Praxiswissen
DMP in der Arztpraxis: Was MFA über Disease-Management-Programme wissen müssen

Inhalt
Ein Disease-Management-Programm, kurz DMP, ist ein strukturiertes Behandlungsprogramm für Menschen mit einer chronischen Krankheit, etwa Diabetes, koronarer Herzkrankheit oder Asthma. Im Gesetz heißen sie „strukturierte Behandlungsprogramme“ (§ 137f SGB V).[1] Wer teilnimmt, wird nach festen Vorgaben behandelt, kommt regelmäßig zur Verlaufskontrolle und bekommt in den meisten Programmen eine Schulung angeboten. Die Verlaufskontrollen werden in festen Abständen elektronisch dokumentiert.[11][4] Die Teilnahme ist freiwillig und für die Versicherten kostenlos.[1][7]
Für Dich als MFA kann DMP vor allem Organisation bedeuten: Formulare, Termine, Dokumentation, Fristen und Rückfragen der Datenstelle. Was genau Du übernimmst, entscheidet die Ärztin oder der Arzt in Eurer Praxis.[22] Hier erfährst Du, welche Programme es gibt, wie die Einschreibung abläuft, worauf es bei der Dokumentation ankommt und wo Deine Aufgabe endet.
Auf einen Blick
- 13 Programme
- für 12 chronische Krankheiten hat der G-BA beschlossen. Bei 9 können sich Patient:innen einschreiben, bei 4 gibt es noch kein Programmangebot.
- 7,9 Mio.
- Versicherte waren am 30. September 2026 in mindestens einem DMP eingeschrieben.
- 52 Tage
- nach Ende des Dokumentationszeitraums muss die Dokumentation vollständig und plausibel bei der Datenstelle sein, Korrekturen eingeschlossen.
- Zwei
- fehlende oder verspätete Dokumentationen in Folge beenden die Teilnahme. Die Krankenkasse schreibt die Patientin oder den Patienten aus.
Wie ein DMP entsteht: G-BA, Verträge, Zulassung
Welche Krankheiten ein DMP bekommen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. Das Gesetz nennt ihm dafür Kriterien, zum Beispiel wie viele Versicherte betroffen sind, ob es evidenzbasierte Leitlinien gibt und ob die Patient:innen den Verlauf durch eigene Mitarbeit beeinflussen können.[1] In seiner DMP-Anforderungen-Richtlinie legt der G-BA dann für jede Krankheit fest, wie behandelt wird: nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft, unter Berücksichtigung evidenzbasierter Leitlinien oder der besten verfügbaren Evidenz. Dazu kommen Vorgaben zu Qualitätssicherung, Einschreibung, Schulungen, Dokumentation und Evaluation.[1][4] Soweit diese Vorgaben die Therapie betreffen, schränken sie den ärztlichen Behandlungsspielraum im Einzelfall nicht ein.[1]
Angeboten werden die Programme von den Krankenkassen. Dafür schließen sie regionale Verträge, für die Arztpraxen in der Regel mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).[11] Bevor ein Programm starten darf, lässt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) es zu.[2] Deshalb kann es dauern, bis ein beschlossenes DMP in Eurer Region ankommt, und deshalb unterscheiden sich Fristen und Formalien von KV zu KV.
Welche DMP gibt es?
Stand: 28. Oktober 2026
Es gilt die DMP-Anforderungen-Richtlinie in der Fassung, die seit dem 1. Oktober 2026 in Kraft ist.[4] Teilnahmezahlen: BAS, Stichtag 30. September 2026.[7] Neue Programme starten regional und laufend. Wir aktualisieren diese Übersicht spätestens im April 2027.
Die Tabelle ist nach dem Stand der Umsetzung sortiert: erst die bundesweiten Programme, dann die regionalen, dann die ohne Angebot.
| Programm | Anforderungen in Kraft seit | Stand Oktober 2026 |
|---|---|---|
| Diabetes mellitus Typ 2 | 1. Juli 2002 | bundesweit |
| Brustkrebs | 1. Juli 2002 | bundesweit |
| Koronare Herzkrankheit (KHK) | 1. Mai 2003 | bundesweit |
| Diabetes mellitus Typ 1 | 1. März 2004 | bundesweit |
| Asthma bronchiale | 1. Januar 2005 | bundesweit |
| COPD | 1. Januar 2005 | bundesweit |
| Osteoporose | 1. Juli 2020 | in einzelnen Regionen, seit Oktober 2023 |
| Rheumatoide Arthritis | 1. Oktober 2021 | in einzelnen Regionen, seit Juli 2025 |
| Chronische Herzinsuffizienz | 24. August 2018 | zuerst in Hessen, seit 1. Oktober 2026 |
| Chronischer Rückenschmerz | 1. Oktober 2019 | noch kein Angebot |
| Depression | 1. Januar 2020 | noch kein Angebot |
| Adipositas, Erwachsene | 1. Juli 2024 | noch kein Angebot |
| Adipositas, Kinder und Jugendliche | 1. Juli 2025 | noch kein Angebot |
Quellen der Tabelle: BAS und KBV.[6][7][11] Für Rückenschmerz, Depression und beide Adipositas-Programme gibt es Anforderungen, aber noch keine Programme, in die sich Patient:innen einschreiben könnten.[7][8] Beim Rückenschmerz gab es im Juni 2026 noch keinen einzigen Vertrag.[8] Das Herzinsuffizienz-DMP ist in Hessen als erstem Bundesland gestartet.[10] Mehr dazu in unserer News zum Start in Hessen. Wie ein regionaler Start beim Rheuma-DMP aussieht, zeigt unsere News aus Nordrhein.
Am 30. September 2026 waren 7.898.071 Versicherte in mindestens einem DMP eingeschrieben, ein Teil davon in mehreren. Mit Abstand am größten ist das Programm für Diabetes mellitus Typ 2, gefolgt von KHK und Asthma.[7] Manche Kombinationen schließen sich aus: Eine Patientin kann nicht gleichzeitig in Diabetes Typ 1 und Typ 2, in Asthma und COPD oder in KHK und Herzinsuffizienz eingeschrieben sein.[12]
Beschlossen, aber nicht in Kraft ist ein digitales DMP für Diabetes. Es tritt erst mit einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft, für die das Ministerium nach Darstellung des G-BA zuletzt keinen Bedarf sah (Stand September 2025).[5][29][32][28] Für die Praxis ändert sich dadurch derzeit nichts.
Wer mitmacht: Praxis, Krankenkasse, Datenstelle
Auch für Ärztinnen und Ärzte ist das DMP freiwillig. Die koordinierende Ärztin oder der koordinierende Arzt erklärt die Teilnahme gegenüber der KV.[11] Die KV prüft, ob die Praxis die Anforderungen des Vertrags erfüllt, zum Beispiel regelmäßige DMP-Fortbildungen der Ärztin, und erteilt dann eine Genehmigung für das jeweilige Programm.[15][19] Koordinierend ist in der Regel die Hausarztpraxis, beim Diabetes Typ 1 dagegen eine diabetologisch besonders qualifizierte Praxis. Fachärzt:innen behandeln je nach Programm und Vertrag mit oder koordinieren in Ausnahmefällen selbst, beim Diabetes Typ 2 etwa eine diabetologische Schwerpunktpraxis.[9][4]
Die Dokumentation geht aus der Praxis an eine Datenstelle. Sie prüft jede Dokumentation auf Vollständigkeit und Plausibilität und leitet die Daten pseudonymisiert an die Gemeinsame Einrichtung von Krankenkassen und KV weiter. Die Gemeinsame Einrichtung wertet aus und schickt der Praxis Feedbackberichte, die zeigen, wie gut die Qualitätsziele erreicht werden.[11] Welche Datenstelle für Euch zuständig ist, hängt von der Region und teils von der Kassenart ab.[16]
Auch die Vergütung der DMP-Leistungen regeln die regionalen Verträge. Vergütet wird zum Beispiel nur eine vollständige und fristgerechte Dokumentation.[12] Ziffern und Beträge nennen wir deshalb hier nicht. Wie die Abrechnung über die KV grundsätzlich funktioniert, erklärt unser Artikel zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Einschreibung Schritt für Schritt
Eingeschrieben wird mit zwei Dokumenten: der Teilnahme- und Einwilligungserklärung (TE/EWE) und der Erstdokumentation.[3][15]
- 1. Diagnose (abgeschlossen)Die Ärztin oder der Arzt stellt die Diagnose, prüft die Einschreibekriterien und entscheidet, ob die Patientin vom Programm profitieren kann.[13]
- 2. Information (abgeschlossen)
- 3. TE/EWE (abgeschlossen)Ärztin und Patientin unterschreiben die Teilnahme- und Einwilligungserklärung.[13]
- 4. Erstdokumentation (abgeschlossen)
- 5. Versand (abgeschlossen)
- 6. Bestätigung (abgeschlossen)
Auf der TE/EWE bestätigt die Ärztin oder der Arzt mit Unterschrift und Stempel, dass die Diagnose gesichert ist und die Einschreibekriterien erfüllt sind. Sie bestätigt auch, dass die Patientin grundsätzlich bereit ist, aktiv mitzuwirken und an Schulungen teilzunehmen.[13] Die Patientin wählt mit ihrer Unterschrift ihre koordinierende Ärztin, erklärt die freiwillige Teilnahme und willigt in die Verarbeitung ihrer Daten ein. Für Kinder unter 15 Jahren unterschreibt der gesetzliche Vertreter.[13][22] Laut AOK-Leitfaden dürfen auch Ehegatten und Verwandte in gerader Linie ohne Vollmacht unterschreiben, Unterschriften „im Auftrag“ sind dagegen ungültig. Kopien nimmt die Datenstelle nicht an.[22]
Will eine Patientin später nicht mehr teilnehmen, kann sie jederzeit ohne Begründung bei ihrer Krankenkasse kündigen. Sie wird dann genauso gut betreut wie bisher.[13][11]
Seit dem 1. Oktober 2026 gilt eine neue Fassung, das Muster 070F. Sie ersetzt das Muster 070E und enthält neu die Ankreuzfelder für die beiden Adipositas-Programme.[30][13][14][15] Ob Ihr das Originalformular mit Durchschlägen nehmt oder die Erklärung aus der Praxissoftware druckt, hängt vom Vertragsgebiet ab. Das steht im Merkblatt Eurer KV oder im regionalen AOK-Merkblatt „Das Wichtigste auf einen Blick“.[22][18][19] Beim Ausdruck brauchen alle drei Seiten Originalunterschriften, beim Vordruck nur die erste. Seite zwei und drei sind dann Durchschläge.[12]
So bereitest Du eine Einschreibung vor:
- vorab klären, ob die Ärztin oder der Arzt für dieses Programm eine Genehmigung der KV hat[15][19]
- die TE/EWE (Muster 070F) in der Form bereitlegen, die Euer Vertragsgebiet anerkennt, und das Kopffeld maschinell ausfüllen, denn das Formular wird maschinell eingelesen. Aufkleber sind deshalb laut AOK oft nicht möglich. In Bayern zum Beispiel können Handschrift oder Aufkleber im Kopffeld zur Rücksendung führen.[13][22][18]
- die Patienteninformation bereitlegen[13]
- nach dem Gespräch prüfen, ob beide Unterschriften mit Tagesdatum da sind, am besten mit demselben Datum wie die Erstdokumentation. In Bayern zum Beispiel darf das Unterschriftsdatum nicht später liegen.[22][18]
- das Exemplar für die Datenstelle innerhalb der Frist Eurer KV per Post schicken[12][19]
Was passiert, wenn etwas fehlt? Liegt der Krankenkasse keine gültige TE/EWE vor, ist die Erstdokumentation ungültig, auch wenn sie pünktlich, vollständig und plausibel ist. Sie wird nach einiger Zeit gelöscht.[16] Bis wann die TE/EWE bei der Datenstelle sein muss, ist je Vertragsgebiet unterschiedlich geregelt.[22] In Niedersachsen und Bayern sind es zum Beispiel 10 Tage nach der Unterschrift, in Nordrhein 10 Tage nach der Befunderhebung.[17][18][19] Schaut deshalb in das Merkblatt Eurer KV.
Zwei Sonderfälle solltest Du kennen. Wechselt die Patientin innerhalb derselben KV-Region die koordinierende Praxis, reicht zum Beispiel in Nordrhein und Hamburg eine Folgedokumentation der neuen Praxis.[19][9] Nach einem Kassenwechsel muss sie neu eingeschrieben werden, in Nordrhein auch nach einem Wechsel in eine andere KV-Region.[19][9][16]
Dokumentation und Fristen im eDMP
Seit dem 1. Juli 2008 wird im DMP nur noch elektronisch dokumentiert, im DMP-Modul einer von der KBV zertifizierten Praxissoftware oder, in manchen Regionen, direkt im Onlineportal der Datenstelle.[12][17][22] Welche Übermittlungswege es gibt, hängt vom Vertragsgebiet ab, zum Beispiel KIM aus der Praxissoftware, E-Mail oder das Portal der KV.[17][18][19][22]
Jede Dokumentation hat einen indikationsübergreifenden Teil mit Angaben wie Größe, Gewicht und Blutdruck und einen indikationsspezifischen Teil, beim Diabetes zum Beispiel den HbA1c-Wert. Ist eine Patientin in mehreren DMP, können alle Programme außer Brustkrebs in einem Datensatz dokumentiert werden.[4][12] Erst- und Folgedokumentationen für verschiedene Programme lassen sich kombinieren.[12]
Wie oft dokumentiert wird, legt die Ärztin oder der Arzt gemeinsam mit der Patientin fest: einmal im Quartal oder jedes zweite Quartal.[12][4] Beim Brustkrebs gelten eigene Intervalle.[4] Nach jeder Dokumentation bekommt die Patientin einen Ausdruck.[12][3]
Für die Fristen gibt es eine bundesweite Logik und regionale Details:
- Die Verordnung sieht vor, dass die Praxis die Daten innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Dokumentationszeitraums übermittelt.[3]
- Spätestens 52 Kalendertage nach Ablauf des Dokumentationszeitraums muss die Dokumentation vollständig und plausibel bei der Datenstelle liegen, Korrekturen eingeschlossen.[12]
- Was danach eingeht, verfällt. Es kann nicht nachgereicht und nicht vergütet werden.[16][17]
- Manche KVen setzen engere Fristen oder empfehlen, früher zu senden. Die KV Nordrhein verlangt den Versand binnen 10 Tagen nach Erstellung und nennt als letzten Tag den 51. Tag nach Quartalsende. Die KV Baden-Württemberg empfiehlt, monatlich zu senden.[19][15]
Die Datenstelle prüft jede Dokumentation. Ist sie unvollständig oder unplausibel, kommt sie mit der Bitte um Korrektur zurück.[12][17] Rückläufer haben Vorrang, denn die 52-Tage-Frist läuft weiter. Und Vorsicht beim Abgleich: Dass die Praxissoftware den Versand bestätigt oder die Datenstelle den Eingang quittiert, heißt noch nicht, dass alle Dokumentationen gültig sind. Verlässlich ist erst die Übersicht, in der sie als gültig geführt werden. Je nach Region und Kasse heißt sie Kontoauszug, Arztbericht oder Arztinformation.[16][19] In Nordrhein schickt die Datenstelle den Kontoauszug zum Beispiel Mitte des Monats per Post, damit die Praxis ihn mit den eigenen Versendungen abgleichen kann.[19]
Gehen zwei aufeinanderfolgende fällige Dokumentationen nicht spätestens 52 Tage nach Ablauf des Dokumentationszeitraums gültig bei der Datenstelle ein, endet die Teilnahme. Die Krankenkasse schreibt die Patientin aus.[3][16][19] Welche Dokumentationen fällig sind, richtet sich nach dem vereinbarten Intervall.[19] Fehlt also einmal eine Dokumentation, etwa weil die Patientin nicht zum Termin kam, ist sie noch nicht ausgeschrieben. Fehlt auch die nächste fällige, endet die Teilnahme.[3] Eine erneute Einschreibung ist danach möglich, aber nur mit neuer TE/EWE und neuer Erstdokumentation.[18]
Termine und Recall
Weil jede fällige Dokumentation zählt, hängt viel an der Terminplanung. In manchen Regionen, etwa in Bayern und Hamburg, verschickt die Datenstelle Reminder, welche Folgedokumentationen im Quartal anstehen.[18][9] Arbeitshilfen der AOK empfehlen außerdem:[22][18]
- DMP-Termine in die erste Hälfte des Quartals legen, damit Zeit bleibt, versäumte Termine nachzuholen.
- am Ende jedes DMP-Termins gleich den nächsten vereinbaren und kurz vorher erinnern, etwa über einen Erinnerungsservice oder ein Recall-System. Das Einverständnis für Erinnerungen am besten bei der Einschreibung schriftlich einholen.
- etwa sechs Wochen vor Quartalsende die Liste durchgehen: Wer hat noch keinen Termin?
- Dokumentationen an einem festen Termin versenden, zum Beispiel wöchentlich oder monatlich.
Patientenschulungen: Mit Qualifikation kann das Praxisteam schulen
Patientenschulungen sind ein Kernbaustein fast aller DMP, ausgenommen ist das DMP Brustkrebs.[4][15] Sie sollen Patient:innen helfen, mit ihrer Krankheit im Alltag besser zurechtzukommen und wichtige Therapiemaßnahmen selbst umzusetzen.[4] Geschult wird nur mit Programmen, die dem BAS benannt sind.[4] Seit dem 9. März 2024 erlaubt die Richtlinie auch Schulungen per Video, als Live-Schulung mit Interaktion in Echtzeit. Ein Angebot vor Ort muss es trotzdem geben.[4][5] Ab wann das in Eurer Region möglich ist, regelt der jeweilige Vertrag. In Baden-Württemberg geht es seit dem 1. April 2026.[15]
Den größten Teil des Patientenunterrichts können nach entsprechender Fortbildung geschulte Mitarbeitende übernehmen, schreibt die KV Baden-Württemberg.[15] Die Richtlinie verlangt nur, dass die Qualifikation sichergestellt ist. Wie, regeln die Anlagen zu den Programmen und die regionalen Verträge, ebenso welche Schulungsprogramme abgerechnet werden können und wie sie vergütet werden.[4][9] Beim DMP Diabetes in Westfalen-Lippe etwa muss jede schulende Person, ob ärztlich oder nicht, der KV eine anerkannte Qualifizierung nachweisen, Wechsel im Schulungsteam sind umgehend zu melden. Vergütet wird dort grundsätzlich nur die Schulung eingeschriebener Versicherter, zum Beispiel mit MEDIAS 2, LINDA oder HyPOS.[23] In Baden-Württemberg braucht die Praxis für Schulungen eine Genehmigung der KV.[15]
Ob eine Schulung infrage kommt, prüft die Ärztin oder der Arzt.[4][22] Versäumt eine Patientin innerhalb von 12 Monaten zwei veranlasste Schulungen ohne plausiblen Grund, endet ihre Teilnahme.[3] Dass MFA bei der Patientenschulung mitwirken, steht schon im Ausbildungsrahmenplan.[31]
Was Du übernimmst und was ärztlich bleibt
Nicht delegierbar sind Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchung, Diagnose, Aufklärung und Beratung sowie die Entscheidung über die Therapie.[20][21] Technische Messungen wie Blutdruck, EKG oder Spirometrie darf die Ärztin dagegen delegieren, bei Risikokonstellationen muss sie hinzugezogen werden.[21] Alles, was die Ärztin delegiert, liegt in ihrer Verantwortung. Sie wählt aus, wer es übernimmt, leitet an und überwacht.[21]
| Aufgabe im DMP | Wer |
|---|---|
| Diagnose sichern, Einschreibekriterien prüfen, auf der TE/EWE unterschreiben | Ärztin oder Arzt |
| Untersuchung, Therapieentscheidung, Therapieziele mit der Patientin | Ärztin oder Arzt |
| Dokumentationsintervall festlegen, Schulung veranlassen, Erstdokumentation erheben (laut AOK-Arbeitshilfe) | Ärztin oder Arzt |
| Patient:innen auf das DMP hinweisen, zur Teilnahme motivieren, Informationsmaterial erläutern | MFA möglich |
| TE/EWE vorbereiten (Formular oder Ausdruck aus der Praxissoftware), Unterschriften und Vollständigkeit prüfen, Versand | MFA möglich |
| Messwerte erheben, zum Beispiel Blutdruck, Blutzucker, EKG, Spirometrie | MFA möglich |
| Daten im eDMP erfassen, Rückläufer bearbeiten, Kontakt zur Datenstelle | MFA möglich |
| Termine und Recall organisieren | MFA möglich |
| Patientenschulung mit eigenem Qualifikationsnachweis | MFA möglich |
Quellen der Tabelle: BÄK/KBV, Anlage 24 zum Bundesmantelvertrag, Teilnahmeerklärung, KV-Merkblatt und Arbeitshilfen.[20][21][13][19][22][18] Die Zuordnung zu den Aufgaben im DMP stammt zum Teil aus einer Arbeitshilfe der AOK und ist keine Rechtsnorm. Sie ordnet auch die Erstdokumentation der Ärztin zu.[22] Die Faustregel: Du erfasst und bereitest vor, die Ärztin prüft und verantwortet. Auf jeder Dokumentation steht die Arztnummer der Ärztin, die sie erstellt.[12]
Und was, wenn eine Patientin Dich fragt, ob sie mitmachen soll? Du kannst erklären, wie das Programm abläuft und was es von ihr verlangt. Ob es medizinisch passt, bespricht die Ärztin mit ihr.[21][22]
DMP als Schwerpunkt für Deine Karriere
Wenn Dir die Arbeit mit chronisch kranken Patient:innen liegt, kannst Du daraus einen Schwerpunkt machen. Mehrere Fortbildungen greifen DMP direkt auf:
- Die NäPA-Fortbildung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer behandelt DMP ausdrücklich, bis hin zu Dokumentationsbögen, Datenfluss und Arztwechsel.[24]
- Das BÄK-Curriculum Diabetologie für MFA hat ein eigenes Modul zu Schulung und DMP-Grundlagen. Passend dazu: die Diabetesberater:in oder Diabetesassistenz.[25]
- Das BÄK-Curriculum „Patientenbegleitung und Koordination“ richtet sich an MFA, die chronisch Kranke begleiten und die Ärztin bei strukturierter Behandlung und Case Management unterstützen.[26]
- Die VERAH qualifiziert für Aufgaben in der Hausarztpraxis, unter anderem für das Case Management. DMP wird dort nicht eigens als Modul genannt.[27]
- Für das DMP Chronische Herzinsuffizienz, das in Hessen seit Oktober 2026 läuft, passt die Spezialisierte Herzinsuffizienz-Assistenz.[10]
Weitere Kurse findest Du in unserem Fortbildungskatalog. Mit DMP arbeitest Du vor allem in Hausarzt- und Internistenpraxen, denn in den meisten Programmen liegt die Langzeitbetreuung grundsätzlich bei der Hausärztin oder dem Hausarzt.[4] Hier findest Du aktuelle Stellenangebote in Allgemeinmedizin und Innerer Medizin.
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Quellen (32)
- Bundesamt für Justiz: Sozialgesetzbuch V, § 137f Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten, abgerufen am
- Bundesamt für Justiz: Sozialgesetzbuch V, § 137g Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme, abgerufen am
- Bundesamt für Justiz: Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV), §§ 24 und 25, abgerufen am
- Gemeinsamer Bundesausschuss: DMP-Anforderungen-Richtlinie, zuletzt geändert am 18. Juni 2026, in Kraft seit 1. Oktober 2026, PDF, abgerufen am
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Beschlüsse zur DMP-Anforderungen-Richtlinie, abgerufen am
- Bundesamt für Soziale Sicherung: Übersicht zum Stand von Rechtsvorschriften für strukturierte Behandlungsprogramme, Stand 8. Oktober 2026, PDF, abgerufen am
- Bundesamt für Soziale Sicherung: DMP: Grundlegende Informationen (Zulassungs- und Teilnahmezahlen), abgerufen am
- Gemeinsamer Bundesausschuss: G-BA aktualisiert DMP zu chronischem Rückenschmerz: Angebote für Versicherte stehen noch aus (18. Juni 2026), abgerufen am
- Kassenärztliche Vereinigung Hamburg: DMP Diabetes mellitus Typ 2, Vertrag in der Fassung des 3. Nachtrags vom 1. Juli 2026, PDF, abgerufen am
- AOK Hessen, weitere Krankenkassen und Verbände sowie KV Hessen: Bessere Versorgung bei chronischer Herzinsuffizienz. Hessen als Vorreiter: Disease-Management-Programm Chronische Herzinsuffizienz startet zum 1. Oktober 2026 (Pressemitteilung, 29. September 2026), abgerufen am
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Disease-Management-Programme, abgerufen am
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Ausfüllanleitung zum indikationsübergreifenden Datensatz (eDMP), Version 10, gültig ab 1. Oktober 2026, PDF, abgerufen am
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Teilnahme- und Einwilligungserklärung, indikationsübergreifend (070F), PDF, abgerufen am
- Kassenärztliche Vereinigung Hamburg: Protokollnotiz: Austausch der indikationsübergreifenden Teilnahme- und Einwilligungserklärung, PDF, abgerufen am
- Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: Disease-Management-Programme (DMP), abgerufen am
- Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: Erste Hilfe im DMP: So kontrollieren Sie Ihren Datenfluss (April 2026), PDF, abgerufen am
- Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen: Merkblatt eDMP: Elektronische Dokumentation (Oktober 2026), PDF, abgerufen am
- AOK Bayern: DMP: Das Wichtigste auf einen Blick (DMP 066, Oktober 2025), PDF, abgerufen am
- Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein: DMP-Merkblatt: Einschreibung, Dokumentation und Abrechnung, PDF, abgerufen am
- Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung: Persönliche Leistungserbringung: Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen (2008), PDF, abgerufen am
- KBV und GKV-Spitzenverband: Anlage 24 BMV-Ä: Delegations-Vereinbarung, PDF, abgerufen am
- AOK: DMP im Praxisalltag. Ein Leitfaden für Ärzte und Praxisteams, PDF, abgerufen am
- Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe: DMP Diabetes mellitus Typ 1 und 2: Anlage Patientenschulungen (ab 1. Oktober 2026), PDF, abgerufen am
- Bundesärztekammer: Fortbildungscurriculum Nicht-ärztliche Praxisassistentin, 3. Auflage 2023, PDF, abgerufen am
- Bundesärztekammer: Musterfortbildungscurriculum Diabetologie für MFA, 1. Auflage 2021, PDF, abgerufen am
- Bundesärztekammer: Musterfortbildungscurriculum Patientenbegleitung und Koordination (Kurzporträt), PDF, abgerufen am
- Institut für hausärztliche Fortbildung: VERAH: Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis (Flyer 01/2026), PDF, abgerufen am
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Schreiben an das BMG zum digitalen DMP Diabetes (23. Februar 2026), PDF, abgerufen am
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Beschluss vom 20. März 2025: digitales DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, PDF, abgerufen am
- Bundesamt für Soziale Sicherung: Unterlagen zur Umsetzung von strukturierten Behandlungsprogrammen, Stand 24. Juli 2026, PDF, abgerufen am
- Bundesamt für Justiz: Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten, Ausbildungsrahmenplan, abgerufen am
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Schreiben an das BMG zum digitalen DMP Diabetes (11. September 2025), PDF, abgerufen am
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