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Studienassistenz in Prüfstellen 120 UE gem. Curriculum der BÄK
Die Fortbildungsveranstaltung ist vollständig anrechnungsfähig auf den medizinischen Wahlteil im Rahmen der beruflichen Aufstiegsqualifikation „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“.
2 Tage
40 Unterrichtseinheiten
1.149
Zertifikat
Bedeutung von klinischen Studien
Entwicklung eines Arzneimittels
Grundlagen von klinischen Studien
Rechtliche Rahmenbindungen klinischer Studien
Blended-Learning
Curriculum der Bundesärztekammer
Die Fortbildungsveranstaltung ist vollständig anrechnungsfähig auf den medizinischen Wahlteil im Rahmen der beruflichen Aufstiegsqualifikation „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“.
Das Modul Digitalisierung ist in vollem Umfang mit 8 UE auf die Fortbildung "Informations- und Kommunikationstechnologie" aus dem Curriculum der Spezialisierungsqualifikation "Elektronische Praxiskommunikation und Telematik" der BÄK anrechenbar.
Das Modul ist ein anrechnungsfähiger Baustein auf die Spezialisierungsqualifikation „Fachkraft für elektronische Praxiskommunikation und Telematik“ (80 UE) gem. Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer.
Die Fortbildungsveranstaltung ist vollständig anrechnungsfähig auf den medizinischen Wahlteil im Rahmen der beruflichen Aufstiegsqualifikation „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“.
Die 8 UE umfassende Präsenzphase ist anrechenbarer Baustein auf den Refresherkurs gem. Delegationsvereinbarung Anlage 8 BMV-Ä § 7 (6).
Telemedizinische Anwendungen einschließlich Hard- und Software
Telemedizinische Verfahren überblicken
Telemedizin und Datenschutz u. v. m.
Die Fortbildung ist in vollem Umfang auf die Spezialisierungsqualifikation „Entlastende Versorgungsassistenz“ (EVA) bzw. „Nichtärztliche Praxisassistentin“ (NäPa) anrechenbar.
Das Modul ist ein anrechnungsfähiger Baustein auf die Spezialisierungsqualifikation „Fachkraft für elektronische Praxiskommunikation und Telematik“ (80 UE) gem. Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer.
Die Fortbildung ist in vollem Umfang auf die Spezialisierungsqualifikation „Entlastende Versorgungsassistenz“ (EVA) bzw. „Nichtärztliche Praxisassistentin“ (NäPa) anrechenbar.