
  • Personalwissen
  • Häufige Fragen

Kontakt & Rechtliches

  • Über MFA mal anders
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGBs
  • Nutzungsvorbehalt

© MFA mal anders 2026

MFA mal anders - Logo
MFA mal anders - Logo
Stellenangebote
StellenangeboteAktuelle Jobs für MFA in Deiner NäheAnonymes StellengesuchArbeitgeber kommen auf Dich zuJob-AlarmNeue Stellen per E-Mail erhalten
Ausbildung & Karriere

Fort- & Weiterbildung

Weiterbildungs-LeitfadenWege, Förderung & TippsWeiterbildungen von A-ZAlle Weiterbildungen im ÜberblickFortbildungskatalogAktuelle Kurse & Anbieter65+ MFA-JobprofileArbeitsfelder und Spezialisierungen

Gehalt & Karriere

MFA GehaltTabellen, Tarife & BranchenGehaltsrechnerDein Gehalt nach Tarif berechnenBewerbung als MFAMuster, Vorlagen & TippsArbeitsrecht für MFAUrlaub, Kündigung, Mutterschutz

Ausbildung

MFA-AusbildungBerufsbild, Lernen & KarriereAblauf & Inhalte3 Jahre, Lernfelder & PrüfungenMFA AbschlussprüfungVorbereitung & TippsAusbildungsgehaltVergütung je Lehrjahr & netto
Zum Karriere-Bereich
MagazinÜber uns
Für Arbeitgeber
Arbeitgeber-BereichAlle Angebote für Ihre PraxisStellenpakete & PreisePakete und Laufzeiten im VergleichAzubi-Stelle kostenfreiAusbildungsplätze ohne Kosten ausschreibenMFA StellengesucheStellensuchende MFA direkt anschreibenPersonalwissenTipps & Leitfäden für Ihre Personalsuche

Stelle zu besetzen?

Platzieren Sie Ihre Stelle dort, wo sich 50.000+ MFA jeden Monat über Jobs, Weiterbildung und Karriere informieren.

Stellenanzeige schalten
Magazin

Praxiswissen

DMP in der Arztpraxis: Was MFA über Disease-Management-Programme wissen müssen

Was ein DMP ist, welche Programme es gibt und was Du als MFA übernimmst: Einschreibung mit der Teilnahmeerklärung, eDMP-Dokumentation, Fristen, Schulungen und die Grenze zur Ärztin oder zum Arzt.
ca. 10 Min. Lesezeit
Eine MFA in blauem Kasack geht am Praxistresen mit einer älteren Patientin ein Formular durch
KI-generiert
Inhalt
  • Wie ein DMP entsteht: G-BA, Verträge, Zulassung
  • Welche DMP gibt es?
  • Wer mitmacht: Praxis, Krankenkasse, Datenstelle
  • Einschreibung Schritt für Schritt
  • Dokumentation und Fristen im eDMP
  • Patientenschulungen: Mit Qualifikation kann das Praxisteam schulen
  • Was Du übernimmst und was ärztlich bleibt
  • DMP als Schwerpunkt für Deine Karriere
  • Quellen

Ein Disease-Management-Programm, kurz DMP, ist ein strukturiertes Behandlungsprogramm für Menschen mit einer chronischen Krankheit, etwa Diabetes, koronarer Herzkrankheit oder Asthma. Im Gesetz heißen sie „strukturierte Behandlungsprogramme“ (§ 137f SGB V).[1] Wer teilnimmt, wird nach festen Vorgaben behandelt, kommt regelmäßig zur Verlaufskontrolle und bekommt in den meisten Programmen eine Schulung angeboten. Die Verlaufskontrollen werden in festen Abständen elektronisch dokumentiert.[11][4] Die Teilnahme ist freiwillig und für die Versicherten kostenlos.[1][7]

Für Dich als MFA kann DMP vor allem Organisation bedeuten: Formulare, Termine, Dokumentation, Fristen und Rückfragen der Datenstelle. Was genau Du übernimmst, entscheidet die Ärztin oder der Arzt in Eurer Praxis.[22] Hier erfährst Du, welche Programme es gibt, wie die Einschreibung abläuft, worauf es bei der Dokumentation ankommt und wo Deine Aufgabe endet.

Auf einen Blick

13 Programme
für 12 chronische Krankheiten hat der G-BA beschlossen. Bei 9 können sich Patient:innen einschreiben, bei 4 gibt es noch kein Programmangebot.
7,9 Mio.
Versicherte waren am 30. September 2026 in mindestens einem DMP eingeschrieben.
52 Tage
nach Ende des Dokumentationszeitraums muss die Dokumentation vollständig und plausibel bei der Datenstelle sein, Korrekturen eingeschlossen.
Zwei
fehlende oder verspätete Dokumentationen in Folge beenden die Teilnahme. Die Krankenkasse schreibt die Patientin oder den Patienten aus.
Spickzettel kostenlos herunterladenKostenlos mit Deinem Konto bei MFA mal anders.

Wie ein DMP entsteht: G-BA, Verträge, Zulassung

Welche Krankheiten ein DMP bekommen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. Das Gesetz nennt ihm dafür Kriterien, zum Beispiel wie viele Versicherte betroffen sind, ob es evidenzbasierte Leitlinien gibt und ob die Patient:innen den Verlauf durch eigene Mitarbeit beeinflussen können.[1] In seiner DMP-Anforderungen-Richtlinie legt der G-BA dann für jede Krankheit fest, wie behandelt wird: nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft, unter Berücksichtigung evidenzbasierter Leitlinien oder der besten verfügbaren Evidenz. Dazu kommen Vorgaben zu Qualitätssicherung, Einschreibung, Schulungen, Dokumentation und Evaluation.[1][4] Soweit diese Vorgaben die Therapie betreffen, schränken sie den ärztlichen Behandlungsspielraum im Einzelfall nicht ein.[1]

Angeboten werden die Programme von den Krankenkassen. Dafür schließen sie regionale Verträge, für die Arztpraxen in der Regel mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).[11] Bevor ein Programm starten darf, lässt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) es zu.[2] Deshalb kann es dauern, bis ein beschlossenes DMP in Eurer Region ankommt, und deshalb unterscheiden sich Fristen und Formalien von KV zu KV.

Welche DMP gibt es?

Stand: 28. Oktober 2026

Es gilt die DMP-Anforderungen-Richtlinie in der Fassung, die seit dem 1. Oktober 2026 in Kraft ist.[4] Teilnahmezahlen: BAS, Stichtag 30. September 2026.[7] Neue Programme starten regional und laufend. Wir aktualisieren diese Übersicht spätestens im April 2027.

Die Tabelle ist nach dem Stand der Umsetzung sortiert: erst die bundesweiten Programme, dann die regionalen, dann die ohne Angebot.

ProgrammAnforderungen in Kraft seitStand Oktober 2026
Diabetes mellitus Typ 21. Juli 2002bundesweit
Brustkrebs1. Juli 2002bundesweit
Koronare Herzkrankheit (KHK)1. Mai 2003bundesweit
Diabetes mellitus Typ 11. März 2004bundesweit
Asthma bronchiale1. Januar 2005bundesweit
COPD1. Januar 2005bundesweit
Osteoporose1. Juli 2020in einzelnen Regionen, seit Oktober 2023
Rheumatoide Arthritis1. Oktober 2021in einzelnen Regionen, seit Juli 2025
Chronische Herzinsuffizienz24. August 2018zuerst in Hessen, seit 1. Oktober 2026
Chronischer Rückenschmerz1. Oktober 2019noch kein Angebot
Depression1. Januar 2020noch kein Angebot
Adipositas, Erwachsene1. Juli 2024noch kein Angebot
Adipositas, Kinder und Jugendliche1. Juli 2025noch kein Angebot

Quellen der Tabelle: BAS und KBV.[6][7][11] Für Rückenschmerz, Depression und beide Adipositas-Programme gibt es Anforderungen, aber noch keine Programme, in die sich Patient:innen einschreiben könnten.[7][8] Beim Rückenschmerz gab es im Juni 2026 noch keinen einzigen Vertrag.[8] Das Herzinsuffizienz-DMP ist in Hessen als erstem Bundesland gestartet.[10] Mehr dazu in unserer News zum Start in Hessen. Wie ein regionaler Start beim Rheuma-DMP aussieht, zeigt unsere News aus Nordrhein.

Am 30. September 2026 waren 7.898.071 Versicherte in mindestens einem DMP eingeschrieben, ein Teil davon in mehreren. Mit Abstand am größten ist das Programm für Diabetes mellitus Typ 2, gefolgt von KHK und Asthma.[7] Manche Kombinationen schließen sich aus: Eine Patientin kann nicht gleichzeitig in Diabetes Typ 1 und Typ 2, in Asthma und COPD oder in KHK und Herzinsuffizienz eingeschrieben sein.[12]

Beschlossen, aber nicht in Kraft ist ein digitales DMP für Diabetes. Es tritt erst mit einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft, für die das Ministerium nach Darstellung des G-BA zuletzt keinen Bedarf sah (Stand September 2025).[5][29][32][28] Für die Praxis ändert sich dadurch derzeit nichts.

Wer mitmacht: Praxis, Krankenkasse, Datenstelle

Auch für Ärztinnen und Ärzte ist das DMP freiwillig. Die koordinierende Ärztin oder der koordinierende Arzt erklärt die Teilnahme gegenüber der KV.[11] Die KV prüft, ob die Praxis die Anforderungen des Vertrags erfüllt, zum Beispiel regelmäßige DMP-Fortbildungen der Ärztin, und erteilt dann eine Genehmigung für das jeweilige Programm.[15][19] Koordinierend ist in der Regel die Hausarztpraxis, beim Diabetes Typ 1 dagegen eine diabetologisch besonders qualifizierte Praxis. Fachärzt:innen behandeln je nach Programm und Vertrag mit oder koordinieren in Ausnahmefällen selbst, beim Diabetes Typ 2 etwa eine diabetologische Schwerpunktpraxis.[9][4]

Die Dokumentation geht aus der Praxis an eine Datenstelle. Sie prüft jede Dokumentation auf Vollständigkeit und Plausibilität und leitet die Daten pseudonymisiert an die Gemeinsame Einrichtung von Krankenkassen und KV weiter. Die Gemeinsame Einrichtung wertet aus und schickt der Praxis Feedbackberichte, die zeigen, wie gut die Qualitätsziele erreicht werden.[11] Welche Datenstelle für Euch zuständig ist, hängt von der Region und teils von der Kassenart ab.[16]

Auch die Vergütung der DMP-Leistungen regeln die regionalen Verträge. Vergütet wird zum Beispiel nur eine vollständige und fristgerechte Dokumentation.[12] Ziffern und Beträge nennen wir deshalb hier nicht. Wie die Abrechnung über die KV grundsätzlich funktioniert, erklärt unser Artikel zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Einschreibung Schritt für Schritt

Eingeschrieben wird mit zwei Dokumenten: der Teilnahme- und Einwilligungserklärung (TE/EWE) und der Erstdokumentation.[3][15]

  1. 1. Diagnose (abgeschlossen)
    Die Ärztin oder der Arzt stellt die Diagnose, prüft die Einschreibekriterien und entscheidet, ob die Patientin vom Programm profitieren kann.[13]
  2. 2. Information (abgeschlossen)
    Die Patientin muss über Inhalte, Freiwilligkeit, Mitwirkungspflichten und Datenverarbeitung informiert sein und erhält die Patienteninformation. Die umfassende Information schuldet laut Gesetz die Krankenkasse.[1][3][13]
  3. 3. TE/EWE (abgeschlossen)
    Ärztin und Patientin unterschreiben die Teilnahme- und Einwilligungserklärung.[13]
  4. 4. Erstdokumentation (abgeschlossen)
    Die Erstdokumentation wird elektronisch erstellt und an die Datenstelle übermittelt.[12][19]
  5. 5. Versand (abgeschlossen)
    Das Exemplar für die Datenstelle geht per Post dorthin, eines bekommt die Patientin, eines kommt in die Akte.[12][19]
  6. 6. Bestätigung (abgeschlossen)
    Erst wenn beide Dokumente vollständig vorliegen, schreibt die Krankenkasse ein und informiert Patientin und Praxis.[15][3]

Auf der TE/EWE bestätigt die Ärztin oder der Arzt mit Unterschrift und Stempel, dass die Diagnose gesichert ist und die Einschreibekriterien erfüllt sind. Sie bestätigt auch, dass die Patientin grundsätzlich bereit ist, aktiv mitzuwirken und an Schulungen teilzunehmen.[13] Die Patientin wählt mit ihrer Unterschrift ihre koordinierende Ärztin, erklärt die freiwillige Teilnahme und willigt in die Verarbeitung ihrer Daten ein. Für Kinder unter 15 Jahren unterschreibt der gesetzliche Vertreter.[13][22] Laut AOK-Leitfaden dürfen auch Ehegatten und Verwandte in gerader Linie ohne Vollmacht unterschreiben, Unterschriften „im Auftrag“ sind dagegen ungültig. Kopien nimmt die Datenstelle nicht an.[22]

Will eine Patientin später nicht mehr teilnehmen, kann sie jederzeit ohne Begründung bei ihrer Krankenkasse kündigen. Sie wird dann genauso gut betreut wie bisher.[13][11]

Seit dem 1. Oktober 2026 gilt eine neue Fassung, das Muster 070F. Sie ersetzt das Muster 070E und enthält neu die Ankreuzfelder für die beiden Adipositas-Programme.[30][13][14][15] Ob Ihr das Originalformular mit Durchschlägen nehmt oder die Erklärung aus der Praxissoftware druckt, hängt vom Vertragsgebiet ab. Das steht im Merkblatt Eurer KV oder im regionalen AOK-Merkblatt „Das Wichtigste auf einen Blick“.[22][18][19] Beim Ausdruck brauchen alle drei Seiten Originalunterschriften, beim Vordruck nur die erste. Seite zwei und drei sind dann Durchschläge.[12]

So bereitest Du eine Einschreibung vor:

  • vorab klären, ob die Ärztin oder der Arzt für dieses Programm eine Genehmigung der KV hat[15][19]
  • die TE/EWE (Muster 070F) in der Form bereitlegen, die Euer Vertragsgebiet anerkennt, und das Kopffeld maschinell ausfüllen, denn das Formular wird maschinell eingelesen. Aufkleber sind deshalb laut AOK oft nicht möglich. In Bayern zum Beispiel können Handschrift oder Aufkleber im Kopffeld zur Rücksendung führen.[13][22][18]
  • die Patienteninformation bereitlegen[13]
  • nach dem Gespräch prüfen, ob beide Unterschriften mit Tagesdatum da sind, am besten mit demselben Datum wie die Erstdokumentation. In Bayern zum Beispiel darf das Unterschriftsdatum nicht später liegen.[22][18]
  • das Exemplar für die Datenstelle innerhalb der Frist Eurer KV per Post schicken[12][19]

Was passiert, wenn etwas fehlt? Liegt der Krankenkasse keine gültige TE/EWE vor, ist die Erstdokumentation ungültig, auch wenn sie pünktlich, vollständig und plausibel ist. Sie wird nach einiger Zeit gelöscht.[16] Bis wann die TE/EWE bei der Datenstelle sein muss, ist je Vertragsgebiet unterschiedlich geregelt.[22] In Niedersachsen und Bayern sind es zum Beispiel 10 Tage nach der Unterschrift, in Nordrhein 10 Tage nach der Befunderhebung.[17][18][19] Schaut deshalb in das Merkblatt Eurer KV.

Zwei Sonderfälle solltest Du kennen. Wechselt die Patientin innerhalb derselben KV-Region die koordinierende Praxis, reicht zum Beispiel in Nordrhein und Hamburg eine Folgedokumentation der neuen Praxis.[19][9] Nach einem Kassenwechsel muss sie neu eingeschrieben werden, in Nordrhein auch nach einem Wechsel in eine andere KV-Region.[19][9][16]

Dokumentation und Fristen im eDMP

Seit dem 1. Juli 2008 wird im DMP nur noch elektronisch dokumentiert, im DMP-Modul einer von der KBV zertifizierten Praxissoftware oder, in manchen Regionen, direkt im Onlineportal der Datenstelle.[12][17][22] Welche Übermittlungswege es gibt, hängt vom Vertragsgebiet ab, zum Beispiel KIM aus der Praxissoftware, E-Mail oder das Portal der KV.[17][18][19][22]

Jede Dokumentation hat einen indikationsübergreifenden Teil mit Angaben wie Größe, Gewicht und Blutdruck und einen indikationsspezifischen Teil, beim Diabetes zum Beispiel den HbA1c-Wert. Ist eine Patientin in mehreren DMP, können alle Programme außer Brustkrebs in einem Datensatz dokumentiert werden.[4][12] Erst- und Folgedokumentationen für verschiedene Programme lassen sich kombinieren.[12]

Wie oft dokumentiert wird, legt die Ärztin oder der Arzt gemeinsam mit der Patientin fest: einmal im Quartal oder jedes zweite Quartal.[12][4] Beim Brustkrebs gelten eigene Intervalle.[4] Nach jeder Dokumentation bekommt die Patientin einen Ausdruck.[12][3]

Für die Fristen gibt es eine bundesweite Logik und regionale Details:

  • Die Verordnung sieht vor, dass die Praxis die Daten innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Dokumentationszeitraums übermittelt.[3]
  • Spätestens 52 Kalendertage nach Ablauf des Dokumentationszeitraums muss die Dokumentation vollständig und plausibel bei der Datenstelle liegen, Korrekturen eingeschlossen.[12]
  • Was danach eingeht, verfällt. Es kann nicht nachgereicht und nicht vergütet werden.[16][17]
  • Manche KVen setzen engere Fristen oder empfehlen, früher zu senden. Die KV Nordrhein verlangt den Versand binnen 10 Tagen nach Erstellung und nennt als letzten Tag den 51. Tag nach Quartalsende. Die KV Baden-Württemberg empfiehlt, monatlich zu senden.[19][15]

Die Datenstelle prüft jede Dokumentation. Ist sie unvollständig oder unplausibel, kommt sie mit der Bitte um Korrektur zurück.[12][17] Rückläufer haben Vorrang, denn die 52-Tage-Frist läuft weiter. Und Vorsicht beim Abgleich: Dass die Praxissoftware den Versand bestätigt oder die Datenstelle den Eingang quittiert, heißt noch nicht, dass alle Dokumentationen gültig sind. Verlässlich ist erst die Übersicht, in der sie als gültig geführt werden. Je nach Region und Kasse heißt sie Kontoauszug, Arztbericht oder Arztinformation.[16][19] In Nordrhein schickt die Datenstelle den Kontoauszug zum Beispiel Mitte des Monats per Post, damit die Praxis ihn mit den eigenen Versendungen abgleichen kann.[19]

Gehen zwei aufeinanderfolgende fällige Dokumentationen nicht spätestens 52 Tage nach Ablauf des Dokumentationszeitraums gültig bei der Datenstelle ein, endet die Teilnahme. Die Krankenkasse schreibt die Patientin aus.[3][16][19] Welche Dokumentationen fällig sind, richtet sich nach dem vereinbarten Intervall.[19] Fehlt also einmal eine Dokumentation, etwa weil die Patientin nicht zum Termin kam, ist sie noch nicht ausgeschrieben. Fehlt auch die nächste fällige, endet die Teilnahme.[3] Eine erneute Einschreibung ist danach möglich, aber nur mit neuer TE/EWE und neuer Erstdokumentation.[18]

Termine und Recall

Weil jede fällige Dokumentation zählt, hängt viel an der Terminplanung. In manchen Regionen, etwa in Bayern und Hamburg, verschickt die Datenstelle Reminder, welche Folgedokumentationen im Quartal anstehen.[18][9] Arbeitshilfen der AOK empfehlen außerdem:[22][18]

  • DMP-Termine in die erste Hälfte des Quartals legen, damit Zeit bleibt, versäumte Termine nachzuholen.
  • am Ende jedes DMP-Termins gleich den nächsten vereinbaren und kurz vorher erinnern, etwa über einen Erinnerungsservice oder ein Recall-System. Das Einverständnis für Erinnerungen am besten bei der Einschreibung schriftlich einholen.
  • etwa sechs Wochen vor Quartalsende die Liste durchgehen: Wer hat noch keinen Termin?
  • Dokumentationen an einem festen Termin versenden, zum Beispiel wöchentlich oder monatlich.

Patientenschulungen: Mit Qualifikation kann das Praxisteam schulen

Patientenschulungen sind ein Kernbaustein fast aller DMP, ausgenommen ist das DMP Brustkrebs.[4][15] Sie sollen Patient:innen helfen, mit ihrer Krankheit im Alltag besser zurechtzukommen und wichtige Therapiemaßnahmen selbst umzusetzen.[4] Geschult wird nur mit Programmen, die dem BAS benannt sind.[4] Seit dem 9. März 2024 erlaubt die Richtlinie auch Schulungen per Video, als Live-Schulung mit Interaktion in Echtzeit. Ein Angebot vor Ort muss es trotzdem geben.[4][5] Ab wann das in Eurer Region möglich ist, regelt der jeweilige Vertrag. In Baden-Württemberg geht es seit dem 1. April 2026.[15]

Den größten Teil des Patientenunterrichts können nach entsprechender Fortbildung geschulte Mitarbeitende übernehmen, schreibt die KV Baden-Württemberg.[15] Die Richtlinie verlangt nur, dass die Qualifikation sichergestellt ist. Wie, regeln die Anlagen zu den Programmen und die regionalen Verträge, ebenso welche Schulungsprogramme abgerechnet werden können und wie sie vergütet werden.[4][9] Beim DMP Diabetes in Westfalen-Lippe etwa muss jede schulende Person, ob ärztlich oder nicht, der KV eine anerkannte Qualifizierung nachweisen, Wechsel im Schulungsteam sind umgehend zu melden. Vergütet wird dort grundsätzlich nur die Schulung eingeschriebener Versicherter, zum Beispiel mit MEDIAS 2, LINDA oder HyPOS.[23] In Baden-Württemberg braucht die Praxis für Schulungen eine Genehmigung der KV.[15]

Ob eine Schulung infrage kommt, prüft die Ärztin oder der Arzt.[4][22] Versäumt eine Patientin innerhalb von 12 Monaten zwei veranlasste Schulungen ohne plausiblen Grund, endet ihre Teilnahme.[3] Dass MFA bei der Patientenschulung mitwirken, steht schon im Ausbildungsrahmenplan.[31]

Was Du übernimmst und was ärztlich bleibt

Nicht delegierbar sind Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchung, Diagnose, Aufklärung und Beratung sowie die Entscheidung über die Therapie.[20][21] Technische Messungen wie Blutdruck, EKG oder Spirometrie darf die Ärztin dagegen delegieren, bei Risikokonstellationen muss sie hinzugezogen werden.[21] Alles, was die Ärztin delegiert, liegt in ihrer Verantwortung. Sie wählt aus, wer es übernimmt, leitet an und überwacht.[21]

Aufgabe im DMPWer
Diagnose sichern, Einschreibekriterien prüfen, auf der TE/EWE unterschreibenÄrztin oder Arzt
Untersuchung, Therapieentscheidung, Therapieziele mit der PatientinÄrztin oder Arzt
Dokumentationsintervall festlegen, Schulung veranlassen, Erstdokumentation erheben (laut AOK-Arbeitshilfe)Ärztin oder Arzt
Patient:innen auf das DMP hinweisen, zur Teilnahme motivieren, Informationsmaterial erläuternMFA möglich
TE/EWE vorbereiten (Formular oder Ausdruck aus der Praxissoftware), Unterschriften und Vollständigkeit prüfen, VersandMFA möglich
Messwerte erheben, zum Beispiel Blutdruck, Blutzucker, EKG, SpirometrieMFA möglich
Daten im eDMP erfassen, Rückläufer bearbeiten, Kontakt zur DatenstelleMFA möglich
Termine und Recall organisierenMFA möglich
Patientenschulung mit eigenem QualifikationsnachweisMFA möglich

Quellen der Tabelle: BÄK/KBV, Anlage 24 zum Bundesmantelvertrag, Teilnahmeerklärung, KV-Merkblatt und Arbeitshilfen.[20][21][13][19][22][18] Die Zuordnung zu den Aufgaben im DMP stammt zum Teil aus einer Arbeitshilfe der AOK und ist keine Rechtsnorm. Sie ordnet auch die Erstdokumentation der Ärztin zu.[22] Die Faustregel: Du erfasst und bereitest vor, die Ärztin prüft und verantwortet. Auf jeder Dokumentation steht die Arztnummer der Ärztin, die sie erstellt.[12]

Und was, wenn eine Patientin Dich fragt, ob sie mitmachen soll? Du kannst erklären, wie das Programm abläuft und was es von ihr verlangt. Ob es medizinisch passt, bespricht die Ärztin mit ihr.[21][22]

DMP als Schwerpunkt für Deine Karriere

Wenn Dir die Arbeit mit chronisch kranken Patient:innen liegt, kannst Du daraus einen Schwerpunkt machen. Mehrere Fortbildungen greifen DMP direkt auf:

  • Die NäPA-Fortbildung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer behandelt DMP ausdrücklich, bis hin zu Dokumentationsbögen, Datenfluss und Arztwechsel.[24]
  • Das BÄK-Curriculum Diabetologie für MFA hat ein eigenes Modul zu Schulung und DMP-Grundlagen. Passend dazu: die Diabetesberater:in oder Diabetesassistenz.[25]
  • Das BÄK-Curriculum „Patientenbegleitung und Koordination“ richtet sich an MFA, die chronisch Kranke begleiten und die Ärztin bei strukturierter Behandlung und Case Management unterstützen.[26]
  • Die VERAH qualifiziert für Aufgaben in der Hausarztpraxis, unter anderem für das Case Management. DMP wird dort nicht eigens als Modul genannt.[27]
  • Für das DMP Chronische Herzinsuffizienz, das in Hessen seit Oktober 2026 läuft, passt die Spezialisierte Herzinsuffizienz-Assistenz.[10]

Weitere Kurse findest Du in unserem Fortbildungskatalog. Mit DMP arbeitest Du vor allem in Hausarzt- und Internistenpraxen, denn in den meisten Programmen liegt die Langzeitbetreuung grundsätzlich bei der Hausärztin oder dem Hausarzt.[4] Hier findest Du aktuelle Stellenangebote in Allgemeinmedizin und Innerer Medizin.

Spickzettel kostenlos herunterladenKostenlos mit Deinem Konto bei MFA mal anders.

Hast Du Interesse an Themen rund um Deine Karriere im Gesundheitswesen? Dann folge MFA mal anders gern auf Facebook und Instagram.

FacebookTeilenXTeilenWhatsApp
MFA mal anders Redaktion
Artikel von
MFA mal anders Redaktion
Die Redaktion von MFA mal anders recherchiert Praxiswissen für MFA. Jede Angabe ist mit Quellen belegt, die am Ende des Artikels mit Abrufdatum stehen.

Quellen (32)

  1. Bundesamt für Justiz: Sozialgesetzbuch V, § 137f Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten, abgerufen am 28.10.2026
  2. Bundesamt für Justiz: Sozialgesetzbuch V, § 137g Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme, abgerufen am 28.10.2026
  3. Bundesamt für Justiz: Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV), §§ 24 und 25, abgerufen am 28.10.2026
  4. Gemeinsamer Bundesausschuss: DMP-Anforderungen-Richtlinie, zuletzt geändert am 18. Juni 2026, in Kraft seit 1. Oktober 2026, PDF, abgerufen am 28.10.2026
  5. Gemeinsamer Bundesausschuss: Beschlüsse zur DMP-Anforderungen-Richtlinie, abgerufen am 28.10.2026
  6. Bundesamt für Soziale Sicherung: Übersicht zum Stand von Rechtsvorschriften für strukturierte Behandlungsprogramme, Stand 8. Oktober 2026, PDF, abgerufen am 28.10.2026
  7. Bundesamt für Soziale Sicherung: DMP: Grundlegende Informationen (Zulassungs- und Teilnahmezahlen), abgerufen am 28.10.2026
  8. Gemeinsamer Bundesausschuss: G-BA aktualisiert DMP zu chronischem Rückenschmerz: Angebote für Versicherte stehen noch aus (18. Juni 2026), abgerufen am 28.10.2026
  9. Kassenärztliche Vereinigung Hamburg: DMP Diabetes mellitus Typ 2, Vertrag in der Fassung des 3. Nachtrags vom 1. Juli 2026, PDF, abgerufen am 28.10.2026
  10. AOK Hessen, weitere Krankenkassen und Verbände sowie KV Hessen: Bessere Versorgung bei chronischer Herzinsuffizienz. Hessen als Vorreiter: Disease-Management-Programm Chronische Herzinsuffizienz startet zum 1. Oktober 2026 (Pressemitteilung, 29. September 2026), abgerufen am 28.10.2026
  11. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Disease-Management-Programme, abgerufen am 28.10.2026
  12. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Ausfüllanleitung zum indikationsübergreifenden Datensatz (eDMP), Version 10, gültig ab 1. Oktober 2026, PDF, abgerufen am 28.10.2026
  13. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Teilnahme- und Einwilligungserklärung, indikationsübergreifend (070F), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  14. Kassenärztliche Vereinigung Hamburg: Protokollnotiz: Austausch der indikationsübergreifenden Teilnahme- und Einwilligungserklärung, PDF, abgerufen am 28.10.2026
  15. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: Disease-Management-Programme (DMP), abgerufen am 28.10.2026
  16. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: Erste Hilfe im DMP: So kontrollieren Sie Ihren Datenfluss (April 2026), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  17. Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen: Merkblatt eDMP: Elektronische Dokumentation (Oktober 2026), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  18. AOK Bayern: DMP: Das Wichtigste auf einen Blick (DMP 066, Oktober 2025), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  19. Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein: DMP-Merkblatt: Einschreibung, Dokumentation und Abrechnung, PDF, abgerufen am 28.10.2026
  20. Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung: Persönliche Leistungserbringung: Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen (2008), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  21. KBV und GKV-Spitzenverband: Anlage 24 BMV-Ä: Delegations-Vereinbarung, PDF, abgerufen am 28.10.2026
  22. AOK: DMP im Praxisalltag. Ein Leitfaden für Ärzte und Praxisteams, PDF, abgerufen am 28.10.2026
  23. Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe: DMP Diabetes mellitus Typ 1 und 2: Anlage Patientenschulungen (ab 1. Oktober 2026), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  24. Bundesärztekammer: Fortbildungscurriculum Nicht-ärztliche Praxisassistentin, 3. Auflage 2023, PDF, abgerufen am 28.10.2026
  25. Bundesärztekammer: Musterfortbildungscurriculum Diabetologie für MFA, 1. Auflage 2021, PDF, abgerufen am 28.10.2026
  26. Bundesärztekammer: Musterfortbildungscurriculum Patientenbegleitung und Koordination (Kurzporträt), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  27. Institut für hausärztliche Fortbildung: VERAH: Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis (Flyer 01/2026), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  28. Gemeinsamer Bundesausschuss: Schreiben an das BMG zum digitalen DMP Diabetes (23. Februar 2026), PDF, abgerufen am 28.10.2026
  29. Gemeinsamer Bundesausschuss: Beschluss vom 20. März 2025: digitales DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, PDF, abgerufen am 28.10.2026
  30. Bundesamt für Soziale Sicherung: Unterlagen zur Umsetzung von strukturierten Behandlungsprogrammen, Stand 24. Juli 2026, PDF, abgerufen am 28.10.2026
  31. Bundesamt für Justiz: Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten, Ausbildungsrahmenplan, abgerufen am 28.10.2026
  32. Gemeinsamer Bundesausschuss: Schreiben an das BMG zum digitalen DMP Diabetes (11. September 2025), PDF, abgerufen am 28.10.2026

Inhalt

  • Wie ein DMP entsteht: G-BA, Verträge, Zulassung
  • Welche DMP gibt es?
  • Wer mitmacht: Praxis, Krankenkasse, Datenstelle
  • Einschreibung Schritt für Schritt
  • Dokumentation und Fristen im eDMP
  • Patientenschulungen: Mit Qualifikation kann das Praxisteam schulen
  • Was Du übernimmst und was ärztlich bleibt
  • DMP als Schwerpunkt für Deine Karriere
  • Quellen

Stellengesuch

Lass Dich von Arbeitgebern finden

Veröffentliche kostenfrei Dein anonymes Stellengesuch und dreh den Bewerbungsprozess um – passende Praxen kommen auf Dich zu.

Stellengesuch erstellen
  • Anonymes Stellengesuch erstellen

    Zeig, was Du suchst – ohne Deinen Namen zu nennen.

  • Von Arbeitgebern kontaktiert werden

    Passende Praxen melden sich direkt bei Dir.

Neue MFA-Jobs per E-Mail

Noch nicht so weit für ein Stellengesuch? Lass Dir wöchentlich passende Stellen aus Deinem Wunsch-Umkreis schicken.

Lieber WhatsApp?

Aktuelle MFA-Jobs im Kanal – anonym und ohne Registrierung.

Zum WhatsApp-Kanal

Praxiswissen

Kartenzahlung in der Praxis: Warum sie oft Mehrarbeit macht und wie Du den Überblick behältstKartenzahlung in der Praxis: So behältst Du den Überblick

Logo clinc
Kartenzahlung ist bequem, sorgt im Praxisalltag aber oft für doppelte Arbeit. Hier erfährst Du, woran das liegt und wie Du Karten- und Rechnungszahlungen gemeinsam im Blick behältst.
clinc - Bildclinc
Weiterlesen

Praxiswissen

Hygieneplan in der Arztpraxis und Hygienebegehung: Was MFA wissen müssenHygieneplan & HygienebegehungWas im Plan steht und was geprüft wird. Mit Checkliste zum Download

KI-generiert
Was im Hygieneplan der Arztpraxis stehen sollte, warum praktisch jede Praxis mit Personal einen braucht und wie eine Hygienebegehung abläuft. Mit einer Übersicht aller Bundesländer und einer Checkliste für die Vorbereitung.
MFA mal anders Redaktion
Weiterlesen

Praxiswissen

Blutentnahme in der Praxis: Reihenfolge, Röhrchen und Präanalytik für MFABlutentnahme in der PraxisReihenfolge, Röhrchen, Präanalytik. Mit Spickzettel zum Download

KI-generiert
Welche Röhrchen in welcher Reihenfolge, wie lange Du stauen darfst, was nüchtern heißt und wie Du Hämolyse vermeidest: die venöse Blutentnahme von der Anordnung bis zum Versand, mit klarer Grenze zur Ärztin oder zum Arzt und Spickzettel für den Entnahmeplatz.
MFA mal anders Redaktion
Weiterlesen