Tarif, Tabellen & Rechner
MFA Gehalt 2026/2027Gehaltsrechner & aktueller Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte
Nach der Gehaltstabelle 2026 liegt das Tarifgehalt für MFA zwischen 2.939,59 € und 4.895,78 € brutto im Monat, in allen Bundesländern gleich – je nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppe. Berechne Dein persönliches Gehalt unten direkt im Rechner.

Dein Gehalt schnell berechnet
Gehaltsrechner für MFA 2026/2027
Gib Deine Berufsjahre, Fortbildungsstunden und Arbeitszeit ein und sieh sofort, welches Gehalt der Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte für Dich vorsieht – in Vollzeit oder Teilzeit.
- Auf Basis des aktuellen Gehaltstarifvertrags
- Inklusive offizieller Teilzeit-Formel
- Stundenlohn auf einen Klick
- Vergleich mit Deinem aktuellen Gehalt und dem Median in Deiner Region
Für 2027 gibt es noch keine neue MFA-Gehaltstabelle. Bis zu einem neuen Abschluss gilt die Tabelle 2026 weiter. Eine Kündigung oder neue Tarifverhandlungen sind bislang nicht bekannt (Stand: 28.10.2026). Mehr zum Tarifstand
Jahr
Berufsjahre
Tätigkeitsgruppe / Fortbildung
Wochenarbeitszeit
38,5 Std./Woche
Wähle oben deine Angaben.
*Quelle: Bundesärztekammer, Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (AAA / Verband medizinischer Fachberufe), gültig ab 01.01.2025; § 3 mit Tabellen ab 01.01.2025 und 01.01.2026 sowie Teilzeitformel.
Gehaltstabelle 2026
Tarif & Gehaltstabellen
Der MFA-Gehaltstarifvertrag regelt das Tarifgehalt für Medizinische Fachangestellte. Je nach Qualifikation und Berufserfahrung liegt das Tarifgehalt zwischen 2.939,59 € und 4.895,78 € brutto im Monat. Für Dich gilt der Tarif, wenn Dein Arbeitsvertrag auf ihn verweist, wenn Du und Deine Praxis Mitglied bei den Tarifparteien (vmf und AAA) seid oder wenn Deine Praxis ihn üblicherweise anwendet. Wie Du das prüfst, steht im Ratgeber Arbeitsrecht unter Wann der Tarif für Dich gilt.
Gilt der Tarif nicht für Dich, ist er trotzdem eine gute Messlatte für Dein Gehalt. Er wird regelmäßig neu verhandelt. Verweist Dein Arbeitsvertrag auf den Tarif in der jeweils gültigen Fassung, steigt Dein Gehalt mit jeder neuen Tabelle, ohne dass Du selbst verhandeln musst.
MFA-Tarif 2027: Was gerade gilt
Tarif gilt seit 1. Januar 2026
Für 2027 gibt es noch keine neue MFA-Gehaltstabelle. Auf den Tarifseiten der Bundesärztekammer und des Verbandes medizinischer Fachberufe (vmf) steht weiterhin der Gehaltstarifvertrag ab Januar 2025. Er hat kein festes Enddatum und kann mit drei Monaten Frist gekündigt werden, frühestens zum 31. Dezember 2026 (§ 9). Eine Kündigung oder neue Tarifverhandlungen sind bisher nicht öffentlich bekannt.
Was das für Dich heißt: Zum 1. Januar 2027 ändert sich an Deinem Tarifgehalt nichts automatisch. Die Tabelle ab 01.01.2026 gilt weiter, bis ein neuer Gehaltstarifvertrag sie ersetzt. Die Tabellen und der Gehaltsrechner nutzen deshalb den Stand 2026. Ob ein neuer Tarif später automatisch für Dich gilt, hängt von Deinem Arbeitsvertrag ab. Wie es um den Manteltarifvertrag steht, der Urlaub, Arbeitszeit und Kündigung regelt, liest Du im Ratgeber Arbeitsrecht unter Stand des Manteltarifvertrags.
Der beschlossene Orientierungswert 2027 erhöht die Preise für Kassenleistungen um 2,2 Prozent. Das ist keine MFA-Gehaltserhöhung. Sobald sich beim Tarif etwas tut, aktualisieren wir diese Seite.
MFA-Gehaltstabellen nach Tarifvertrag
Die Tabelle ab 01.01.2026 reicht von 2.939,59 € (Tätigkeitsgruppe I, 1.–4. Berufsjahr) bis 4.895,78 € brutto im Monat. Das sind 17,60 €/h bis 29,32 €/h.
| Berufsjahr | Tätigkeitsgruppe 1 | Tätigkeitsgruppe 2 | Tätigkeitsgruppe 3 | Tätigkeitsgruppe 4 | Tätigkeitsgruppe 5 | Tätigkeitsgruppe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 - 4 | 2.939,59 €17,60 €/h | 3.115,97 €18,66 €/h | 3.292,34 €19,71 €/h | 3.468,72 €20,77 €/h | 3.762,68 €22,53 €/h | 4.174,22 €25,00 €/h |
| 5 - 8 | 2.992,56 €17,92 €/h | 3.172,11 €18,99 €/h | 3.351,67 €20,07 €/h | 3.531,22 €21,15 €/h | 3.830,48 €22,94 €/h | 4.249,44 €25,45 €/h |
| 9 - 12 | 3.045,53 €18,24 €/h | 3.228,26 €19,33 €/h | 3.410,99 €20,43 €/h | 3.593,73 €21,52 €/h | 3.898,28 €23,34 €/h | 4.324,65 €25,90 €/h |
| 13 - 16 | 3.098,49 €18,55 €/h | 3.284,40 €19,67 €/h | 3.470,31 €20,78 €/h | 3.656,22 €21,89 €/h | 3.966,07 €23,75 €/h | 4.399,86 €26,35 €/h |
| 17 - 20 | 3.235,88 €19,38 €/h | 3.430,03 €20,54 €/h | 3.624,19 €21,70 €/h | 3.818,34 €22,86 €/h | 4.141,93 €24,80 €/h | 4.594,95 €27,51 €/h |
| 21 - 24 | 3.288,84 €19,69 €/h | 3.486,17 €20,88 €/h | 3.683,50 €22,06 €/h | 3.880,83 €23,24 €/h | 4.209,72 €25,21 €/h | 4.670,15 €27,96 €/h |
| 25 - 28 | 3.341,81 €20,01 €/h | 3.542,32 €21,21 €/h | 3.742,83 €22,41 €/h | 3.943,34 €23,61 €/h | 4.277,52 €25,61 €/h | 4.745,37 €28,42 €/h |
| 29 - 32 | 3.394,76 €20,33 €/h | 3.598,45 €21,55 €/h | 3.802,13 €22,77 €/h | 4.005,82 €23,99 €/h | 4.345,29 €26,02 €/h | 4.820,56 €28,87 €/h |
| ab 33 | 3.447,73 €20,65 €/h | 3.654,59 €21,88 €/h | 3.861,46 €23,12 €/h | 4.068,32 €24,36 €/h | 4.413,09 €26,43 €/h | 4.895,78 €29,32 €/h |
Quelle: Bundesärztekammer, Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (AAA / Verband medizinischer Fachberufe), § 3 Abs. 2: Tabelle gültig ab 01.01.2026. Bruttomonatsgehälter bei Vollzeit.
Die Tabelle ab 01.01.2025 reichte von 2.803,95 € (Tätigkeitsgruppe I, 1.–4. Berufsjahr) bis 4.718,94 € brutto im Monat. Das waren 16,79 €/h bis 28,26 €/h.
| Berufsjahr | Tätigkeitsgruppe 1 | Tätigkeitsgruppe 2 | Tätigkeitsgruppe 3 | Tätigkeitsgruppe 4 | Tätigkeitsgruppe 5 | Tätigkeitsgruppe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 - 4 | 2.803,95 €16,79 €/h | 2.972,19 €17,80 €/h | 3.140,42 €18,80 €/h | 3.308,66 €19,81 €/h | 3.589,06 €21,49 €/h | 3.981,61 €23,84 €/h |
| 5 - 8 | 2.855,88 €17,10 €/h | 3.027,23 €18,13 €/h | 3.198,59 €19,15 €/h | 3.369,94 €20,18 €/h | 3.655,53 €21,89 €/h | 4.055,35 €24,28 €/h |
| 9 - 12 | 2.907,80 €17,41 €/h | 3.082,27 €18,46 €/h | 3.256,74 €19,50 €/h | 3.431,20 €20,55 €/h | 3.721,98 €22,29 €/h | 4.129,08 €24,73 €/h |
| 13 - 16 | 2.959,73 €17,72 €/h | 3.137,31 €18,79 €/h | 3.314,90 €19,85 €/h | 3.492,48 €20,91 €/h | 3.788,45 €22,69 €/h | 4.202,82 €25,17 €/h |
| 17 - 20 | 3.167,43 €18,97 €/h | 3.357,48 €20,10 €/h | 3.547,52 €21,24 €/h | 3.737,56 €22,38 €/h | 4.054,31 €24,28 €/h | 4.497,75 €26,93 €/h |
| 21 - 24 | 3.219,35 €19,28 €/h | 3.412,51 €20,43 €/h | 3.605,67 €21,59 €/h | 3.798,83 €22,75 €/h | 4.120,77 €24,68 €/h | 4.571,48 €27,37 €/h |
| 25 - 28 | 3.271,28 €19,59 €/h | 3.467,56 €20,76 €/h | 3.663,83 €21,94 €/h | 3.860,10 €23,11 €/h | 4.187,24 €25,07 €/h | 4.645,22 €27,82 €/h |
| ab 29 | 3.323,20 €19,90 €/h | 3.522,59 €21,09 €/h | 3.721,98 €22,29 €/h | 3.921,38 €23,48 €/h | 4.253,70 €25,47 €/h | 4.718,94 €28,26 €/h |
Quelle: Bundesärztekammer, Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (AAA / Verband medizinischer Fachberufe), § 3 Abs. 1: historische Tabelle, gültig ab 01.01.2025. Bruttomonatsgehälter bei Vollzeit.
Die Tabelle ab 01.03.2024 reichte von 2.700,00 € (Tätigkeitsgruppe I, 1.–4. Berufsjahr) bis 4.544,00 € brutto im Monat. Das waren 16,17 €/h bis 27,21 €/h.
| Berufsjahr | Tätigkeitsgruppe 1 | Tätigkeitsgruppe 2 | Tätigkeitsgruppe 3 | Tätigkeitsgruppe 4 | Tätigkeitsgruppe 5 | Tätigkeitsgruppe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 - 4 | 2.700,00 €16,17 €/h | 2.862,00 €17,14 €/h | 3.024,00 €18,11 €/h | 3.186,00 €19,08 €/h | 3.456,00 €20,69 €/h | 3.834,00 €22,96 €/h |
| 5 - 8 | 2.750,00 €16,47 €/h | 2.915,00 €17,46 €/h | 3.080,00 €18,44 €/h | 3.245,00 €19,43 €/h | 3.520,00 €21,08 €/h | 3.905,00 €23,38 €/h |
| 9 - 12 | 2.800,00 €16,77 €/h | 2.968,00 €17,77 €/h | 3.136,00 €18,78 €/h | 3.304,00 €19,78 €/h | 3.584,00 €21,46 €/h | 3.976,00 €23,81 €/h |
| 13 - 16 | 2.850,00 €17,07 €/h | 3.021,00 €18,09 €/h | 3.192,00 €19,11 €/h | 3.363,00 €20,14 €/h | 3.648,00 €21,84 €/h | 4.047,00 €24,23 €/h |
| 17 - 20 | 3.050,00 €18,26 €/h | 3.233,00 €19,36 €/h | 3.416,00 €20,46 €/h | 3.599,00 €21,55 €/h | 3.904,00 €23,38 €/h | 4.331,00 €25,93 €/h |
| 21 - 24 | 3.100,00 €18,56 €/h | 3.286,00 €19,68 €/h | 3.472,00 €20,79 €/h | 3.658,00 €21,90 €/h | 3.968,00 €23,76 €/h | 4.402,00 €26,36 €/h |
| 25 - 28 | 3.150,00 €18,86 €/h | 3.339,00 €19,99 €/h | 3.528,00 €21,13 €/h | 3.717,00 €22,26 €/h | 4.032,00 €24,14 €/h | 4.473,00 €26,78 €/h |
| ab 29 | 3.200,00 €19,16 €/h | 3.392,00 €20,31 €/h | 3.584,00 €21,46 €/h | 3.776,00 €22,61 €/h | 4.096,00 €24,53 €/h | 4.544,00 €27,21 €/h |
Quelle: Bundesärztekammer, Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen vom 08.02.2024 (AAA / Verband medizinischer Fachberufe), § 3: historische Tabelle, gültig ab 01.03.2024. Bruttomonatsgehälter bei Vollzeit.
Sonderzahlungen nach Manteltarifvertrag
Gilt der Tarif für Dich, hast Du Anspruch auf eine Sonderzahlung zu jedem 1. Dezember eines Kalenderjahres. Voraussetzung ist, dass Dein Arbeitsverhältnis an diesem Tag seit mindestens 6 vollen Kalendermonaten ununterbrochen besteht (bei Auszubildenden besteht der Anspruch schon nach 3 Monaten) und dass Du zu diesem Zeitpunkt nicht selbst gekündigt hast. Ebenfalls keinen Anspruch hast Du, wenn die Praxis aus Gründen gekündigt hat, die Du zu vertreten hast, oder wenn aus solchen Gründen eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossen wurde (§ 12 Abs. 1 Manteltarifvertrag).
Die Höhe der Sonderzahlung hängt von Deiner Betriebszugehörigkeit ab:
- 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit – 50 % des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts
- Ab dem 2. Jahr (seit 2022) – 70 % des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts
Quelle: Bundesärztekammer, Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (AAA / Verband medizinischer Fachberufe), gültig ab 01.01.2025, § 12 (Sonderzahlung).
Was bei einer Kündigung mit der Sonderzahlung passiert, liest Du unter Kündigung als MFA.
Anrechnung von Berufsjahren
Erfahrung und Expertise sind ein wichtiger Hebel für Dein Gehalt: Je länger Du im Beruf bist, desto höher Dein Tarifgehalt. Deine Berufsjahre zählen ab dem Ersten des Monats, in dem Du die Abschlussprüfung bestanden hast (§ 11 Abs. 2 Manteltarifvertrag). Bei Teilzeit zählen Berufsjahre genauso wie bei Vollzeit.
Berufsnahe Tätigkeiten vor der Prüfung
Warst Du vor Deiner MFA-Prüfung in einem berufsnahen Bereich (z. B. Labor oder Krankenhaus) tätig, werden diese Zeiten zur Hälfte auf Deine Berufsjahre angerechnet (§ 11 Abs. 4 Manteltarifvertrag). Laut FAQ der Arbeitgeberseite (AAA) gilt das auch für Zeiten nach der Ausbildung. Im Tarifwortlaut steht nur „vor der Prüfung“.
Beispiel: Vier Jahre in einer Zahnarztpraxis ergeben zwei anrechenbare Berufsjahre als MFA.
Mutterschutz, Elternzeit & Erziehungsurlaub
Mutterschutz wird voll auf die Berufsjahre angerechnet, Elternzeit nur zur Hälfte. Arbeitest Du während der Elternzeit in Teilzeit als MFA, zählt diese Zeit wieder voll.
Wer ein Jahr Elternzeit ohne Teilzeitarbeit nimmt, bekommt davon etwa 6 Monate auf die Berufsjahre angerechnet.
Schutzfristen, Elternzeit und was Deine Praxis in der Schwangerschaft prüfen muss: Mutterschutz als MFA.
Eingruppierung nach Tarif
Die sechs Tätigkeitsgruppen
Der Gehaltstarifvertrag teilt die Arbeit von MFA in sechs Tätigkeitsgruppen ein. Jede Gruppe verbindet die Art Deiner Aufgaben mit einer Voraussetzung wie Fort- und Weiterbildungen oder Berufserfahrung. Erst wenn beides passt, hebt Dich das in eine höhere Gruppe und damit ins höhere Gehalt.
Tätigkeitsmerkmal laut Tarif
„Ausführen von Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen, wobei Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt werden, wie sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung als MFA mit der Prüfung vor der Ärztekammer erworben wurden. In diese Tätigkeitsgruppe fallen Tätigkeiten gemäß Ausbildungsverordnung.“
Voraussetzung
Keine zusätzliche Voraussetzung über die bestandene Prüfung vor der Ärztekammer hinaus. Gruppe I ist nicht an die ersten Berufsjahre gebunden: Sie beschreibt die Art der Tätigkeit.
Tätigkeitsmerkmal laut Tarif
„Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Arbeitsbereich erworben wurden.“
Voraussetzung
„Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 40 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung.“
Fortbildungen, die der Tarif als Beispiel nennt
- Ambulante Versorgung älterer Menschen
- Wundmanagement
- Hygienemanagement
- Qualitätsmanagement
- Klimawandel und Gesundheit
- Patientenbegleitung und Koordination
- Datenschutz und Datensicherheit
- Elektronische Praxiskommunikation und Telematik
- Notfallmanagement/Erweiterte Notfallkompetenz
- Impfmanagement
- Disease-Management-Programme
Tätigkeitsmerkmal laut Tarif
„Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem oder mehreren Arbeitsbereich(en) erworben wurden.“
Voraussetzung
„Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 80 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung und/oder Tätigkeiten in der Durchführung der Ausbildung der MFA.“
Fortbildungen, die der Tarif als Beispiel nennt
- Ambulantes Operieren (94 Stunden)
- Demenz
- Elektronische Praxiskommunikation und Telematik
- Gynäkologie und Geburtshilfe
- Urologie
- Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen
- Prävention im Kindes- und Jugendalter (84 Stunden)
- Strahlenschutzkurs lt. § 49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV (90 Stunden)
Tätigkeitsmerkmal laut Tarif
„Selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden.“
Voraussetzung
„Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 120 Stunden und/oder Tätigkeiten in der systematischen Planung, Durchführung und Koordination der Ausbildung der MFA.“
Fortbildungen, die der Tarif als Beispiel nennt
- Ambulantes Operieren (120 Stunden)
- Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde
- Augenheilkundlich-technische Assistenz
- Dialyse und Nephrologie
- Ernährungsmedizin
- Gastroenterologische Endoskopie
- Onkologie
- Palliativversorgung
- Pneumologie
- Prävention im Kindes- und Jugendalter/Sozialpädiatrie (130 Std.)
- Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2) RöV alte Fassung (120 Stunden)
- Qualitätsmanagement
- Hygienemanagement
- Nichtärztliche Praxisassistenz
- Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis (VERAH®)
Tätigkeitsmerkmal laut Tarif
„Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden.“
Voraussetzung
„Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 360 Stunden und entsprechende Berufserfahrung. Hierbei sind eine Fortbildung von mindestens 120 Stunden und weitere Fortbildungseinheiten von mindestens 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen. Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit.“
Fortbildungen, die der Tarif als Beispiel nennt
Tätigkeitsmerkmal laut Tarif
„Ausführen von leitungs- und führungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders umfassende, gründliche und vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur Organisation und Steuerung mehrerer umfassender Arbeitsbereiche erworben wurden. Die Tätigkeiten sind mit hoher Problemlösungs- und Sozialkompetenz verbunden.“
Voraussetzung
„Eine Fortbildungsmaßnahme von mindestens 600 Stunden und entsprechende Berufserfahrung.“
Fortbildungen, die der Tarif als Beispiel nennt
- Betriebswirtin/Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen gemäß § 54 BBiG
- Fachwirtin/Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen gemäß § 53 BBiG
Quelle: Bundesärztekammer, Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (AAA / Verband medizinischer Fachberufe), gültig ab 01.01.2025, § 3 Abs. 4–6 (Tätigkeitsgruppen und Zuschläge), Wortlaut.
Welche Tätigkeitsgruppe passt zu mir?
Ab Gruppe II müssen zwei Dinge zusammenkommen: die Art Deiner Aufgaben und eine Voraussetzung wie Fortbildung oder Berufserfahrung. Die Beispiele sind unsere Einordnung, kein Tarifwortlaut.
| Gruppe | So arbeitest Du | Was der Tarif zusätzlich verlangt |
|---|---|---|
| I | Du arbeitest nach Anweisung, so wie in der Ausbildung gelernt.Tätigkeiten, wie sie die Ausbildungsverordnung beschreibt | Bestandene Prüfung vor der Ärztekammer |
| II | Du arbeitest in Deinem Bereich weitgehend selbstständig.z. B. einen Bereich wie Labor, Abrechnung, Wundversorgung oder Impfmanagement eigenständig betreuen | Mind. 40 Fortbildungsstunden und/oder entsprechende Berufserfahrung |
| III | Du arbeitest weitgehend selbstständig, auch in mehreren Bereichen.z. B. Labor und Abrechnung, oder Du leitest Azubis an | Mind. 80 Fortbildungsstunden und/oder entsprechende Berufserfahrung und/oder Tätigkeiten in der Durchführung der Ausbildung |
| IV | Du arbeitest selbstständig in anspruchsvollen Bereichen.z. B. Assistenz beim ambulanten Operieren, Endoskopie, Dialyse, Hausbesuche als VERAH oder NäPa | Mind. 120 Fortbildungsstunden und/oder Tätigkeiten in der systematischen Planung, Durchführung und Koordination der Ausbildung |
| V | Du hast Leitungsaufgaben.z. B. Erstkraft, Teamleitung an der Anmeldung, Leitung eines Funktionsbereichs | Mind. 360 Fortbildungsstunden und entsprechende Berufserfahrung; darunter eine Fortbildung mit mind. 120 Stunden und weitere Fortbildungseinheiten von mind. 40 Stunden innerhalb von 5 Jahren (verlängert um Elternzeit) |
| VI | Du leitest und führst mehrere Bereiche.z. B. Praxismanagement mit Personal- und Organisationsverantwortung | Eine einzelne Fortbildung mit mind. 600 Stunden und entsprechende Berufserfahrung |
Wo der Tarif Spielraum lässt
- „Entsprechende Berufserfahrung“ hat keine feste Zahl an Jahren. Gute Argumente sind die Aufgaben, die Du schon selbstständig übernimmst.
- Fortbildungen zählen nur, wenn Du das Gelernte an Deinem Arbeitsplatz anwendest (§ 3 Abs. 5 c). Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen bis sechs Wochen führen nicht zu einer höheren Gruppe.
- Für Gruppe IV nennt der Tarifwortlaut keine Berufserfahrung. Die Arbeitgeberseite (AAA) versteht Fortbildung und Erfahrung ab Gruppe IV aber als zusätzlich nötig.
- Die Gruppe soll in Deinem Arbeitsvertrag stehen (§ 3 Abs. 5 a). Wer beim Inkrafttreten des aktuellen Tarifs am 01.01.2025 schon beschäftigt und in Gruppe II bis VI eingruppiert war, darf nicht wegen der neuen Tarifregeln herabgruppiert werden (§ 8). Änderungen aus anderen Gründen bleiben möglich.
Wichtig
Diese Übersicht ist eine Orientierung auf Basis des Gehaltstarifvertrags für MFA und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was in Deinem Arbeitsvertrag steht und welche Aufgaben Dir tatsächlich übertragen sind. Der Tarif gilt nur, wenn beide Seiten tarifgebunden sind, Dein Arbeitsvertrag auf ihn verweist oder er in Deiner Praxis üblicherweise angewendet wird (§ 2). Im Einzelfall helfen der Verband medizinischer Fachberufe (für Mitglieder), Deine Ärztekammer oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Quellen: Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025, § 2, § 3 Abs. 4–5 und § 8; FAQ der AAA zum Gehaltstarifvertrag (Stand 13.12.2024), Nr. 2b.
Urlaub, Teilzeit & Stundenlohn
Teilzeit vs. Vollzeit
Ob Du Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt bist – das Bundesurlaubsgesetz regelt Deinen Mindesturlaub, der Tarifvertrag sieht mehr Urlaub und ein Tarifgehalt nach Tätigkeitsgruppe und Berufsjahren vor, wenn er für Dich gilt. Berufsjahre werden in jedem Modell gleich angerechnet.
Urlaubsanspruch nach Tarifvertrag
Allen Mitarbeitendeinnen, die täglich in der Praxis erscheinen (auch geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Teilzeitbeschäftigte), steht laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ein Mindesturlaub von 20 Tagen ausgehend von einer 5-Tage-Woche zu.
Gilt der Manteltarifvertrag für Dich, hast Du Anspruch auf 29 Tage Urlaub. Im Kalenderjahr, in dem Du das 55. Lebensjahr vollendest, erhöht sich der Jahresurlaub auf 31 Arbeitstage bzw. 37 Werktage. MFA, die vor dem 01.01.1973 geboren wurden, erhalten bei über den 31.12.2012 hinaus fortbestehendem Arbeitsverhältnis weiterhin 30 Arbeitstage bzw. 36 Werktage Jahresurlaub (§ 16 Abs. 3 Manteltarifvertrag).
Nach dem Manteltarifvertrag erwirbst Du mit jedem Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Den vollen Jahresurlaub kannst Du erst nach sechs Monaten Tätigkeit in derselben Praxis geltend machen (§ 16 Abs. 2 Manteltarifvertrag).
Besondere Regeln im Tarifvertrag
Nach § 16 Abs. 7 Manteltarifvertrag werden begonnene Monate für die Berechnung des Urlaubsanspruchs berücksichtigt, wenn das Arbeitsverhältnis an mindestens 15 Kalendertagen bestand.
Urlaubstage bei Teilzeit berechnen
§ 14 Abs. 4 MTV regelt den Urlaubsanspruch für MFA in Teilzeit: Teilzeitbeschäftigte mit einer 5-Tage-Woche haben den gleichen Anspruch wie Vollzeitkräfte.
Bei Teilzeitkräften, die nicht an jedem Arbeitstag arbeiten, ergibt sich der Urlaub aus folgender Formel:
Urlaubsanspruch in Teilzeit = Tariflicher Urlaubsanspruch (Vollzeit) × (Anzahl regelmäßige Arbeitstage pro Woche / 5)Eine Tabelle für 1 bis 4 Arbeitstage, dazu Resturlaub, Urlaub bei Krankheit und bei Kündigung findest Du im Ratgeber Urlaubsanspruch als MFA.
Quellen: Bundesärztekammer, Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (AAA / Verband medizinischer Fachberufe), gültig ab 01.01.2025, §§ 14 und 16; Bundesurlaubsgesetz, §§ 3–5.
MFA-Stundenlohn nach Gehaltstabelle 2026
Der MFA-Stundenlohn nach Gehaltstabelle 2026 liegt zwischen 17,60 €/h und 29,32 €/h – je nach Berufsjahren und Fortbildung. Der Stundenlohn ist unabhängig von der Wochenarbeitszeit; in Teilzeit sinkt entsprechend nur das Monatsgehalt.
MFA-Gehalt in Teilzeit
Bei 25 Stunden pro Woche kommst Du laut Tarifvertrag auf ein monatliches Grundgehalt zwischen 1.905,45 € und 3.173,46 € brutto – je nach Berufsjahren und Fortbildungsstunden.
Bei 30 Stunden pro Woche liegt das monatliche Grundgehalt zwischen 2.286,54 € und 3.808,15 € brutto.
Dein konkretes Teilzeit-Gehalt berechnest Du am einfachsten mit unserem Rechner – hier ist die offizielle Tarif-Formel hinterlegt:
Zum GehaltsrechnerDrei Wege zu mehr Gehalt
Top-Gehalt erreichen
Qualifikation, Erfahrung und der richtige Arbeitgeber – das sind die drei Hebel, mit denen Du Dein MFA-Gehalt deutlich nach oben schrauben kannst. Vom Berufseinstieg über Fortbildungen bis zum öffentlichen Dienst.
Der Schlüssel: Qualifikation & Erfahrung
Berufserfahrung macht den Unterschied
Die Gehaltsentwicklung nach Tarifvertrag zeigt deutlich: Durchhalten lohnt sich.
- In Tätigkeitsgruppe I und den ersten vier Berufsjahren liegt das Tarifgehalt bei 2.939,59 € brutto
- Mit steigenden Berufsjahren klettert das Gehalt in jeder Gruppe Stufe für Stufe
- Ab dem 33. Berufsjahr sind in Tätigkeitsgruppe VI bis zu 4.895,78 € möglich
Zwischen der niedrigsten und der höchsten Stufe der Tabelle 2026 liegen rund 67 %.
Weiterbildung lohnt sich
Fortbildungsstunden sind eine der Voraussetzungen für die höheren Tätigkeitsgruppen, wenn auch Deine Aufgaben passen:
- Tätigkeitsgruppe II: mind. 40 Stunden oder entsprechende Berufserfahrung
- Tätigkeitsgruppe III: mind. 80 Stunden oder Erfahrung oder Mitarbeit bei der Ausbildung
- Tätigkeitsgruppe VI: eine Fortbildung ab 600 Stunden plus Berufserfahrung, bei leitungs- und führungsbezogenen Aufgaben
Besonders lukrative Weiterbildungen sind:
- VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis)
- Praxismanager:in
- Wundmanagement
- MFA in der Onkologie
MFA-Gehalt in der Ausbildung
In der MFA-Ausbildung sieht der Tarif seit 01.01.2026 zwischen 1.050 € und 1.250 € brutto im Monat, je nach Lehrjahr vor. Was davon netto bleibt und was ohne Tarifvertrag gilt, steht auf unserer eigenen Seite zum Ausbildungsgehalt.
Ausbildungsgehalt je Lehrjahr ansehenMehr zur MFA-Ausbildung findest Du im eigenen Bereich – inkl. Inhalten, Ablauf und Prüfungstipps.
Gehalt im Öffentlichen Dienst (TVöD-B)
Im öffentlichen Dienst richtet sich Deine Entgeltgruppe nach den Tätigkeiten, die Dir übertragen sind. In Ausschreibungen für MFA, zum Beispiel bei Gesundheitsämtern, Polizei, Bundeswehr oder kommunalen Kliniken, stehen meist E 5 oder E 6; Stellen mit Leitungsaufgaben können höher eingruppiert sein. Über die Stufen 1–6 wächst Dein Gehalt mit der Berufserfahrung. Die Tabelle zeigt den TVöD-B; Landesbehörden und Unikliniken zahlen meist nach dem TV-L mit eigenen Beträgen.
TVöD-B – 01.05.2026 bis 31.03.2027
| Entgeltgruppe | 1. Stufe | 2. Stufe | 3. Stufe | 4. Stufe | 5. Stufe | 6. Stufe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| E 7 | 3.294,98 € | 3.537,94 € | 3.682,69 € | 3.828,76 € | 3.969,05 € | 4.045,24 € |
| E 6 | 3.240,3 € | 3.440,25 € | 3.580,46 € | 3.719,22 € | 3.855,5 € | 3.926,2 € |
| E 5 | 3.124,08 € | 3.318,04 € | 3.449,05 € | 3.587,78 € | 3.716,7 € | 3.783,33 € |
Quelle: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), TVöD, Anlage A zu § 15: Entgeltgruppen E 5–E 7, gültig ab 01.05.2026, mindestens bis 31.03.2027. Monatliches Tabellenentgelt bei Vollzeit.
Wo verdienen MFA am meisten?
Regionaler Vergleich
Süden, Stadt, Ausland: Wo Du in Deutschland (und drüber hinaus) als MFA arbeitest, macht einen messbaren Unterschied – zwischen den Bundesländern bis zu 6.972 € brutto im Jahr.
MFA-Gehalt nach Bundesland
MFA-Tarif nach Bundesland: überall dieselbe Tabelle
Ob in NRW, Bayern oder Sachsen: Für MFA in Praxen, MVZ und anderen ambulanten Einrichtungen gibt es einen bundesweiten Gehaltstarifvertrag und keine Landestarife. Seit 2007 sind die Tarifgehälter in allen Bundesländern gleich. Unterschiede gibt es beim tatsächlichen Gehalt: Unten siehst Du, was MFA in Vollzeit je Bundesland im Mittel verdienen.
Auch für Azubis gilt die Ausbildungsvergütung bundesweit gleich. Quellen: Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025, § 1 Abs. 1; FAQ der AAA zum Gehaltstarifvertrag, Nr. 10.
Der monatliche MFA-Gehaltsmedian in Berlin entspricht hochgerechnet 40.992 € im Jahr (3.416 € monatlich). Der bundesweite Median liegt bei 3.329 € monatlich. Die regionalen Unterschiede sind beträchtlich: Zwischen Hamburg und Sachsen liegen 581 € im Monat. Aktuelle Angebote findest Du unter MFA-Jobs in Berlin.
Bundesländer nach Gehalt
- Hamburg3.483 €
- Bremen3.457 €
- Berlin3.416 €
- Baden-Württemberg3.415 €
- Schleswig-Holstein3.411 €
- Bayern3.401 €
- Saarland3.396 €
- Hessen3.331 €
- Rheinland-Pfalz3.329 €
- Nordrhein-Westfalen3.324 €
- Niedersachsen3.322 €
- Brandenburg3.030 €
- Mecklenburg-Vorpommern3.010 €
- Thüringen2.921 €
- Sachsen-Anhalt2.912 €
- Sachsen2.902 €
3.483 € / Monat brutto
Stundenlohn: 20,86 € · 4,6 % über Median bundesweit
3.457 € / Monat brutto
Stundenlohn: 20,70 € · 3,8 % über Median bundesweit
3.416 € / Monat brutto
Stundenlohn: 20,46 € · 2,6 % über Median bundesweit
3.415 € / Monat brutto
Stundenlohn: 20,45 € · 2,6 % über Median bundesweit
3.411 € / Monat brutto
Stundenlohn: 20,43 € · 2,5 % über Median bundesweit
3.401 € / Monat brutto
Stundenlohn: 20,37 € · 2,2 % über Median bundesweit
3.396 € / Monat brutto
Stundenlohn: 20,34 € · 2 % über Median bundesweit
3.331 € / Monat brutto
Stundenlohn: 19,95 € · 0,1 % über Median bundesweit
3.329 € / Monat brutto
Stundenlohn: 19,93 € · 0 % über Median bundesweit
3.324 € / Monat brutto
Stundenlohn: 19,90 € · 0,2 % unter Median bundesweit
3.322 € / Monat brutto
Stundenlohn: 19,89 € · 0,2 % unter Median bundesweit
3.030 € / Monat brutto
Stundenlohn: 18,14 € · 9 % unter Median bundesweit
3.010 € / Monat brutto
Stundenlohn: 18,02 € · 9,6 % unter Median bundesweit
2.921 € / Monat brutto
Stundenlohn: 17,49 € · 12,3 % unter Median bundesweit
2.912 € / Monat brutto
Stundenlohn: 17,44 € · 12,5 % unter Median bundesweit
2.902 € / Monat brutto
Stundenlohn: 17,38 € · 12,8 % unter Median bundesweit
| Bundesland | Monatliches Gehalt (brutto) |
|---|---|
| Sachsen | 2.902 € |
| Sachsen-Anhalt | 2.912 € |
| Thüringen | 2.921 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 3.010 € |
| Brandenburg | 3.030 € |
| Niedersachsen | 3.322 € |
| Nordrhein-Westfalen | 3.324 € |
| Rheinland-Pfalz | 3.329 € |
| Hessen | 3.331 € |
| Saarland | 3.396 € |
| Bayern | 3.401 € |
| Schleswig-Holstein | 3.411 € |
| Baden-Württemberg | 3.415 € |
| Berlin | 3.416 € |
| Bremen | 3.457 € |
| Hamburg | 3.483 € |
| Deutschland ∅ | 3.329 € |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Entgeltatlas, Medizinische Fachangestellte (ohne Spezialisierung), Fachkraft (KldB 81102). Median der Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter. Stichtag: 31.12.2025.
MFA-Gehalt nach Stadt
Auch zwischen den deutschen Großstädten gibt es deutliche Unterschiede. In Ballungsräumen wie München, Frankfurt oder Hamburg ist die Nachfrage höher – und das schlägt sich im Gehalt nieder. Aktuelle Angebote findest Du unter MFA-Jobs in Hamburg.
Städte nach Gehalt
- München3.663 €
- Essen3.548 €
- Stuttgart3.541 €
- Hannover3.481 €
- Frankfurt am Main3.465 €
- Köln3.415 €
- Nürnberg3.395 €
- Düsseldorf3.369 €
- Dortmund3.346 €
- Dresden3.045 €
- Leipzig3.045 €
3.541 € / Monat brutto
Stundenlohn: 21,20 € · 6,4 % über Median bundesweit
3.465 € / Monat brutto
Stundenlohn: 20,75 € · 4,1 % über Median bundesweit
3.395 € / Monat brutto
Stundenlohn: 20,33 € · 2 % über Median bundesweit
3.346 € / Monat brutto
Stundenlohn: 20,04 € · 0,5 % über Median bundesweit
3.045 € / Monat brutto
Stundenlohn: 18,23 € · 8,5 % unter Median bundesweit
3.045 € / Monat brutto
Stundenlohn: 18,23 € · 8,5 % unter Median bundesweit
| Stadt | Monatliches Gehalt (brutto) |
|---|---|
| München | 3.663 € |
| Essen | 3.548 € |
| Stuttgart | 3.541 € |
| Hannover | 3.481 € |
| Frankfurt am Main | 3.465 € |
| Köln | 3.415 € |
| Nürnberg | 3.395 € |
| Düsseldorf | 3.369 € |
| Dortmund | 3.346 € |
| Dresden | 3.045 € |
| Leipzig | 3.045 € |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Entgeltatlas, Medizinische Fachangestellte (ohne Spezialisierung), Fachkraft (KldB 81102). Median der Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter. Stichtag: 31.12.2025.
Schweiz & Österreich im Vergleich
In der Schweiz heißt die MFA Medizinische Praxisassistentin (MPA). MPAs verdienen durchschnittlich rund 5.525 CHF brutto pro Monat – etwa 66.300 CHF pro Jahr. Beim Einstieg liegen die Gehälter zwischen 4.400 und 4.800 CHF monatlich, mit langjähriger Berufserfahrung sind bis zu 77.000 CHF jährlich möglich.
Die besten Kantone
- Genf führt mit rund 72.000 CHF im Jahr klar das Ranking an
- Zürich, Zug und Basel-Stadt zahlen 10–15 % über dem Schweizer Mittel
- Mit Weiterbildung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin (MPK) sind über 6.000 CHF monatlich drin
Achtung: Die höheren Gehälter relativieren sich durch die deutlich höheren Lebenshaltungskosten.
In Österreich entspricht die MFA der Ordinationsassistentin. Ordinationsassistentinnen verdienen durchschnittlich rund 2.100 € brutto pro Monat – spürbar weniger als in Deutschland. Der Kollektivvertrag-Einstieg liegt je nach Bundesland zwischen 1.755 € und 2.125 €.
Regionale Unterschiede
- Oberösterreich führt mit ca. 2.460 € monatlich
- Wien (~2.305 €) und Tirol (~2.269 €) folgen dicht
- Die Steiermark bildet das Schlusslicht mit rund 1.826 €
Die hier berücksichtigten KV-Abschlüsse brachten je nach Bundesland Erhöhungen zwischen +1,5 % und +3,95 %.
Spezialisierung, Alter, Geschlecht
Fachrichtung & Demografie
Spezialisierung kann das Gehalt deutlich heben – manche Fachrichtungen zahlen erkennbar besser. Auch Alter und Erfahrung schlagen sich nieder, während der Gender Pay Gap im MFA-Beruf statistisch schwer zu messen ist.
Fachrichtungen: Wo zahlt sich Spezialisierung aus?
Einige medizinische Fachrichtungen bieten MFA besonders hohe Gehälter.
Die Top-Verdiener-Fachrichtungen
- Onkologie: Die Arbeit in der Krebsbehandlung wird besonders gut vergütet
- Radiologie: Spezialkenntnisse zahlen sich hier aus
- Kardiologie: Herz-Kreislauf-Spezialisten schätzen qualifizierte MFA
- Gynäkologie: Auch hier sind die Verdienstmöglichkeiten überdurchschnittlich
Ambulant vs. stationär
In der stationären Versorgung, also in Krankenhäusern, können Gehälter höher liegen als in der ambulanten Versorgung – weil MFA im Krankenhaus in der Regel nach Krankenhaustarif bezahlt werden.
MFA-Gehalt nach Alter und Geschlecht
Mit höherem Alter kommen in der Regel auch mehr Berufserfahrung und absolvierte Fortbildungen zusammen – das treibt das Gehalt. Der Geschlechtervergleich ist im MFA-Beruf statistisch schwierig, weil zu männlichen MFA kaum Daten vorliegen.
| Altersgruppe | weiblich | männlich | Median |
|---|---|---|---|
| < 25 | 3.105 € | 3.111 € | 3.105 € |
| 25 - 54 | 3.380 € | 3.535 € | 3.384 € |
| 55+ | 3.499 € | keine Daten | 3.503 € |
| ∅ | 3.326 € | 3.462 € | 3.329 € |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Entgeltatlas, Medizinische Fachangestellte (ohne Spezialisierung), Fachkraft (KldB 81102). Median der Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter. Stichtag: 31.12.2025.
Wunschgehalt durchsetzen
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Cheat-Sheet herunterladenPraktische Tipps für Dein Wunschgehalt
1. Spezialisiere Dich
Eine Spezialisierung auf eine bestimmte Fachrichtung oder Tätigkeit kann Dein Gehalt deutlich heben. Investiere in Fortbildungen, die in Deiner Region oder Fachrichtung besonders gefragt sind.
2. Vergleiche Arbeitgeber
Manchmal liegt das beste Gehalt nicht in Deiner aktuellen Praxis, sondern ein paar Straßen weiter. Bewirb Dich bei mehreren Praxen, vergleiche Angebote und Benefits offen – und ziehe einen Arbeitgeberwechsel ruhig in Betracht. Aktuelle MFA-Stellenangebote findest Du direkt auf der Plattform.
3. Verhandle geschickt
Mit dem aktuellen Fachkräftemangel bist Du in einer exzellenten Verhandlungsposition. Bereite Dich gut vor und kenne Deinen Marktwert. Konkrete Tipps findest Du im Verhandlungs-Ratgeber.
Benefits – wenn das Gehalt nicht reicht
Neben fairer Bezahlung spielen weiche Faktoren eine große Rolle: Klima im Team, Arbeitszeiten, Weg zur Arbeit, interessante Aufgaben, die fordern und fördern (Stichwort Fort- und Weiterbildungen) oder die Möglichkeit zum Home-Office.
Wenn das angebotene Gehalt auf den ersten Blick nicht überzeugt: Frag aktiv nach Benefits. Das können monetäre oder nicht-monetäre Sonderleistungen sein – sie können ein knapp kalkuliertes Gehalt deutlich aufwerten.
- Übernahme von Fortbildungskosten
- Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel
- Zuzahlung zu Kita-Gebühren oder hauseigene Kita
- Übertarifliche Urlaubstage
- 13. Monatsgehalt / Urlaubsgeld
- Zulage zur Renten-, Lebens-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung
- Beteiligung am Gewinn / Prämien
- Home-Office-Möglichkeit
- Individuelles Arbeitszeitmodell (Teilzeit / Vollzeit)
- Dienstwagen
- Essensgutscheine für die Mittagspause
- Gesundheitsleistungen (Fitnessstudio, Wellnessangebote)
Benefits sind ein zusätzliches Zeichen der Wertschätzung – kein Ersatz für ein angemessenes Gehalt. Es muss aber ein Level haben, mit dem Du Deinen Lebensunterhalt ohne Sorgen finanzieren kannst.
Fazit – Deine Gehaltsaussichten 2026/2027
Dein Gehalt als MFA hängt unter anderem von Deiner Qualifikation, Berufserfahrung und Deinem Arbeitsplatz ab. Nutze die Gehaltstabellen und regionalen Vergleichswerte als Orientierung für Deine nächste Gehaltsverhandlung.
Die besten Gehälter findest Du
- in der Schweiz (mit Abstand die höchsten Gehälter)
- in süddeutschen Ballungsräumen
- in spezialisierten Fachrichtungen wie Onkologie oder Radiologie
- mit entsprechenden Zusatzqualifikationen
Dein nächster Schritt
Finde Deinen passenden Arbeitgeber
Mit dem neu errechneten Marktwert im Kopf: Schau dir aktuelle MFA-Stellen an oder lass Dich von Praxen finden.
Stellengesuch
Lass Dich von Arbeitgebern finden
Veröffentliche kostenfrei Dein anonymes Stellengesuch und dreh den Bewerbungsprozess um – passende Praxen kommen auf Dich zu.
Anonymes Stellengesuch erstellen
Zeig, was Du suchst – ohne Deinen Namen zu nennen.
Von Arbeitgebern kontaktiert werden
Passende Praxen melden sich direkt bei Dir.
Neue MFA-Jobs per E-Mail
Noch nicht so weit für ein Stellengesuch? Lass Dir wöchentlich passende Stellen aus Deinem Wunsch-Umkreis schicken.
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FAQ
Häufige Fragen
Schnell auf den Punkt – die häufigsten Fragen zum MFA-Gehalt und eine Checkliste, um Deinen Marktwert systematisch einzuschätzen.
Das Bruttomonatsgehalt von Medizinischen Fachangestellten in Vollzeit liegt in Deutschland im Median bei 3.329,00 € (BA-Entgeltatlas, Stichtag 31.12.2025). Auf zwölf Monate hochgerechnet entspricht das 39.948,00 €. Nach der MFA-Gehaltstabelle 2026 liegt das Gehalt zwischen 2.939,59 € und 4.895,78 € brutto im Monat – in Abhängigkeit von Qualifikation und Berufsjahren.
Der Stundenlohn nach der Gehaltstabelle 2026 für Medizinische Fachangestellte (MFA) / Arzthelfer:innen bewegt sich laut Gehaltstarifvertrag je nach Berufserfahrung und Fortbildungen zwischen 17,60 €/h und 29,32 €/h. Aus dem bundesweiten Median-Bruttomonatsgehalt (BA-Entgeltatlas, Stichtag 31.12.2025) ergibt sich rechnerisch ein Stundenlohn von 19,93 €/h.
Das durchschnittliche Nettogehalt einer Medizinischen Fachangestellten (MFA) liegt bei etwa 1.600 bis 1.900 Euro im Monat. Allerdings kann das Nettogehalt je nach Bundesland, Berufserfahrung und Arbeitsplatz variieren.
Nach dem Gehaltstarifvertrag liegt die Ausbildungsvergütung ab 01.01.2026 je nach Lehrjahr zwischen 1.050 € und 1.250 € brutto im Monat. Was davon netto bleibt und was ohne Tarifbindung gilt, steht auf unserer Seite zum Ausbildungsgehalt. Ausbildungsgehalt MFA ansehen
Ja. Der Gehaltstarifvertrag gilt bundesweit einheitlich für MFA in Arztpraxen und vergleichbaren ambulanten Einrichtungen. Ob er für Dich gilt, hängt davon ab, ob Dein Arbeitsvertrag auf ihn verweist, beide Seiten tarifgebunden sind oder Deine Praxis ihn üblicherweise anwendet. Seit 2007 sind die Tarifgehälter bundesweit gleich, einen eigenen Landestarif gibt es nicht. Das tatsächliche Gehalt unterscheidet sich dagegen je nach Region: Der Median liegt laut Entgeltatlas zwischen 2.902 € in Sachsen und 3.483 € in Hamburg (Vollzeit, Stichtag 31.12.2025).
Hamburg führt mit einem Median-Bruttomonatsgehalt von 3.483,00 € das bundesweite Ranking an (BA-Entgeltatlas, Stichtag 31.12.2025). Der bundesweite Median liegt bei 3.329,00 € – die Spanne zwischen Spitzenreiter und Schlusslicht beträgt 581,00 € pro Monat.
Der Tarifvertrag rechnet Teilzeit über eine feste Formel ab (§ 14 Manteltarifvertrag, § 3 Gehaltstarifvertrag): Ein Zwölftel-Monat hat 167 Stunden, eine Stunde ist also 1/167 des Vollzeit-Monatsgehalts wert. Multipliziert wird mit den Wochenstunden und dem Faktor 4,33 – der durchschnittlichen Zahl der Wochen pro Monat. Bei 25 Wochenstunden liegt das Grundgehalt nach der Gehaltstabelle 2026 zwischen 1.905,45 € und 3.173,46 € brutto, bei 30 Wochenstunden zwischen 2.286,54 € und 3.808,15 €.
Ja, in der Regel. MFA im Krankenhaus werden meist nach Krankenhaustarif oder TVöD-B vergütet. Im TVöD-B (Stand 01.05.2026) liegt das Einstiegsgehalt der Entgeltgruppe E 5 bei 3.124,08 € brutto und steigt mit den Erfahrungsstufen auf bis zu 3.783,33 €.
- Berufsjahre berechnen
- Fortbildungsstunden zusammenrechnen
- Tätigkeiten aufschreiben, die Du ausführst oder im neuen Job übernehmen sollst
- Gehaltsstufe in der Tabelle des Gehaltstarifvertrags ablesen
- Tätigkeitsgruppe ermitteln
- Benefits und Zusatzleistungen mitbedenken
- Lies auch unseren Artikel zu Gehaltsverhandlungen
Quellen (4)
- Bundesärztekammer: Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (AAA / Verband medizinischer Fachberufe), gültig ab 01.01.2025, mit Gehaltstabellen und Ausbildungsvergütung für 2025 und 2026; historischer Gehaltstarifvertrag vom 08.02.2024, gültig ab 01.03.2024.
- Bundesärztekammer: Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (AAA / Verband medizinischer Fachberufe), gültig ab 01.01.2025, insbesondere §§ 11–12, 14 und 16 (Berufsjahre, Sonderzahlung, Teilzeit und Urlaub); Bundesurlaubsgesetz, §§ 3–5.
- VKA: TVöD, Entgelttabelle Anlage A, gültig ab 01.05.2026, mindestens bis 31.03.2027 (E 5–E 7).
- Bundesagentur für Arbeit: Entgeltatlas, Medizinische Fachangestellte (ohne Spezialisierung), Fachkraft (KldB 81102). Median der Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter. Stichtag: 31.12.2025.